Ex beleidigt mich i...
 
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Ex beleidigt mich im Internet

 
(@derfinne)
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Hallo,

ich hab´ mal eine  Frage.
Meine Ex stellt ständig die übelsten Beledigungen über mich ins Internet...
Hier das neueste von ihr:

"Was wäre wenn,

was wäre wenn ich nicht mit 18 schwanger geworden wäre...?Was wäre wenn ich meinen Ex-Mann nicht kennen gelernt hätte. .? Das einzige was er hinbekommen hat, war mein Sohn, aber welch ein Glück hat mein kleiner Liebling mehr von meinen Genen mitbekommen. Er wird nicht so ein egoistisches ..... wie sein Herr Erzeuger.

Was wäre wenn mein Ex einfach von diesem Planeten verschwinden würde.... ?

Diesen Tag würd ich zum persönlichen Feiertag erklären und mich meines Lebens freuen. "

Sie macht das schon seit über einem Jahr, ständig. Ich glaub ja sie ist einfach nur chronisch unzufrieden mit ihrem Leben. Ich mache sowas nicht, auch wenn ich allen Grund dazu hätte. Ist für mich ein übles nachtreten, zeigt eben ihren Charakter.

Was kann ich denn dagegen tun? Ich meine, dass muss ich mir doch nicht gefallen lassen, oder?!

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 19:03
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

dazu einige Fragen:

1) sind diese Beiträge erkenn- und nachweisbar von deiner Ex?
2) bist erkennbar du gemeint (z.B. Namensnennung)?
3) sind diese Äußerungen erkenn- und beweisbar beleidigend?

Wenn alles drei JA bedeutet, würde ich ein paar Euro in die Hand nehmen, zu einem Notar laufen und diesen diese Äußerungen ausdrucken und siegeln lassen, damit sie nicht schlagartig aus dem Netz verschwinden. Dann Beleidigungs- und üble Nachredeklagen reinreichen.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 19:37
(@derfinne)
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hey,

alles kann mit "ja" beantwortet werden.
ein paar ältere beleidigungen sind nicht mehr im netz, ich habe sie aber ausgedruckt. daher ist bei vielen dingen aus der vergangenheit keine Siegelung mehr möglich.
aber einiges hat sie auch aktuell noch im netz...
nützt so eine klage denn etwas???
was kommen denn dann für kosten auf mich zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 19:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derfinne,

nützt so eine klage denn etwas???

aber ja - wenn es kein Schlupfloch gibt, mit dem man eine zufällige Ähnlichkeit behaupten könnte. Denn beweispflichtig bist allein Du für die Behauptung, dass 1. Du gemeint bist und 2. Ex dahintersteckt. Falls das Gericht die Beleidigung erkennt, würde Madame eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für die Zukunft bekommen und verpflichtet werden, die bestehenden Einträge zu löschen. Ist also ziemlich viel Aufwand, einiges an Kosten (falls Du nicht damit durchkommst) und noch mehr Ärger. Denn gerade im Umfeld familienrechtlicher Streitigkeiten ist die Bereitschaft von Behörden und Gerichten, sich mit solchem Kokolores zu befassen, nicht besonders hoch. Dafür würdest Du mit einer Klage unter Beweis stellen, dass Du Dich masslos ärgerst - und damit Futter für Fortsetzungen liefern.

Ich habe das Ding übrigens mit zwei Mausklicks gefunden. Allerdings habe ich nicht gesehen, woraus man da Rückschlüsse auf Dich ziehen könnte; Du bist in diesem Blog namentlich nicht genannt. Wäre es statt juristischer Schritte mit ungewissem Ausgang nicht viel schicker, in diesem Blog passend zu antworten? Natürlich nicht mit Gegenbeleidigungen, sondern ganz locker. Textvorschlag: "Ach Ex-Schnuckelputzelchen, Du wartest noch auf Deinen Feiertag - und ich hatte ihn schon und habe ihn jeden Tag, denn mein Leben ihne Dich ist bunt und schön!"

