Hallo,
folgendes Problem: gemeinsame Immobilie - Auszug des Vaters (meinereiner) bedauerlicherweise bevor dieses Forum gefunden und sich schlau gemacht. Scheidung bereits eingereicht und zugestimmt. Naja.
Kein angemessener Umgang (fünf Stunden / pro Woche bei Sechsjährigger), Frau will Immobilie unbedingt übernehmen. Jeder Cent der letzten fünf Jahre wurde in Immo investiert.
Nun meine Frage: Ist noch etwas zu retten?
Das Haus ist geteilt mit Sondernutzungsrecht am Hauptteil des Gartens und Sondereigentum an einer Einliegerwohnung.
Bekomme ich über das Sondereigentum der ELW vielleicht wieder einen Fuß in die Tür? Oder kann die Frau eine Teilungsversteigerung einleiten, und dann die Immo übernehmen, da finanziell besser gestellt?
Ich stelle mir meinerseits eine Fortführung der Immo vor mit gemeinsamer Erziehung des Kindes vor ... Wechselmodell bzw. 50%50% Betreuung. Die Vorrausetzungen wären ja nun ideal.
Gruß Fred
Hallo Fred,
Ich stelle mir meinerseits eine Fortführung der Immo vor mit gemeinsamer Erziehung des Kindes vor ... Wechselmodell bzw. 50%50% Betreuung. Die Vorrausetzungen wären ja nun ideal.
Unter einem Dach mit einer Ex, die bereits jetzt Umgangboykott betreibt?!? Du nennst es "ideal" - ich nenne es "Hölle" ...
Im Klartext: Wenn ihr überhaupt die Chance auf ein Wechselmodell habt, dann ganz bestimmt nicht, wenn ihr unter einem Dach wohnt! Meiner Meinung nach braucht ihr mindestens (!) drei Straßen Sicherheitsabstand zwischen euren jeweiligen Wohnungen ...
Oder kann die Frau eine Teilungsversteigerung einleiten, und dann die Immo übernehmen, da finanziell besser gestellt?
Jeder Eigentümer kann die Teilungsversteigerung einleiten, um die Eigentümergemeinschaft zu beenden. Und ja, sie kann das nutzen für den Versuch, bei der Versteigerung sozusagen deinen Anteil für einen relativ niedrigen Preis abzufischen: Da sie im Haus wohnt, hat sie schließlich jede nur denkbare Möglichkeit, jeden anderen potenziellen Käufer gründlich zu verscheuchen ;-(
Frau will Immobilie unbedingt übernehmen.
Ernst gemeinter Rat: Wenn deine Frau das Ding unbedingt haben will, und wenn sie ohnehin finanziell besser gestellt ist als du, dann einigt euch auf einen fairen Preis für deinen Anteil, und lasse dich auszahlen. Bedenke - auch wenn es irgendwann mal als euer gemeinsames Nest gedacht war, so ist dieses Nest inzwischen verbrannt, und übrig geblieben ist "nur" ein Haufen Steine. Es lohnt sich nicht, darüber noch mehr Streit vom Zaun zu brechen. Als abschreckendes Beispiel empfehle ich den Filmklassiker "Der Rosenkrieg" ...
Kein angemessener Umgang (fünf Stunden / pro Woche bei Sechsjährigger)
Das hier ist dein eigentliches Problem. Was gedenkst du, dagegen zu unternehmen?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
Oder kann die Frau eine Teilungsversteigerung einleiten, und dann die Immo übernehmen, da finanziell besser gestellt?
wie Malachit schon schrieb: Die TV kann jeder der Miteigentümer anleiern, auch Du. Und mitbieten kann dabei auch jeder - Deine Ex und Du also ebenfalls. Die Frage ist, wer von Euch wie kreditwürdig ist, um das Versteigerungsergebnis anschliessend auch zu finanzieren. Denn danach richtet sich, bis zu welchem Betrag man mitgehen kann. Wenn sie die Hütte um jeden Preis haben will, geht sie vielleicht auch auf ein aussergerichtliches Angebot von Dir ein.
Ich stelle mir meinerseits eine Fortführung der Immo vor mit gemeinsamer Erziehung des Kindes vor ... Wechselmodell bzw. 50%50% Betreuung. Die Vorrausetzungen wären ja nun ideal.
