Liebe Freunde,
kurze Frage:
Wie muss denn die Ex den Unterhalt beim begrenzten Realsplitting versteuern?
Sie verdient 1260,65 €
laut ihrem Lohnzettel gehen dabei (Stkl 2, 1/2 Kinderfreibetrag) satte 32,08 € Lst pro Monat weg.
Ihre Anwältin behauptet nun, dass der Betrag für das begrenzte Realsplitting 13805 € beträgt (unstreitig), wobei ein Nachtiel von 322,90 € entstünde. Das verstehe ich nicht. Wie kommt das zu stande?
Gruß, PP
Hi PP,
13.805,- jährlich sind monatlich 1.150,42 - damit hat sie ein Gesamtbrutto von 2.411,07 monatlich. Darauf sind in 2011 fiktiv Steuern von insgesamt 320,70 zu entrichten gehabt. Auf die 1.260,65 sind mit gleichen Eingangsparametern Steuern von genau 31,91 zu entrichten. Der Nachteil wäre dann 288,79. Irgendwas differiert hier noch leicht zu der Berechnung der Anwältin und dem Lohnzettel aber wir reden da über ein, zwei Euro (vielleicht Jahr 2010 oder irgend ein anderer Eingangsparameter).
Wahrscheinlich will die gute Frau Dir die gesamten Steuern der Exe aufbrummen. Aber so kann man sowieso nicht sauber rechnen. Der Nachteil wird dann ausgerechnet und erstattet, wenn sie ihren Steuerbescheid hat und nicht aufgrund irgendwelcher Lohnzettel vorab. Je nachdem, welche abzugsfähigen Positionen sie hat, kann da noch einiges runtergehen.
Gruss von der Insel
Hi, PaulPeter,
guckst du hier:
Ohne Unterhalt bekommt deine Ex EUR 1260,65 (brutto oder netto?) und zahlt EUR 32,08 Lohnsteuer.
Wenn du EUR -13805 im Formular als "negativen Freibetrag" einsetzt (oder weglässt), kommst du auf die unterschiedlichen Steuerlasten mit (bzw. ohne) Unterhalt. Das entspricht EUR 13805 als Jahreshinzurechnungsbetrag in der elektronischen Lohnbescheinigung deiner Ex. Und demselben BEtrag als Freibetrag auf deiner.
Ohne mich auf den Cent genau festlegen zu wollen, erscheint die Kalkulation der Anwältin (ca. EUR 320 mehr Steuern pro Monat) ganz realistisch. Außer der Lohnsteuer kommt auch noch der Soli dazu - zusammen über 4000 Euro statt 361 Euro pro jahr.
Gruß 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
hallo insel und biggi,
danke für eure Antworten. So Ungefähr habe ich nun die Zaheln im netzt auch gefunden, hatte aber nicht so einen schicken Rechner wie den von Biggi, bei dem man negative Freibeträge eingeben kann.
jetzt müsste ich aber noch den Anteil an Steuern, den meine Ex sowieso zaheln müsste, von von der Gesamtsteuerlast abziehen. Das ist dann das, was ich zu erstatten hätte, oder? Wobei weniger erstattung wieder mehr Nettoeinkommen bei mir und dadurch mehr Unterhalt bedeutet.
Die Berechenungen sind nun auf den Tisch gekommen, weil Exilein wieder arbeiten geht.
Das sind also alles Zahlen von jetzt, von 2012 und nicht von letztem Jahr, da hat Exilein noch nicht gearbeitet.
Gruß, PP
(Leider lässt sich mein Anwalt nun schon satte 3 Wochen Zeit, das alles zu prüfen. Ich glaub, ich muss ihn feuern).
Hallo PaulPeter
13.805,- jährlich sind monatlich 1.150,42 - damit hat sie ein Gesamtbrutto von 2.411,07 monatlich. Darauf sind in 2011 fiktiv Steuern von insgesamt 320,70 zu entrichten gehabt.
Hm, ich glaube, das ist aber mit Steuerklasse I gerechnet? Mit Steuerklasse II (und die hat sie ja) wären es m.E. nicht 320 Euro, sondern ca. 290 Euro. Also steuerlicher Nachteil knapp 260 Euro, dazu dann noch der Soli-Zuschlag von gut 10 Euro, dann sind wir in Summe bei ca. 270 Euro Nachteilsausgleich pro Monat.
Okay, das war jetzt unter der falschen Annahme, es beträfe das Jahr 2011. Wesentlich anders wird's allerdings für 2012 auch nicht aussehen.
Das sind also alles Zahlen von jetzt, von 2012 und nicht von letztem Jahr, da hat Exilein noch nicht gearbeitet.
