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1 Anwaltstermin zwecks Scheidung -> Wie vorbereiten?

 
(@shipswinger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo "Väter"!

Ganz kurz zu meiner Geschichte:
Ich habe mich im April diesen Jahres von meiner Frau getrennt - herzlich wie auch räumlich.

Wir haben eine bezaubernde Tochter die im Mai 4 Jahre alt wird. Sie geht mittlerweile in den Kindergarten von halb9 bis 16.30 meist und meine Ex arbeitet auf halbtagsstelle. Sie wohnt zur Zeit in der Wohnung die wir zusammen bewohnt hatten, welche allerdings bei Ihren Eltern im Eigenheim ist. Ich selber wohne zur Zeit auch wieder mit im Haus wo auch meine Mutter wohnt weil ich mir ein Auto zulegen musste damit ich, wenn ich meine kleine hab sie rechtzeitig zum Kindergarten fahren kann und noch einigermaßen pünktlich bei meinem eh schon sehr kulanten Arbeitgeber sein kann.
In der Regel habe ich meine kleine jedes zweite Wochenende von Donnerstag Nachmittag bis Montag früh.

Meine Ex und ich sind jetzt nicht am Krieg führen - klar es gibt die ein oder anderen diskussionen a la "Warum gibst du uns einfach so auf etc." alles was schon zig mal durchgekaut wurde... aber ansich sind wir uns mit allem einig. Nur etwas unsicher sind wir was die Unterhaltszahlungen angeht.

Deshalb haben wir in einer Woche einen Anwaltstermin (gemeinsam) bei dem wir das mal geklärt haben wollen.
Bis dato regeln wir das so das ich meiner Ex den lt. DüDo Tabelle geregelten Kinderunterhalt zahle. Dann haben wir zur zeit noch die Lohnsteuerklassen so das es für beide ansich besser ist - sprich ich 3 und sie 5. Dafür zahle ich ihr den Ausgleich als wenn sie Lohnsteuerklasse 2 hätte.
Im endeffekt ist es jetzt so das jeder von uns das gleiche Geld hat nur sie halt noch den Kinderunterhalt plus Kindergeld dazu. Wir sind eigentlich beide der Meinung das das  zuviel Unterhalt ist und deshalb der Termin nächsten Montag.

Ich selber bin fest Angestellt und habe nebenbei noch ein Kleingewerbe was aber ansich nicht viel abwirft. Es existiert auch erst seit 12 Monaten und soll irgendwann mal mein Sprungbrett in die Selbstständigkeit werden.

Sie arbeitet wie gesagt Halbtags und hat den größten Teil der Zeit unsere Tochter.

Was muss ich jetzt beim ersten Anwaltsgespräch beachten? Wie gesagt wir streiten uns nicht wollen einfach eine faire Lösung für alle. Aber es gibt doch vielleicht den ein oder anderen Stolperstrick den man im nachhinein hätte umgehen können.
Was habt Ihr da für Erfahrungen gemacht?

Ich dank euch schonmal skrisch für Tips und Ratschläge

Viele Grüße
shipswinger

Viele Grüße aus München

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2008 18:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Schiffsschwinger,

Im endeffekt ist es jetzt so das jeder von uns das gleiche Geld hat nur sie halt noch den Kinderunterhalt plus Kindergeld dazu. Wir sind eigentlich beide der Meinung das das  zuviel Unterhalt ist und deshalb der Termin nächsten Montag.

was ist an "zwei Erwachsene haben für sich etwa dasselbe Einkommen zur Verfügung; der, der das Kind betreut, bekommt dafür zusätzlich noch Kindesunterhalt plus Kindergeld" ungerecht? Wenn Deine Noch-Frau richtig Gas gibt, verschiebt sich dieses Gleichgewicht ganz schnell und deutlich zu Deinen Ungunsten! Ein paar "Freundinnen", die ihr erklären, was ihr mit einem 4-jährigen Kind "zusteht" und dass sie eigentlich gar nicht arbeiten muss, können da für eine Menge Überraschungen sorgen.

Habt Ihr schon mal über ein Wechselmodell nachgedacht oder ist "Kind zur Mutter" bei Euch ein Automatismus?

BTW: "Einen" Anwalt für zwei Parteien gibt es juristisch gar nicht; das macht nur Sinn, wenn bereits alle Fragen geklärt sind und nur noch die Formalie der Scheidung im Raum steht. Sobald es in einer einzigen Angelegenheit wie Unterhalt oder Umgang Differenzen gibt, ist es nur noch der Anwalt desjenigen, der ihn beauftragt hat. Dieser Versuch der Sparsamkeit kann also ganz schnell nach hinten losgehen: Du bezahlst dann zumindest teilweise den Anwalt der Gegenseite.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 18:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus shipswinger!
Also, bevor Ihr Euer Geld in irgend einer Anwaltskanzlei lasst, würde ich doch erst mal zum JA und dort eine kostenlose Beratung (zum Wohl des Kindes) in Anspruch nehmen.

Wenn hr Euch einig seid über Dinge wie zuviel Unterhalt und dergl. dann sehe ich eigentlich auch kein Hindernis zur friedlichen Einigung über den zu zahlenden KU-Betrag, oder?

