Hallo zusammen!
Ich überlege, ob ich mit einer meiner Töchter aus dem gemeinsamen Haus ausziehen sollte, oder ob ich besser drinbleiben sollte bis das Haus verkauft ist.
Hintergrund: 15j. verheiratet, 3 Kinder, ein Kind hat eine Behinderung. Neben dem dass unsere Ehe seit Jahren nicht funktioniert lehnt meine Frau unsere behinderte Tochter ab, und zeigt es ihr auch sehr deutlich. In Bezug auf dieses Kind bin ich seit Jahren "alleinerziehend in der Ehe" kümmere mich neben meinem Vollzeitjob um Therapien, Arzttermine, fahre mit ihr zur Reha etc.
Nachdem die Situation in letzter Zeit eskaliert ist (Es kommen häufiger so Sprüche wie: (O-Ton)"Die gehört in eine geschlossene Klinik, ich will sie nicht haben"), denke ich darüber nach, möglichst schnell auszuziehen.
Eigentlich kann ich weder meiner Tochter noch mir das Zusammenleben mit meiner Frau weiter antun. Mir und auch meiner behinderten Tochter würde es besser gehen, wenn wir so schnell als geht raus wären.
Solange ich allerdings das Haus weiterzahlen muss, kann ich nur eine sehr kleine Wohnung mieten, und könnte nicht mal 100%KU für die beiden anderen Kinder zahlen. Meine Frau arbeitet praktischerweise nicht... (nicht weil ich es nicht wollte, ich hab sie seit Jahren gebeten was zum Familieneinkommen beizusteuern, sie hat halt keine Lust), es werden also TU Forderungen auf mich zukommen die nicht erfüllbar sind.
Meine Anwältin rät mir, trotzdem auszuziehen. Sie sieht das TU/EU Problem nicht als so gravierend an, da ich ja unsere behinderte Tochter betreuen werde, und deshalb meine Frau ihren eigenen Bedarf selbst verdienen muss. Die Belastung des Hauses ist noch so hoch, dass es keiner von uns beiden alleine halten kann, zumal derjenige der das Haus übernehmen würde, den anderen ja noch auszahlen müsste. Deshalb sieht die RA das Risiko dass meine Frau den Verkauf verhindern würde als nicht so hoch an. Wenn es zur Versteigerung käme, würde ja auch SIE eine Menge Geld verlieren. Ich bin aber nicht sicher, ob es richtig ist auszuziehen. Zumindest aus finanzieller Sichtweise. Wenn man betrachtet, wie es mir und meiner Tochter geht, ist der Auszug allerdings längst überfällig...
Ich freue mich auf eure Tips
Gruß,
PapaKlaus
hi,
habe dir eine PN geschickt.
mel
Hallo Klaus,
Wie ich das sehe, bringt es bei euch nichts wenn Ihr weiter zusammen wohnt.
Hast Du denn schonmal mit Deiner Frau drüber gesprochen?
Vieleicht solltet ihr noch zusammen das Haus verkaufen.
Ich würde nie jemanden raten zusammen zu bleiben wegen des Geldes.
Nutzt nichts wenn man persönlich (bez. das Kind) zu grunde geht.
Da es aber einen Selbstbehalt gibt von 840€ hast Du ja einen plan was Du monatlich dann hast.
Zudem dürfte es bei Dir mehr sein (Hast ja eure Tochter)
Nächste frage die sich dann bei mir stellt,
Kann es vieleicht sein, daß Deine Frau während der Trennung auch die Tochter bei sich haben möchte? (schon alleien des Geldes wegen?).
Ich habe keine Ahnung in wie weit du dann noch möglichkeiten hast.
PS.
Ich möchte den Frauen nichts böses unterstellen, aber es soll ja auch in solchen sachen Bestien geben.
Grüße
Thomas
Hallo Thomas!
>>Kann es vieleicht sein, daß Deine Frau während der Trennung auch die Tochter bei sich haben möchte?
Das sieht bis jetzt nicht so aus. Und die Kleine will auch auf gar keinen Fall bei ihr bleiben. Allerdings weiss meine Frau auch noch nicht, um wieviel schlechter es dadurch finanziell für sie aussieht...
