Hallo Ihr Lieben,
Was passiert wenn ich jahrelang den BU über die Sonderausgaben geltend mache , so wie es vom Richter gefordert wurde ( Realsplitting)
aber Madame Jahr für Jahr keine Steuer einreicht oder sie zu Ihrem Halbtagslohn die BU Beträge nicht angibt! Ich bin zum Nachteilsausgleich verpflichtet , ist schon klar....aber wenn Jahr für Jahr keine Forderung kommt gehe ich davon aus , dass sie zu wenig verdient um überhaupt Steuern zahlen zu müssen.
Was ist nun, wenn sie einfach die BU Beträge zuzüglich zu Ihrem Halbtagsverdienst nicht angegeben hat bei der Steuer ..oder gar keine Steuer abgegeben hat.....hat sie die Möglichkeit die Hand aufzuhalten für ihren Fehler die letzten 3 Jahre?
Ich meine , sie ist alt genug um zu wissen das man und was man in der Steuer anzugeben hat.
Das Formblatt zum begrentzten Realsplitting ist natürlich von beiden gegengezeichnet seit Jahren...
Ich bin doch nicht in der Bringschuld....
lg
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hi ZoE,
das ist überhaupt nicht Dein Problem. Das ist die Kurzfassung.
Reicht Dir das oder willst Du jetzt die steuerrechtlichen Folgen aufgedröselt haben?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi ZoE
oder nervt dich dass du irgendwann die Abrechnung / Forderung des Nachteilsausgleiches serviert bekommst? Sicher gibt es da ja auch eine Verjährungsfrist, bis wann sie damit um die Ecke kommen kann?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Erst mal danke Ihr beiden,
ja...ich habe schon Bedenken, da ich heute einen Anruf erhielt ob ich die BU Beträge bei der Steuererklärung angeben würde.
Da habe ich gesagt, natürlich!
Im Nachhinein fiel mir dann ein warum sie gefragt haben könnte....
Kann sie rückwirkend Beträge geltend machen bei mir?....
Es kann ja nicht sein dass sie auf einmal nach 3 Jahren ankommt ich solle ein paar Tausend € zahlen weil sie die Steuerbeträge vorher nicht einfordert von mir!
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Moin,
einfordern kann sie die dann, wenn ihre Ansprüche entstehen, sprich, wenn sie einen Steuerbescheid hat, aus dem ihr Nachteil durch die Versteuerung des Unterhalts ersichtlich ist. Wenn ihr keine Fristen abgemacht habt, denke ich wirst Du Pech haben. Sie ist erklärungspflichtig und müsste normalerweise die Steuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres bzw. bis zum 31.12. des Folgejahres abgeben, wenn sie steuerlich beraten ist.
Wenn sie die Erklärungen 3 Jahre später abgibt, bekommt sie wohl Ärger mit dem FA, aber das ist nicht Deine Baustelle. Du musst halt Verspätungszuschläge und Zinsen rausrechnen. Ansonsten sehe ich keine Chance, dass Du Dich auf die Einrede der "Verjährung" berufen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Zahlmeister,
du könntest die Sache auch unter anderem Vorzeichen sehen: Deine Ex hat dir drei Jahre lang einen zinslosen Kredit gewährt ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
...und da es ein Urteil gibt (??) in dem das alles geregelt ist, wird man dir vermutlich zumuten, dass du die entsprechenden Gelder hübsch beiseite gelegt hast...
...m.E. müsste sogar die 30-jährige Verjährungsfrist gelten, wenn es ein Anspruch aus einem vollstreckbarem Urteil ist.
Andererseits kannst du ja erstmal die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre vorschieben...oder? 😉
Keine Ahnung ob das Erfolg hat...
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Kuckuck,
der Anspruch entsteht aber immer erst bei Vorlage des Steuerbescheides. Das heißt, nicht der früheste Abgabetermin der Steuererklärung löst den Zeitablauf für die Verjährungsfrist aus, sondern der bekanntgegebene und somit wirksame Steuerbescheid.
Von daher: Vergiss die Sache mit der Verjährung.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
Naja, es gibt immer noch §242 BGB. Wenn Nachteile weder glaubhaft vermittelt noch nachgewiesen werden, kann der Pflichtige davon ausgehen, dass sie nicht entstanden sind. Meines Erachtens gilt hier genauso eine Frist für die Geltendmachung/Inverzug-Setzung wie bei allen UH-Forderungen. Allerdings darf wegen rechtlicher Rahmenbedingungen zum Teil rückwirkend gefordert werden. Das sind aber nicht mehrere Jahre (LBM hat schön die Fristen für die Einreichung erläutert).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich wage zu bezweifeln, dass man mit Treu und Glauben aus der Sache rauskommt. Solange man sich innerhalb der Festsetzungsfrist bewegt, ist ja alles im legalen Bereich und nur steuerrechtlich ggf. zu ahnden, wenn sie nicht innerhalb der Fristen abgibt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn sie die Erklärungen 3 Jahre später abgibt, bekommt sie wohl Ärger mit dem FA, aber das ist nicht Deine Baustelle.
