Zweitwohnung, wenn ...
 
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Zweitwohnung, wenn Kinder zu weit wohnen, steuerlich absetzbar

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der BFh hat zwei wichtige Urteile gefällt (>hier< und >hier<). Demnach sind die Kosten für eine Wohnung am Arbeitsort auch dann Werbungskosten, wenn man vom Arbeitsort aus familiären Gründen wegzieht.

Folgendes Modell wäre nun denkbar und sucht einen Erstreiter:

Ex zieht mit den Kindern weg. Der Vater gibt seinen Erstwohnsitz auf und zieht der Ex melderechtlich hinterher. Am neuen Wohnort mietet er eine Wohnung an. Am Arbeitsort mietet er ebenso eine Wohnung an. Der Umzug erfolgt klar aus familiären Gründen, gar aus familiären Zwängen. Damit wäre die Wohnung am Arbeitsort eine Zweitwohnung, die im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen wäre.

Die Frage ist, ob das FA an Miethöhe oder Wohnungsgröße Bedingungen knüpft. So nach dem Motto: Die Wohnung am Arbeitsort ist mit einem möblierten Zimmer komfortabel genug.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2009 16:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

na das ist doch mal eine Entwicklung!  :thumbup:

Die Frage ist, ob das FA an Miethöhe oder Wohnungsgröße Bedingungen knüpft. So nach dem Motto: Die Wohnung am Arbeitsort ist mit einem möblierten Zimmer komfortabel genug.

Vermutlich wird das nicht anders gehabt wie bisher. Das heißt, die Kosten für die genutzte Wohnung müssen "angemessen" sein. Soweit mir bekannt ist, ist gegen eine Wohnung von 1-2 Zimmern, ca. 50-60qm bisher nichts einzuwenden gewesen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 17:59
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,

wieviele Väter, die KU (wahrscheinlich EU) zahlen, weite Entfernungen zum Kind zurücklegen (und zahlen) und dann auch noch ein Zimmer beim Kind anmieten können, kennt ihr?

Also, diejenigen, die ich kenne, reden immer was von Ebbe im Portemonaie und pennen bei Freunden oder in einer Absteige.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 15:47