>>(schon alleien des Geldes wegen?).
Hmmmm...ich denke nicht...aber du weiss ja wie das bei Toyota ist: "Nichts ist unmöglich"
LG,
PapaKlaus
Hallo Klaus,
Das mit Toyota ist klasse, hätte ich nicht besser sagen können.
Ich habe einen Sohn. Ja er lebt bei der Ex. Aber auch nur weil ich dachte, das er es da besser hat.
Und Rechtlich hat ein Vater ja eh nicht viel möglichkeiten da was zu machen.
Warum soll ich das erst versuchen? Ich möchte nicht in Kaufnehmen müssen, das mein Sohn noch mehr stress durch die ganze angelegenheit bekommt, als er eh schon hat.
Und wie ich das kenne, hört bei Geld ja bekanntlich die freundschaft auf.
Ich bin mir da nicht so sicher wie Deine Frau sich da verhält.
Thomas
Moin Klaus,
zum besseren Verständnis für alle, hier dein früherer Beitrag.
Der Auszug hat nicht die Entlassung aus dem Hauskredit zur Folge. Wenn die finanzielle Decke sehr dünn ist bei euch, wird durch diese eine von dir zu bezahlende weitere Wohnung noch dünner, gar brüchig. Wenn es sich irgendwie aushalten lässt, verkauft das Haus zu einem Zeitpunkt, an dem ihr beide eine neue Wohnung bezieht.
Da müsst ihr drüber reden, ansonsten fahrt ihr den Kredit an die Wand.
Überhaupt nicht verstehen kann ich deine Einschränkung, nur ein Kind bei dir zu behalten. Was ist mit den beiden anderen. Sind die als verzinsliche Kapitalanlage (via KU) von der Mutter vereinnahmt oder haben sie selbst sich diesbezüglich geäußert?
DeepThought
[Editiert am 3/3/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmm...kann nur aus Laiensicht antworten, informiere mich aber momentan selbst massiv.
Lass von Deinem Anwalt prüfen, ob Du das Haus - ggf. auch gegen Ihren Willen - veräußern kannst. Mach' das "heimlich", damit sie keine Chance hat, dagegen vorzugehen. Im schlimmsten Fall an eine Bank verkaufen. Da legt ihr zwar drauf, aber werdet es leichter los. Der Erlös ist dann Vermögen und wird m.E. geteilt.
Wie alt sind Deine Kinder? Wenn das jüngste bereits acht ist, kannst Du sie nach meinem Kenntnisstand zwingen arbeiten zu gehen. (bzw. wird das von ihr erwartet)
Dokumentiere alle Dinge, die sie in Bezug auf Euer behindertes Kind abläßt, um bei ggf. Sorgerechtsstreitigkeiten besser dazustehen.
Wenn Du das Sorgerecht für Dein behindertes Kind erhältst, dann seid ihr beide alleinerziehend, und die finanzielle Situation könnte sich für Dich deutlich entspannen, insbesondere, wenn obengenanntes zutrifft.
Such Dir unbedingt einen GUTEN Anwalt - frag alle Leute, die Du kennst, der Anwalt kann im Zweifel für Erfolg oder Misserfolg entscheidend sein, je nachdem, wie hart es kommt, bzw. wieviele Tricks er aus dem Ärmel schütteln kann.
Schau auch mal bei www.vaeteraufbruch.de - die sind manchmal ein bsschen extrem, aber halt auch alles bereits gebrannte Kinder und haben höllisch viele Informationen.
Viel Glück!
Hallo DeepThought!
Das mein Auszug nicht die Entlassung aus dem Hauskredit zur Folge hat, ist mir klar. Ich hab aber etwas Reserven um das eine gewisse Zeit durchstehen zu können. Ich hab mehr Sorgen in dieser Richtung: Wenn Frau merkt, wie bequem es ist wenn Mann und die eine Tochter weg sind, und das Haus ja schön weitergezahlt wird.... warum sollte sie einem Verkauf dann so schnell zustimmen? Ist doch ein schönes Haus, und es lebt sich sehr gut da...
