Hallo an alle,
leider muss ich heute ein weiteres Kapitel in meiner Geschichte hinzufügen:
Meine "Frau" hat ja vor 5 Wochen Scheidungsantrag mit Antrag auf alleinige Sorge eingereicht (gemeinsames Kind ist 2,5 Jahre alt).
Heute hat sie mir offen gedroht und gesagt, wenn ich diesem Antrag nicht zustimmen würde, würde sie zum Finanzamt gehen und dort erklären, dass wir nie zusammen gelebt haben und daher fälschlicherweise in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zusammenveranlagt wurden.
Sofern sich das FA darauf einlässt, wären das für mich ca. 30 T€ Steuerrückzahlung, was definitv nicht zu stemmen wäre, da keinerlei Rücklagen vorhanden sind. Folge: Privatinsolvenz?
Kurz zum Hintergrund:
Wir haben Dezember 2008 geheiratet und hatten damals eigene Wohnsitze in zwei 25 km auseinanderliegenden Großstädten. Wir haben in den Folgemonaten versucht (teilweise auch per Mail dokumentiert) eine gemeinsame Wohnung zu finden, was wir dann aufgrund zunächst unpassender Objekte und danach wegen der sich stetig verschlechternden Beziehung aufgegeben haben.
Wir waren immer bei ihrer Wohnung mit 1. WS gemeldet; meine Wohnung war immer 2. WS. Es gab (bis zum Einreichen der Scheidung) nie eine offen ausgesprochene Trennung. Bis Sommer 2009 bin ich regelmäßig an ca. 3 Abenden pro Woche bei meiner Frau gewesen (inkl. Übernachtung). Die WE's haben wir teilweise zusammen verbracht -ab November 2008 war unser gemeinsames Kind regelmäßig jedes 3. WE alleine bei mir in der Wohnung, damit sie entlastet wurde und ich den Kleinen regelmäßig sehe.
Genau diese "Umgangsvereinbarung", die als Mail dokumentiert ist, will sie nun beim FA benutzen, um zu beweisen, dass wir ja nie wirklich zusammengelebt haben und das damit die Voraussetzungen für steuerliche Zusammenveranlagung nie vorgelegen hätten.
Wie seht Ihr die Sache? Könnte Ihr Ansinnen Aussicht auf Erfolg haben, oder ist diese Aktivität so offensichtlich auf "Rache" ausgelegt, dass selbst das FA abwinken wird...?
Danke
Wolfgang
Servus Wegnachvorn!
Meine "Frau" hat ja vor 5 Wochen Scheidungsantrag mit Antrag auf alleinige Sorge eingereicht (gemeinsames Kind ist 2,5 Jahre alt).Kann dass Ihr RA anstoßen oder ist da noch eine andere Instanz beteiligt?
Sofern Du das Kindeswohl (nachgewisermassen) nicht massiv gefährdest (gefährdet hast), brauchst Du m.E. in Hinblick Sorgerechtsentzug nichts befürchten.
Heute hat sie mir offen gedroht und gesagt, wenn ich diesem Antrag nicht zustimmen würde, würde sie zum Finanzamt gehen und dort erklären, dass wir nie zusammen gelebt haben und daher fälschlicherweise in den Jahren 2008, 2009 und 2010 zusammenveranlagt wurden.
Dann braucht Ihr auch keine Scheidung, ne wohr? 😉 Das FA wird die gemeinsame Veranlagung zustimmen, denke ich, egal, was sie sagt...zur Not legst die Heiraturkunde bei!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Wolfgang,
ein einziger Tag des Zusammenlebens im Jahr reicht, da hat Ex keine Chance, selbst wenn Du eine eigene Wohnung hattest. Es kommt auf die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an und die hat bestanden. Wenn das FA sich dabei anstellen sollte, meldest Du Dich bitte bei mir per PN.
Ansonsten würde ich Ex mal fragen, ob sie meint, dass eine geschlachtete Kuh noch Milch gibt. Und sie lebt ja gern von Deiner Milch.
Was ich in den letzten beiden Tagen über Exen habe lesen dürfen, reicht aus um sich die Einführung der standrechtlichen Ersch***ung zurückzuwünschen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin WNV,
für die Zusammenveranlagung ist das Faktum "sind verheiratet" ausschlaggebend und nicht die Frage des (dauernden) Zusammenlebens. Ansonsten müssten Beamte (die jeden Abend zuhause sind) steuerlich anders betrachtet werden als Fernfahrer, Monteure oder Seeleute, die oft wochenlang abwesend sind. Vom FA droht da keine Gefahr. Und wenn keine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, passiert auch Deinem Sorgerecht nichts. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte die Dame damals unbedingt heiraten; nicht Du. Das GSR ist nun eben einer der "Kollateralschäden", mit denen sie leben muss.