Soweit mir bekannt, werden die Unterhaltszahlungen, die man(n) gemäß "Anlage U" absetzt, dem zuständigen Finanzamt des Unterhaltsempfängers gemeldet. Das zuständige Finanzamt des Unterhaltsempfängers fordert dann zur Abgabe der Steuererklärung auf - mit Fristsetzung. Wird die Steuererklärung dann nicht abgegeben, kommt erst ein Brief mit der Androhung einer Strafgeldzahlung und wenig später dann ein Schreiben mit Vollzug der Strafgeldzahlung. Alternativ wird das Einkommen geschätzt und eine entsprechende Steuerschuld festgesetzt.
Die Finanzbehörden sind da nach meinem Kenntnisstand mittlerweile gut organisiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass drei Jahre lang die Unterhaltszahlungen "vergessen" wurden - vielleicht von Seiten deiner "Ex", aber nicht vom Finanzamt.
Vielleicht gibt es aber noch Regionen in Deutschland, bei denen der Staat beim Eintreiben von Geld pennt.
@ZoE, melde dich einfach sobald konkrete Forderungen vorliegen sollten. Dann kann man weitersehen. Da die generelle Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende beträgt und es um die Steuern der letzten 3 Jahre geht, sehe ich im "Ernstfall" kaum Chancen, dass du mit der Verjährungsfrist argumentieren kannst.
Gruß
Martin
Die Steuerschuld trifft aber nicht Zahlmeister, sondern seine Ex. Die hat diese zu bestreiten. Wenn sie zu blöd ist nicht daran denkt, ihre Forderungen zu erheben: selbst schuld. Die Festsetzungsfristen im Steuerrecht bedingen doch keine Fristen im UH-Recht. Das sind völlig isolierte Rechtsvorschriften ohne Verweis zueinander (vom KFB mal abgesehen :wink:). Zumal, es gibt §1613 BGB:
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
1. wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
2. für den Zeitraum, in dem er
a) aus rechtlichen Gründen oder
b) aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.
Die Betonung liegt auf "gehindert". Das dürfte eindeutig sein.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
Soweit mir bekannt, werden die Unterhaltszahlungen, die man(n) gemäß "Anlage U" absetzt, dem zuständigen Finanzamt des Unterhaltsempfängers gemeldet.
(...)
Die Finanzbehörden sind da nach meinem Kenntnisstand mittlerweile gut organisiert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass drei Jahre lang die Unterhaltszahlungen "vergessen" wurden - vielleicht von Seiten deiner "Ex", aber nicht vom Finanzamt.
Das stimmt. Aber das FA ist ein personell unterbesetzter Massenbetrieb....
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Oldie, ich glaube nicht, dass der Nachteilsausgleich eine Unterhaltsforderung ist, sondern eher so etwas wie ein Schadensersatz.
Demnach würde der Anspruch auch nicht verfallen, wenn die Gläubigerin nicht bedürftig wäre.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
:thumbup: genau, da hat der Beppo Recht. Du darfst es nur steuerrechtlich wieder als Unterhalt geltend machen. Einfach, weil Du ja eine Zahlung für den anderen leistest, die er schuldet. Das resultiert aus § 8 (1) i. V. m. § 11 (1) EStG im Umkehrschluss.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ihr beide habt recht. Habe gerade diese Urteil vom OLG FFM gefunden. Danach müsste zahlmeister Rücklagen bilden und eventuelle Zinszahlungen einplanen. Allerdings ist die Berufungsbegründung des Klägers schwach. Nach Darstellung des OLG FFM kommen also zu den 4 Jahren rückwirkende Steuererklärung und 1 Jahr für die Einreichung noch 3 Jahre Verjährung - macht insgesamt 8 Jahre. Es ist frustrierend.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
[off-topic]
Das stimmt. Aber das FA ist ein personell unterbesetzter Massenbetrieb....
Eigentlich werden die Meldungen doch EDV-gestützt erstellt. Man könnte die Steuerbescheide aufgrund von Unterhaltszahlungen doch automatisieren.
Sorry, wenn Fälle über Jahre(!) nicht abgearbeitet werden, stimmt etwas nicht. EDV-Systeme können derartige Fälle erkennen und "melden" - aber wahrscheinlich gibt es eine solche Funktion gerade bei den Steuerbehörden nicht. Bei der Unterhaltsempfängerin mit Halbtagesjob können keine großen Steuerschulden aufgrund von Unterhaltszahlungen entstehen. Dafür sind die Summen zu niedrig. Aber wahrscheinlich wird bei "großen" Summen dann genauso gehandelt - erst mal liegenlassen, macht ja Arbeit - und viel mehr Arbeit als der Fall der alleinerziehenden Mutter, die den Unterhalt nicht angegeben hat - da ist die Steuerberechnung ja ganz einfach.
