Frage zu §1566 BGB
 
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Frage zu §1566 BGB

 
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

bisher ging ich, wie so viele, die mit dem Thema noch nie ernsthaft in Berührung kamen, ja davon aus, dass die gesetzliche Trennungszeit 1 Jahr ist. Das ist offenkundig falsch. Die gesetzliche Trennungszeit ist 3 Jahre. Diese 3 Jahre reduzieren sich nur dann auf ein Jahr, wenn die Gegenseite dem eigenen Scheidungsantrag zustimmt oder selbst einen Scheidungsantrag einreicht.

Wie ist das denn mit der Zustimmung? Reicht das nur zu sagen, ich bin dagegen, oder muss das detailliert begründet werden? Und welche Gründe werden da überhaupt berücksichtigt ? Die Frage ist deshalb interessant, weil es ja schon einen erheblichen Unterschied macht, ob Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt gezahlt werden muss.

§1566 BGB  -->  https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1566.html

(so ganz off topic: warum ein Erwachsener einen anderen durchfüttern soll, vor allem nach rechtskräftiger Scheidung, werde ich wohl nie verstehen. Das ist die Perversion des Leistungsprinzips in unserer Gesellschaft.)

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Topic starter Geschrieben : 01.02.2020 11:25
(@babapapa)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
also bei meiner Scheidung lief das so, dass wir die Trennung (Tisch & Bett) nachweisen mussten, dazu hat der Mietvertrag und ein Schreiben,dass wir beide unterschrieben haben gereicht.

Ich musste ab dem Zeitpunkt Trennungsunterhalt zahlen (nicht zu verwechseln mit dem Scheidungsunterhalt) dieser zählt ab dem Datum der offiziellen Trennung, und ja es ist defakto so,dass der Unterhaltsberechtigte 1 Jahr keine Erwerbspflicht (wenn Sie nicht noch berufstätig ist) ausgegangen wird dabei vom letzten Vermögen der Partnerschaft. Wir haben damals, die anderen Sachen schon geregelt innerhalb des Trennungsjahres,so das die Scheidung schnell von statten ging.

Das Trennungsjahr ist mit mindestens 1 Jahr im Gesetz angegeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2020 11:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Scheidung kann auch länger als 3 Jahre dauern.

In aller Regel wird zum Ende des Trennungsjahres der Scheidungsantrag gestellt. Unter einem Jahr geht es nur in Ausnahmefällen. Widerspricht einer der Scheidung, dann prüft das Gericht die Umstände. Ich denke, dass es hier nicht unbedingt auf harte Gründe hinaus läuft sondern z.B. um die Dauer der Ehe und das Bemühen die Ehe aufrecht zu erhalten. Sind dagegen 3 Jahre seit der Trennung vergangen, dann wird dem Scheidungsantrag entsprochen und die Ehe geschieden.

Wie gesagt in der Praxis müssen viele Dinge geklärt werden und wenn eine Scheidung 3 Jahre dauert, dann ist das nicht unnormal. Die Verzögerungen kommen dadurch zustande, dass sich die mehr oder weniger schweidungswilligen auf konkrete Dinge nicht einigen können bzw. die Scheidung schlecht vorbereitet ist, es also dauert bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2020 12:14
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

In aller Regel wird zum Ende des Trennungsjahres der Scheidungsantrag gestellt. Unter einem Jahr geht es nur in Ausnahmefällen. Widerspricht einer der Scheidung, dann prüft das Gericht die Umstände. Ich denke, dass es hier nicht unbedingt auf harte Gründe hinaus läuft sondern z.B. um die Dauer der Ehe und das Bemühen die Ehe aufrecht zu erhalten.

Wenn ich einen Scheidungsantrag stelle, kann die Ex also nicht einfach sagen " I mog ned " , bzw. sagen kann sie das schon, bloß das hilft uU nicht viel. Das Gericht prüft also schon wieso und warum.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 01.02.2020 19:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe den Scheidungsantrag Punkt 12 Monate nach Trennung gestellt. Wobei, hier habe ich das Datum gewählt, an dem sie das erste Schreiben von meinem Anwalt bekommen hat. Mit Rentenausgleich, sie brauchte länger um ihre Anträge auszufüllen, sie hat es nicht so mit Anträgen, dauerte es dann immer noch 1 1/2 Jahre, bis der Termin anberaumt wurde.
Da alles klar war und sie hatte keine einspruchsmöglichkeiten .... am Tag der Scheidung hat die Verhandlung dann 4 1/2 Minuten gedauert .... die wohl kürzeste meines Lebens.
Angefühlt hat sich das wie ein zweiter Geburtstag ... nach einem schweren Verkehrunfall ...

Es kommt also stark darauf an, was die Gegenseite alles macht. Ich habe auch schon von Scheidungen gehört, die sich über 10 Jahre hinzogen ... aber Auswirkungen hat es keine mehr. Es wird ab trenn7ngszeitpunkt alles berechnet.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2020 20:52
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Es kommt also stark darauf an, was die Gegenseite alles macht. Ich habe auch schon von Scheidungen gehört, die sich über 10 Jahre hinzogen ... aber Auswirkungen hat es keine mehr. Es wird ab trenn7ngszeitpunkt alles berechnet.

Gruß
Kasper

Servus Kasper,

also ich war bislang der Meinung,  dass der Tag an dem der Scheidungsantrag eingereicht wird, der entscheidende Tag ist. Dh Zugewinn berechnet sich von der Eheschließung bis zu diesem Tag und der Versorgungsausgleich ebenso. Genauso läuft's zB mit einem Lottogewinn. Vor diesem Tag gehört die Hälfte davon der Ex. Danach gehört es Dir alleine, weil es nach Einreichung des Scheidungsantrags nicht mehr eheprägend ist. Stimmt das alles etwa nicht ???

SL, verwirrt

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 01.02.2020 22:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Stichtag ist in <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1384.html>" § 1384 BGB </a>, dabei bedeutet die "Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags" das Datum der Zustellung des Scheidungsantrags.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2020 23:58