Die gute Nachricht: Das wäre tatsächlich eine ideale Lösung. Die schlechte: Solche Modelle funktionieren nur auf Augenhöhe und mit grossem wechselseitigem Respekt. Deine Ex muss dabei freiwillig mitspielen; niemand kann und wird sie dazu zwingen. Würde sie das tun?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja und danke für die schnellen Antworten.
Ich war der Meinung, daß Sondereigentum und Teilungsversteigerung sich ausschließt, da ja bereits geteilt ist? Beziehungsweise der Garten auch durch Sondernutzungsrechte geteilt ist.
Woran erkenne ich denn bitte ein "faires" Angebot? Eingebracht hat sie in die Ehe ein hohes Eigenkapital. Damit ist Ihr Zugewinn wohl negativ und wäre damit "0".
Ich wäre Ihr wohl ausgleichspflichtig, auch wenn es nicht in meinen Kopf will bei all der Arbeit und des Geldes, daß ich während der Ehe in Haus und Garten gesteckt habe. Sie würde im wesentlichen auf den Zugewinnausgleich verzichten. Ist das schon fair?
Wechselmodell lehnt sie kategorisch ab. Über fünf Stunden / Woche Umgang komme ich nicht heraus. Nun will auch das Kind nicht mehr z.B. bei mir übernachten. Argument der frau, es sei noch alles zu regeln. Ich sehe da wenig Möglichkeiten.
Kindesunterhalt - habe in den letzten zwölf Monaten anfangs sehr, sehr gut verdient, da ich von frau und kind entfernt gearbeitet habe (doppelt bis dreifach). Seit ca. einem halben Jahr bin ich zurück wegen kind und verdiene mittelprächtig. Was ist wenn ich arbeitslos werde?
Kann es denn sein, daß nun die letzten zwölf Monate herangezogen werden können zur Berechnung des Kindesunterhalts? Läßt sich so etwas abwenden? Wenn man den Unterhalt z.B. in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festlegt.
Ich habe Bedenken, daß wenn ich bei der Immobilie entgegenkomme bin dann beim Kindesunterhalt und Hausrat noch abgezogen werde. Wie geht man damit um? Ich muß es doch in ein Paket packen.
Vielen Dank und Gruß
Fred
Hi Fred,
stelle doch erstmal deine Zahlen hier ein und lass dir eine Verhandlungsgrundlage ausrechnen.
Wenn ihr wenigstens über Unterhalt, Versorgungsausgleich/ Haus noch miteinander sprechen könnt, dann könnt ihr euch in diesen Punkten auch außergerichtlich einigen. Genau das würde ich auch erst einmal versuchen. Eine Mediation ist in so einer Situation dann doch hin und wieder erfolgreich, wenn nichts geht werden sowieso die Gerichte entscheiden.
Unter Umständen könnte es klug sein erst die finanziellen Angelegenheiten in trockenen Tüchern zu haben und dann zu sehen das du mehr Umgang bekommst. Ja, es sollte nicht miteinander vermischt werden - wird es aber ständig. Allerdings kannst du diese Strategie nur durchziehen wenn ihr euch in Punkto Geld recht zügig einigen könnt. Wenn das klappt könntest du ja auch in Umgangsangelegenheiten versuchen mit ihr, und einer neutralen Person dazwischen, zu einer Lösung zu kommen.
LG
Nadda
Hallo Fred,
Ich war der Meinung, daß Sondereigentum und Teilungsversteigerung sich ausschließt, da ja bereits geteilt ist?
Jetzt mal Schritt für Schritt: Was gehört jetzt wem? Wenn die Hütte ohne die Einliegerwohnung der Ex, die Eigentumswohnung aber dir gehört, dann ist tatsächlich nix mit Teilungsversteigerung, denn dann gibt es kein gemeinsames Eigentum, das zu teilen wäre. Teilungsversteigerung kommt immer dann in Frage, wenn euch irgendwas gemeinsam gehört: Das gemeinsame Eigentum wird dann versteigert, und der Erlös entsprechend eurer Eigentumsanteile unter euch aufgeteilt.
Woran erkenne ich denn bitte ein "faires" Angebot? Eingebracht hat sie in die Ehe ein hohes Eigenkapital. Damit ist Ihr Zugewinn wohl negativ und wäre damit "0".
