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Was passiert:Ex reicht keine Steuern ein obwohl ich Jahr für Jahr BU absetze...!

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(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

Hallo Sophie

13805 € Unterhalt in 2008 - Pauschbetrag von 102 € = 13703 €

1452 € Bruttoarbeitslohn -Pauschbetrag von 920 = 532 €

ergibt 14235 € zu versteuerndes Einkommen

- 1308 Pauschbetrag alleinerziehende (2 Kids) =

12927 €

- 299 € Sonderausgaben
- 36€ Sonderausgabenpauschbetrag  =

12592€ zu versteuerndes Einkommen !

Die Krankenversicherungsbeiträge die sie monatlich gezahlt hat, wo sind diese aufgeführt ?? Sind doch auch Sonderausgaben, oder??

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2010 18:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, die muss sie angeben, damit es die Steuerlast mindert. Sind Kinderbetreuungskosten geltend gemacht worden? Die Zinsen entstehen, weil erst nach 15 Monaten nach Entstehung der Steuer veranlagt wurde.

Dass Du Dich jetzt so aufregst, dass sie erst jetzt abgegeben hat, entzieht sich meinem Verständnis. Du hättest das Geld ja auch eigentlich auf die hohe Kante legen können und gut wärs gewesen.

@ Sophie: Deine Rechnung passt nicht. Bei einem zu versteuerndem Einkommen von 12.592 liegt die festzusetzende Steuer bei ca. 954 Euro. Mir ist nicht klar, wie ihr beide davon ausgeht, dass für 2008 nichts nachzuzahlen sein sollte. Selbst ohne ihren Verdienst läge das zvE bei 12.060 Euro und ca. 829 Euro Steuern.

Fordere sie auch, die noch nicht geltend gemachten Sonderausgaben im Einspruchsverfahren noch anzugeben. Wenn Du die Beträge kennst, dann erhöhst Du die Sonderausgaben um diese Beiträge, musst aber die Höchstgrenzen beachten für die Abzugsfähigkeit. Einspruchsfrist: Bescheiddatum plus drei Tage plus 1 Monat, fällt das Fristende auf einen Samstag/Sonntag, dann der nächstfolgende Werktag.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 19:37
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Hallo Zahlmeister,

um die Zinsen kommt Mann nicht herum…
Argumentation das Geld hätte angelegt werden können (wie da der entsprechende Zinssatz erwirtschaftet werden soll interessiert nicht).

Habe das selbst in 2009 durch und für verspätete Steuererklärungen der Ex aus 2004 bis 2006 (Zinsen 177 €) berappt.

Ich mache die Vorauszahlungen direkt an das FA nach Vorlage der Zahlungshinweise vom FA. Wenn es zu viel sein sollte verrechne ich das eben das nächste Mal. Die Steuererklärungen der Ex nachprüfen muss sowieso sein, wie bei Dir wird da gerne mal was falsch gemacht.

Beste Grüße
Urmel63

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2010 20:26
(@zahlmeister-ohne-ende)
Rege dabei Registriert

GM zusammen,

erstmal danke für die Antworten!
Dass ich Geld zurücklegen sollte dafür habe ich nun gelernt :wink:,

@LBM

Ich kann Deinen Einwand verstehen , dass du denken könntest , ich hätte mir das denken können dass ich zahlen muss.
Aber wenn die Holde keine Werbungskosten,Fahrtkosten,Versicherungen,Betreuungskosten, pipapo angibt,  weil sie keinen Bock hat auf Arbeit mit der Lohnsteuererklärung
dann werde ich immer mehr zahlen müssen als ich eigentlich müsste!

Gibt es denn keine Verpflichtung von Madame sich bei der Steuer Mühe zu geben?

Steuer einreichen kann jeder, da bedarf es nicht viel, aber entsprechende Kosten zu sammeln und entsprechende Lohnsteuer abzugeben um
die Last für den Exmann , der ja brav seit jahren zigtausende an €`s zahlt, gering zu halten...wie schaut es denn damit aus?

@ Urmel

Wenn du im voraus zahlst, wie willst du denn das Geld wieder reinholen, wenn es zuviel ist?
Das Geld bekommt doch die Holde vom FA auf s Konto, und den Unterhalt kannste nicht einfach mal um diesen Betrag senken...

Kann ich die Frau irgendwie zwingen , anhand von Fristsetzung, zur zeitnahen Einreichung der Steuer?

Grusß

Um Ungerechtigkeit zu suchen braucht man keine Laterne, nur einen Familienrichter am  Amts- oder Oberlandesgericht.

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Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 08:42
(@urmel63)
Rege dabei Registriert

Aber die nächste Vorauszahlung kommt bestimmt, und da ziehe ich dann ab und die Differenz zahlt eben die Ex.

Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 12:50
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