Um so weniger verstehe ich, was das Anwältin im Moment von dir will ;-(
Der Nachteil entsteht deiner Ex nicht jetzt, sondern erst mit der Steuernachzahlung, die in ihrem Steuerbescheid für 2012 festgesetzt werden wird, und ihren Steuerbescheid für 2012 wird sie vielleicht im Juli 2013 (!) oder so bekommen ... und erst dann braucht man sich über den Nachteilsausgleich überhaupt erst den Kopf zu zerbrechen - d.h. so wie Inselreif es vorhin auch schon geschrieben hatte.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
die Anwältin will kohle sehen und brummt mir den Steuervorteil aus dem Realsplitting jetzt schon aufs Gehalt, zieht davon den Steuernachteil ab, den ich zu erstatten habe (den fordert sie aber noch nicht), und berechnet dann den Unterhalt, den ich zu zahlen habe.
Mein Anwalt kümmert sich da leider einen Mist drum, weswegen ich ihn wohl feuern muss.
Kleine Korrektur:
Sie brummt nicht, sondern sie möchte brummen.
Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Was kümmert es den Mond, wenn der Hund bellt.
Grundlage der Ermittlung des steuerlichen Nachteils ist nicht das, was irgendeine daher gelaufene RAttin sich fiktiv ausdenkt, sondern das, was auf ihrem Steuerbescheid steht.
Diesen hat sie dir zu übermitteln.
Erst dann kannst du rechnen bzw. kontrollieren und erst dann entsteht eine Schuld.
Meine Nemesis, bzw. ihr Wadenbeißer hat auch immer versucht, mich zur Zahlung von Vorauszahlungen zu nötigen.
Das habe ich stets mit dem Hinweis auf die mögliche Entreicherung zurückgewiesen und ihr stattdessen angeboten, evtl. Zinsen zu übernehmen.
Natürlich nur die, die bei unverzüglicher Abgabe der Steuererklärung anfallen.
Auch wenn diese im sogar im 2 stelligen Centbereich anfallen sollten.
Nach Prüfung ihres Steuerbescheids viel mir auf, dass sie gar keine Beiträge zur Rentenversicherung angegeben hatte, obwohl ich zur Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt verurteilt wurde.
Nach meinem Hinweis auf diese Diskrepanz habe ich nie wieder was vom Nachteilsausgleich gehört. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
danke für Deine Nachricht.
Mein Anwalt, der sich nicht kpmmert und bald einen Mandanten weniger hat, meinte, dass die Ex durchaus von mir verlangen kann, dass ich einen freibetrag auf der Lstk eintragen lasse, um mein Netto zu erhöhen, damit die Ex mehr in den Rachen bekommt, den der an sich von mir zu zahlende Unterhalt ist ja ziemliech genau bekannt.
Am liebsten wäre es mir, wenn ich einfach nur Unterhalt nach Lstk I zahle und am Jahresende wird geschaut, wer was wem nachzuzahlen hat. Exchen lässt sich darauf aber nicht ein, sie kriegt den Hals nicht voll und mein Anwalt sagt, es gebe genug Urteile, in denen der Zahlesel verurteilt wurde, einen Freibetrag zu nutzen.
Gruß, PP
Hi PP,
bezüglich Eintragung eines Freibetrags bei Dir sähe ich jetzt kein Problem (wenn sie es denn fordert). Spätestens mit Deiner nächsten Steuererstattung wäre das gleiche Geld, was Du mit Freibetrag jetzt schon zur Verfügung hast, ebenfalls unterhaltsrelevant. Dir selbst entsteht also praktisch kein Nachteil dabei (ausser Deine Unterhaltspflicht endet nächstes Jahr abrupt). Und die Ex hat das gleiche Geld halt ein Jahr früher und ist glücklich.
Das hat aber nichts mit ihrem Nachteilsausgleich zu tun.
Gruss von der Insel
Moin.
Mein Anwalt, der sich nicht kpmmert und bald einen Mandanten weniger hat, meinte, dass die Ex durchaus von mir verlangen kann, dass ich einen freibetrag auf der Lstk eintragen lasse, um mein Netto zu erhöhen, damit die Ex mehr in den Rachen bekommt, den der an sich von mir zu zahlende Unterhalt ist ja ziemliech genau bekannt.
Wenn eure EU-Vereinbarung lautet:
"PP hat soviel wie möglich zu erwirtschaften und davon X% an seine Ex auszukehren"
hat er recht.
Wenn sie aber lautet:
"PP verpflichtet sich an seine Ex X € zu bezahlen", so hast du einen weiteren Grund gefunden, ihn von dieser lästigen Mandantschaft zu befreien.
Du schuldest ihr schließlich nicht einen Anteil an deiner Steuererstattung zusätzlich zum Unterhalt sondern lediglich den Nachteilsausgleich.
