Hallo Ihr Lieben,
also ich hatte gestern nen Frisörtermin und damit Gelegenheit, die vielen Zeitschriften zu blättern...is ja sonst langweilig unter der Trockenhaube.
Da hab ich nen Artikel gelesen, der mich doch wirklich sehr erstaunt hat.
Zur Vorgeschichte, daß ich den nicht übersehen habe:
Mein Mann hatte mit seiner Ex mal nach Druck von ihr ein gemeinsames Testament gemacht, also das schriftliche Berliner Testament, wo sich die Partner als gegenseitige Erben einsetzen und die Tochter Nacherbe ist. War einfach so nen Blatt Papier , den die Ex bei ihrem Auszug mitgenommen hat.
So, also als wir dann das erste Mal den Anwalt aufsuchten, is der aus allen Wolken gefallen und meinte, so ein gemeinsames Testament kann man nicht einfach durch ein eigenes Testament ersetzen.
Heißt also, mein Mann hätte die Ex darum bitten müssen, das Testament zusammen zu vernichten.
Wollte sie natürlich nicht, was klar war. Sie stellte sich quer wie ne Irre.
Was machen.
Tja das kostete ne Menge Geld. Er mußte zum Notar und da eine Erklärung abgeben, daß er das Testament so nicht mehr halten will. Der Notar beglaubigte das und schickte nen Gerichtsvollzieher zur Ex um ihr das abzugeben.
Wie die geguckt hat, könnt Ihr Euch ja gut vorstellen 😀 Is ja peinlich wenn so einer vor der Haustür steht.
Nun am Rande bemerkt, sie fühlte sich so gekränkt, daß dann der Krieg anfing.
Aber jetzt zu dem was ich gestern gelesen hab.
Wir haben uns damals echt geärgert, daß die Ex nicht mitgemacht hat, da es uns schlappe 700 Euro gekostet hat. Aber der Anwalt sagte, das Testament hält halt sonst bis zur Scheidung und sowas sein schon gefährlich...da ist schon so manch Ehepartner im Trennungsjahr zu Tode gekommen.
Jetzt les ich gestern in der Zeitung, daß ein gemeinschaftliches Testament auch NACH der Scheidung noch Bestand hat, wenn das die Ex-Partner nicht wie mein Mann widerrufen.
Der BGH sprach jetzt erst ein Urteil, daß das Testament bindend ist, auch über die Scheidung hinaus.
Vorausgegangen war eine Klage der TOCHTER, die sich um ihr Erbe betrogen fühlte.
Das Ehepaar hat sich scheiden lassen und der Mann war im Glauben, daß das Testament somit platt ist und setzte seine neue Ehefrau als Alleinerbin ein und die Tochter auf den Pflichtteil.
Der Mann ist gestorben und die Tochter klagte bis in die höchsten Instanzen und hat gewonnen. 😡
Da frag ich mich ganz ernsthaft, ob der deutsche Rechtstaat nicht ganz durchgeknallt ist.
Also an alle frisch getrennten User hier, oder diese, die mal vor Urzeiten ein gemeinschaftliches Testament gemacht haben:
Laßt es aufheben. Entweder mit dem Ex-Partner zusammen vernichten, oder beim Notar widerrufen.
Das erspart Eurem neuen Partner viel Kummer.
Ich werd mal auf die Suche gehen, ob ich das Urteil auch im Netz finde, da ich ja schlecht den Lesezirkel amputieren konnte 😉
LG
Melly
[Editiert am 3/6/2005 von Melly]
[Editiert am 3/6/2005 von Melly]
Hallo!
Heißt das jetzt das Testament was in der Ehe beschlossen wurde gilt auch nach der Scheidung noch???? *weia* Da muß ich das ja irgendwie wieder los werden sonst erbt der auch noch was....
Gruß Teufelchen
Welches Testament hast Du denn gemacht? Das "Berliner Testament" mit Deinem Ex-Partner?
Wo liegt das Orginal?
Wenn Du es hast, einfach vernichten, da Kopien nix wert sind.
LG
Melly
Hi melly!
keine Ahnung was das für ein Testament ist.....wurde damals beim Notar gemacht. Liegt auch noch dort hinterlegt soweit ich weiß. Den Hinterlegungsschein habe ich.
Gruß Teufelchen
@Teufelchen: da würd ich bald mal nen Termin beim Notar machen und um Einsicht bitten. Normalerweise bekommt man von sowas doch ne Kopie oder so.
Also ich hab nen Erbvertrag mit meinem jetzigen Mann und wir Beide haben jeweils ne Abschrift erhalten.
Wenn das bei Euch ein Berliner Testament ist, wo Ihr Euch als alleinige Erben einsetzt, trifft das für Dich zu, daß dieses Testament zu widerrufen ist.
Wenn es ein notarielles Gemeinschaftstestament ist, gehts eh nur per Notar, da Beide bei einer Änderung zustimmen müßten.
Gruß
Melly
Ps: Du mußt beim Testament gucken, ob dabei steht, daß das Testament nur seine Gültigkeit hat, solange Ihr verheiratet seit. Da gibt es ja auch Klauseln die einsatzbar sind.
Hi Melly,
da fragt man sich doch echt, wo bleibt da "mein letzter Wille".
Es ist noch gar nicht so lange her, da habe ich gelesen daß, sobald ein neues Testament geschrieben wurde, das alte nicht mehr gültig ist.
Nene, was muss das in Deutschland immer alles kompliziert sein.
Wenn ich doch möchte, daß der "Jupp von der Ecke" mein Erbe erhält, soll es doch auch so sein.
