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(@leeresfass)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

da das Thema für mich Neuland ist habe ich einige Fragen:

Ich möchte mich von meiner Frau (Brasilianerin) trennen lassen. Wir sind 4 Jahre verheiratet und haben keine Kinder.

Vor der Scheidung gibt es ja ein Trennungsjahr. Muss ich vor dem Getrenntleben jemanden informieren oder reicht das im Nachhinein (nach dem Trennungsjahr)?  Kann sie das Trennungsjahr auch bei ihrer Familie in Brasilien verbringen (Wunsch der Familie)? Sie möchte keine Unterhaltsanforderungen an mich stellen, bin ich trotzdem gesetzlich o.ä. dazu verpflichtet Unterhalt zu zahlen? Wie müssen wir den Unterhaltsverzicht dokumentieren? Wie soll ich am besten vorgehen?

Für den Fall das ich doch Unterhalt zahlen sollte, wird dann ein Kredit berücksichtigt? Ist es egal das nur ich der Kreditnehmer bin oder wird er nur berücksichtigt wenn beide Kreditnehmer sind? Der Kredit wurde während der Ehe abgeschlossen

Ich hoffe ihr könnt mir den einen oder anderen Punkt beantworten.  ;(

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2006 18:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger, dort kein Richter.

Im Rahmen der Scheidung wird von amtswegen lediglich der Versorgungsausgleich durchgeführt. Alles weitere nur auf Antrag einer Prozesspartei.

Eine Trennungsvereinbarung unter gegenseitigem Unterhaltsverzicht bei einem Notar zu machen, halte ich dennoch für angebracht. Sollte uneachtet dessen eine Forderung nach TU oder im Rahmen der Scheidung nach EU kommen, so würde die Tilgung eheprägender Verbindlichkeiten dein Einkommen vor Berechnung des Unterhaltes mindern.

Wo der einzelne die Zeit zwischen Trennung und Scheiudng verlebt ist unerheblich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.08.2006 11:07
(@leeresfass)
Schon was gesagt Registriert

Aber wenn meine Frau dem Wunsch ihrer Familie nachgeht und das Trennungsjahr in Brasilien verbringt ist sie ja immernoch mit mit verheiratet. D.h. doch das ich für sie Verantwortlich bin wenn sie z.B. einen Krankenhausaufenthalt hat und diesen nicht aus eigener Tasche bestreiten kann? (in Brasilien wird ein Krankenhausaufenthalt nicht über die Kasse abgerechnet sondern muss man wie in vielen Ländern sofort bezahlen)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 12:10
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich gehe davon aus, dass du krankenversichert bist. Demnach ist deine Ex bei dir familienversichert. Dir würde also ein Auslandskrankenschutz helfen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 12:15