Hey Leute
Ich hab folgenes Problem oder auch nicht...deshalb brauch mal ein Rat
Meine Ex Frau hat sich vor gut 2 Monaten ihre Steuer ausrechnen lassen, dabei kam eine 2 stellige Summe heraus, die Sie nachzahlen muss bzw. ich Ausgleiche.
Hab bisschen geschluckt, aber ich hab ja auch gut wieder bekommen.
Jetzt hab ich Sie gefragt wie es denn mit Ihrer Steuer aussieht....ich weiß schlafende Hunde soll man nicht wecken.
Darauf antwortet Sie, das sie noch keine Steuererklärung eingereicht hat und auf das Finanzamt wartet....quasi aufgefordert werden will, von diesem.
Hab drauf nix geantwortet.
Ich will ja nix schlechtes denken, aber ich glaube das geht nach hinten los.
Soll ich mich schon mal für nächstes Jahr nach einen guten Steuerberater umsehen?
Hab ich auch nachteile durch ihr verhalten?
Sollte ich Sie dazu drängen, ihr Steuer noch dieses Jahr einzureichen?
Freu mich auf Antworten
MFG Rob
Kleine Korrektur es heißt natürlich nicht Sterbebescheid sondern Steuerbescheid und es ist ne 4 stellige Summe
Hallo,
du musst nur ausgleichen, was sie durch die Anlage U mehr an Steuern und sonstigen Nachteilen hat.
Und du zahlst durch die Anlage U weniger Steuern.
Idealerweise zahlst du weniger Ausgleich als du an Steuern sparst.
Und wenn sie ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgibt, dann ist das nicht dein Problem.
Du benötigst ihren Steuerbescheid, damit du errechnen kannst, wie hoch der Nachteil durch die Anlage U ist.
Sophie
Moin.
Ich will ja nix schlechtes denken, aber ich glaube das geht nach hinten los.
Naja, das hat was von Vogel-Strauß-Methode: Sie rechnet mit einer Steuernachzahlung, also will sie die möglichst lange nicht schwarz auf weiß haben. Das löst das Problem für sie nicht, aber schädlich ist es zunächst auch nicht.
Aber dass sie es auf die lange Bank schiebt bedeutet mE dass sie entweder schon weiß, dass Du ihr nicht die gesamte Nachzahlung wirst ausgleichen müssen (also nicht alles auf die Anlage U zurück zuführen ist) oder sie mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Durchsetzung Dir ggü rechnet (wobei die Rechtslage bei steuerl Nachteilen, die auf Anlage U beruhen eindeutig ist). Oder sie schlichtweg das Procedere nicht durchblickt.
Du solltest auf jeden Fall Geld für den Ausgleich zurück legen. Wichtig für Dich ist zu wissen, dass der Ausgleich. ich automatisch die Summe ihrer Nachzahlung ist - er kann niedriger sein (wenn sie auch andere Sachverhalte hat, die zu einer Steuernachzhlung führen) oder sogar höher sein (wenn sie ohne Anlage U sogar eine Steuerrückerstattung bekommen hätte). Du müsst ihr ihren steuerlichen Nachteil ausgleichen, den sie aufgrund der Anlage U dadurch hat, dass Du Steuern gespart hat.
Was einen StB auf Deiner Seite betrifft: Könnte mE Sinn machen, wenn es um die Abgrenzung des tats. steuerlichen Nachteils geht. Und evtl tut sich Ex leichter, ihre ganzen steuerlichen Sachverhalte einem Fachmann ggü offenzulegen als sie Dir rüber zu schieben.
gruß toto
Hallo,
Meine Ex Frau hat sich vor gut 2 Monaten ihre Steuer ausrechnen lassen, ....
Von wem? Wenn es ein Lonsteuerhilfeverein ist, dann bitte sie dort nachzufragen wie die Rechtslage ist. Ist es ein Steuerberater, dann kann sie ihn auch fragen, wobei die Berechnung des Ausgleichsanteils durch den Steuerberater mit zu den Nachteilen gehört die Du ausgleichen musst (aber nicht die gesamte Berechnung!).
Ansonsten kann man auch hier alles nachlesen <a href="http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16337.xhtml?currentModule=home>Nachteilsausgleich</a>."
Warum Deine Ex keine Steuererklärung abgeben will verstehe ich nicht. Letzlich kann der Ausgleich nur dann erfolgen, wenn ein Steuerbescheid vorliegt. Bis dahin musst Du auch nicht zahlen, das wäre zum Beispiel ein Argument für die Steuererklärung (siehe Link).
VG Susi
Vielen Dank für die schnellen Antworten...
@toto...das könnte natürlich sein, das ich nicht alles ausgleichen muss....da liegt vermutlich der Haken für Sie.
Das Geld hab ich schon auf dem Konto liegen 2100€, ist Summe die angeblich ausgeglichen werden soll.
Und würde es auch ohne Murren überweisen.
Mal angenommen....Ex kommt dieses und auch vielleicht nächstes Jahr mit durch, aber irgendwann klopft das FA
bestimmt bei ihr an die Tür.
Wie lange muss ich das Geld denn sammeln, bis ich es wieder ausgeben kann :))
Gibt es eventuell auch ein kleines Tool, mit dem man selbstständig ausrechnen kann...nicht zuversteuertes Einkommen mit und ohne Unterhalt war das.... glaube ich.
Und ich denke mal, das ich den Nachteilsausgleich auch ein Jahr später mit einreichen kann. Sprich dann 2019.
