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Einvernehmliche Scheidung, möglichst kostengünstig und mit wenig Kontakt

 
(@alex85)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich probier hier jetzt auch mal mein Glück. Meine ( Noch) Frau und ich wollen uns nach 1 1/2 getrennten Jahren scheiden lassen. Wir sind beide im Pflegeberuf tätig und wollen deshalb die Kosten so gering wie möglich halten. Das ganze ist einvernehmlich. Da wir beide mit Scheidungen keine Erfahrungen haben und Google uns einfach zu viel vorschlägt, hier meine Fragen:

1. Kann ich vorher schon recherchieren wie viele Kosten auf mich zukommen würden?
2. Gibt es Anwälte die einen Kostenvoranschlag kostenlos machen, damit ich weiß was auf mich zukommt?

Sind nicht wirklich im Guten auseinander. Deshalb will ich sie nicht öfter als unbedingt nötig sehen.  Habt ihr da Vorschläge die Treffen mit Anwälten auf ein Minimum zu beschränken?

Schonmal danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2020 13:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sind nicht wirklich im Guten auseinander. Deshalb will ich sie nicht öfter als unbedingt nötig sehen.  Habt ihr da Vorschläge die Treffen mit Anwälten auf ein Minimum zu beschränken?

Das schließt sich aus. Nehmt ihr euch beide Anwälte, sind die Kosten schonmal höhere, als wenn nur einer einen beantragt und der andere sich an den Kosten beteiligt. Das ist aber nur zu empfehlen, wenn vorher alles geklärt ist. Am besten geht das beim Notar, aber da müsst ihr beide hin, der wird euch dann beraten. Es macht aber Sinn sich nicht a zu streiten wie zwei Kinder, sondern sich schon vorher zusammen zu setzen und zu klären, was man will:

- Falls Kinder im Spiel sind, wie sieht es da aus? Wo wohnen sie, wie hoch soll der Unterhalt ausfallen,...
- Wie wird mi Trennungsunterhalt umgegangen?
- Was ist mit nachehellichem Unterhalt?
- Was ist Zugewinn?
- Was ist mit dem Versorgungsausgleich?
- Wie wird Hausrat geteilt?

Ich habe es auch per SFV beim Notar gemacht. Deutlich billiger als einen zweiten Anwalt zu beauftragen. Denn die eskalieren gerne. Erzählen dann, dass sie für dich das beste rausholen, aber das bringt natürlich Kosten (sein Einkommen) mit sich.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2020 13:44
(@lars_84)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Es sind keine Kinder im Spiel. Das erleichtert es auf jeden Fall.
Bei einem befreundeten Ehepaar war das damals der größte Punkt, deswegen hoffe ich einfach, dass es bei uns nicht so wird.

Wen vertritt denn dann der eine Anwalt? Beide? Geht das überhaupt?

Ich habe mich heute versucht weiter schlau zu lesen... Corona und Home Office sei Dank 😀

Kann man sich dann nach dem Notartermin auch noch umentscheiden oder ist alles, was da beschlossen wurde dann auch in Stein gemeißelt?

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2020 11:59
(@lars_84)
Schon was gesagt Registriert

Sagt mal, wie ist das mit dem Trennungsjahr???
Bevor ich bei dem Anwalt anrufe und mich beraten lassen... wie würdet ihr das verstehen?

*Link entfernt*

Muss man sich beim TRennungsjahr einfach nur einig sein wann das begonnen hat? So lese ich das da irgendwie raus...


Änderung durch Malachit: Ich würde Forenregel Nr. 6 so verstehen, dass wir hier Links zu Online-Anwälten nicht ganz so gerne sehen ...

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2020 11:54
(@maxmustermann1234)
Registriert

Solange ihr beim Notar nichts vereinbart, was gesetzlichen Bestimmungen zuwider läuft, ist das schon rechtskräftig. Außer deine Ehefrau greift vor Gericht die Vereinbarung an, weil sie sittenwidrig ist. Dies könnte der Fall sein, wenn deine Frau schwanger oder erkrankt ist, dann wird sie oft in einer schwäceren Verhandlungsposition angenommen.

Der Anwalt "berät" anschließend nur den, der ihn auch bezahlt. Wobei beraten dann darin besteht die Sachen bei Gericht einzureichen. Meine meinte, dass sie ja sowieso nichts tun müsse, es sei schon alles geregelt. Trotzdem wollte sie die Erstberatung nicht auf das Mandat anrechnen und hat in Summe über 3000€ bekommen. Es macht Sinn vorher mal ein paar Angebote einzuholen, ggf. fährst du mit einer Honorarvereinbarung besser, wenn du selbst vorher alles regelst.

Ihr müsst angeben seit wann ihr getrennt seid, aber es muss auch glaubhaft sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2020 09:19