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Wie wirkt sich das Kind auf der Steuerkarte aus?

 
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe die Steuerklasse I und bisher meinen Sohn nocht nicht auf der Steuerkarte. Habe gerade über einen Gehaltsrechner mal versucht festzustellen, was ich im Monat sparren könnte, wenn er auf der Karte mit drauf wäre. Könnte mir da jemand mal helfen?
Weiterhin die Frage: Ich habe hier im Forum etwas von Anlage K auf der Lohnsteuererklärung gelsen, womit ich meine Unterhaltszahlungen geltent machen kann, ist das so?

Zur Situation: Von der Mutter getrennt lebend, nicht verheiratet.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 21:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi den21

Laut diesem Gehaltsrechner schlägt bei einem Monats-Brutto von 3500€ ein halber Kinderfreibetrag mit 11€ monatl. zu Buche. Lediglich dort angeben, dass Du Kinder hast und für jedes Kind steht Dir ein Freibetrag von 0.5 zu - ebensalls eintragen. Ebenso kannst Du beim Lohnsteuerjahresausgleich dies noch nachholen, ein Eintrag auf der der Steuerkarte ist nicht die einzige Möglichkeit. Zu beidem jedoch benötigst Du eine steuerl. Lebendbescheinigung des Kindes.

Kindesunterhalb selbst ist nicht steuerlich absetzbar. Es findet lediglich eine Günstigerprüfung statt, ob das KG an sich oder der KFB für Dich besser wäre.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 21:19
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

ok so etwas hatte ich auch errechnet (10 EUR). also bitte versteh das nicht falsch, aber dafür dass ich 400 eur im monat unterhalt zahle bekomme ich 11 eur steuerliche vergünsigungen? andere möglichkeiten sich geld wiederzuholen gibt es nicht?

und es macht scheinbar keinen unterschied, ob ich das kind auf der steuerkarte angebe oder nicht, kann es auch bei der erklärung angeben (nachträglich)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 21:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also bitte versteh das nicht falsch, aber dafür dass ich 400 eur im monat unterhalt zahle bekomme ich 11 eur steuerliche vergünsigungen? andere möglichkeiten sich geld wiederzuholen gibt es nicht?

Nö. Das könntest Du auch nicht, wenn Du das Kind in Deinem Haushalt selbst versorgen kannst.

und es macht scheinbar keinen unterschied, ob ich das kind auf der steuerkarte angebe oder nicht, kann es auch bei der erklärung angeben (nachträglich)

Ja. Dir steht der Kinderfreibetrag i.H.v. 2.184 Euro und der Erziehungs-, Betreuungs und Ausbildungsfreibetrag i. H. v. 1320 Euro zu, wenn Du - wie es ja aussieht - Deiner Unterhaltspflicht wesentlich nachkommst.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 21:32
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

eins möchte ich direkt sagen, ich komme dieser nicht im wesentlichen sondern voll nach! nur das ich, gerade nach der erhöhung jetzt schauen muss wo ich bleibe versteht sich ja wohl von selbst. ok was bedeutet das für meine steuererklärung mit den freibeträgen? bekomme ich davon geld wieder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 21:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das anhand der vorliegenden Fakten zu sagen wäre wie Lottozahlenglaskugelraten.

Grundsätzlich wirkt sich die Berücksichtigung der Kinder steuermindernd aus. Aber wenn man nicht weiß, wie Deine Steuererklärung sonst aussieht, kann man nicht sagen, ob Du unter dem Strich eine Erstattung bekommst.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 21.01.2010 22:17
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

ok verstehe.... wo in der steuererklärung muss ich denn was eintragen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 22:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du musst Dir die Anlage K besorgen und ausfüllen.

LBM

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Geschrieben : 21.01.2010 22:22
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

das hier?

http://www.banktip.de/UserFiles/Image/Steuerformulare/2009/steuer09_anlage_kind.pdf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 22:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sieht gut aus!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2010 01:03




(@den21)
Schon was gesagt Registriert

Nabend!

habe gerade mal mit dem WISO Steuer 2010 meine Daten eingegeben. Dann konnte ich unter Kind eben angeben wie alt, wieviel Unterjhalt ich gezahlt habe usw. Was mich nun etwas stört ist, dass dort stand das eine Art Erlaubniss des Unterhaltsempfängers vorliegt.

Muss ich also die Kindesmutter um Erlaubnis fragen??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 01:21
(@schmusepapa)
Registriert

???
Verstehe ich nicht. Könntest du bitte angeben was dein Steuerprogramm genau (=wörtlich) sagt?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2010 03:38
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

hier mal ein bild davon

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 21:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist die falsche Anlage. Du musst für Dein Kind Anlage K ausfüllen. Unterhaltsaufwendungen für Kinder sind steuerlich nicht absetzbar.

LBM

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Geschrieben : 28.01.2010 22:05
(@den21)
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somit bringt die angabe des unterhalts gar nichts? was kann ich denn dann mit der anlage K machen bzw. angeben?=

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 22:19
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nö. Die bringt für ein Kind nichts.

In der Anlage K machst Du das Kind "geltend". Du gibst Namen und Geb-Datum vom Kind an, dann 984 Euro KG und die Anschrift der Mutter.

Seite 1 Kennziffern 15, 16, 00 und 02, 04 und die Kinderbetreuungskosten auf S. 3, sofern Du welche geleistet hast.

LBM

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Geschrieben : 28.01.2010 22:24
(@den21)
Schon was gesagt Registriert

OK und habe ich selber dadurch einen Vorteil? Sry verstehe das gerade nicht so ganz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.01.2010 23:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, Du bekommst das Kind berücksichtigt nach § 32 (6) EStG, u. U. führt das dann auch zu Erleichterungen bei außergewöhnlichen Belastungen, sofern Du welche hast.

LBM

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Geschrieben : 29.01.2010 00:16