Hi KK
was ich noch sagen wollte, ich bin kein Spezialist, sondern Laie, zwar interessiert an "rechtl. Zusammenhängen", aber ein Anwalt könnte sich auch totlachen über meine Idee. Das bringt so ein Forum mit sich, es sind oftmals persönliche Gedanken, manchmal eigene Erfahrungen oder eine Mischung... aber stets der Wille zu helfen oder eine Lösung zu finden, oder auch zu konstruieren.
Also, bitte nicht beim Richter sagen, aber ginnie hat gesagt... :rofl2:
Aber das ist sicher klar.
Wäre nett, zu erfahren wie es ausgeht für dich
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo ginnie,
Also, bitte nicht beim Richter sagen, aber ginnie hat gesagt... :rofl2:
Jo, na das stell ich mir schon lustig vor .. " was sie kennen ginnie nicht?! Und wollen hier ein Urteil abgeben..." :rofl2:
Aber was Du "konstruiert" hast entspricht ja in etwa der gängigen Rechtssprechung, siehe Links oben. Äußerst logisch.
So aber genug der Lobhudelei 🙂 ich werd mal sehen, was der RA mal wieder für Ausreden findet und informiere euch darüber.
Grüße
KK
Hallo liebe Gemeinde,
der Vollständigkeit halber die Nachricht, das am 19.01.2010 eine Verhandlung stattgefunden hat, in der ein vergleich abgeschlossen wurde. Warum ein Vergleich und kein Urteil??! Weiß ich auch nicht, war nicht dabei....
Exchen verpflichtete sich der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, das hat Ihr das Gericht auch geraten, und ich verpflichte mich dem Ausgleich des steuerlichen Ausgleichs. Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Was und wieviel der steuerliche Ausgleich beträgt, konnte das gericht aber auch nicht sagen. Ich schätze da geht nun der Streit weiter....
Gruß
KK
Moin,
Warum ein Vergleich und kein Urteil??! Weiß ich auch nicht, war nicht dabei....
Wie kann ein Vergleich entstehen, wenn du als Vergleichspartei nicht anwesend warst?
Was und wieviel der steuerliche Ausgleich beträgt, konnte das gericht aber auch nicht sagen.
Wie auch. die machen keine Steuerberechnung.
Ich schätze da geht nun der Streit weiter....
Eigentlich kann es hierüber keine zwei Meinungen geben. Exens ESt wird mit ohne ohne Unterhalt als Einnahme gerechnet und die Differenz aus beiden Berechnungen gleichst du aus. Fertig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Wie kann ein Vergleich entstehen, wenn du als Vergleichspartei nicht anwesend warst?
Wie auch. die machen keine Steuerberechnung.
Eigentlich kann es hierüber keine zwei Meinungen geben. Exens ESt wird mit ohne ohne Unterhalt als Einnahme gerechnet und die Differenz aus beiden Berechnungen gleichst du aus. Fertig.DeepThought
N'abend,
So wie ich das jetzt noch mal gelesen habe, hatte mein Anwalt der Anwältin die uns vor Gericht vertreten hatte, die Freiheit gelassen.
Was den steuerlichen Nachteilsausgleich betrifft so wird es Streit geben, da wir im Jahr 2007 bis August "normal" zusammen waren, getrennte Konten ab Oktober eingeführt wurden und Sie erst Mitte Dezember ausgezogen ist. Bis dahin habe ich trotzdem alle Kosten bezahlt und Unterhalt wurde erst ab Jan 2008 gefordert (bis jetzt aber nicht entschieden). Die RAe hatten aber auch um einen Zeitpunkt diskutiert, ab wann der steuerliche Nachteil gilt; das wollte wohl auch meine Exe geklärt haben. Keine Entscheidung darüber = Streit.
Gruß
KK