Zusammenveranlagung
 
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Zusammenveranlagung

 
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo alle,

Habe ich wieder Probleme und brauche dringend eure Rat....

Wir sind April 2008 getrennt worden.
Juni 2008 habe ich Deutschland verlassen und nach England umgezogen.
Zeit Juni 2008 arbeite ich in England und auch mein Gehalt erhalte ich in England.
Meine ex Frau hatt selbstaendiger arbeit in 2008.

In scheidungsvereinbarung vertrag, haben wir gerichtlich die zusammen veranlagung vereinbart. Es gibt auch in die scheidungsvereinbarung vertrag dass keine partie darf ausgleichanspruche gegeneinder geltend machen inbesonders zusammenveranlagung etc.

Meine ex frau hatt (absichtlich oder nicht) die eigene Steuer erklaerung anteil "falsch" gemacht. Nach einem Betriebs prufueng vom Finanzamt mussen wir fast 3,000 euro steuernachzahlung zahlen.

Die betriebspruefung hatt sich im dezember 2012 statt gefunden und abgeaenderten steuerbesheid in januar 2013 vorgelegt.

Obwohl wir die zusammen veranlagung vereinbart hatten, hatte ich bis januar 2013 keine einkommensteuererklaerung abgegeben und das Finanzamt hatt fuer mich eine fiktiver einkommen fuer juni2008 bis dez2008 berechnet. Diese fiktiver einkommen war einfach zu viel ohne beruecksichtigung vom kosten, verlusten aus vermietung und verpachtung gemacht.

Ich habe, nach besprechung mit meine Steuerberater, den Antrag auf teilung des steuerschuld beim finanzamt beantragt, sowohl auch die getrennte veranlagung einkomensteuererklaerung geschickt. Die Begrundung war
A) ich hatte Angst wegen meine ex frau die viel steuerschulden durch die selbstaendigkeit uasgesamelt hatt und deshalb war ich nicht bereit mit meine steuereratattung die steuer schulden meine ex frau zu tilgen und weil
B) die getrennte veranlagung eine steuer ersparnis in hoehe von 2,000 euros mit sich bringt.

Innerhalb von vier wochen bekomme ich post von die gegnerische Anwalt mit drohungen um die scheidungsvereinbarung ein zu halten sonst muss ich mit klage und kosten rechnen. Dazu hatt anwalt bedroht die getrennte veranlagung fuer 2007 in vorbehalt zu beantragen welches mir mit sehr hoehe steuernachzahlungen rechnen muss.

Nichts zu sagen, hatte ich angst und deshalb habe ich beim finanzamt die getrennte veranlagung fuer 2008 zurueck genommen und die zusammen veranlagung zugestimmt.

Jetzt die Fragen....

Sind immer noch 3,000 euro steuer schulden beim finanzamt. Ich moge gerne die steuerschulden aufteilung wieder beim finanzamt zu beantragen und auch einen Einspruch wegen mein einkommensteuerbescheid abgeben da ungefaher 6,000 euro verlusten und kosten nichts berucksichtigt wurden.

Diese verlusten koennen wahrscheinlich der gesamten steuerlast drastisch reduzieren aber zugleich auch die steuerschulden meine ex frau tilgen.

Ein anspruch auf ausgleich besteht nicht, oder darf ich den ausgleich von ex frau verlangen?

In februar 2013 habe ich auch erfahren dass die scheidungsfolgevereinbarung nichts vom deutsches gericht zugebilligt worden ist.... Welche ich davon nichts wusste.

Spielt dies eine rolle?

Welche tipps konnten euch empfiehlen?

Danke im voraus

Mfg, cicero

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2013 14:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Cicero,

soweit ich das verstanden habe, habt ihr die Zusammenveranlagung vereinbart. Zu dieser bist Du auch zivilrechtlich verpflichtet, das nennt sich nacheheliche Solidarität.

Unter Umständen kann aber der Aufteilungsbescheid trotzdem beantragt werden. Dafür müsste man auch eure Vereinbarung kennen. Bevor diese beantragt wird, muss aber genau berechnet werden, welche Folgen das - in diesem Fall - für Dich hat. Das würde ich prüfen lassen. Der Effekt wäre, dass die Vorteile der Zusammenveranlagung in Anspruch genommen werden, jeder aber den Anteil Steuern zahlt oder zurück erhält, der rechnerisch auf ihn entfällt.

Da es aber Fallstricke gibt, dringend einen Profi rechnen lassen (und das ist in der Regel ein Steuerberater und selten ein Anwalt 😉 )

LG LBm

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2013 16:04
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo lausebackesmama,

Danke fuer deinen Antwort. Ja ich wollte die zusammenveranlagung wegen Steuer usw, aber mir wurde unbekannt das die getrennte veranlagung fuer mich guenstiger war.

Trotzdem nach diesem Fehler meiner seits, habe ich die zusammen veranlagung beatragt.

Was mir stort aber, dass nach berechnung meines steuerberater ich muss/soll ungefaehr 2,000 euro steuerruckzahlung erhalten und meine ex frau muss um die 3,000 euro steuernachzahlen.

Die 2,000 euro steuerruckzahlung kommt von scheidungskosten, verluste aus vermietung und verpachtung sowie andere betriebskosten.

Die 3,000 euro nachzahlung kommt nach dem betriebspruefung das finanzamt. Meine ex frau hatt in 2008 die mutter als kinder betreuerin angestellt fuer 1,000 euro die monat. Naturlich mit solche kosten war meine ex frau unterhalts berechtigt! Das finanzamt hatt nach dem pruefung nur ein teil diese kosten anerkannt und denn rest als einkommen bzw. Gewinn angekuendigt.

Da wir als gesamt schuldner haften will das finanzamt das geld haben. Ich bin aber auch nicht froh die 3,000 euro nachzahlungen mit "meiner" 2,000 euro zu tilgen.... Und weiss es nicht ob ich uberhaupt chance habe das geld von ex frau zu bekommen...

Ja, da hast du Recht. Das steuerberater ist schon angeschaltet, aber der kennt die Familien rechtslage nicht, nur die Steuer rechts.

Mfg

Cicero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2013 16:23