Soviel erst mal von mir.

Grüße aus der Nachbarschaft
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 18:37
(@andreadd)
Registriert

Hallo shipswinger,

mein Exmann und ich hatten einen gemeinsamen Anwalt zur Scheidung, der uns geholfen hat, einvernehmliche Lösungen miteinander zu finden. Vielleicht wäre das auch etwas für euch. Es gibt auch Anwälte mit Mediatorenausbildung. Das solltest du vielleicht im Vorfeld mit deiner Frau besprechen.

Der Anwalt kann euch Ratschläge geben, was ihr im Vorfeld einvernehmlich klären solltet.

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 18:47
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo shipswinger,

wenn ihr Euch weitgehend einig seid: Wozu Anwalt?

Ich/wir leben im dritten Jahr getrennt. Nachdem wir kurz nach der Trennung bei nem Mediator waren und dort (u.a.) Unterhalt geklärt hatten bzw. von ihm per Gespräch zu einer Lösung geführt wurden, konnten wir uns in der Folge (also seit ca. 2,5 Jahren) selbst einigen, was Änderungen betraf. Diese Änderungen betrafen den KU, der stieg, und den EU, den ich verringern wollte. Wir konnten uns immer einigen, wenn auch manchmal (EU) nicht ganz so einfach.

Und wenn beide einverstanden sind, sollte es doch ok sein.

Wenn ihr aber nicht klar kommt (mit den Zahlen), hier helfen die Fachleute bestimmt weiter (wie auch mir damals).

Ansonsten würde ich es wieder über einen Mediator versuchen, so ich denn nochmal "Bedarf" hätte.

Neuezeit

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 19:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo shipswinger,

ich persönlich würde auch versuchen ein solches, sinnvolles, Gespräch nicht beim Anwalt zu führen. Schon gar nicht wenn sie ihn beauftragt.

Es ist sehr gut, wenn ihr zur Zeit noch vernünftig miteinander reden könnt!

Die Gefahr ist jedoch groß, dass dieser Zustand bald zu ende gehen könnte
Leider bietet das deutsche Rechtssystem für eine Mutter jede Menge Möglichkeiten, den Vater bis auf die Socken nackig zu machen und neben Freundinnen, Jugendämtern und vielen Anderen sind es vor allem Rechtsanwälte, die sich berufen fühlen, ihre Mandantin darauf aufmerksam zu machen und sie davon zu überzeugen, dass das ja nur das ist, was ihr zusteht,  dass sie jetzt vor allem an sich und "ihr" Kind denken soll und das er natürlich sehr gerne bereit sei diese Dinge für sie durchzusetzen.

Wenn du Pech hast sitzt du dann mit bei ihrem Anwalt, versorgst ihn ordentlich mit Munition über deine finanziellen Verhältnisse und zahlst am Ende noch mindestens die halbe Rechnung.

Das muss nicht so passieren, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß. Anwälte leben von sowas.

Wenn ihr also, richtigerweise, einen Vermittler/Mediator sucht, so versucht jemanden zu finden, der nicht einer Partei verpflichtet ist.
Und wenn ihr doch einen RA als Mediator verpflichten wollt, solltet ihr bei der Beauftragung festlegen, dass er danach nicht als RA einer Partei agieren darf. Wobei ich allerdings nicht sicher bin, ob das rechtlich bindend wäre.

Und noch ein wichtiger Hinweis:

Sei nicht gleich am Anfang besonders großzügig, in der Annahme, dass dies von der Gegenseite ebenfalls mit Großzügigkeit honoriert wird.

Die Erfahrung zeigt, dass das Gegenteil der Fall ist! Meistens ist vorzeitig aufgegebener Boden verloren und nicht wieder zu gewinnen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 19:52
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo Shipswinger,

nachdem du jetzt soviel "Wenn" und Aber's" gelesen hat, muss ich jetzt erstmal sagen, dass ich es klasse finde, das ihr beide noch vernünftig reden könnt und hoffentlich auch fair einigen.
Ich denke das mit dem gemeinsamen Anwalt ist eine Entscheidung, die du nun, nachdem du die antworten gelesen hast, nur noch für dich allein entscheiden kannst. Du solltest deine Ex besser einschätzen können als wir hier alle. Und es macht Sinn sich gedanklich einmal mit den hier geschilderten Unwegbarkeiten vertraut zu machen.

Aber in einem Punkt teile ich die Bedenken einiger anderer User hier nicht. Was sollte dagegen sprechen -wenn du noch zu einem gemeinsamen Termin beim Anwalt tendierst - deine Gehaltsnachweise zu offenbaren, denn zu dieser Auskunft bist du so oder so verpflichtet, damit der sog. Bedarf errechnet werden kann. Sowohl für das Kind, wie auch für die Ex.
Alles andere wie Sparbücher, Aktiendepots, Grundstücke und was man als Normalsterblicher noch so alles hat  🙂
würde ich nicht mitnehmen. Da würde ich abwarten ob der Anwalt dich darauf anspricht, wie die Reaktion deiner Ex ist usw.  Meiner Meinung nach kann man anhand solcher Sachen, gut die Intention des Anwaltes sehen, wie auch die deiner Ex.

Gruß
princesspeachy

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2008 20:14