Wetten, dass sie ihren eigenen Eintrag dann gar nicht mehr so toll findet und alles ganz schnell löscht?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 19:58
(@derfinne)
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"Was wäre wenn ich meinen Ex-Mann nicht kennen gelernt hätte. .? Das einzige was er hinbekommen hat, war mein Sohn"

sie hat nur einen ex-mann und nur einen sohn... ist das nicht genug rückschluss auf mich???

dein vorschlag ist aber gar nicht mal so übel... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 20:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin derfinne,

"Was wäre wenn ich meinen Ex-Mann nicht kennen gelernt hätte. .? Das einzige was er hinbekommen hat, war mein Sohn"

sie hat nur einen ex-mann und nur einen sohn... ist das nicht genug rückschluss auf mich???

und wie führst Du einen gerichtsverwertbaren (!) Beweis darüber, dass eine Userin dieses Blogs namens "ChrissyLion" Deine Ex ist und mithin ganz zweifelsfrei Du der Beleidigte bist? Für ein Gericht ist ein Blog-Ausdruck ein Stück Papier; bewiesen ist dadurch noch gar nichts, ausser, dass dort schwarze Buchstaben stehen. Es gibt User hier im Forum (mich eingeschlossen), in deren Haushalt der Ex-Partner nach der Trennung eingebrochen ist, ohne dass das strafrechtliche Konsequenzen gehabt hätte.

Mal abgesehen davon erfüllen die dort getätigten Aussagen nicht gerade den Sachverhalt einer justiziablen Beleidigung erfüllen - den Gedanken "was wäre wenn..." hat wohl jeder User dieses Forums schon mal leise oder laut gedacht. Um hier die Justiz-Maschinerie in Gang zu setzen, müssten wirklich ehrverletzende Behauptungen aufgestellt worden sein; das ist vorliegend (noch) nicht der Fall.

Schlag sie - wie vorgeschlagen - mit ihren eigenen Waffen. Und tue es charmant...  😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 20:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Was wäre wenn ich meinen Ex-Mann nicht kennen gelernt hätte. .? Das einzige was er hinbekommen hat, war mein Sohn"

sie hat nur einen ex-mann und nur einen sohn... ist das nicht genug rückschluss auf mich???

dein vorschlag ist aber gar nicht mal so übel... 😉

Hallo derfinne,

das mag sein, aber ist sie zu identifiezieren? Oder ist es nur für Menschen möglich die sie sehr gut kennen?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 20:45
(@derfinne)
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in diesen Foren, in denen sie das alles behauptet (auch richtig üble beleidigungen) ist sie ja auch selbst mit Bild hinterlegt und hat auch ihren Wohnort angegeben....
ist das nicht Identifikation genug?????????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2007 20:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in diesen Foren, in denen sie das alles behauptet (auch richtig üble beleidigungen) ist sie ja auch selbst mit Bild hinterlegt und hat auch ihren Wohnort angegeben....
ist das nicht Identifikation genug?????????

Du darfst nicht vergessen, dass allein Du beweispflichtig für Deine Behauptungen bist; Deine Ex muss dabei nicht mitarbeiten; sie kann schweigen. Ihr Anwalt würde das Ganze also vermutlich mit "Nichtwissen" bestreiten; vielleicht aber die Frage in den Raum stellen, ob Du nicht selbst diese Einträge getätigt hast, um Deiner Ex eins auszuwischen.

Wie wolltest Du also - mal unabhängig vom Inhalt - gerichtsverwertbar beweisen, dass Deine Ex und niemand sonst diese Einträge verfasst hat? Vermutungen reichen nicht...

