Hallo,
ich bin hier neu eingetreten und habe ein paar Fragen, wo ich mich auf hilfreiche Antworten freue. javascript:void(0);
Kurz zum Sachverhalt:
Ich habe vor ca. 8 Jahren ein Einfamilienhaus gebaut. Die Mutter unserer zwei Kinder ist mit eingezogen. Vor dem Einzug haben wir eine Vereinbarung getroffen, die Sie unbedingt schriftlich wollte. In der Vereinbarung steht u.a., dass Sie bei einer Trennung innerhalb von 9 Monaten auszieht. Vor 3,5 Jahren habe ich ihr per Übergabeeinschreiben mitgeteilt, dass unsere Beziehung schon seit langem vorüber ist und sie innerhalb der vereinbarten Zeit auszieht. Sie hat aber seitdem nicht unternommen. Jetzt habe ich vor einem halben Jahr einen RA beauftragt. Das Schreiben liegt ihr seit 5 Monaten vor. Die Auszugsfrist von 3 Monaten hat sie wiederum nicht eingehalten. Mittlerweile habe ich eine Räumungsklage über meinen RA beim Amtsgericht eingereicht. Die Mutter weist über Ihre RA*in die Räumungsklage ab. Die Gründe möchte die Gegenseite in einem zweiten Schreiben in Kürze an das Amtsgericht schicken.
Meine Frage an Euch:
1. Wie lange wird es ca. dauern bis das Amtsgericht eine Entscheidung trifft, d.h. ob Ihrem Antrag zur Abweisung stattgegeben wird oder nicht?
2. Hat Sie Chancen, dass Sie mit der Abweisung Erfolg hat und sie somit ewig in meinem Haus wohnen darf?
3. Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch, um einen baldigen Auszug umzusetzen?
VG freedom2022
Hallo,
wenn ich es richtig sehe, dann seid ihr nicht verheiratet, aber dauerhaft getrennt. Dir gehört das Haus und Du entscheidest wer dort wohnt und wer nicht. Allerdings ist die Sache immer etwas komplizierter, wenn Kinder betroffen sind.
Im Recht unterscheidet man bei einer Ehe ob sich die Ehepartner in der Trennung befinden oder die Scheidung bereits durch ist. Ist die Scheidung bereits erfolgt, dann wäre in Deinem Fall die Wohnungszuweisung an Dich möglich. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568a.html>§" 1568 BGB</a>.
Damit möchte ich andeuten, dass die KM versuchen könnte der Räumungsklage mit dem Kindeswohl zu wiedersprechen, es aber eigentlich kein Grund ist. Günstig wäre es, wenn Du Angebote von angemessen Wohnungen (auch preislich) in der Umgebung vorlegen könntest die belegen, dass die KM problemlos ausziehen kann.
VG Susi
Moin,
wie alt sind denn die Kinder und wer hat sie bis jetzt hauptsächlich betreut?
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Kinder bei dir verbleiben sollen und sie alleine ausziehen?
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo Susi64, hallo Wasserfee,
vielen Dank für Eure Antworten/Fragen. javascript:void(0);
Susi hat Recht mit der Annahme, dass wir nicht verheiratet sind. Die Kinder sind 15 und 8 Jahre alt. Noch ist nicht geklärt, wo die Kinder bleiben/wohnen wollen. Die Mutter möchte, dass die Kinder mit Ihr zusammen ausziehen, aber das habe ich in der Räumungsklage nicht beantragt. Ich möchte die Entscheidung eigentlich den Kindern überlassen. Mein RA hat eine Mediation im Antrag vorgeschlagen.
Wie gesagt, zur Zeit wartet das Gericht auf eine Stellungnahme von der Gegenseite. Die Frist für das Einreichen der Stellungnahme läuft in 1 Woche ab. Danach liegt es in den Händen des Amtsgerichtes.
Wie lange es dann dauern wird, würde ich gerne wissen und ob es überhaupt Chancen geben wird? Wohnungen gibt es noch genug in der Umgebung.
VG freedom2022
Gegen minderjährige Kinder haben keinen Besitz an der Wohnung, insofern ist kein eigener Antrag in der Räumungsklage erforderlich. Sie werden bei der Vollstreckung vollautomatisch mit den Eltern rausgeworfen.
Gruss von der Insel
Sie werden bei der Vollstreckung vollautomatisch mit den Eltern rausgeworfen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es um die eigenen Kinder ... könnte interessant werden, die mit einer Räumungsklage rauszubekommen. Das würde das JA auf den Plan rufen, und die Kinder in Obhut nehmen ...
Ich würde erst einmal klären, wo die Kinder bleiben sollen ... tja, und dann geht tatsächlich nur eine Räumungsklage bzw. Zuweisung der Wohnung vor dem Familiengericht. Aber die Kinder, wenn die bei der Mutter bleiben wollen, könnten die Sache schnell so Tür machen...
Aber es wundert mich immer, welches Sitzfleisch manche Frauen haben, wenn es um ihr bequemes Leben geht. Meine wollte auch nicht wahrhaben, dass es besser ist, wenn wir uns trennen. War ja auch bequem, wenn der Alte für alles sorgt udnman keine Miete zahlen muss.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin!
Man kann doch nicht die Mutter rauswerfen und die beiden minderjährigen Kinder bleiben drin…. Wenn, dann ziehen sie gemeinsam mit der Mutter aus.
Für mich sieht das nach ganz normalem Mietrecht aus. Du als Vermieter möchtest Deine Mieterin raus haben. Ob Kidner bei ihr Leben oder nicht, spielt doch keine Rolle…
Greetz,
Milan