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Aufteilung Scheidungskosten

 
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,nochmals Danke, dass du extra für mich gesucht hast :redhead: Hab aber noch 'ne Frage dazu, werden die da errechneten Kosten dann geteilt oder muss einer allein alles bezahlen und wenn ja, der der die Scheidung einreicht oder der, der mehr verdient???Mal wieder Fragen über Fragen.Würde mich freuen, wenn du auch dazu irgendwas weißt.Ganz liebe GrüßeNena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 12:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Nena,

hab das mal in einen extra Beitrag verschoben 😉

Wie sagen RAs immer so schön: Es kommt drauf an.

Bzgl. Scheidung als solches trägt jeder seine Kosten und notwendigen Auslagen. Alle anderen Themen werden im Verhältnis aufgeteilt, je nach dem, wie viel jeder vons einem Antrag "durchbekam".

Sei auf der Hut vor Vergleichen, die verteuern alles noch mal um die Vergleichsgebühr (i.H.v. einer Prozessgebühr).

Der letztendliche Streitwert wird bisweilen auch erst im Verfahren festgesetzt. Da die Richter ja Berufskollegen der RAs sind, nur halt im anderen Lager, geht das feilschen los wie auf einem türkischen Basar.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 13:17
(@nena62)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

gut, dass du mein blödes Gesicht nicht gesehen hast, als ich meinen BEitrag nicht mehr gefunden hab 😀

Wenn wir im Prozess nichts außer Scheidung regeln müssen, heißt das dann, jeder trägt seine Anwaltskosten und die Prozesskosten werden geteilt???

Oh mann, jetzt fang ich auch schon an ums Geld zu feilschen ;) .

Spass beiseite, möchte einfach ne ungefähre Hausnummer, was auf mich zukommt und mit dem Prozesskostenrechner war das ja ganz OK. Andere gönnen sich 'nen Urlaub und ich meine Freiheit.

Ach ja, stimmt es, der Streitwert ist (ungefähr) 3 faches Nettoeinkommen beider Ehepartner - 250 Euros pro Kind?

Bis denne

Nena

Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.03.2004 19:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Nena,

ja, das stimmt soweit. Die reine Scheidung wird als dreifache Gebühr aus dem Streitwert ermittelt. Der Streitwert ist mindestens das dreifache Nettoeinkommen der Ehegatten. Mindestens jedoch 2000€, auch wenn das Einkommen niedriger ist (dann sollte PKH beantragt werden).
Wie schon gesagt, hinzu kommen ggf. noch Kosten für Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinnausgleich; das könnte vorher mittels notariellem Vertrag (nach Rechts- und Steuerberatung!) erledigt werden.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2004 20:19