Kein Wunder entgehen dem Staat jedes Jahr Milliarden an Steuern - aber wohl kaum durch "kleine Fische".
[/off-topic]
@oldie, ja, das Urteil ist frustrierend - nicht nur wegen der Fristen und der Nachzahlung, sondern auch aufgrund der Tatsache, dass der Unterhaltsempfänger sich bei der Steuererstattung nicht mal Mühe geben muss, um steuermindernde Tatsachen anzugeben - es gibt ja einen Deppen, der zahlt, und der Staat freut sich über die zusätzlichen Steuereinnahmen.
Gruß
Martin
Guten Morgen zusammen,
ich hätte nicht gedacht dass es zu so einer Diskussion kommen könnte.
Das ich im Familienrecht nicht Recht gesprochen wird ist mir ja mittlerweile klar aber das ein Steuerschuldner (Exfrau) seine Nachteilsausgleichszahlungen über Jahre sammeln könnte um sie dann nach ein paar Jahre einzufordern würde an mutwillige Schädigung grenzen.
Wenn ein Steuerschuldner über 3 Jahre keine Unterhaltszahlungen beim Finanzamt angibt dann ist dies Steuerhinterziehung!
Dummheit schützt vor Strafe nicht, zumal der Dame ganz klar erläutert wurde warum man das Formblatt zum begrentzten Realsplitting unterschreibt,
ja nicht nur unterschreibt sondern die Anwendung dessen durch den Rechtsanwalt einfordert ( 2007)!
Ich gebe aber Recht, ich sollte warten bis wirklich eine Forderung ins Haus flattert.
Man muss halt sehen mit welcher Begründung dieser einflattern und was für welchen Zeitraum gefordert würde....
Aber ich sehe hier klaren Handlungsbedarf für den Unterhaltsschuldner auf Bundesebene...!
Und wenn es nur eine gesetzliche Frist ist bis zu der so ein Ausgleich zu zahlen ist!
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hallo zusammen,
nun ist es passiert :puzz:
Madame schickt mir den Bescheid von 2008, wie ich finde schon viel zu spät....da er hätte eigentlich in 2009 gemacht werden müssen.
Erstatten werde ich es wohl trotzdem müssen, aber nicht so ohne weiteres, ich möchte mich schon dagegen wehren!
Es kann ja nicht sein, dass hier wahllos irgendwann mal die lohnsteuer gemacht wird, nachdem Motto, ich sammle mal die Bescheide.
Was habe ich nun für Möglichkeiten, bzw. wie muss ich reagieren....
Den Bescheid hat sie mir als Scan via Email zukommen lassen.
Wem muss ich das Geld überweisen....FA direkt oder der Holden....oder muss ich gar nichts überweisen und die Holde muss an FA überweisen und sich das Geld bei mir einklagen, falls ich nicht freiwillig zahle.
Warum ich nicht freiwillig zahle ? ...weil zu spät abgegeben und weil sie sich keine Mühe gemacht hat in der Steuererklärung , um mich maximal zu entlasten!
Weiterhin fielen 33 Nachzahlungszinsen an ( von 1.4.2010 - 22.11.2010)...woher kommen die? Wem sind diese geschuldet? Weil sie die Erklärung von 2008 erst 2010 gemacht hat?
Weiterhin ist der Bescheid teilweise vorläufig....Madame soll nun 141 am 10.März, 10 Juni, 10. Sep , 10. Dez. zahlen... Sie wird natürlich nun die Hand aufhalten.....ich möchte aber nicht im Vorfeld zahlen, da ich Bedenken habe, dass ich im voraus zuviel vorstrecke. Welche Möglichkeit bleibt da für mich, sich dem vorauszahlen zu entziehen?
Ist es clever der Holden nicht Frist zu setzen ( für alle Lohnsteuererklärungen mit Androhung des Nichterstattens bei Verzug) , auch für die Erklärung von 2009 noch , die ja scheinbar immer noch nicht gemacht wurde( hab bis dato nix gehört)
Schäume vor Wut.....da ich mittlerweile eigentlich damit gerechnet habe , dass ich nix für 2008 nachzuzahlen habe da sie nichts verdient hat ausser meine 13805 Unterhaltszahlung!
Wie da Steuer anfallen kann ist mir ein Rätsel.... :phantom: :phantom:
Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am Amts- oder Oberlandesgericht.
Hallo,
wenn sie nur den Unterhalt versteuert müssten da 40 € Steuern drauf entfallen, lt. Brutto-Netto-Rechner.
Sie muss also noch andere Einkünfte haben.
Was sagt denn der komplette Steuerbescheid aus?
Sophie