Hallo, bin neu im Forum und habe gleich sehr wichtige Fragen.
Zur Erläuterung:
Meine Frau hat vor knapp 8 Wochen, den alleinigen Entschluss gefasst unsere 7 Jährige Ehe zu beenden.
Wir haben 2 Kinder (2 u. 6 Jahre alt).
Vor einem Jahr haben wir den gemeinsamen Entschluss gefasst, ein Reihenhaus zu kaufen. Wir beide haben dazu sämtliche Verträge unterschrieben (Bank, Kaufvertrag, Notar etc).
Mein mir zustehendes Erbe (45000€) sind komplett als Eigenkapital in das Haus geflossen.
Nach dem Einzug Anfang Juli hat meine Frau mir diese Entscheidung mitgeteilt. Ich bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und wohne zur Zeit bei meinen Eltern.
Ab dem 1. Oktober habe ich ein kleines Zimmer, die Belastungen belaufen sich dafür auf 375€ warm.
Meine Frau möchte jetzt unter allen Umständen das Haus halten.
Was hat die jetzt veränderte Situation für einen Einfluss auf die ganzen Verträge?
Haben die Anträge auf die staatliche Unterstützung bei der veränderten Situation bestand?
Ist es meiner Frau überhaupt möglich, mit dem ihr zustehenden Unterhalt und dem was ich für die Kinder zu zahlen habe, diese Kredite in der Höhe von 1250€ mtl. abzuzahlen.
Vertraglich ist festgesetzt worden, das keiner von uns in den ersten 6 Jahren zusätzliches Geld verdienen sollte, da sich ansonsten die Berechnung von Zins und Tilgung verändern würde.
Sämtliche Kredite berechnen sich nach meinem Gehalt.
Ich bin Krankenpfleger und verdienen zwischen 1950€ und 2230€ im Monat. (Das ist Abhängig von den jeweiligen Schichtzulagen).
Hinzu kommt, das sämtlich laufenden Kosten (Auto, Telefon, Versicherungen etc.) noch dazu kommen, und die Tatsache, das unser gemeinsames Girokonto kräftig überzogen ist.
Meine Schwiegereltern unterstützen ihre Tochter mit 300€ mtl.
Meine Frau möchte als Tagesmutter 1-2 Kinder aufnehmen, dies wird aber wohl erst zu Beginn des neuen Jahres klappen.
Es ist jetzt für mich eine schwierige Situation. Ich werde Unsummen an etwas Zahlen, das mir zwar gehört, von dem ich aber z.Zt. nichts habe.
Ich würde alles tun, um unsere Ehe wieder ins Lot zu bekommen. Und das NICHT aus den finanziellen Gründen!!!!!
Ich habe und hätte meine Frau nie verlassen. Ich habe sie immer noch lieb, auch wenn das schwer vorstellbar ist und nicht in dieses Forum gehört.
Hallo Anonym,
das ist ja gleich ein ganzer Packen Fragen, der da auf Deinen Schultern lastet. Ich versuche mal, so weit es geht, dazu etwas zu sagen:
Was hat die jetzt veränderte Situation für einen Einfluss auf die ganzen Verträge?
Als Bedingung für die Eigentumsübertragung auf Deine Frau muss sie für alle Verpflichtungen aus Verträgen aufkommen. Ihr müsst also beide zur Bank, denen das erklären, sie muss mit der Bank einen neuen Vertrag schließen und du seitens der Bank aus dem bisherigen entlassen werden.
Was hat die jetzt veränderte Situation für einen Einfluss auf die ganzen Verträge?
Diese Frage geht bestimmt Richtung Eigenheimzulage. Diese würde neu berechnet werden, da ihr ab dem nächsten Jahr steuerlich nicht mehr als Einheit (verheiratet) angesehen werdet. Wenn die Eigenheimzulage als feste Tilgungsgröße im Kredit eingeflossen ist, wirds etwas knapper mit dem Geld.
Ist es meiner Frau überhaupt möglich, mit dem ihr zustehenden Unterhalt und dem was ich für die Kinder zu zahlen habe, diese Kredite in der Höhe von 1250€ mtl. abzuzahlen.
Tja, das ist nun schwierig zu beantworten. Ich denke, bedingt im Alter der Kinder, wird sie nicht erwerbstätig sein. Zudem stünde Deiner Frau auch Unterhalt zu. Das muss man einfach mal ausrechnen.
Vertraglich ist festgesetzt worden, das keiner von uns in den ersten 6 Jahren zusätzliches Geld verdienen sollte, da sich ansonsten die Berechnung von Zins und Tilgung verändern würde.
Sämtliche Kredite berechnen sich nach meinem Gehalt.
Wo ist das festgesetzt worden? Im Darlehensvertrag? Kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja bedeuten, dass Du Dich für 6 Jahre auf das Einfrieren Deines Gehalts verpflichtet hast. Magst Du bitte hierzu mehr erklären?
Die Frage ist ja nun, ob es sich um eine vorrübergehende Trennung handelt oder ob der Wille Deiner Frau fest geprägt ist. Ich meine, gewisse Unsicherheiten heraus zu hören, Du wirst es am besten wissen.
Auf Grund der Eigentums- und Schuldverhältnisse wird Dir der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben und ich kann Dir nur anraten, dies möglichst kurzfristig zu erledigen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Bei den von mir erwähnten Krediten handelt es sich um Zinsgünstige Kredite des Landes NRW.
Zinssätze und entsprechende Tilgung berechnen sich auf das jährliche Durchschnittseinkommen. Wir sind mit meinem Gehalt ganz knapp in die günstiste Zinsgruppe gekommen. Am Ende eines Jahres werden sämtliche Einkünfte anhand des Jahresausgleichs überprüft, ob diese Zinssätze noch ihre Gültigkeit haben.