Das soll einer verstehen
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Melly!
Also hab nachgeschaut da ich eine Kopie des Testamentens habe. Wir haben uns gegenseitig als Erbe eingesetzt und es steht NICHTs drin das es nach Trennung/Scheidung ungültig ist. Habe gleich den Hinterlegungsschein herausgekramt und werde damit zum Gericht schlappen und es mir aushändigen lassen und dann für nichtig erklären lassen...bzw ein neues machen das ich dies widerrufe....oder brauch ich da meinen Ex-Ehemann dazu???
Weia und des kostet wieder Geld *motz*
Gruß Teufelchen
Also wenn das ein Gemeinschaftstestament ist, kannst nicht einfach mal so zum Gericht latschen.
Du wirst es notariell platt machen müssen.
LG
Melly
Ps: Versuchen kannst es ja, aber wenns notariell gemacht wurde, dann hat der Notar auch eins rumliegen 🙁
HI!
Na des wird etz kompliziert nachdem der Notar nun nicht mehr vorhanden ist 🙁 Nun denn da werde ich dann einfach ein neues machen und somit das vorhandene aus den Angeln heben 😀
Danke für den Tipp!
Gruß Teufelchen
@Teufelchen: einfach nen neues TEstament machen, wenn ein gemeinschaftliches Testament da ist geht nicht, das ist ungültig. Das wollte ich ja mit meinem Posting sagen.
Aufheben kann man sowas nur, wenn der Ex-Partner zustimmt oder Du zum Notar gehst.
Gruß
Melly
hy zusammen,
da meine LG und ich leider erfahrungen damit machen mussten kann ich folgendes beitragen:
wird ein bei gericht hinterlegtes testament von dort wieder abgeholt verliert es seine gültigkeit weil unterstellt wird das der verfasser seinen willen geändert hat!
bis zu einer neuerlichen verfassung des testaments gilt dann die gesetzliche erbfolge.
gruss sandgren 😎
@Sandgren: das Problem ist das gemeinschaftliche TEstament, das jetzt durch ein Urteil des BGH so nicht einfach aufhebbar ist.
Früher war das ja kein Problem, solte man im Besitz dieses Testaments gewesen sein.
Mein Mann hatte es ja auch nicht zur Hand, der Anwalt sagte damals auch noch, bis zur Scheidung steht das Testament , sollte er es nicht notariell aufheben lassen, oder beide Parteien das Testament zusammen vernichten.
Naja die Ex hats halt nicht rausgerückt.
Durch das neue Urteil sieht es aber übel aus, heißt also, steht so nen Testament, dann ist es auch über die Scheidung hinaus gültig.
Das sollte man beachten und nicht einfach denken, ok, Scheidung durch, Testament ungültig.
Sollte man natürlich wie bei Dir Zugang zum Orginal haben und das dann vernichten, gibt es keins mehr, wo Ex vorlegen könnte, da Kopien ja nicht gültig sind.
Wie es im Fall von Teufelchen aussieht frag mich nicht, da jeder Notar das Orginal auch noch aufheben muß, oder ans Gericht weiterleiten muß, sollte er die Kanzlei schließen.
LG
Melly
Huhu...wollte mal das Urteil suchen...bin auch fündig geworden, aber is leider nur für bares Geld zugänglich und für Anwälte *heul
Da steht das schon bei Google, neue Urteile und das TEstament ist auch nach der Scheidung gültig.
Also ich such weiter*lol
Gruß
Melly
mensch jetzt brennts mir aber unter den nägeln.
welches aktenzeichen hat denn das urteil oder von wann ist das denn???falls du das wenigstens kostenlos lesen konntest.
trotzdem ist laut urteil von 2004 die aufhebung des testaments schon schwierig gewesen ( und nach einer scheidung immer noch gültig, bzw. bei tod eines partners kaum änderbar...), nu interessierts mich brennend, welches urteil denn noch "härter" ist????
grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
@Paulina: ich hab das letzte Woche in ner Frauenzeitschrift beim Frisör gelesen da stand auch das blöde Aktenzeichen bei...aber ich habs nicht notiert. Jetzt heißt es suchen *schnüff*
Das von 2004 hab ich ja auch gelesen, das trifft ja schon fast mit dem überein, was ich gelesen hab, nur war der Sachverhalt da etwas anders.
Aber was sagt uns das?
Wenn man so nen handgeschriebenes Testament macht....bei ner Scheidung auch gucken, daß man das Orginal hat und gleich in den Ofen stecken 😉
Wenns beim Notar hinterlegt ist, wirds kniffliger.
Lg
Melly
@ melly
jaja...wie war das noch " bis das der tod euch scheidet".....
worauf man alles achten muß.
da hilft wohl nur eins
bei nem gemeinschaftlichen testament hoffen, daß beide ne klausel akzeptiern, daß im falle einer scheidung das testament die gültigkeit verliert...
zur not, falls einer bedenken hat die scheidung net mehr zu erleben ( was wir ja nun nicht hoffen wollen ), noch schnell nen begründeten scheidungsantrag einreichen und zur not dat ding widerrufen..
oder wirklich so wie ihr das testament kostspielig beim notar widerrufen...
gibt so sachen, an die ich auch nur als letztes denken würde...
grüße
paulina
habs noch nicht gefunden, aber vor ca. 2-3 wochen kam im tv nen ratgeber zum erbrecht und dort wurde noch auf das urteil von 2004 hingewiesen
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@ manni,
das ist jedenfalls das urteil, welches ich meine.
aber melly meint wahrscheinlich ein anderes. ??
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]