Sieh es mal andersrum: Wärt Ihr (auch im steuerrechtlichen Sinne) nicht verheiratet, bräuchtet Ihr Euch jetzt auch nicht scheiden zu lassen; Eure Ehe müsste bestenfalls annulliert werden wie eine Scheinehe. Natürlich mit der bedauerlichen Folge, dass aus der Ehe auch keine Unterhalts- oder Zugewinnansprüche resultieren.
Die Frage ist allerdings: Was machst Du mit Deinem Wissen? Ich an Deiner Stelle würde es mit einiger Sicherheit für mich behalten und die Ex tatsächlich in das Messer laufen lassen, beim Finanzamt anzurufen, weil Du ihr das Sorgerecht nicht abtrittst. Das wäre dann eine feine Vorlage für Deinen eigenen RA, den nicht besonders oft angewandten >>>§ 1579 BGB Abs. 5 und 7<<< auf den Tisch zu packen. Traumhaft wäre, wenn dieser Erpressungsversuch "ASR gegen Nicht-Anzeige beim FA" irgendwo dokumentiert wäre.
Aber wie gesagt: Dafür musst Du selbst schweigen können und einfach Dein Ding durchziehen. Das richtige Timing ist da oft Gold wert. Und sei es nur, damit die Dame bei den späteren Verhandlungen deutlich kleinere Brötchen backen muss.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
für die Zusammenveranlagung ist das Faktum "sind verheiratet" ausschlaggebend und nicht die Frage des (dauernden) Zusammenlebens. (..) Vom FA droht da keine Gefahr.
Das stimmt so nicht ganz. Wenn sie sagt, dass die zwei nie zusammengelebt haben und nach der Eheschließung nie ein Zusammenleben stattgefunden hat, dann kann das FA das schon ablehnen. Trotzdem würde ich mir darüber keinerlei Gedanken machen, bis das FA in irgendeiner Form an den TO herantritt. Die Kuh wäre vom Eis zu bekommen.
Wobei die Aufhebung der Ehe ja ein charmanter Gedanke ist.. aber ist das das GSR nicht "mit weg"?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wobei die Aufhebung der Ehe ja ein charmanter Gedanke ist.. aber ist das das GSR nicht "mit weg"?
LG LBM
Hi LBM.
ja damit wäre das GSR weg. Wobei man ja argumentieren könnte, da die KM durch die Heirat auch den Wunsch nach dem GSR dokumentiert hat und damit eigentlic auch die Sorgerechtserklärung im nachhinein unterschrieben werden müßte 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin LBM,
Wenn sie sagt, dass die zwei nie zusammengelebt haben und nach der Eheschließung nie ein Zusammenleben stattgefunden hat, dann kann das FA das schon ablehnen.
Du hast schon recht; angesichts von
Wir waren immer bei ihrer Wohnung mit 1. WS gemeldet; meine Wohnung war immer 2. WS.
halte ich eine solche Behauptung allerdings für ein ziemlich gewagtes und nicht besonders glaubwürdiges Konstrukt, das bereits an der Beweisbarkeit scheitern dürfte. Im Zweifelsfall gilt der Anscheinsbeweis: Warum sollten Eheleute NICHT zusammenleben? Und welche guten Gründe sollte ein rechtschaffener Bürger haben, sich ein offenkundiges Meldevergehen so lange tatenlos anzuschauen?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
angesichts von halte ich eine solche Behauptung allerdings für ein ziemlich gewagtes und nicht besonders glaubwürdiges Konstrukt, das bereits an der Beweisbarkeit scheitern dürfte. Im Zweifelsfall gilt der Anscheinsbeweis: Warum sollten Eheleute NICHT zusammenleben? Und welche guten Gründe sollte ein rechtschaffener Bürger haben, sich ein offenkundiges Meldevergehen so lange tatenlos anzuschauen?
Richtig. Deshalb sag ich ja auch, wenn das FA die Zusammenveranlagung ablehnen sollte, dann soll sich WNV bei mir melden, dann helfe ich ihm bei der Argumentation.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
wenn das FA die Zusammenveranlagung ablehnen sollte, dann soll sich WNV bei mir melden, dann helfe ich ihm bei der Argumentation.
das wäre doch ein hübsch dokumentiertes Eigentor der Ex, zu dem man den TO nur beglückwünschen könnte 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
lieben Dank an alle, die geantwortet haben...bin schon wieder etwas entspannter.
@ Martin: die Idee mit BGB 1579 5&7 finde ich klasse! Ich werde mich auf jeden Fall hier zurückhalten und Exe - wenn sie das denn wirklich durchziehen will - beim FA vorsprechen lassen.
@ LBM: vielen Dank für Dein Angebot! Ich werde mich bei Dir melden wenn es soweit ist.
Ich möchte Euch noch ein paar Infos zu der ASR-Thematik geben - sie wird bei Euch ganz sicher Kopfschütteln hervorrufen:
Zunächst mal: Es gibt natürlich keinen Grund, mir das SR zu entziehen. Ich habe mir diesbezüglich nichts zu schulden kommen lassen, sondern bin ein "ganz normaler" Vater. Der einzige Fehler, den ich gemacht habe: ich habe den ERWARTUNGEN meiner Ex nicht entsprochen! Das hat sie mich bereits vor der Heirat spüren lassen und es hat sich im Laufe der Zeit zu einer Art 'Psychoterror' ausgeweitet, dass ich abends nach dem Job meistens mit Bauchschmerzen 'nach hause' gekommen bin.