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 29.08.2007 20:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich hab mir auch diesen Blog angesehen .... für mich liest der sich eher so, als wenn er ausschließlich für Dich geschrieben wurde. Du solltest diesen finden und genauso reagieren, wie Du jetzt reagierst.
Auch in dem anderen Teil schreibt sie nicht für andere, für Dich, nur für Dich.

Vielleicht hilft es Dir, wenn Du den Blickwinkel ein paar Grad verschiebst. Sie ist eigentlich diejenige, die mit der Situation nicht fertig wird. Sie hat ein Problem und weiss nicht wie sie es verarbeiten soll. ich wette mit Dir, dass Du bei diesem "Traum"paar mindestens einmal am Tag auf der Themenliste stehst. Die Gene sind 50/50% verteilt und noch was ... es ist ein Kerl, der pinkelt auch auch im stehen :wink:!

Freu Dich doch lieber, das sie nicht zur Ruhe kommt und verfolge sie nicht im Internet. Die Kranke ist sie, nicht Du und es bringt sie nicht weiter, Dich auch nicht ... also lass sie schreiben und Du liest einfach nicht mehr mit.

Alternativ wäre natürlich Brilles Vorschlag, mit entsprechenden Spitzfindigkeiten drauf zu reagieren ... auch ein schönes Hobby, aber die Zeit kriegt man auch besser rum.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 21:23




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Es wird so oder so schwer werden es ihr wirklich nachzuweisen, das sie es ist, und letztendlich werden die Äußerungen nicht wirklich reichen um eine Verleumdung, üble Nachrede, oder z.B. den wirklichen Tatbestand der Beleidigung ihr anzuhängen.

Du wirst eher vollkommen auf den Kosten sitzen bleiben ohne etwas erreicht zu haben, außer villeicht, das die Ex sich einen ins Fäustchen lacht!

Letztendlich erricht sie doch jetzt schon damit mehr, als du je erreichen wirst, wenn du rechtlich versuchst dagegen vor zu gehen.

Und mal ehrlich, jeder normale Mensch der dauerhaft von ihr solche Äußerungen ließt, ob in einem Forum, oder sonstigen Seiten, oder gar auf einer persönlichen Homepage, wird sich doch eher denken das sie doch eher etwas sehr einfach gestrickt ist.....

Natürlich könnte man auch per feststellung der IP diese Einträbge eher recht eindeutibg nachweisen, allerdinbgs kann diese Feststellnbg nur die Polizei, bzw. die Staatsanwaltschaft machen..
Aber wie schon gesagt, es wird eh nichts dabei herauskommen, außer Kosten für dich..und letztendlich würde wahrscheinlich dieses Verfahren eingestellt..

Lass ihr einfach den Spaß u die Befriedigung...
Sei dir sicher, viele Leser dieser Texte werden da sicher eher nur den Kopf schütteln...

Ignoriere das ganze und gut is..

Und nimm es einfach zur Kentniss das sie einfach nr sehr einfach gestrickt ist..

Die Aufregung ist die Sache nicht wert....

Sollte aber eindeutigeres auftauchen, wie z.B. das dein Name u anschrift z.B. in Zusammenhang mit Beleidigbunbgen auftauchen, dann könnte man schon drüber nachdenken zu handeln...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 21:24
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

"Kinderkacke",  - gehört abgehakt. Viel Arbeit für Dich, kein Erfolg garantiert und erst Recht kein Reibach in Sicht, eine elegante Antwort übers Netz wäre überlegenswert, aber dann geht es wieder nur hin und her. Da kannst Du Deine kostbare Zeit besser nutzen.

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 21:50
 AJA
(@aja)
Registriert

Hi finne,

ich finde brilles Vorschlag super. Das hilft dir vielleicht auch ein bisschen, das Ganze lockerer zu sehen.

Ich denke auch, dass dieses Ding nur darauf abgezielt ist, dass du dich ärgerst und das gelingt ja auch ganz prächtig.

