Vorab: Ich habe hier viel gelesen, gibt ja viel zum Thema hier zu erfahren, brauche aber Hilfe zur weiteren Taktik.
Die Fakten kurz:
- Auszug Ex Ende Juli 2012. Ich war bis dahin Alleinverdiener.
- Ex dann mit Job von September bis Dezember 2012
- Ich mit Stkl. 3 und Ex mit Stkl. 5, wie die ganzen Jahre zuvor auch, nur dass Ex da nicht gearbeitet hat (Jan. 2013 habe ich dann meine Stkl. entsprechend geändert)
- Trennungsunterhalt für 2012 wurde auf Basis des Modells Stkl. 3/5 errechnet (sonst wäre kein TU angefallen, da meine Nettoverminderung den TU Betrag deutlich überstiegen hätte)
--> OLG Dresden sagt in Leitlinie klar: "Es besteht die Obliegenheit, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen." --> Das habe ich also gemacht.
(Für mich als Laien ergibt sich hieraus schon die faktische Zustimmung zur Zusammenveranlagung im Trennungsjahr, ich war überrascht, dass dies strittig ist und sogar auf Bundesebene entschieden werden musste.)
Nun muss ich mich an die Steuererklärung für 2012 machen und bin mir unsicher bzgl. des klügsten Vorgehen.
Die letzten Einkommens- und Unterhaltsberechnungen basierten auf meinen Steuerbescheid für 2011. Der läuft auf nahezu "Null", so dass das Einkommen nicht verfälscht wird. Es wäre also objektiv und fair gesehen nicht verkehrt, wenn dieser Bescheid auch Basis der Einkommensermittlung für 2013 (und damit Grundlage der Unterhaltsermittlung ab 01/2014) wäre. Das könnte ich erreichen, wenn ich die Steuererklärung für 2012 erst zum Jahresende abgebe (habe ich bisher immer so gemacht), dann kommt der Bescheid frühestens im März 2014 und bis dahin hoffe ich, mit allen neuen Berechnungen durch zu sein.
(Ich reiche Ende Juli 2013 die Scheidung ein, KU und TU sind befristet bis Dezember 2013 tituliert. Im besten Fall werden dann im Scheidungsverfahren die Unterhaltszahlungen ab Jan 2014 geregelt.)
Andererseits gibt es für 2012 eine ganze Reihe Kosten, die ich in die Steuererklärung einbringen kann. Die Anwaltskosten in 2012 übersteigen den steuerlich (bzgl. meines Einkommens) selbst zu tragenden Teil. Dazu habe ich in 2012 fünf Monate Trennungsunterhalt bezahlt. Die steuerlich zu berücksichtigende Alters- und BU-Vorsorge schlägt mit mehr als 300 Euro monatlich zu Buche. Da kommt einiges auf der Plusseite zusammen. Gerade TU und Anwaltskosten "verfälschen" den Bescheid einmalig positiv. Vorausgesetzt, Ex stimmt Zusammenveranlagung zu (was ich nicht glaube), wäre das Ergebnis eine ordentliche Auszahlung. Die will ich im Grunde aber garnicht haben, weil die sofort wieder aufs Einkommen geschlagen wird und ich dadurch die Steuererstattung um ein Vielfaches in den Folgejahren aufgrund der dadurch erhöhten Unterhaltsbeträge bezahlen muss, so dass die Erstattung letztendlich langfristig gesehen einen deutlichen Verlust für mich darstellt.
Ich erwarte, dass Ex der Zusammenveranlagung nicht zustimmen wird (da Ex bisher stets nur bösartig agiert hat, um mich maximal zu schädigen). In dem Fall müsste ich dann klagen. Andererseits würde eine fette Nachzahlung wiederum mein Einkommen theoretisch senken, so dass ich eventuell in den Folgejahren weniger Unterhalt, vorallem betrifft das den nachehelichen Unterhalt, zu zahlen hätte. Darauf denke ich nun auch rum, obwohl ich nicht weiß, wie ich eine Nachzahlung dann finanzieren soll. Zumal vorher nicht klar ist, über welche Nachzahlungs- oder Erstattungsbeträge man überhaupt redet.
Beide Fälle würden aber bedingen, dass ich die Steuererklärung so zeitig einbringe, dass sie im Scheidungsverfahren berücksichtigt werden kann.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, ohne mir von vornherein die meisten Optionen zu verbauen?
- Steuerberater suchen und alle Unterlagen einreichen, Erklärung machen lassen und schauen, was Steuerberater an Erstattung errechnet (in der Vergangenheit waren die Zahlen immer identisch mit denen des Finanzamtes) und dann anhand des konkreten Betrages überlegen, ob und wann man die Erklärung einreicht?
