Hallo Alle,
ich habe alles durchgeschaut, und durch Eure Tipps sogar meine RAin ein bißchen ausgebildet!
Aber ich brauche trotzdem eine Klare Antwort auf eine Frage:
Hintergrund:
- Trennung 2009
Ex hat die Steuererklärung letzten Juli einzeln eingereicht für 2009
Ich habe sie in Sept angeschrieben, mit der bitte um Unterschrift, wie in der "Vatersein Vorgehensweise" beschrieben wurde
FA habe ich informiert
Ex hat nicht unterschrieben
Bescheid für ca. 9000€ Nachzahlung erhalten
Einspruch einreicht, ich muss mich bis Mitte Mai rühren mit Beweis eines Prozesses
In der Trennungsjahr waren wir Klasse 5/3, wobei sie um die €2500 monatlich verdient hat (50% Stelle)
Meine RAin hat sie formell an die Unterschrift gebeten, und dies kam zurück:
Wahrend der Ehezeit hatte unsere Mandantin die SK V, Ihr Mandant V. Dies wurde nach der Trennung beibehalten. Hierdurch ist unsere Mandantin erheblicher Schaden entstanden. Ab dem Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe ist Ihr Mandant unsere Mandantin zum nachträglichen Ausgleich wegen der schlechteren Besteuerung nach SK V verpflichtet. Unsere Mandantin kann für die Zeit Juli mit Dezember 2009 verlangen, so gestellt zu werden , als wäre für die Zeit nach der Trennung eine getrennte steuerliche Veranlagung durchgeführt werden.
....
Weiter haben wir Ihren Mandanten aufzufordern hier her zu erklären, dass er sich verpflichtet unsere Mandantin den Schaden wegen der schlechteren Besteuerung nach SK V ab Zeitpunkt der Trennung auszugleichen.
Fragen:
Kann sie sowas verlangen mit SK 5/3 in der Trennungsjahr? (Dies war leider nicht eindeutig in den Postings)
Übrigens, falls wir vor Gericht gehen müssen, wird es vor dem familienrichter sein, und er ist nach dem 4. Umgangsprozess wegen der KM nicht von ihr begeistert!
Ich muss meine RAin bald anrufen, und sie werden mir wahrscheinlich zum Vergleich raten, aber vorher möchte ich mich informieren.
Vielen Dank im Voraus
Cornelius
Moin Cornelius,
Kann sie sowas verlangen mit SK 5/3 in der Trennungsjahr?
Fakt ist: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
[...] dass er sich verpflichtet unsere Mandantin den Schaden wegen der schlechteren Besteuerung nach SK V ab Zeitpunkt der Trennung auszugleichen
Wenn Ihr deutliche Einkommensunterschiede habt, dann kann sie Trennungsunterhalt von Dir verlangen.
An ihrer Mitwirkungspflicht an der gemeinsamen Veranlagung ändert das aber zweifelsfrei nichts !
Da der Schaden, der nunmehr Dir entstehen kann, voraussichtlich höher ist als der potenzielle TU-Anspruch, wäre hier ein wenig hin- und herzurechnen ...
... alternativ könnte man sich auch querstellen und ihr Versäumnis TU von Dir zu fordern, als "ihr Pech" bezeichnen.
In Abhängigkeit der Höhe des Rechenergebnisses könnte man auch vorschlagen, gegen Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung die ihrerseits gegenüber FA zurückzuerstattende Rückerstattung zu übernehmen und so die gemeinsame Veranlagung eine Erstattung ergibt, sie daran "großzügig" zu beteiligen.
Vielleicht schaust Du Dir mal den Thread von Tarek an, der vor einem ähnlichen Problem stand (und vor Gericht ging).
Gruß
United
Hi,
Vielleicht schaust Du Dir mal den Thread von Tarek an, der vor einem ähnlichen Problem stand (und vor Gericht ging).
Bitte mit grösster Vorsicht anwenden. Dieses erstinstanzliche Urteil wurde vom KG (mE zu Recht) wieder aufgehoben. Die Strategie sich zurückzulehnen, getrennt veranlagen, die Ex ins Messer laufen zu lassen und dann Schadensersatz verlangen geht nicht auf. Vielmehr muss die Ex auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung verklagt und diese dann durchgeführt werden. Es gibt dazu einen zweiten Faden, bitte einfach mal suchen.
Gruss von der Insel