Zusamenveranlagung
 
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Zusamenveranlagung

 
(@hamburger jung)

Mal ´ne allgemeine Frage:

Mann (M) und Frau (F) haben sich getrennt, werden im gleichen Jahr geschieden. Beide Lst.- Kl-. IV

M will nun für das Trennungs- / Scheidungsjahr Zusammenveranlagung ohne Aufteilungsbescheid und die zu erwartende Erstattung hälftig aufteilen, weil er weniger Steuern gezahlt hat. Sollte F dem nicht zustimmen, will er getrennte Veranlagung.

Kann F irgendwie erwirken, dass erstens zusammen veranlagt und zweitens die Erstattung anteilig gemessen an den gezahlten Steuern aufgeteilt wird, sollte M einen Aufteilungsbescheid ablehnen bzw. gar nicht erst beantragen?

Zitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:31
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo HHjung,

Mann (M) und Frau (F) haben sich getrennt, werden im gleichen Jahr geschieden. Beide Lst.- Kl-. IV

Die Bemerkung ist wohl eher rhetorischer Natur. Erstens gibt es so etwas wie ein "Trennungsjahr", und selbst wenn die Scheidung kurz nach der Trennung eingereicht wird, gibt es ja noch die Arbeitsgeschwindigkeit deutscher Gerichte.  :rofl2:

M will nun für das Trennungs- / Scheidungsjahr Zusammenveranlagung ohne Aufteilungsbescheid und die zu erwartende Erstattung hälftig aufteilen, weil er weniger Steuern gezahlt hat. Sollte F dem nicht zustimmen, will er getrennte Veranlagung.

Kann F irgendwie erwirken, dass erstens zusammen veranlagt und zweitens die Erstattung anteilig gemessen an den gezahlten Steuern aufgeteilt wird, sollte M einen Aufteilungsbescheid ablehnen bzw. gar nicht erst beantragen?

Erstens muss die Veranlagung gewählt werden, bei der insgesamt (= für beide zusammen) die geringere Steuerlast besteht (folgt aus der nachehelichen Solidarität). Dies ist normalerweise die Zusammenveranlagung.

Natürlich kann einer der beiden die Getrenntveranlagung wählen (dazu muss er nicht einmal den anderen fragen, sondern einfach machen), aber für den entstandenen Schaden kann der andere ihn gerichtlich haftbar machen. Irgendwie keine wirklich zielführende und "prickelnde" Prozedur.

Wie es mit dem Aufteilungsbescheid aussieht kann ich dir nicht sagen. ich meine aber mal gelesen zu haben dass die Steuererstattung anteilig gemessen an der Steuerlast aufgeteilt wird. Das heißt wer mehr Steuern gezahlt hat bekommt auch mehr zurück.

Gruß

Martin

Edit: >Dieser Beitrag< könnte evtl. für dich hilfreich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:42
(@hamburger jung)

Die Bemerkung ist wohl eher rhetorischer Natur.

:redhead: Ups, ist aber wirklich so passiert... pssssssssssssst

Der Rest klingt super, dann kann ja eichentlich nicht viel passieren...

Vielen Dank für Deine Antwort.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:45
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo HH-Jung,

ich habe nur Erfahrungen mit dem Finanzamt, weil ich die Sache auf sich beruhen lassen habe.

Mit meinem Ex habe ich damals die Zusammenveranlagung bei der Steuererklärung gehabt. Die Rückzahlung ging allein auf sein Konto und ich rief beim Finanzamt an und fragte nach den Gründen. Mir wurde gesagt, dass die Rückzahlung immer bei dem aufs Konto geht, der anteilig mehr Steuern zurückbekommen würde. Ich hätte damals einen familienrechtlichen Anspruch durchsetzen können, auf den habe ich aber verzichtet.

Vielleicht hilft dir diese Info ja auch etwas weiter.

Und wenn F mehr Steuern bezahlt hat, was spricht dagegen, dass sie auch mehr Steuern zurückbekommt? Im Normalfall der Aufteilung würde M ja seinen Anteil bekommen. Bei der getrennten Veranlagung hingegen würde vermutlich Vater Staat davon provitieren.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:50
(@hamburger jung)

Hi eskima,

was spricht dagegen, dass sie auch mehr Steuern zurückbekommt?

dagegen spricht offensichtlich die neue Lgin von M, die interessanterweise selbst rosenkriegsmäßig geschieden ist, dazu noch irgendwas mit Steuern studiert und M gesagt haben soll, "einen Aufteilungsbescheid braucht ihr nicht".

Natürlich spricht da eigentlich nix gegen, im Gegenteil, es spricht alles dafür, aber ich war mir der Rechtslage nicht sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:54
(@babbedeckel)
Registriert

Und wenn F mehr Steuern bezahlt hat, was spricht dagegen, dass sie auch mehr Steuern zurückbekommt? Im Normalfall der Aufteilung würde M ja seinen Anteil bekommen. Bei der getrennten Veranlagung hingegen würde vermutlich Vater Staat davon provitieren.

Weil zu der Zeit, evtl. der TU mit der "besseren" Steuerklasse berechnet wurde.
Außerdem unsere Sorten von EXen denken nicht soweit das der Staat provitiert,
hauptsache sie können dich schädigen  😡

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 01:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo babbedeckel,

Weil zu der Zeit, evtl. der TU mit der "besseren" Steuerklasse berechnet wurde.
Außerdem unsere Sorten von EXen denken nicht soweit das der Staat provitiert,
hauptsache sie können dich schädigen  😡

Nö  🙂

HH-Jung hat geschrieben, dass beide in Steuerklasse IV abhängig beschäftigt waren. Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I, da ist nichts mit "besserer" Steuerklasse.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:10
(@hamburger jung)

Hi babbedeckel,

hier ist es andersherum,

ich leg ma´die Karten auf den Tisch: F = HHDeern,  M = HHDeerns Ex- Mann

Bislang kein Streit, kein Gezanke, kein Unterhalt, kein Versorgungs- kein Zugewinnausgleich, kein gar nix, bis neue Lgin von M kam....

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:10
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

dazu fällt mir sofort der besuch mit ex bei unserer steuerberaterin ein

sie erklärte uns die konsequenzen aus der zukünftig getrennten veranlagung:

ich: minus 400,-/monat, ex: plus 170,-/monat

exens kommentar: das entspannt ja die situation  😡

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:11
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

HH-Jung hat geschrieben, dass beide in Steuerklasse IV abhängig beschäftigt waren. Steuerklasse IV entspricht der Steuerklasse I, da ist nichts mit "besserer" Steuerklasse.

OK OK  😉
Aber trotzdem wäre eine Zusammenveranlagung -höchstwahrscheinlich- besser, und die Erstattung müßte im sogenannten
Innenverhältnis aufgeteilt werden.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 02:18




(@hamburger deern)

Hey, jetzt frag ich mal selbst...

Das letzte Gespräch mit EX verlief so:

ER: " Was für ein Aufteilungsbescheid? ...hat gesagt (seine jetzige) brauchen wir nicht. Können doch 50/50 machen.Ich überwese Dir die Hälfte dann, wie immer!(Hab mich wohl seit 9 Jahren  verarsch.. lassen?!!!) Sonst muss jeder von uns miit Kl.1 abrechnen, bei mir macht es keinen Unterschied, hab eh nichts abzusetzen! (ER arbeitet teilzeit und ich voll)

Ich um so mehr!!!(z.B. 80 Km Arbeitsweg)

Kann ich was tun?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 23:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

guckst du >hier<. Ist zwar alt aber gut.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 23:28