Und die Höhe diese Nachteils ist nun mal vor der Herausgabe des Steuerbescheids nicht feststellbar.
Und da sie, anders als das Finanzamt, evtl. zuviel bezahltes Geld nicht zurück zahlen muss, würde ich mich auch dagegen wehren, auf Verdacht Geld zu verbrennen.
Ist aber natürlich auch eine Frage der Streitlust.
Du kannst neben dem Angebot der Zinszahlung auch eine, geringere, Abschlagszahlung anbieten.
Nicht mal das extrem miese RAttenschwein meiner Ex hat das dann weiter verfolgt, obwohl der mich sonst wegen jedem Cent verklagt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist es aber nicht so, dass ich den Steuervorteil, den ich durch das Realsplitting habe, nicht auch noch in den Unterhalt miteinfließen lassen muss?
Will heißen:
Steuervoteil 500 €, Nachteilsausgleich 300 €, bleiben mir 200 €, davon bekommt sie (grob gesagt) die Hälfte?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Hast du.
Die gängige Praxis ist es die 500 EUR als Gehalt einfließen zu lassen, und den Nachteils ausgleich aber entsprechend zu ignorieren - da dieser ja noch gar nicht fest steht.
Hast du nicht solange dich nicht jemand dazu verurteilt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Versteht mich nicht falsch aber:
:question:
jetzt kenn ich mich gar nicht mehr aus.
Du musst das zahlen, was vereinbart ist.
Mehr nicht.
Ich weiß nicht auf welcher Basis du heute bezahlst, Titel, schriftliche/mündliche Vereinbarung?
Was ist es und was steht drin?
Genau das was da steht, musst du tun. Mehr nicht.
Und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, kann es passieren, dass die Gegenseite beantragt, deinen Steuervorteil zu deinem Netto hinzu zu zählen.
In diesem Fall wäre es Aufgabe deines Nichtsnutzes zu beantragen, dass der Nachteilsausgleich, von deinem Vorteil abgezogen wird und nur der Rest Unterhaltserhöhend angerechnet wird.
Dann wird es zu einem Beschluss oder einem Vergleich kommen, in dem vermutlich ein Unterhaltsbetrag plus der Nachteilsausgleich stehen.
Und dann musst du genau das bezahlen.
Sonst nichts.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt eigentlich keine Vereinbarung sondern eine Art konkludentes Handeln.
Die Exenanwältin hat gefordert, ich habe es zurecht gestutz auf Stkl I (das war im Dezember), dann kam die Exenanwältin und hat das begrenzte realsplitting angewandt. Da meine Ex noch nicht gearbeitet hat und mein Gehalt sehr vorhersehbar war, war das alles auch mehr oder weniger in Ordnung, so meinte mein Anwalt. Die Exenanwältin drohte mit einger gerichtlichen Auseinandersetzung, mein Anwalt meinte daraufhin, dass ich die Obliegenheit hätte, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen und das Realsplitting durchzuführen. Er sah da keine echte Chance, das vor Gericht auszufechen.
Allerdings hat er sich nicht dazu geäußert, ob die Steuererspranis, so wie die Exenanwältin es schreibt, auch noch geteilt werden muss. Soweit ich mich erinnere, habe ich das auch gar nicht mit ihm diskutiert. Das wurde einfach so hingenommen. Er meinte damals zu mir, ich hätte die Obliegenheit, in diesem Falle (bei voraussehbarem Gehalt) mir einen Freibetrag einschreiben zu lassen.
Nun gut, wenn ich das jetzt so durchsehe, dann wurde ich damals schon über den Tisch gezogen, denn die Ratte der Ex hat berechnet, dass die Ex pro Monat rund 67 € Steuern zu zahlen hätte (ist mir gerade erst aufgefallen). Ich habe nun aus den Steuerrechnern im Internet widersprechende Angaben zwischen 0 € und 804 € (/Jahr). Wer weiß, was richtig ist.
Der Anwalt meint, im Hinblick darauf, dass die Ex wieder arbeiten will ab April, sehe er nur geringen Wert bei einem Streit, sonst verginge ihr am Ende noch die Lust am arbeiten. Nun arbeitet sie ja wieder, und ich soll mehr zahlen als vorher (habe ich hier ja schon mal diskutiert).
Die Exenrättin ist halt auch Fachanwältin für Steuerrecht, wohingegen mein Anwalt wohl eher ein Fachanwalt für Flaschenrecht und Desinteresse ist.
Gruß PP
P.S. "ich gehe meinen Weg, mach Dir da mal keine Gedanken, und Du zahl gefälligst, was Du zahlen musst" sprach die Ex zu mir beim letzten Treffen.