Am 30.1. ist unser Scheidungsprozess, aufgrund meines Scheidungsantrags. Bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich wurden keine weiteren Folgesachen von mir beantragt.
Meine Frage: kommt das Thema Umgang dennoch auf den Tisch?
Wenn nicht: ich möchte die jetzige Umgangs-"Vorschrift" meiner Ex zumindest protokollieren lassen. Und ich möchte auch zumindest zu Protokoll geben, dass ich die Kids gerne öfter sehen möchte und auch mal Ferien mit Ihnen machen möchte. (Die Ex läßt mich nur mit der Großen (4,5J) für eine Woche zusammen sein, der Kleine (2J) sei noch zu jung, um länger als 2/3 Tage von der Mutter getrennt zu sein...)
Wie schon mal von mir erwähnt: Ich beuge mich mittlerweile dem Willen der Mutter. Wenn sie nicht will, dann will sie eben nicht. Dass ich mit Ihrem Willen jedoch nicht einverstanden bin, möchte ich auch offiziell "haben"...
Hat mir jemand einen Rat, wie und was ich anstellen soll?
Ja, ich geb zu, ich bin etwas aufgeregt, nervös und beklemmt, wegen der Scheidung. Ich weiß ja, es wird sich nicht mehr viel ändern, trotzdem... Beruhigt mich mal *lach*
TabSel
Moin TabSel,
wenn du heut' schon so aufgeregt bist, wie wird es erst in einer Woche sein? 😉
Den Umgang vor Gericht zu thematisieren ist vollkommen legitim. Ich sehe nur ein Kostenrisiko dahingehend, als eine Diskussion entflammen könnte und daraufhin dann ein Vergleich geschlossen wird. Und der Vergleich kostet dich RA-Gebühren, sogar doppelt, da noch die Vergleichsgebühr zu der Prozessgebühr oben drauf gepackt wird. Hier reden wir aber nicht von Unsummen, sondern von vermutlich 200 bis 500 Euro, je nach Gegenstandswert.
Dem könntest du entgehen, wenn du höflich drum bittest, die bisherige Umgangsregelung schriftlich in das Scheidungsurteil aufnehmen zu lassen. Dass du anderer Meinung bist, kommt dann allerdings nicht ins Protokoll.
Wie schon mal von mir erwähnt: Ich beuge mich mittlerweile dem Willen der Mutter.
Das ist in meinen Augen nicht gut, weder für dich selbst noch für deine Kinder. Du kannst natürlich "auf Zeit spielen", jedoch wird der Altersunterschied immer so sein wie heute und wenn sie heute mit solchen (blöden) Ausreden kommt, wie wird es dann erst später?
Du musst dir klar über deinen Willen werden und diesen durchsetzen. Notfalls schnell noch ans Gericht schreiben (lassen) und den Umgang als zu verhandeln einbringen. Deinen Unwillen über eine Einigung (klingt etwas paradox, gelle) wirst du anders nicht schriftlich bekommen.
DeepThougt
*mal Baldrian rüber schiebt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke DeepThought *BaldrianSchluckUndGrins*
Zum Thema Prozesskosten:
Ich bezahle meiner Ex aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung mehr Trennungs-/Geschiedenenunterhalt als ich nach Unterhaltsrecht müßte. Ich habe Ihr bei meinem Auszug auch eine gewisse Geldsumme überwiesen, die sie als "Abfindung" forderte (Abfindung? Sie verließ mich *lach*) Meine Ex forderte letztlich noch Prozesskostenvorschuss. Mein Anwalt meinte, es wäre Unrecht, es gäbe Urteile, das PKV Unterhaltssonderbedarf sei, der NICHT geschuldet wird, wenn zumindest Quotenunterhalt bezahlt wird und/oder eine Abschlagszahlung auf den Zugewinnausgleich geleistet wurde. Es kamm zur einstw. Anordnung wg. PKV... Hat die Richterin alles nicht interessiert, ich wurde verdonnert, zumindest in Raten, Ihren PKV zu leisten. Verwunderlich: Ihre Anwältin forderte über 2000€, mein Anwalt verlangte "nur" ca. 900€...
Worin ist der Unterschied begründet?
Ich frag meinen Anwalt erst gar nicht, sonst kommt der noch auf die Idee, was nachzufordern *ggg* Wie auch immer, die Kosten erdrücken mich, wie Ihr Euch vorstellen könnt. Und ich MUß sparen. DAS ist ein Grund, warum ich jetzt vorerst auf einen Umgangsprozess "verzichte". Ein anderer Grund ist, dass ich meine Kids ja regelmäßig Mittwochs und alle 14 Tage sehe. Und solange der Kontakt da ist und regelmäßig und es für die Kids ruhig wird und bleibt, verzichte ich zudem darauf, meinen Willen (und mein Recht und das der Zwerge) "durchzusetzen". Mir ist "Ruhe" (und dadurch "sicherer, regelmäßiger Umgang) wichtiger, als einmal im Jahr ne Woche mit den Kids Ferien zu machen. Wie gesagt, DAS ist mein Wille: RUHE, regelmäßiger Kontakt!!! Jeder Streit, jede Gerichtsverhandlung wg. ein paar Stunden oder Ferien bringt Unruhe und gefährdet doch nur die stabile Umgangsvorschrift. Selbst wenn der Umgang vor Gericht verhandelt wird, heißt das 1. nicht, dass ich die Kids öfter sehen "dürfte" und 2. dass die Mutter sich ja nicht an gerichtlich vorgeschriebene Zeiten hält, was wahrscheinlicher ist, wenn ich Unruhe reinbring (so sehen dass dann nämlich Ihre Augen...)
Eine weitere Frage: Wenn ich NACH der Scheidung einen Umgangsprozess anstreben sollte, sind dann Ihre Prozesskosten auch Unterhaltssonderbedarf? Ich meine, zahle ICH dann auch beide Seiten, damit ich gegen mich selbst kämpfen darf?
Resumée: Ich werde meinem Anwalt wohl sagen, dass ich die Umgangsregelung ins Protokoll aufnehmen lassen möchte: Mittwochs 11:30 bis 19:30 und 14-Tägig Samstag 10:00 bis Sonntag 17:00 Uhr. Und, wenn möglich, soll im Protokoll auch stehen, dass ich mehr Zeit mit den Kindern verbringen möchte und auch Ferien mit den Kindern machen möchte. Punkt. Ich wer mal mit dem Anwalt reden...
Danke nochmal
TabSel
hai,
wie du selbst schreibst hast du das Glück deine Kids regelmäßig zu haben bzw. sie dich! Der 2 jährige wird nicht ewig zwei beliben und diese Ausrede kann sie bald nicht mehr bringen. Behalte deine RUHE im Umgang, sei froh das es so regelmäßig und relativ gut klappt. Ich würde es dabei belassen und immer mal wieder nach den Ferien fragen.
Zu deiner anderen Frage weiß ich leider keine genaue Antowort. Denke aber, wenn du geschieden bist, ist sie ja nicht mehr deine Frau somit kann sie ggf. kein Geld mehr in diese Richtung verlangen, bzw. das du dafür für sie aufkommst.