Das ist der Aspekt der gegen den Auszug spricht.
Für den Auszug spricht, dass sie im Moment nichts dagegen hat, und wenn ich erstmal einige Zeit mit meiner Tochter allein lebe und alles gut klappt, wird wohl kaum mehr jemand daran rütteln wollen... (Kontinuitätsprinzip) Hier meine ich speziell den Einwand von Thomas (Zitat):
>>Kann es vieleicht sein, daß Deine Frau während der Trennung auch die Tochter bei sich haben möchte? (schon alleien des Geldes wegen?).
Ausserdem halte ich es langsam nicht mehr aus, mit ihr unter einem Dach zu wohnen.
Zu der Frage warum nicht alle 3 Kinder zu mir kopiere ich jetzt mal der Einfachheit halber meine Antwort dazu aus meinem alten Tread ein:
>>Natürlich hatte ich auch schon den Gedanken, dass ja auch alle Kids bei mir bleiben könnten. Das entspräche aber nicht dem Wunsch der Kinder, und diesen respektiere ich. Ich werde da auch nicht anfangen zu manipulieren. Dazu kommt, das ich nicht abstreiten könnte, dass die KM für die beiden anderen durchaus eine liebevolle Mutter ist. Nur mit unserer behinderten Tochter würde sie am liebsten nichts zu tun haben. Sie hat ein absolutes Problem damit unsere behinderte Tochter so anzunehmen wie sie ist. Sie zeigt ihr keinerlei Liebe, ist ungerecht, zeigt teilweise offene Ablehnung...
Dazu kommt folgendes: Unsere behinderte Tochter braucht relativ viel Zeit für Therapien etc. Dies ist auch alleinerziehnd machbar, ich mache das ja eh alles alleine. Alleinerziehend mit allen Kindern würde in unserer Konstellation aber heissen: Entweder die behinderte Tochter kommt zu kurz, würde nicht optimal gefördert, oder die beiden anderen Kinder kommen zu kurz, oder alle 3 bekommen nicht die Zeit die sie brauchen. Von daher ist die Aufteilung auch VERNÜNFTIG, aber nur weil meine Frau zu den beiden anderen durchaus liebevoll ist.
Klaus
Oh oh, d muss ich eingreifen...
Lass von Deinem Anwalt prüfen, ob Du das Haus - ggf. auch gegen Ihren Willen - veräußern kannst.
Dafür brauicht man keinen Anwalt, nur den Grundbuchauszug. Wenn beide als Eigentümer eingetragen sind, müssen beide den (ver-)Kaufvertrag unterschreiben. Wenn beide den Hauskredit gezeichnet haben, wird die Bank niemanden rauslassen, wenn die weitere Tilgung bzw. die Ablösung nicht gesichert ist.
Wenn das jüngste bereits acht ist, kannst Du sie nach meinem Kenntnisstand zwingen arbeiten zu gehen. (bzw. wird das von ihr erwartet)
Ja, so sieht die manchmal anzutreffende Rechtsprechung aus und auch die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der OLG mehren sich dazu gelegentlich aus. Hingegen, wenn die Ex zum Hausarzt geht, dann war es das. Egal was er auf den gelben Schein schreibt. Und wenn sie keinen Job bekommt, dann hat sie eben keinen. Die Anrechnung von erzielbaren Einkommen als Fiktion ist selten.
Väteraufbruch: Ich habe auf Grund meiner tieferen Kenntnisse der Szene starke Vorbehalte mind. gegen den Bundesvorstand. Die Ortsverbände leisten bisweilen einen guten Job, erhalten aber keinerlei Unterstützung. Es ist stark personenabhängig und das Durchhaltevermögen ist nicht besonders, tlw. wegen der mangelnden Unterstützung. Mit Empfehlungen bin ich daher grds. sehr vorsichtig.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja, das sind so die Details, die ich auch noch nicht alle kenne. Thx für die Ergänzung/Korrektur!
Wie schon gesagt, ich find Väteraufbruch stellenweise schon fast militant, aber die Sach-Info's kann man sich trotzdem holen ;-))
Storm
Hallo PapaKlaus,
Ich möchte Dir zur Vorsicht raten!
