Anwesenheitspflicht...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anwesenheitspflicht beim Scheidungstermin?

 
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Boardies,

eigentlich dachte ich, dass meine Geschichte ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-13718.html) endlich kurz vor dem Abschluss stand. Meine Ex und ich hatten uns auf sämtliche Dinge geeinigt und auch das notwendige Miteinander verlief auch immer recht friedlich. Dem Gericht liegt auch schon der Rentenbescheid von mir und Ihr vor, so dass in ca. 6-8 Wochen der Scheidungstermin gewesen wäre. Also eigentlich alles bestens.

Jetzt kommt gestern ein Anruf von meiner Ex-Schwiegermutter rein, dass  meine Ex wieder einen Selbstmordversuch unternommen hat, wo aber zum Glück die Tablettenmenge nicht ausgereicht hat. D.h. also mal wieder Krankenhaus und ewig langer Aufenthalt in der geschlossenen und dann Therapie was meiner Erfahrung nach wieder 3-5 Monate dauern dürfte.

Meines Wissens nach ist es doch so, dass beim Scheidungstermin Anwesenheitspflicht für beide Parteien besteht oder? Was wiederum bedeutet, das der Scheidungstermin in weite ferne rückt. Nur ehrlich gesagt, drehe ich langsam durch und den Kindern geht es langsam auch ziemlich an die Nerven. Ein weiterer Punkt ist auch noch, dass ich eigentlich wieder heiraten wollte. Was ja logischerweise erst nach der Scheidung geht *fg* .

Gibt es irgendeine Möglichkeit, sich trotzdem scheiden zu lassen (Härtefall oder sonst was in dieser Richtung)? Denn eigentlich ist ja zwischen mir und ihr alles geklärt. Oder bin ich wirklich dazu verdammt noch mind. ein weiteres Jahr zu warten?

LG
Hount

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2009 15:40
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

so etwas wie eine Härtefallregelung kenne ich nicht.

Aber wenn es der Gesundheitszustand deiner Ex zulässt, dann kann sie vielleicht einen Tag beurlaubt werden, um den Termin wahrzunehmen.
Du kanst ja anbieten sie vom Krankenhaus abzuholen und wieder hinzufahren (oder jemand aus ihrer verwandschaft verpflichtet sich)
Da ihr noch verheiratet seid, müsste der behandelnde Arzt dir Auskunft über diese Möglichkeit erteilen dürfen. 😉
Du kannst es ja mit der argumentation versuchen dass es zur Stabilisierung ihres Gesundheitszustandes beitragen würde, wenn ein Schluss-strich gezogen wird. Und da alles geklärt ist (auch schon schriftlich festgehalten?) ist es ja kein Problem.
Der Arzt müsste ihr aber bescheinigen dass sie voll geschäftsfähig ist - sonst wäre das ein Anfechtungsgrund.

Wenn du keinen Arzt erreichst, dann versuch es mit dem Sozialdienst des Krankenhauses, evtl. findest du dort ein offenes Ohr.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2009 19:41
(@hount)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Info. Aber auf der geschlossenen gibt es generell keine Tagesurlaub. Das weiß ich aus den letzten Aufenthalten von ihr.
Ja wir haben alles schriftlich Vereinbart. Zum Glück 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2009 21:53
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo
hast du einen Anwalt?
Vielleicht kann er einen Antrag stellen, der die Scheidung trotzdem ermöglicht.
Habe mal gegockelt.

In § 613 Abs. 1 der ZPO (Zivilprozessordnung) findet sich:
613 Persönliches Erscheinen der Ehegatten; Parteivernehmung
(1) Das Gericht soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen und sie anhören; es kann sie als Parteien vernehmen. Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hört das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge an und weist auf bestehende Möglichkeiten der Beratung durch die Beratungsstellen und Dienste der Träger der Jugendhilfe hin. Ist ein Ehegatte am Erscheinen vor dem Prozessgericht verhindert oder hält er sich in so großer Entfernung von dessen Sitz auf, dass ihm das Erscheinen nicht zugemutet werden kann, so kann er durch einen ersuchten Richter angehört oder vernommen werden.

Steht den der Termin zur mdl. Verhandlung schon fest?
Erst wenn du den hast, lohnt sich ja nachzuforschen, ob a) doch urlaub möglich ist und b) die Ex überhaupt prozessfähig ist. Sollte sie nämlich einen Betreuer bekommen, weil sie geschäftsunfähig ist, wäre das hier evtl. interessant:

Zur prozessfähigkeit:
§ 607 Prozessfähigkeit; gesetzliche Vertretung
(1) In Ehesachen ist ein in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Ehegatte prozessfähig.
(2) Für einen geschäftsunfähigen Ehegatten wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter ist jedoch zur Erhebung der Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens nicht befugt; für den Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe bedarf er der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

Aber eigentlich kann dir nur ein Anwalt sagen, inwiefern das zutrifft, und welche Anträge du ggf. stellen müsstest.

Na ein bißchen Hoffnung bleibt, dass sich ihr Zustand verbessert in den nächsten Wochen. Wenn es damals lange dauerte, als du das schon mal erlebt hast, dann heißt das nicht automatisch dass es jetzt auch so ist. Gerade psych. Erkrankungen/Episoden verlaufen auch mal mit ganz unterschiedlichem Schweregrad!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2009 22:49