Zum Ärgern gehören immer zwei und sobald du dich nicht mehr ärgerst, wird es ihr keinen Spaß mehr machen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 22:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch 'nen schönen Abend,

was ich mich frage: warum liest Du Dir das überhaupt durch? Klar, ich habe auch viel Quatsch gemacht bei meiner Scheidung, doch wenn ich wusste was bezweckt werden soll (oder auch blos bla bla) da hab' ich dann abgeschaltet.

Also, was soll der Blödsinn, sich an den Texten hochzuziehen?

oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 22:19
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Vielleicht nicht selbst einen netten Text darunter setzen, sondern vielleicht einfach bei nächster Gelegenheit ihr kurz u nett mitteilen:
.. das es ganz amüsant ist, oder einfach nur nett, oder interessant ist, was sie dort so schreibt oder eben das sie da einen schönen blog hat

... und gut ist, mehr nicht dazu, u dabei ganz cool bleiben, und danach nie wieder drauf reagieren..nur eben jetzt vielleicht damit sie für sich ihr Glücksgefühl hat zu wissen das du es gelesen hast..

Blöd nur dann für sie. wenn da nichts weiteres kommt von dir an Reaktionen .. es wird dann bald langweilig für sie.

Nimms sozusagen mit Humor .. und gib ihr keine Reaktionen sonst drauf, sie wird bald dann den Spaß dran verlieren...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 22:35
 AJA
(@aja)
Registriert

.. das es ganz amüsant ist, oder einfach nur nett, oder interessant ist, was sie dort so schreibt oder eben das sie da einen schönen blog hat

Klingt das nicht ein wenig unglaubwürdig? Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass derfinne momentan zu einer derart coolen Äußerung fähig wäre. Dann schon lieber komplett ignorieren. Und warum sollte derfinne seiner Ex ein Glücksgefühl verschaffen?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2007 22:43
(@derfinne)
Zeigt sich öfters Registriert

so, ich war grad mal kurz weg.

wenn ich eure aussagen so alle lese, dann bin ich mittlerweile eher der meinung, ihr eine elegante meinung mitzuteilen, eben charmant und mit humor. ich glaub das mach ich auch...
klar ist, dass sie mich natürlich nur damit ärgern will. und das sie natürlich auch einfach gestrickt ist, wie einer von euch schrieb........ und vollständig unzufrieden mit ihrem leben. und dafür will sie mich verantwortlich machen.

aber wenn man weiß, dass sie das erste kind, das ich später aus liebe adoptiert habe, von dem einen mann hat - das zweite kind von mir und zwischendurch fremdging ohne ende (u. a. sogar mit meinem eigenen bruder), dann ist glaub ich klar, wenn verantwortlich ist für ihr leben......
da kann einem eigentlich der aktuelle kerl von ihr nur leid tun....

eigentlich ist es ja schön zu wissen, was einer von euch schrieb: scheinbar bin ich ständig thema bei ihr und ihrem neuen... und aufgrund dessen will sie scheinbar über diese internet-schreibereien, dass auch sie ständig ein thema bei mir und meiner freundin ist....   
ansich einfach nur arm diese frau....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2007 00:40
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Klingt das nicht ein wenig unglaubwürdig? Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass derfinne momentan zu einer derart coolen Äußerung fähig wäre. Dann schon lieber komplett ignorieren. Und warum sollte derfinne seiner Ex ein Glücksgefühl verschaffen?

Gruß AJA

Hey!

Naja das war ja auch etwas ironisch gemeint mit den Glücksgefühl, außerdem soll er ihr ja keins verschaffen, sonder das versucht sie sich ja wohl damit zu verschaffen, eben damit das sie ihn ärgern kann/will .. u ihr dürfte doch bei ihrem Verhalten schon fast was "abgehen" wenn sie auch definitiv weiß, das er es auch ließt..
Nur das Glücksgefühl bei ihr wird dann nicht von langer Dauer sein, wenn sie nämlich merkt, das ihn ihre "Lächerlichkeiten" gar nicht berühren..