Ich habe meinen Mann hals-über-kopf in einer Situation verlassen, in der er gewalttätig wurde. Das Haus gehörte uns beiden je zur Hälfte. Der Anwalt meines Mannes bestritt die Gewalt und behauptete, ich hätte meinem Mann den Wohnvorteil aufgezwungen. Es gibt diesen juristischen Begriff "aufgezwungener Wohnvorteil", der von einem guten Anwalt als Todschlagargument benutzt werden kann. ich habe noch nicht einmel Miete (Nutzungsentgelt) von meinem Mann bekommen und er durfte das Haus ohne mein Einverständnis vermieten und ich bin an den Mieteinnahmen nicht beteiligt worden. Mir sind sämtliche Miteigentümerrechte abgesprochen worden, wegen dieses angeblichen aufgezwungenen Wohnvorteils.
Deshalb solltest Du Dich vor Deinem Auszug nach allen Seiten hin absichern. Mein Vorschlag an Euch: Geht gemeinsam zum Anwalt/Notar und fasst eine Vereinbarung, dass Ihr beide innerhalb eines angemessenen Zeitraumes (Z.B. 6 Monate) aus dem Haus ausziehen werdet und das Haus derweil zum Verkauf anbietet. Wenn Euch ein Anwalt/Notar zu scharf klingt, sucht einen Mediator oder geht zu einer der Paarberatungen bei einer caritativen Einrichtung oder Profamilia oder so. Auf jeden Fall sollte die Vereinbarung von einer dritten Person unterschrieben sein.
So kannst Du ein böses Erwachen verhindern.
Gruß
XYZ
hallo papklaus,
ich hatte dir angeboten mich anzurufen dies wolltest du wegen deiner kollegen nicht, kann ich verstehen.
nun möchte ich dir mal etwas klar machen was einigen usern bestimmt nicht gefallen wird und villeicht auch gelöscht wird.
die mich kennen werden es verstehen:
so wie die KM sich um euer behindertes kind kümmert würde ich wie folgt handeln:
schmeiss die KM raus bevor euer kind noch in ein heim gesteckt wird.
die anderen sachen per PN
mel
Anm. webmaster: Beitrag entfernt, da Argumente in Unkenntnis der Geschichte. Erst lesen, dann posten, ggf. erst fragen, dann Schlussfolgern!
[Editiert am 27/3/2004 von DeepThought]
Das ist keine Gewaltanwendung, vielmehr ein probates Mittel um weitere Nachteile zu vermeiden. Warum sollte nicht auch mal ein KV solche Hilfsmaßnahmen einsetzen?
Mel's Gemütsregungen sind auf Seiten der Kinder Ihnen wird geholfen, auch wenn es erst einmal den Schmerz bedeutet, den eine Trennung der Eltern ohnehin mit sich bringt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi zusammen,
Mel, Deine Antworten sind tatsächlich etwas drastisch, aber nachdem wir telefoniert haben, weiß ich, wie ich das einzuschätzen habe!
Auch wenn es schwerfällt: Die Sorgen und Probleme müssen getrennt voneinander behandelt werden und dürfen nicht miteinander vermengt werden. Die Frage nach dem Hausverkauf ist ein eigenes Thema, die Frage nach dem Verbleib der Kinder, insbesondere der behinderten Tochter, ein anderes.
Sicherlich wäre es ideal, PappaKlaus könnte mit den drei Kindern dort wohnen bleiben und Mama würde angemessen Geld verdienen , um einen sinnvollen Beitrag zum Gedeihen der Familie zu leisten. Das scheint aber momentan nicht zu erwarten zu sein, daher mein Vorschlag, wenigstens eine gütliche Einigung mithilfe von Anwalt oder Notar zu finden.
Eine Mutter von (wenigstens) zwei geliebten Kindern durch Rausschmiss zu trennen, wäre ein Höchstmaß an Bindungsintoleranz und keineswegs zu empfehlen. Das würde auf PappaKlaus sehr negativ zurückfallen.