- Der Ex die blanko Formulare vorab zur Unterschrift zu schicken, mit der Bitte, mir Kopien ihrer Verdienstbescheinigungen mit zu übersenden, damit ich die gemeinsame Steuererklärung angehen kann (unter Verweis auf die Rechtslage zur Zusammenveranlagung)?
Dieses fehlende Zusammenspiel von Familienrecht und Finanzrecht macht das alles nicht gerade leicht. Vielleicht hat jemand `ne Idee oder einen Vorschlag.
vg!
Moin,
zunächst mal, Du kannst im Trennungsjahr den Unterhalt nicht absetzen, denn ihr KÖNNT ja zusammen veranlagen. Gegen das Absetzen spricht immer der Fakt, dass man zusammen veranlagen KANN, ob man (oder Frau) nicht will ist völlig unerheblich. Erst ab 2013 kannst Du den Unterhalt als Sonderausgaben abziehen, wenn Deine Ex dem zustimmt. Und als außergewöhnliche Belastung geht das nur eingeschränkt, weil ihr eigenes Einkommen den Betrag mindert, den Du absetzen kannst.
Den Unterhalt auf der Grundlage von 2011 zu berechnen ist nachteilig für Dich. Denn dafür wird ja nicht das zu versteuernde Einkommen herangezogen, sondern Dein Nettolohn plus weitere Einkünfte. Der Nettolohn ist aber auf Basis Steuerklasse 3 höher als der heute in 2013 (es sei denn, Du hast nun grundsätzlich einen anderen Arbeitslohn). Die Obliegenheit, Steuervorteile wahrzunehmen besteht für Dich ja insoweit nicht mehr, als Du steuerklassentechnisch keine Wahl mehr hast.
Setz Dich mit Deiner Ex zusammen und sprich mit ihr ab, wie die Erstattung geteilt werden soll. Wenn sie nicht zustimmt, würde ich einen Antrag auf Zusammenveranlagung beim FA einreichen, falls sie nicht unterschreibt, werden die versuchen, ihre Zustimmung einzuholen. Wenn sie die nicht erteilt, musst Du den hier nachzulesenden Weg einschlagen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Thoralf,
rechne nicht so viel herum, um am Ende beim optimalen Weg 3 Euro 50 mehr zu haben und dann kommt doch alles anders, als Du denkst.
Sieh lieber zu, dass Du das Thema Zusammenveranlagung rechtzeitig angehst und nicht in Zeitnot gerätst.
Gruss von der Insel
Hallo LBM,
danke für die Antwort.
Der Unterhalt ab 2014 soll natürlich auf Basis des Einkommens von 2013 berechnet werden, die Überlegung war nur, ob ich nochmals den Steuerbescheid von 2011 nutze, bzgl. des Themas Nachzahlung/Nachvergütung. Bei der Einkommensermittlung für 2012 hat der Richter meine Einkommensnachweise 2012 plus Steuerbescheidsnachzahlung 2011 addiert, da der Steuerbescheid für 2012 ja noch nicht vorlag. In der nächsten Verhandlung spätestens im Januar 2014 zieht der Richter mein Einkommen aus 2013 heran, zzgl. der Steuererstattung von 2012, da dann für 2013 noch kein Steuerbescheid vorliegt. Bis jetzt hat der Richter sich immer am letzten vorliegenden Steuerbescheid orientiert. Meine Überlegung war nun bloß, ob ich den Steuerbescheid für 2012 soweit verzögere, dass er zur nächsten Verhandlung noch nicht vorliegt, dann käme der Bescheid von 2011 als letzter aktueller Bescheid zum Tragen. Und der Bescheid für 2011 war nahezu Null, nur eine Nachzahlung im zweistelligen Bereich. Und das wiederum hat mir gefallen, weil dadurch nicht das Einkommen "verfälscht" wurde. Für 2012 kann es sehr wohl passieren, dass ich je nach Situation mit einem größeren Plus oder größeren Minus im Steuerbescheid rausgehe. Da aber der Unterhalt ab 2014 dann für mehrere Jahre festgesetzt wird, wirkt sich der Steuerbescheid langfristig aus, entweder positiv (bei Nachzahlung) oder negativ (bei hoher Nachvergütung). Das wollte ich vermeiden. Vielleicht habe ich mich da im ersten Posting zu umständlich ausgedrückt.
Da ich neben dem KU ja auch EU werde leisten müssen und nur rund 55.000 Euro brutto im Jahr verdiene, werde ich im Selbstbehalt nur bei etwa 900 Euro rauskommen (u.a. bedingt durch alternativlos aufgezwungenen Firmenwagen mit 1% Versteuerung). Davon muss ich noch Schulden abtragen, die ich nicht mindernd gelten machen kann oder deren Geltentmachung fraglich sein wird (VKH, Anwalts- und Gerichtskosten und neue Verbindlichkeiten für Lebensunterhalt, da ich seit August 2012 deutlich unter Selbstbehalt liege). Es kommt bei mir also auf jeden Cent an, zumal ich nicht weiß, mit welchen Forderungen Ex noch um die Ecke kommt.
