Hallo zusammen, aufgrund aktueller Ereignisse, ...
Person A hat aufgrund diverser Probleme den Kontakt zu seinem Kind abgebrochen, welches bei Person B lebt. B hat zuvor schon A aufgrund von verminderter Leistungsunfähigkeit verklagt, da sie ihrer Meinung nach mehr Unterhalt erhalten wollte. Nun versucht B nach dem Kontaktabbruch die Familienangehörigen zu erreichen und diese über das Kind als „Brieftaube“ nach der finanziellen Situation von A aushorchen zu lassen.
Könnte A etwas dagegen unternehmen? Oder würde es damit begründet, dass das Kind ja nur den familiären Kontakt suche?
Wusste nicht, welches Unterforum ich nehmen sollte, hoffe, es ist das richtige 🙂
Könnte A etwas dagegen unternehmen?
Naja, die „Familienangehörigen“ (der „eigenen“ Seite?) bitten, sich nicht zu der finanziellen Neugier der KM (bei Fragen des Kindes?) zu äußern?
Vielleicht verstehe ich das Prob aber auch nicht,
toto
Hallo,
ich verstehe nicht ganz wie das Aushorchen geht, wenn der Kontakt abgebrochen wurde.
Ansonsten wirst Du gegen den üblichen Tratsch und klatsch relativ wenig unternehmen können.
Normalerweise legt sich das mit der Zeit.
VG Susi
Danke für eure Antworten.
Ich habe meine Angehörigen mehrmals drum gebeten keine Auskünfte zu geben, aber die werden halt immer weich, weil ja ihr Enkel spricht; auch wenn es die Worte und Gedanken der KM sind.
Mich selber können die theoretisch gar nicht mehr erreichen, daher probieren die es dort und meine Familie gibt diese Info dann nur an mich weiter. Bin also nicht direkt beteiligt.
Aber ich habe Bedenken, dass wieder irgendwas gefunden wird, was aus purer Boshaftigkeit gegen mich vor Gericht verwendet wird.
Einfaches Mittel: gib keine Infos mehr an deine Familie raus, dann wissen die auch nichts, was sie rausgeben können.
Wenn Kind oder Mutter versuchen, über dritte Kontakt aufzunehmen, hat der Vater einen Unterlassungsanspruch. Gegen ein Minderjähriges Kind wird das schwer durchzusetzen sein, bei der Mutter braucht es stichhaltige Beweise, dass es von ihr kommt. Die hat der Vater nicht - er hat ja keinen Kontakt und kann nicht wissen, was zwischen Kind und Vater vor sich geht. Das bloße Aushorchen reicht aber nicht für einen Unterlassungsanspruch.
Grundsätzlich wird es eh schwierig für die Mutter, irgendetwas, was sie über die Verwandtschaft in Erfahrung bringt, gegen den Vater zu verweden, weder im Unterhaltsrecht noch im Strafrecht. Wenn die Mutter Zweifel hat, dass der Vater genug Unterhalt zahlt, kann sie ja einfach alle zwei Jahre das Gehalt offen legen lassen.
Der Vater wird seine Gründe haben, dass er zum Kind den Kontakt abgebrochen hat. Unabhängig von diesen Gründen ist das für ein Kind immer brutal. Der Vater möge doch seinem Kind wenigstens den unbehelligten Kontakt mit den Verwandten gönnen, die es anscheinend auch gerne haben, ohne sich mit irgendwelchen Anschuldigungen dazwischenzudrängen. Der Vater will keinen Kontakt, dann soll er das Kind auch lassen. Eventuell möchte das Kind ja selbst so viel wie möglich über den Vater wissen, weil es ihn vermisst.
Hi,
Einfaches Mittel: gib keine Infos mehr an deine Familie raus, dann wissen die auch nichts, was sie rausgeben können.
in Anlehnung an meinen Vorschreiber (Zitat) und an ein (altes?) Sprichwort (und dessen Abwandlung-geklaut bei "meinem" RA für Verkehrsrecht :wink:):
Schweigen ist Gold - reden ist Blech
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
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Der Vater wird seine Gründe haben, dass er zum Kind den Kontakt abgebrochen hat. Unabhängig von diesen Gründen ist das für ein Kind immer brutal. Der Vater möge doch seinem Kind wenigstens den unbehelligten Kontakt mit den Verwandten gönnen, die es anscheinend auch gerne haben, ohne sich mit irgendwelchen Anschuldigungen dazwischenzudrängen. Der Vater will keinen Kontakt, dann soll er das Kind auch lassen. Eventuell möchte das Kind ja selbst so viel wie möglich über den Vater wissen, weil es ihn vermisst.
Fett:
Ich kann aus dem Eingangsbeitrag nicht erkennen oder herauslesen, dass er dem Kind den Kontakt zu den anderen Familienanghörigen nicht gönnt oder sich gar dazwischendrängt!
Das Ansinnen des TO zielt vielmehr auf die eigene "Famlienbande (Eltern/ Großeltern und Co.??) welche Informationen an die KM mehr oder weniger ungefiltert weitertratschen.
Diesen Verwandten sollte entweder klargemacht werden, welche (negativen) Auswirkungen dieses weitertragen von persönlichen Infos an die KM (oder auch an das Kind) haben könnte/ kann bzw. hat oder aber (wenn das nichts hilft) denen nichts mehr erzählen.
Ein Beispiel aus eigenem Erleben:
Die KM meiner Jüngsten hat mir vor ca 17 Jahren (im Übrigen NIE(!!) stattgefunde) sexuelle Übergrifflichkeiten an meine Tochter unterstellt. Meinen eigenen Darlegungen und Dementies hat/ haben die KM (und deren neuer LG!) nicht geglaubt.
Meine Bemühungen das über das JA und in weiterem Verlauf mit anwaltlicher Hilfe und dem hier zuständigen Verein "Väteraufbruch für Kinder klären zu wollen haben mich dann an den Rand des psychisch ertragbaren geführt. Ich hatte daraufhin den Kontakt zum Kind komplett abgebrochen.
Die KM hat im weiteren Verlauf den Kontakt zu meinem fast 80-jährigen Vater gesucht (der übrigens 500 KM von mir und der KM entfernt wohnte(!), um diesem - wie sie seinerzeit schrieb - den Kontakt zum Enkel zu erhalten/ ermöglichen. Ich bin bis heute davon überzeugt, dass es da eher um finanziele Ziele ging.
Mein Vater der in meine eigene Situation komplett involviert (-> informiert) war lehnt dies ab.
Aus Enkel<-> Großvatersicht sicherlich überdenkbar.
Aus meiner Sicht heraus fand ich seinen Standpunkt und seine Darlegungen der KM gegenüber - damals wie heute - (mir gegenüber) respektvoll, hat er mich(!) doch in seinem Schreiben (an die KM) im höchsten Maße - nicht nur moralisch - unterstützt.
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)