Schon mal überlegt, im Rahmen einer Paarberatung das Grundproblem, nämlich die Ablehnung der behinderten Tochter, zu thematisieren? Wäre doch mal ein Versuch!
Gruß
XYZ
Hallo Zusammen!
Danke für die vielen Beiträge. Es tut wirklich gut, dass hier so viele Menschen sind, die sich Gedanken machen und helfen wollen! :)
@Bigbear, warum siehst du es als hohes Risiko, wenn ich mit unserer behinderten Tochter einfach ausziehe? Tausende Frauen tuen sowas bei einer Trennung
@XYZ Natürlich sind die Themen Hausverkauf und Lebensmittelpunkt der Kinder 2 unterschiedliche Dinge und voneinander zu trennen. Diese Dinge trenne ich auch. Aber trotzdem muss ich ja vor einer Entscheidung alle wichtigen Dinge bedenken, um wenigstens nicht zu viele Fehler zu machen.
Meine Frau einfach rauszuschmeissen, dass will ich eigentlich nicht. Sie ist immerhin für 2 unserer Kinder eine liebe Mutter. Ich würde mich damit nicht wohl fühlen, und meine beiden anderen Kinder würden mir das nie verzeihen. Eine Trennung ist eine Sache die schon schlimm genug ist, aber dann noch die Mutter vor die Tür setzen...
Schon mal überlegt, im Rahmen einer Paarberatung das Grundproblem, nämlich die Ablehnung der behinderten Tochter, zu thematisieren? Wäre doch mal ein Versuch!
Lehnt sie ab, sie sieht keinen Bedarf
Schönes WE wünscht,
PapaKlaus
wenn sie geschickt ist bist du dran wegen Kindesentzug, schlimmer, Kindesentführung.
Wenn eine Frau das macht, kann sie mit Unzumutbarkeit kommen, Gewalt, sexueller Belästigung, Drohungen etc. und es ist genehmigt. Wenn Du das machst, ein Mann der sich wehren kann, der muss schon übles im Sinn haben.
Das sind die Risiken.
Ich weiss nicht wie dein Verhältnis zum JA ist. Mit denen kannst Du es riskieren. Bespreche mit ihnen deine Schritte und bestätige sie schriftlich in Form einer Gesprächsnotiz. Wichtig ist, dass das JA die Notwendigkeit deines Tun sieht. DANN kanst Du es wagen, wenn der Typ vom JA auch den Schneid vor Gericht hat. Das ist das Restrisiko.
...bist du dran wegen Kindesentzug, schlimmer, Kindesentführung.
Kindesentführung als Straftatbestand gibt es nicht. Es gibt Entführung ungeachtet des Alters des Entführten. Kindesentzug definiert sich wie folgt:
StGB § 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem
empfindlichen Übel oder durch List oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder
dem Pfleger
1. entzieht, um es in das Ausland zu verbringen, oder
2. im Ausland vorenthält, nachdem es dorthin verbracht worden ist oder es
sich dorthin begeben hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch
strafbar.
Wenn in diesem Fall PapaKlaus entsprechend vorgeht, wäre er wegen Kindesentzug nicht angreifbar. Mehr nur via PM.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi papaklaus,
war ein tolles telefonat mit dir, du hast schon die richtigen ideen und vorstellungen von deinem weiteren leben.
wenn du hilfe brauchst kannst du gerne wieder anrufen.
@xyz,
die sogenannte bindungsintoleranz gibt es nur um die kinder bei der nicht zu trennen.
sollen kinder leiden nur um bei einem elternteil zu bleiben???
habe von einem fall gehört wo der richter die kinder getrennt hat um ihnen die möglichkeit der entfaltung zu geben.
in vielen fällen sind die alleinerziehenden doch einfach mit 2-3 kindern völlig überfordert oder?
@bigbaer,
fachkundige ratschläge sollte man anbieten wenn man davon auch ein wenig ahnung hat.
den rest dazu kannst du in deiner PN lesen.
mel
Danke Mel, das Kompliment kann ich nur zurückgeben. Wir bleiben in Verbindung...
Gruß und schönes WE,
PapaKlaus