Moment, Zugewinn? Ich dachte, die Scheidung sei bereits mehr oder minder in trockenen Tüchern, und demzufolge müsstet ihr euch doch auch schon über den Zugewinnausgleich geeinigt haben, wenigstens so im Großen und Ganzen! Wenn nicht, bitte erst mal das klären, bevor ihr das Finanzielle noch weiter verkompliziert - eventuell lässt sich ja bereits der Zugewinnausgleich so regeln, dass die Hütte mit allem Drum und Dran bei einem von euch beiden verbleibt, und der andere dafür einen größeren Anteil an den sonstigen Vermögensgegenständen erhält.
Was die faire Bewertung betrifft: Marktpreis des betreffenden Teils ermitteln (z.B. anhand von Zeitungsanzeigen o.ä. ermitteln, was vergleichbare Objekte wert sind), und die anteiligen Schulden für diesen Gebäudeteil abziehen.
Woran erkenne ich denn bitte ein "faires" Angebot? Eingebracht hat sie in die Ehe ein hohes Eigenkapital. Damit ist Ihr Zugewinn wohl negativ und wäre damit "0".
Nicht unbedingt. Zugewinn ist Endvermögen minus Anfangsvermögen, und dieser Zugewinn wird geteilt. Jeder erhält also sein Anfangsvermögen plus die Hälfte des Zugewinns. Gibt zwar ein paar fiese Sonderlocken bei "negativem Zugewinn", das hast du schon richtig erkannt, aber guck erst mal, ob dieser Fall bei dir überhaupt vorliegt.
Mal ein fiktives Beispiel: Angenommen, Frau bringt zu Beginn der Ehe 100.000 Euro ein und du gar nichts. Ihr kauft eine Hütte zum Preis von 500.000 Euro, nehmt dafür die 100.000 Euro her und leiht euch 400.000 Euro bei der Bank. Beim Ende der Ehe habt ihr bereits 80.000 Euro von der Hypothek abgezahlt, sodass ihr noch 320.000 Euro Schulden habt. Leider sind die Immobilienpreise um 10% gefallen, sodass die Hütte im Originalzustand nicht mehr 500.000 Euro wert wäre, sondern zunächst einmal nur noch 450.000 Euro; allerdings ist durch die Eigenleistungen ein Mehrwert von 25.000 Euro entstanden, so dass der Marktwert insgesamt 475.000 Euro beträgt.
Ihr habt somit eine Hütte im Wert von 475.000 Euro abzüglich 320.000 Euro Schulden, also einen Nettowert von 155.000 Euro. Davon bekommt die Demnächst-Ex erst mal ihr Anfangsvermögen von 100.000 Euro ausgezahlt, es bleibt ein Zugewinn von 55.000 Euro, der zwischen euch geteilt wird. Im Ergebnis muss die Ex Vermögenswerte von 122.500 Euro erhalten, und du im Wert von 22.500 Euro.
So - und jetzt rechnest du das mal bitte mit euren tatsächlichen Daten durch, und erst dann wirst du wissen, ob das hier ...
Sie würde im wesentlichen auf den Zugewinnausgleich verzichten. Ist das schon fair?
... fair ist, ob es großzügig ist, oder ob sie dich nach allen Regeln der Kunst über den Tisch ziehen will. Es kommt halt wirklich (nur!) darauf an, wie viel Vermögen jeder von euch beiden in die Ehe eingebracht hat, wie viel euer gemeinsames Vermögen am Ende der Ehe wert ist, und wie groß der Unterschied ist. Wenn man sich darüber einig ist (und das kann gerade bei der Bewertung einer Immobilie schwierig genug sein), dann ergibt sich daraus eindeutig, wer laut Gesetz wie viel aus der Ehe mitnehmen darf. Das nächste Problem ist dann natürlich die Frage, wer seinen Anteil in welcher Form erhält - das Guthaben auf einem Sparbuch kann man je nach Bedarf auf den Cent genau verteilen, aber wenn das wesentliche Vermögen aus der gemeinsamen Immobilie besteht und keiner in der Lage ist, den Anteil des anderen in bar auszugleichen, dann wird's u.U. schwierig.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.