Zwischen Ex und mir gibt es keine Kommunikation, so ist auch ein Zusammensetzen nicht möglich.
Das ganze Verhalten von Ex nach der Trennung hat gezeigt, dass Ex skrupellos ist und ihre Energie nur darauf konzentriert, mich mental und extenziell zu zerstören.
vg.
Nachtrag.
Hallo Inselreif, dann werde ich demnächst die Formulare per Post zu Ex auf den Weg bringen.
vg.
Hi Thoralf,
sind deine Schulden Ehebedingt? Dann kannst du sie Unterhaltstechnisch von deinem Netto abziehen.
Meine RAin hat in den letzten Schreiben mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Abzug aller Posten, die ich abziehen kann, kein Geld für Exe mehr übrig bleibt.
Ich habe bzgl. des Unterhalts (Verhandlung läuft noch in der 3. Stufe einer Stufenklage) die Sache jetzt so lange herauszögern können und meiner Ex keinen Unterhalt bezahlt. Den Kids zahle ich den Mindestunterhalt (noch).
Für die Steuer. Stelle Antrag auf Fristverlängerung, da Exe sich sträubt. Hat bei mir auch geholfen. So gewinnst du Zeit.
LG
Marko
Hallo Marko,
mit ehebedingt ist das immer so eine Sache. Natürlich sind die alten Verbindlichkeiten komplett in den Lebensunterhalt der Familie geflossen. Allerdings habe ich alle Schulden stets allein unterzeichnet. Da ich Alleinverdiener war, hat die Bank nie die Unterschrift der Frau angefordert und an ein Trennungsszenario habe ich zu keiner Zeit gedacht. Natürlich wird man heutzutage deshalb oft als naiv belächelt. Meine Ex und ihre Anwältin wollte dann nicht einen Cent der Schulden anerkennen, mein Anwalt und ich haben die Schulden komplett geltend gemacht und der Richter hat dann die Hälfte einkommensmindernd anerkannt und die andere Hälfte zu meinen ganz eigenen Problem erklärt.
Aber diese alten Schulden sind garnicht so sehr mehr mein Problem, da ich regelmäßig abbezahle und außerdem auf Post meiner LV zwecks Auflösung der LV warte, sondern die Verbindlichkeiten, die erst nach der Trennung entstanden sind. Seit Auszug von Ex im Juli 2012 sind fast 10T Euro Anwalts- und Gerichtskosten aufgelaufen. Da ich zeitweise auch deutlich unterhalb des Selbstbehaltes angesiedelt war, musste ich außerdem Verbindlichkeiten zum notwendigen Lebensunterhalt aufnehmen. Inwieweit ich diese Dinge dann im Scheidungsverfahren bei der Einkommensberechnung erfolgreich geltend machen kann, ist halt ungewiss.
Für das Thema Steuer habe ich nun eine ganze Reihe Tipps bekommen, allen hierfür Dank!
vg.
Schon mal drüber nachgedacht die Schulden auf einmal los zu werden?
Bis auf Unterhaltsverbindlichkeiten, gibt es da verschiedene Möglichkeiten...
Ich bin gerade auf der Suche nach steuerlicher Unterstützung hier bei mir im Raum Braunschweig.
Dabei bin ich auf die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. gestoßen. Da kann man für 160 Euro/ Jahr Mitglied werden und die erledigen dann die Steuererklärung.
Habt Ihr allgemein Erfahrungen mit Lohnsteuerhilfevereinen? Oder kennt jemand in der Region Braunschweig - Hannover - Westharz einen guten Steuerberater, den er empfehlen kann, und der eventuell auch öfters schon Unterhaltspflichtige beraten hat? Ich bin ja mobil.
vg.
@Marko99
Die Variante hebe ich mir noch auf. Die wird mein Notnagel, falls ich gezwungen werde, den Hartz4-Weg zu beschreiten.
Hallo Thoralf,
ich bin steuertechnisch ne ziemliche Null (habe allerdings auch keine Lust, mich in das Thema einzuarbeiten). Das als Vorspann für die Einschätzung meiner Antwort zu Deiner Frage 🙂
Ich bin seit einigen Jahren bei der Lohnsteuerhilfe und kann nichts Negatives berichten. An Hand der mir jedes Jahr gestellten Fragen habe ich auch den Eindruck, dass alle / viele Möglichkeiten ausgelotet werden.
Letztlich hängt es natürlich aber auch vom jeweiligen Bearbeiter ab.
Einziger Kritikpunkt wäre von mir höchstens, dass es immer einige Zeit dauert (2-4 Wochen), bis dann die Erklärung abgegeben wird.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo neuezeit,
danke, dass ist ja schon mal ein Anhaltspunkt in Sachen Erfahrungswerte.
vg!