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Formulierung der Scheidungsfolgevereinbarung

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also die Wirksamkeit und Formulierung muss ja eh der Notar sicher stellen. Er wird auch sagen, welcher Form die Umwandlung des Güterstandes bedarf. Vielleicht ist es ja so i.O.

Inhaltlich fällt mir auch nix fieses mehr auf.

Sorgerechts-, Aufenthalts Umgangsfragen haben da eigentlich nichts drin verloren, da sie auf diese Art eh nicht verbindlich zu regeln sind. Es sind also eher Absichtserklärungen.
Ich sehe hier für dich keinen Vorteil.

Zumindest würde ich noch den Wegzug der Kinder auf diese Art untersagen.
Bringt zwar auch nichts, drückt aber einen Willen aus.

Z.B. in dieser Art:
"Die Parteien stimmen darin überein, daß die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter in X-Stadt haben.
Sollte die Mutter weiter als x km weg, stimmt sie zu, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt beim Vater haben."
Oder so ähnlich.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2009 21:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@Ginnie
Da hast Du recht, so besteht Interpretationsspielraum.

Vorschlag:
d)  Der Ehemann zahlt monatlich im voraus, entsprechend dem Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle abzüglich hälftigen Kindergeldes, unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG DD, für beide Kinder einen monatlichen Kindesunterhalt zu Händen der Mutter. Die Zahlung des Kindesunterhaltes endet mit der Erreichung der Volljährigkeit (18 J) des jeweiligen Kindes. Danach findet eine Neufestsetzung des Kindesunterhaltes gemäß der gesetzlichen Grundlagen mit dem jeweiligen volljährigen Kind statt.

Eine konkrete Festlegung in einer privatrechtlichen Einigung verstösst sowieso vom Prinzip her gegen das Gesetz, da der KU ein Anspruch der Kinder ist und nicht über ihre Köpfe hinweg ohne "Rechtsbeistand" notariell festgelegt werden darf - m.M.. Es können lediglich Absichtserklärungen formuliert werden. Ausserdem finde ich auch keinen Gefallen daran, sowas der Höhe nach in einem Quasie-Vergleich zw. Scheidungswilligen zu manifestieren. Wenn, dann müsste das je Kind gesondert dokumentiert werden (sowas wie Titel).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2009 22:45
(@mussdassein)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank erst mal an Euch alle! Ich habe alle Tipps zusammengeschrieben und werde es morgen auf den Weg bringen.
Wünscht mir Glück! Eventuell komme ich noch mal ganz eilig mit Änderungswünschen der Gegenseite. Mal schauen.

GN8

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.08.2009 00:33
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