Wechsel der Steuerk...
 
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Wechsel der Steuerklasse

 
(@rudi9999)
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Hallo!

Meine Frau ist im Juli 2013 ausgezogen. Im Juli 2014 wollen wir uns scheiden lassen.
Es läuft alles ruhig ab. Können wir im Jahr 2014 noch die Steuerklasse 3/5 behalten?

So haben wir ca 150 Euro mehr im Monat.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 10:06
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rudi,

beim Steuerbescheid für 2014 wird das Finanzamt dann aber diese 150 Euro pro Monat nachfordern (evtl. zzgl. Zinsen?).
Also lieber gleich in Steuerklasse I wechseln.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 10:12
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Erfüllt eine(r) von Euch die Voraussetzungen für Steuerklasse II?

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 10:14
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Rudi,

wenn ihr seid 07/2013 offiziell getrennt seid, (Voraussetzung für eine Scheidung in 07/2014) dann müsst ihr in Steuerklasse 1 bzw. 2 (falls alleinerziehend) wechseln. Ihr habt da gar keine Wahlmöglichkeit. Ab dem 01.01. nach der Trennung gilt Steuerklasse 1. Dem Finazamt müsst ihr die dauerhafte Trennung mitteilen, die ändern dann die Steuerklasse.

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 10:17
(@rudi9999)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex könnte in Steuerklasse 2 wechseln

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2014 10:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es läuft alles ruhig ab. Können wir im Jahr 2014 noch die Steuerklasse 3/5 behalten?

Wenn man die Trennung verschweigt, geht das schon, nur ist das keinesfalls zu empfehlen.

Entscheidend sind auch gar nicht die Steuerklassen, sondern die Frage am Ende des Jahres, ob noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung bestehen.

Die Steuerklassenwahl beeinflusst, wieviel Steuern man vorab bezahlt. Und wenn man dann das ganze Jahr über Stkl. 3 zu wenig bezahlt muss man das am Ende erstatten. Und wenn man dann getrennt ist, zahlt man das alleine zurück. Auch wenn man den Ertrag vorher mit dem anderen geteilt hat.

Außerdem suggeriert das ein zu hohes Netto und könnte zu überhöhten Unterhaltsforderungen führen.

Also flugs hin und die Steuerklassen ändern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2014 19:30