Ich habe in September 2009 den Fehler gemacht, auf Druck meiner Frau hin einen "Ehevertrag" zu unterzeichnen, der für den Fall der Scheidung regelt, dass das ASR auf sie übergeht und dass sie eine Unterhaltsregelung erhält, die sie deutlich besser als die gesetzliche Regelung stellt.
Bzgl. des Unterhaltes war der Vertrag an die Bedingung geknüpft, dass meine Frau nicht vor dem 5. LJ unseres Kindes die Scheidung einreicht (Stichwort: Ehegattensplitting; macht bei mir viel aus). Durch das jetzige Einreichen der Scheidung ist also zumindest dieser Passus wieder hinfällig.
Ich habe meiner Frau bereits mündlich mitgeteilt, dass ich auch der ASR-Übertragung nicht zustimmen werde und den Ehevertrag anfechten werde. Meine Anwältin (derzeit auf Urlaub) hat angeblich bereits entsprechende Urteile im Blick, nach denen ein SR-Übertrag nicht per Notarvertrag geregelt werden kann. Die Reaktion meiner Frau war die o.a. Ankündigung bzgl. Anzeige beim FA.
Neben der formaljuristischen Argumentation bzgl. Gültigkeit des EV werde ich vor allem damit argumentieren, dass ich in einer Zwangssituation war und dass sich seit Unterzeichnung wesentliche Veränderungen bei der Beurteilung der Lage ergeben hätten, die die Übertragung des SR - insbes. aus Sicht des Kindeswohls - ausschließen. Seit längerer Zeit versucht meine Frau, mich systematisch aus dem Leben des Kindes zu drängen (was Entscheidungen und Informationen etc. angeht; Umgang hat bis Mai noch geklappt). Beredtes Zeugnis legt dabei die jüngste Umgangseinschränkung ab, die ich in meiner Geschichte beschrieben haben ("Wellentäler"; Umgangseinschränkung wegen einer Beule).
Ich bin aufgewacht, wenn auch leider sehr spät und - wie meine Anwältin zu recht sagt : "Du warst ein Vollidiot"
So be it.
Wolfgang
Moin Wolfgang,
Ich bin aufgewcht, wenn auch leider sehr spät und - wie meine Anwältin zu recht sagt : "Du warst ein Vollidiot"
ich glaube mich zu erinnern, dass wir ähnliche Warnungen ausgesprochen haben - wenn auch nicht mit solchen unfeinen Worten... 😉
Wie es auch sei: Du scheinst ja an eine ganz ausgebuffte Rosinenpickerin geraten zu sein: Heiraten ja und unbedingt - aber nur zu ihren ganz persönlichen Bedingungen? Davon abgesehen: Ich glaube nicht, dass das Sorgerecht ehevertraglich "auf Vorrat" abgegeben werden kann. Das ist schliesslich (auch) ein Recht Eures Kindes und nicht nur der Frau, die es geboren hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
meine spontane Idee: Der Vertrag ist sittenwidrig. Scheidungsausschluss bis x? Und wenn nicht gerade eine salvatorische Klausel drin ist, ist er komplett hinfällig.
Also Wolfgang *arrghs*.... ich möchte dich auch mal ne Runde schütteln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
....ich glaube mich zu erinnern, dass wir ähnliche Warnungen ausgesprochen haben - wenn auch nicht mit solchen unfeinen Worten... 😉
Martin,
Eure Worte waren in der Tat etwas feiner - aber von der gleichen Deutlichkeit 😉
Ihr habt mir in 3 Jahren schon zweimal einen unglaublich richtigen Rat gegeben (nicht heiraten; keinen Ehevertrag unterzeichen). Beides habe ich ignoriert, weil ich eine Rosa-Rote-Brille trug.
Die habe ich jetzt abgenommen...
Wolfgang
Die habe ich jetzt abgenommen...
Besser spät als nie..... (sach mal, konnte die zaubern????). Und ab und an haben wir hier auch nen guten Rat übrig, wenn das Kind schon 12m tief im Brunnen paddelt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Besser spät als nie..... (sach mal, konnte die zaubern????). Und ab und an haben wir hier auch nen guten Rat übrig, wenn das Kind schon 12m tief im Brunnen paddelt.
LG LBM
Danke LBM,
es sieht mir eher nach 37 m tief im Brunnen aus, aber ich werde gerade wieder etwas positiver.
Du hast PN
LG
Wolfgang
...der am letzten WE den Testspielsieg Deiner Hertha gegen meinen VfB Lübeck gesehen hat...
Hallöchen,
Du hast schon eine Antwort 🙂
LG LBM (froh, dass ihre alte Dame wenigstens noch gegen LÜBECK gewinnen kann...)
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