Ok das soll es erstmal gewesen sein
Schöne Grüße
Hallo,
ja, du musst es aufheben, bis du den Steuerbescheid von ihr bekommst.
Das Finanzamt wird auf jeden Fall bei ihr anklopfen, da du ja weniger Steuern gezahlt hast als du eigentlich zahlen müsstest nach deinem Einkommen. Entsprechend werden die das dann von ihr einfordern.
Kannst du sagen was sie alles an Werbungskosten etc. absetzen kann, dann könntest du das mit der Differenz machen.
Es geht darum, dass sie auf die Summe der Anlage U Steuern zahlen muss. Wenn du aber nicht weisst, welchen Steuersatz sie zahlt, kann das nicht so errechnet werden.
Beispielsweise könnte sie ja für ihr Einkommen durch Werbungskosten etc. keine Steuern zahlen. Dann würde sie ohne die Anlage U Steuern zurückbekommen. Und durch die Anlage U Steuern nacnzahlen. Damit müsstest du die Nachzahlung plus die ihr zustehende Steuerrückerstattung ausgleichen.
Und du kannst die Nachzahlung in dem Jahr in der Steuer angeben, wo du sie gezahlt hast.
Sophie
Hallo Leute ✌🏼
Wollte ein kleines Update liefern in Bezug auf Nachteilsausgleich 2017. (lang Is her)🙈
Meine Ex hat mich jetzt angeschrieben, das Sie den Steuerbescheid für das Jahr 2016 hat und ich doch bitte knapp 2000€ überweisen soll.
Ich natürlich.....“schick mir doch mal, den Steuerbescheid“
Sie ein WhatsApp Bild bzw Foto von diesem.
Also mir fällt da nix mehr zu ein🤷♂️
Ich mach jetzt Mal garnix mehr....am besten Schreiben, von ihrer Anwältin abwarten....mit allen Unterlagen.
So wie letztes Jahr.
Und der Steuerbescheid von letzten Jahr kommt ja auch noch....zumindest hat sie das angedeutet.
Hier noch mal ne kleine Frage....sollte der Steuerbescheid eigentlich das Orginal sein, den Sie zuschicken soll?
Schöne Grüße
Hallo,
ich würde von ihr den vollständigen Steuerbescheid in Kopie einfordern, wenn Sie den Ausgleich fordert.
Und wenn sie bereits einen Steuerbescheid ohne Anlage U erhalten hat, dann diesen auch.
Denn du musst ja nur die Differenz bezahlen, die durch die Anlage U entsteht.
Also, ihr Einkommen mit allen Abzügen - ohne Anlage U - und ihr Einkommen mit allen Abzügen - mit Anlage U - anschauen.
Und nur diese Differenz ist der Nachteil (es sei denn sie bekommt noch andere Sozialleistungen, auf die sich das Einkommen auswirken kann, z. B. freiwillige KV, da sie nicht arbeitet etc.).
Und wenn du das dieses Jahr ausgleichst, kannst du diese Summe bei deiner Steuererklärung für 2019 angeben. In dem Bereich Anlage U.
Sophie
Hallo,
ich habe <a href="https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php?thread/13037-unterhalt-anlage-u-welchen-betrag-mu%C3%9F-mich-der-ex-frau-nachtr%C3%A4glich-zahlen/>hier</a>" folgendes Beispiel gefunden:
"Ein Beispiel (2003):
Ein Unterhaltsempfänger hat ohne Unterhalt ein zu versteuerndes Einkommen von 12.000 Euro. Darauf müsste er 1.095 Euro ESt (ohne Zuschlagsteuern) zahlen.
Daneben erhält er nun Unterhalt, der mit 7.000 Euro sonstige Einkünfte zu Buche schlägt.
Sein zvE erhöht sich nun auf 19.000 Euro. Darauf zahlt er dann 2.946 Euro ESt.
Auf den Unterhalt entfallen nach der Theorie des Nachteilsausgleiches 1.851 Euro (2.946 – 1.095)."
Ich denke, dass bei Dir die Rechnung ähnlich aussieht. Du solltest einfach prüfen wieviel Du durch das Realsplitting weniger Steuern gezahlt hast und ob sich das auch lohnt.
VG Susi
Vielen dank für die schnellen Antworten
Also es werden 4684€ festgelegt und davon sind schon vom Lohn 2814€ beglichen
Sie war zu dem Zeitpunkt noch nicht wieder verheiratet.
Somit sollt ich wie sie mein 1870€ ihr überweisen.
Aber wie schon gesagt, das is nur vom Foto und nicht mal das Einkommensteuerjahr abgebildet.
Also warte ich mal ab und lass mir die Kopie zuschicken.
Das mit gelten machen nächstes Jahr, hab ich schon öfters praktiziert
Obwohl es dort manchmal Stress gibt
MFG
Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen auf dem Foto? Und wie viel Unterhalt ist darin enthalten? Dann könnten wir mal abschätzen, wie viel korrekt ist. Das kann mehr (halte ich für wahrscheinlich) oder weniger sein - ihre Rechnung ist aber definitiv falsch.
Gruss von der Insel
Bitte bedenke, dass deine Zahlung auch höher ausfallen kann. Denn ohne Unterhalt würde sie sehr wahrscheinlich eine Erstattung erhalten.
Nehmen wir mal an, von 2.814 würde sie 500 erstattet bekommen, nun muss sie aber 1.870 nachzahlen. Dann liegt ihr Nachteil bei 2.370 Euro, den du ausgleichen musst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."