Warum ist Realsplit...
 
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Warum ist Realsplitting bei nachehelichen U möglich, bei BU aber nicht?!?!

 
(@simethr)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

mir ist bekannt, dass das Realsplitting bei EX-Verheirateten möglich ist, weiß jemand, warum das z.B. im Falle von BU bei nichtverheirateten nicht möglich ist? Ich sehe es ja ein, dass für Trennungsunterhalt das Realsplitting möglich ist, man ist schließlich noch verheiratet, wenn auch getrennt, aber wenn man geschieden ist? Das entzieht sich meier Logik.
Ich weiß, dass § 33a EStG das regelt, aber ist das nicht eine unglaublich Ungleichbehandlung? Weiß jemand, ob hier evtl. Prozesse anstehen, die diese Ungleichbehandlung anfechten?

Vielen Dank.

Gruß
Roland

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 15:59
(@hermi71)
Schon was gesagt Registriert

Hi simethr,

na ja. Ich kann mir da schon durchaus vorstellen warum das so ist. Es gibt ja auch sowas wie eine nacheheliche Solidarität, die es bei unverheirateten nicht gibt. Ich denke mal, dass die Möglichkeit des Realsplittings aus der Historie einer Ehezeit ergeht, die man bei unverheirateten nicht immer zu Grunde legen kann.
Will sagen: Warum soll das Steuerrecht so etwas zulassen. Meine neue LG würde sich schwarz ärgern, wenn ihr Ex, der sie geschwängert hat, dann abgehauen ist und sich einen Dreck kümmert, die Unterhaltsleistungen in analoger Weise zum Realsplitting absetzen könnte. Wo soll man die Grenze ziehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 16:58
(@simethr)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Hermi71,

ich kann deiner Ausführung bzgl. Solidarität schon ein wenig folgen, aber ist es nicht so, dass bei den B-Unterhaltspflichten nicht mehr zwischen (ex)-ehelichen Partnern und nichtehelichen Partnern unterschieden wird? Meine nichteheliche EX-Partnerin hat die selben Rechte in Bezug auf BU! Warum sollte vor dem Gesetzt bei der Absetzbarkeit von BU unterschieden werden?
Ich habe deinen Beitrag sehr aufmerksam gelesen und auch alle Antworten uns Stellungnahmen.
Meine Gegenfrage: Warum sollte sich dein neue LG schwarz ärgern, wo ihr doch keine finanziellen Nachteile entstünden im Falle eines Realsplittings?
Mir geht es hier nicht um die moralische Betrachtung und wie ich ausdrücklich geschrieben hatte kann ich es im Falle von TU verstehen, man ist in der Zeit der Trennung ja noch verheiratet, aber für die Zeit nach der Scheidung sehe ich hier eine grasse Ungleichbehandlung.
Aber vielen Dank für deine Stellungnahme... ich dachte schon, dass niemand zu meiner Frage schreibt, was wohl am Thema, oder am Wetter liegen muss.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2011 17:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Roland,

das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Privileg der Ehe (nicht zu verwechseln mit Ehegrund).

Mit dem Realsplitting wird der Wegfall einmal dagewesener steuerlicher Vorteile ein wenig abgefedert.

Würde der Gesetzgeber eine Ausweitung auf Betreuungsunterhalt für Mütter ohne Trauschein zulassen, müsste auch jedes nicht-ehelich zusammenlebende Paar einen Splitting-Anspruch bekommen ...

@Hermi: Da das Realsplitting die Leistungsfähigkeit des EX Deiner LG steigern würde, sehe ich keinen Grund, dass sie sich schwarz ärgern müsste, da dass durchaus zu höheren Unterhaltszahlungen führen könnte.

Besten Gruß
United
PS: Wenn erst die Steuererklärung im Bierdeckelformat kommt, wird das alles einfacher, logischer, gerechter und überhaupt ...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 19:54
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schau mal hier:

die Antwort des Petitionsausschusses liegt vor

Und wie Du an der Petition siehst, steckt im KU-Abzugsverbot die noch grössere, die eigentliche Diskrimierung.

Aber mach Dir keine Mühe, das Bürokraten-Gelaber zu durchdringen. Die eigentliche, kurze Antwort ist:

- wir (die Bürokraten) wollen nichtehelichen Eltern diskrimieren, weil die CSU das so will
- wir (die Finanzbürokraten) wollen die Steuereinnahmen hochhalten auf Kosten der Familien

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2011 20:23