Unbglauwürdig??
Naja dann würde eine netter Eintrag zu ihren Texten doch genauso unglaubwürdig sein...

Nein... wenn er da "entspannt" reagiert, ob nun schriftlich, oder ihr persönlich einen netten Satz sagt, wird ihr wohl eher die Lust vergehen, denn wahrlich dürfte sie bei ihrem Verhalten nicht grad sonderlich, naja um es mal so auszudrücken helle zu sein..
Demnach wäre dann ja auch eine schriftliche Reaktion unglaubwürdig...

Allerdings wäre noch zu bedenken, das wenn @derfinne schriftlich dort reagiert, hat sie doch gleich wiederum auch was sozusagen in der Hand hat, das allein würd doch schon reichen um letztendlich, sich als armes Mäuschen dar zu stellen, u ihm zu unterstellen, das er schriftliche Texte gegen sie verfasst...das mündliche Wort, unter vier Augen, ist gesprochen u das wars, alles schriftliche ist eben auch für andere letztendlich dann noch nachvollziehar u lesbar..ob das nun unbedingt immer vorteilhaft ist bei einer solch gestrickten Person?

Vielleicht wäre es letztendlich auch das beste überhaupt nicht zu reagiern u das ganze zu ignorieren..einfachste u sicherste wäre es..
Aber nicht jeder kann das..

Drum denk auch ich, ist die beste Mölichkeit einfach gelassen zu reagieren, auch wenn es schwer fällt...mit allem anderem wird sie wohl nur ihr erhofftes Glücksgefühl bekommen..ihn natülich damit gereizt zu haben !!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 01:48
(@PhoeniX)

Moin

Frage mich gerade wieso hier wieder eine Frage nach dem Kaugummiprinzip durchgekaut wird. Je Länger man darauf rumkaut desto mehr Geschmack verliert das Thema.

Fakt: Juristisch nur sehr schwer durchsetzbar, da

a) Keine Namensnennungen
b) Kein Beweis das es Ex auch wirklich geschrieben hat
c) ist der genaue Wortlaut den die Ex verwendet hat eine juristische Gratwanderung

Ergo:

  • Man kann versuchen juristische Schritte einzuleiten.  /s.o.
  • Man kann es ignorieren und sich nicht auf das Niveau der Ex herabbegeben.  / Die Ex hört auf oder auch nicht.
  • Man kann das Spielchen mitspielen.  / Es wird die Fronten verhärten.

Welche der Möglichkeiten derfinne für sich beansprucht sollte seine Entscheidung bleiben und man sollte nicht versuchen ihm seine Handlungsvariante schmackhaft zu machen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 02:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Phoenix:
Dieses Thema wird in Zeiten des Internets immer wieder, und vielleicht auch in Zukunft verstärkt, auftauchen. Das Internet wird gerne dahingehend betrachtet, das es recht anonym ist und man dort machen kann was man will .... Dem ist nicht so und das wissen viele nicht, oder übersehen es schlichtweg.
Von daher sehe ich hier kein Kaugummiprinzip, sondern eher die Darstellung verschiedener Ansichten. Es bleibt Dir aber unbenommen, sollte Dir das Thema nicht zusagen, es einfach nicht zu lesen. 😉

Es gibt schon einige Fälle, in denen eine erfolgreiche juristische Abmahnung erfolgte. Es sollte sich nur der Gedanke lohnen, ob die Ex nicht damit Ihr Ziel erreicht hat!? Auch, wie Brielle bereits schrieb, würde diese Anzeige als Familienstreitigkeit abgetan werden (was sie ja auch ist) und somit nicht sonderlich verfolgt werden. Eine unterlassungklage hätte evtl. Erfolg, aber zu welchem Preis?

Ich Rate Dir, derFinne, es mit einem lachenden Auge zu sehen ... Du bist für Ex noch interessant!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 11:48