Hallo liebe Leute!
Ich muss im Rahmen der Einkommenssteuererklärung Lohnsteuer nachzahlen 🙁
Ich hatte Klasse 3, meine Ex 5.
Sie hat steuerfrei Leistungen vom Arbeitsamt bekommen, was aber durch die zusammen Veranlagung (nach-)versteuert werden muss.
Jetzt die Frage: Wer muss das zahlen bzw. wie können / müssen wir diese Nachzahlung rein rechtlich unter uns aufteilen?
(Angeschrieben wurden wir beide vom Finanzamt.)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Hi,
dem Finanzamt ist es egal wer zahlt, so lange jemand zahlt. Das kann sich an jeden von Euch beiden halten.
Interessanter ist Euer Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis. Da könnt ihr entweder eine einfache, vernünftige Lösung finden (z.B. Du zahlst nach und die Sache ist erledigt) oder eine penible korrekte Aufteilung der Steuerschulden nach dem Aufteilungsschema des BGH (wurde hier schon hinreichend oft reingesetzt) vornehmen.
Gruss von der Insel
"...eine vernünftige Lösung...": "Der Mann zahlt alles...", hört sich für mich nicht so vernünftig an.
Das wird gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen geteilt.
Ich zahle auch gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen Unterhalt.
Moin,
"...eine vernünftige Lösung...": "Der Mann zahlt alles...", hört sich für mich nicht so vernünftig an.
Die Frage ist, ob deine Ex auch bei einer fiktiven Einzelveranlagung Steuern nachzahlen müsste.
Vermutlich nicht - somit wird es an dir hängen bleiben.
Trotzdem hast du natürlich immer noch den Vorteil durch das Ehegattensplitting.
--
Storm
When nothing goes right - go left!
Das wird gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen geteilt.
Ja, die Steuerlast wird geteilt. Deine Ex hat auf ihren Teil aber aufgrund der Steuerklasse V schon sehr viel vorausgezahlt, Du wegen der III sehr wenig. Es kann gut sein, dass die korrekte Lösung so ausschaut, dass Du die Nachzahlung übernehmen und Deiner Ex einen Ausgleich zahlen musst. Das solltest Du vorher nachrechnen.
Eventuelle Nachzahlungen können dann beim künftigen Unterhalt berücksichtigt werden (Abflussprinzip)
Gruss von der Insel
(Ich hatte Klasse 3, meine Ex 5.
Sie hat steuerfrei Leistungen vom Arbeitsamt bekommen, was aber durch die zusammen Veranlagung (nach-)versteuert werden muss.)
Das deutet darauf hin, dass deine Ex bei getrennter Einzelveranlagung keine Steuerzahlung hat. Du aber in der Steuerklasse 3 von vornherein zu wenig Steuern gezahlt hast, also wird die Nachzahlung auch bei einer Aufteilung der Steuerlast zu 100% bei dir liegen. Allerdings bleibt dir noch der Steuervorteil des Splittingtarifs durch die Zusammenveranlagung mit EX.
Aus genau dem Grund raten wir, spätestens beim ersten Windhauch, dazu 4/4 zu nehmen.
Alles andere führt nur zu Problemen.
Und ein finanzieller Nachteil ist das auch nicht, denn dann bekommt man einfach am Ende was zurück.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.