Hallo,
da ich für 2010 ja noch gemeinsam veranlage, wie muss ich die Erstattung aufteilen? Steuern hab eigentlich nur ich gezahlt, da meine Frau nicht erwerbstätig war. Steht ihr überhaupt etwas zu? Habe die Klasse 3 gehabt und sie die 5. Aufwendungen für Arbeit kann man ihr ja nun nicht zurechnen (km-Geld zum Beispiel) Gibt es Gesetzestexte zu dem Thema?
lg
ganz_allein
Das Recht der Väter auf ihre Kinder und das Recht der Kinder auf ihre Väter ist ein Menschenrecht!
Moin Ganz_Allein,
Steuern hab eigentlich nur ich gezahlt
Was heisst "eigentlich" ?
Hat sie oder hat sie nicht ?
Wenn nein, dann hat sie auch keinen Anspruch auf Rückerstattung, denn gem. § 37 (2) AO stehen Rückerstattungen zunächst demjenigen zu, der zuviel Steuern gezahlt hat.
Gruß
United
Hallo,
KU zahle ich. TU nicht, weil mit dem KU schon meine Leistungsfähigkeit erreicht ist und der SB bleibt. Da die Ex nicht arbeiten war, hat sie auch keine Steuern bezahlt. Der alleinige Steuerzahler war ich. Habe für 2009 ja auch nur den Betrag rausbekommen, den ich an Steuern bezahlt habe.
lg
ganz_allein
Das Recht der Väter auf ihre Kinder und das Recht der Kinder auf ihre Väter ist ein Menschenrecht!