Wo wird der Unterha...
 
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Wo wird der Unterhalt für Kinder im Steuerprogramm eingetragen ?

 
(@alda72)
Schon was gesagt Registriert

Hi erstmal,

ich war nie verheiratet, habe aber zwei Kinder mit der selben Mutter,
da der kleine nun 7 geworden ist wurde vom Jugendamt der neue
Unterhaltsbetrag errechnet den ich an die Mutter zahlen muss.

Beim kleinen sind es 165,- € und die kleine 125,- €, zusammen also 290,- €

Da ich nur etwa 1200,- € netto hab im monat (Steuerklasse 1 mit 1 Kind auf Karte)
sollte ich gemäß ihrer Angaben unbedingt ein Lohnsteuerjahresausgleich machen
weil ich einen haufen Geld zurück bekommen würde...

Nun hab ich hier das WISO Steuerprogramm 2008 und komme auch soweit zurecht,
allerdings finde ich nirgends wo ich denn den Unterhalt den ich zahle, überhaupt eintragen kann
oder zu welchem Gebiet das überhaupt gehört. :question:

So langsam verzweifle ich daran... Für ein Steuerberater bleibt leider nicht genug übrig...

Kann mir hier einer helfen???

1000 Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2008 23:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

KU ist in Deutschland kein Abzugsposten in der ESt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2008 23:41
(@alda72)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

KU ist in Deutschland kein Abzugsposten in der ESt.

DeepThought

das heisst ich kann es garnicht eintragen,
wieso hat mir das die Frau vom Jugendamt geraten ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2008 23:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

das wirst Du falsch verstanden haben. Nur Unterhalt für den ehemaligen Partner kannst Du steuerlich geltend machen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2008 23:48
(@alda72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das wirst Du falsch verstanden haben. Nur Unterhalt für den ehemaligen Partner kannst Du steuerlich geltend machen.

LG LBM

hm, dann dank ich Euch mal, allerdings wusste die Frau im Amt das der Unterhalt für die Kinder ist und nicht für die Ehemalige...
weil Ihr steht ja nichts zu da wir nie verheiratet waren, dann lohnt sich der ganze Ausgleich ja kaum da ich 2007 auch noch
ein viertel Jahr Kurzarbeit hatte und eh kaum Steuern bezahlt habe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2008 00:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

evtl. meinte sie, dass beim Finanzamt geprüft wird ob du mit dem hälftigen Kindergeld besser fährst oder mit dem hälftigen Kinderfreibetrag. Dir steht ja ein halbes Kind auf der Steuerkarte zu.  Und das steigert ja sozusagen dein Existenzminium, da jeder Mensch einen sogenannten Steuerfreibetrag hat.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2008 09:17
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo alda72,

dann lohnt sich der ganze Ausgleich ja kaum da ich 2007 auch noch
ein viertel Jahr Kurzarbeit hatte und eh kaum Steuern bezahlt habe.

Wenn Du Lohnersatzleistungen (dazu gehört auch das Kurzarbeitergeld) von mehr als 400 € im Jahr bezogen hast, bist Du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Es liegt also gar nicht in Deiner Entscheidung, ob Du ihn machen solltest, da sich das Ganze "kaum lohnt". Du mußt ihn machen und es kann sogar passieren, daß Du Steuern nachzahlen mußt.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2008 21:46
(@alda72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alda72,

Wenn Du Lohnersatzleistungen (dazu gehört auch das Kurzarbeitergeld) von mehr als 400 € im Jahr bezogen hast, bist Du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Es liegt also gar nicht in Deiner Entscheidung, ob Du ihn machen solltest, da sich das Ganze "kaum lohnt". Du mußt ihn machen und es kann sogar passieren, daß Du Steuern nachzahlen mußt.

LG Püppi

Hm, ich hatte von 2004 bis 2007 zeitweise Kurzarbeit und hab nie ain Ausgleich gemacht, hatte mich auch nie einer aufgefordert... und mehr wie 400,-€ im Jahr war das allemal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2008 00:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn die bei den Kurzarbeitsfirmen Lohnsteueraußenprüfungen machen, fällt das auf. Dann wird quergeprüft, ob Du auch Deine Erklärung gemacht hast. Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, wäre das Steuerhinterziehung.

Ich würde von daher brav die Erklärung machen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 00:49
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal alda72,

in Ergänzung zu LBMs gutem Rat:

...  hatte mich auch nie einer aufgefordert... und mehr wie 400,-€ im Jahr war das allemal

Auffordern ist auch nicht nötig, denn Deine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung ergibt sich aus einem Gesetz (Einkommensteuergesetz). Das Du diese Vorschrift nicht kennst, ist Dein Problem....

Außerdem ist es bei Lohnersatzleistungen in der Regel so, daß ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß man bei mehr als 400 € eine Erklärung abzugeben hat (beim ALG I und bei Krankengeld ist das zumindest so ...); bei Kurzarbeit sollte diese Aufklärung vom Arbeitgeber kommen ...

Aber Du weißt ja: Unwissenheit (die wqir Dir jetzt ja genommen haben) schützt vor Strafe nicht ...  😉

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2008 12:28