Betreungskonzept
 
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Betreungskonzept

 
(@forstwolle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle User,

ich lebe seit ca. 2 Monaten in Scheidung mit meiner noch Ehefrau. Jetzt möchte mein kleiner Sohn (7 Jahre alt) bei mir wohnen.
Das Jugendamt sagte mir ich bräuchte ein Betreungskonzept.
Ich bin berufstätig und kann mein Sohn nicht den ganzen Tag umsorgen.
Ausserdem kann ich ihn nicht zur Schule bringen abends könnte ich ihn abholen.
Gibt es eine Möglichkeit mein Sohn nachmittags in der Schule betreuen zu lassen?
Wisst ihr wie so ein Betreungskonzept auszusehen hat?

Vielen Dank im Voraus

Gruß Max

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 17:04
(@Wolkenhimmel)

Hallo Max,

das ist ein ziemlich komplexes Thema... wobei die Frage nach den Möglichkeiten in der Schule nur von Dir beantwortet werden können.

Wer betreut denn zurzeit Euer Kind? Deine Frau? Ist sie berufstätig? Was sagt sie zu den Äußerungen des Kindes?

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 17:21
(@forstwolle)
Schon was gesagt Registriert

Also meine noch Ehefrau arbeitet nichts, von was sie zurzeit lebt weiss ich nicht ihr neuer Lebensgefährte wohnt zurzeit mit ihr und meinem Sohn in unserer ehemaligen gemeinsamen Wohnung.
Ich denke mal sie lebt von Sozialhilfe. (Sie ist Serbischer Staatsbürger).
Was sie dazu sagt weiss ich nicht da ich zu ihr kein Kontakt habe.
Gruß Max

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 17:28
(@Wolkenhimmel)

Hmmmm...

Ich möchte ja nicht zu negativ wirken, aber Deine Chancen stehen in so einem Fall nicht gerade gut.

Mit 7 ist Euer Sohn noch ein bisschen klein um zu entscheiden wo er leben möchte, und solange Deine Ex den ganzen Tag Zeit hat, Du aber fleissig Unterhalt zahlen kannst...

LG WH

edit: Fehler

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 17:41
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moin,

mir ist noch nicht ganz klar:

Was sie dazu sagt weiss ich nicht da ich zu ihr kein Kontakt habe.
Gruß Max

Wie ist den dien Umgang zu eurem Sohn momentan geregelt und wie oft ist er bei Dir?

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 18:05
(@forstwolle)
Schon was gesagt Registriert

also er ist im moment alle 14 Tage am Wochenende über nacht also Samstag und Sonntag, und die Wochenenden dazwischen nur Sonntags.
Mein anderer Sohn (bereits vor einem Jahr ausgezogen) regelt das immer mit meiner EF da ich nicht mit ihr reden möchte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2011 18:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Unter diesen Umständen ist es extrem unwahrscheinlich, dass dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zugesprochen wird, solange dein Sohn so jung ist und sonst nichts für einen Wechsel zu dir spricht.

Dagegen spricht nicht nur, dass du keine Mutter bist, sondern auch das Kontinuitätsprinzip und, vor Allem, das Finanzierungsprinzip.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 19:20
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

Mein anderer Sohn (bereits vor einem Jahr ausgezogen) regelt das immer mit meiner EF da ich nicht mit ihr reden möchte.

steh auf schlauch. Anderer Sohn andere KM? Wie alt ist er denn und wie war/ist da der Umgang?
Wenn Du tatsächlich möchtest, dass Sohni zu Dir kommt, wird evtl auch der Umgang zum anderen herangezogen werden. Deine Chancen stehen aber, wie Beppo bereits schrieb, schlecht.

Langfristig Umgänge ausweiten, Betreuungskonzept herstellen.

Wenn Deine DEF demnächst umzieht, bleibt sie in der Nähe?

gruß
jo

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 21:11