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Wechselt von PKV zur GKV nach Scheidung

 
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

der letzte Baustein der Zukunft ist noch nicht gesetzt und ich bräuchte hierzu noch einmal Hilfe.

Fakten:
Die Scheidung ist erledigt und fast alles geregelt.
Im einer gültigen Nechehevereinbarung haben wir verabredet, dass unsere Tochter in den GKV meiner Exfrau übergehen wird. Dies ist auch im Sinne meiner Exfrau und sie hat auch ihre Krankenkasse dazu beauftragt das zu tun.
In einem Telefonat sagten sie mir, dass sie da wohl Probleme sehen, da mein Einkommen über einer Betragsbemessungsgrenze liegt und sie somit weiterhin bei mir versichert sein muss.
Meine Frage ist nun, stimmt das? Kann die GKV die Aufnahme verweigern?

Meine Exfrau möchte genau wie ich, dass unsere Tochter in die GKV geht. Im gegenzug schließe ich eine Zusatzversicherung ab.

Danke,
EGAL

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2015 13:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sobald ihr geschieden seid muss die GKV das Kind in die Familienversicherung der KM aufnehmen.

Ab Scheidung habt ihr die Wahlfreiheit und sied nicht mehr daran gebunden, dass das Kind beim besserverdienenden versichert sein muss

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 14:06
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo midnightwish

das hört sich ja schon mal gut an.

Kann ich das im Gesetzestext irgendwo nachlesen?

Gruß,
EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2015 15:30
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

noch eine Frage dazu:

Die GKV erwartet von mir einen Einkommensnachweis.
Ist das rechtens?

EGAL

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.04.2015 16:19
(@psoidonuem)
Registriert

Ich würde mal sagen, das hast du einen Ahnungslosen am Telefon gehabt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 16:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

zutreffend ist <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html>" § 10 SGB 5 </a>. Nach der Scheidung ist Absatz 3 nicht mehr anwendbar, da es weder einen Ehegatten noch Lebenspartner im Moment gibt, Du das aber auf alle Fälle nicht bist.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 16:52
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

§ 10 Abs. 3 SGB V sagt aus, wann ein Kind nicht in die kostenlose Familienversicherung gehen kann. Alle 3. Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. Es könnte sich bei der GKV freiwillig versichern, aber das hättet ihr von Anfang an machen müssen, zwischendurch geht es nicht.
Mit dem Tag der rechtskräftigen Scheidung, kann dein Kind wieder in die FV in der gesetzlichen KV. Da zählst du nicht mehr mit bei der Prüfung.

LG Burzel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 17:01