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Die Scheidung meines Partners

 
(@frauzweiterklasse)
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Hallo  🙂

Mein Freund ist im November '09 (Trennungsjahr beendet November '10) aus der gemeinsammen Wohnung von Ihm und seiner (hoffentlich bald EX)Frau ausgezogen.
Ursprünglich sollte Sie die Scheidung einreichen, weil wir dachten es würde für beide Parteien günstiger werden da Sie AlgII damals bekommen hat. IRRTUM.
Naja, Sie vertröstete meinen Freund eine halbe Ewigkeit damit, dass Sie die Adresse von einem Anwalt noch nicht von Ihrem Kumpel bekommen hat, dann hatte Sie es noch nicht geschafft...
Naja, also bewegte mein sehr geehrter Herr Freund seinen Popo selber mal zum Anwalt. Scheidung eingereicht.
Papiere für den Versorgungsausgleich kamen, wurde von Ihm ausgefüllt und innerhalb von 5 Tagen zurück geschickt (er will ja auch schnell geschieden werden). Nur die Unterlagen von der Betriebsrentenkasse dauerten ca. 14 Tage länger...
Naja, das war Anfang dieses Jahres...
Vor ca. 4 Monaten entschuldigte sich seine Ex bei Ihm am Telefon das Sie es immer noch nicht geschafft hätte die Scheidung einzureichen  :rofl2:.
Als er Ihr dann Mitteilte das er die Scheidung schon laaaaange eingereicht hätte, war es erstmal ruhig am anderen Ende der Leitung. Da mein Freund ja eigentlich ein freundliches Wesen ist, teilte er Ihr auch mit das Sie mit einer Strafe rechnen müsste wenn Sie die Unterlagen nicht ausfüllt...
Wie sollte es anders kommen, ein paar Wochen später kam die Androhung eines Zwangsgeldes, danach die Festsetzung.
Die Festsetzung des Zwangsgeldes konnte wohl erst nicht zugestellt werden, weil Madamé schon Ihren Mädchennamen am Briefkasten etc. kleben hat.
Nach dem Adressenabgleich wurde dieser Brief dann vom Amtsgericht zugestellt.
Seit dem nix mehr außer das Sie sich vor ca. einem Monat bei meinem Freund beschwerrte, dass Sie noch gaaarnix von den Anwälten wegen der Scheidung gehört hätte und Sie die Telefonnummer einforderte, Sie wolle sich da jetzt nämlich mal selber melden.
Laut des Anwalt ist auch das nicht geschen.
Mein Freund hat nun vor einer Woche die Abtrennung des Versorgungsausgleichs beantragt.
Das Amtsgericht wollte ein Begründung weshalb, wieso, warum...? Der Anwalt hat auch postwendend eine Begründung hingeschickt...
Sollte der Abtrennung nun stattgegeben werden, wie lange wird das so ca. erfahrungsgemäß Dauern bis der Scheidungstermin kommt? (Fahren bald nämlich in den Urlaub)
Und was passiert dann später mit dem Versorgungsausgleich?

Sollte dem nicht statt gegeben werden, wie wird dann weiter verfahren?

Und zu guterletzt interessiert es uns natürlich auch wieviel diese Verzögerungen von Ihrer Seite aus für uns kosten werden?

Herzlichste Grüße  😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 20:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

willkommen hier.

Was mich wundert: Wenn Dein Freund schon bei einem Anwalt gewesen ist, müsste er Euch all diese Fragen schon beantwortet haben, dafür verdient er ja gutes Geld.

Ausserdem reicht in Deutschland niemals eine Privatperson Scheidung an. Dafür besteht Anwaltszwang.

Im Moment kann man ja auch gar nix abschätzen, da sich die Ex noch gar nicht aktiv in das Verfahren eingebracht hat.

Im schlimmsten Falle dauert das Ganze bis zu 3 Jahren. Erst dann kann bei fehlender Mitwirkung des anderen eine Scheidung durchgeführt werden. Ansonsten rechnet mal locker mit mit nem halben Jahr - ab dem Zeitpunkt wo alle Unterlagen bei Gericht vorliegen. Die Rentepunkte werden beim Versorgungsausgleich aufgeteilt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 20:18
(@frauzweiterklasse)
Schon was gesagt Registriert

Anwalt hat er ja...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 20:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich habe das auch durch, bei mir wurde der Versorgungsausgleich auch abgetrennt bzw. darüber entschieden am Scheidungstermin.
Trennung 01/2007
Scheidung eingereicht 04/2008
Hin und her weil Ex nicht auf die Schreiben der DRV Bund reagiert hat und somit mehrfach Zwangsgeld angedroht und auch festgesetzt wurde.
Scheidungstermin unter Abtrennung Versorgungsausgleich 10/2010.

Über die Kosten kann ich Dir nix sagen, da ich GsD VKH hatte. Insgesamt hatte die Scheidung einen Streitwert von 5.100 Euro.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 20:25
(@frauzweiterklasse)
Schon was gesagt Registriert

Über die Kosten kann ich Dir nix sagen, da ich GsD VKH hatte. Insgesamt hatte die Scheidung einen Streitwert von 5.100 Euro.

LG LBM

Ahhrg? Was bedeuten diese Abkürzungen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 21:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

GsD = Gott sei Dank
VKH = Verfahrenskostenhilfe

Sorry  :redhead:

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2011 21:42
(@frauzweiterklasse)
Schon was gesagt Registriert

Verfahrenskostenbeihilfe wird mein Freund nicht bekommen, wenn die sein Bruttogehalt sehen.
Das uns aber nichts übrig bleibt, sieht niemand und das wir eigentlich eine Scheidung garnicht zahlen könnten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2011 23:12
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Verfahrenskostenbeihilfe wird mein Freund nicht bekommen, wenn die sein Bruttogehalt sehen.

Auf`s Bruttogehalt allein kommt es ja auch nicht an.
Da kommen einige Abzugsposten weg, und dann wird geschaut ob er was bekommt.

Antrag stellen kostet erst mal wenig bis nichts.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2011 11:56