Frau ist ausgezogen...
 
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Frau ist ausgezogen, wann darf ich das Schloß vom Haus wechseln?

 
(@papi67)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich bin neu hier und stelle mich - versprochen - auch noch schnellstmöglich vor.

Aber, ich vorab eine wichtige Frage an Euch....

meine frau ist vor fast 2 Wochen aus dem gemeinsamen Haus in eine eigene Wohnung gezogen. Wann darf ich das Schloß im haus wechseln?

Ich habe ein Schriftstück an Sie mit folgenden Wortlaut aufgesetzt

"Nachdem Du jetzt offiziell aus dem gemeinsamen Haus in Deine eigene Wohnung gezogen bist, bitte ich Dich, Deine persönlichen Sachen innerhalb der nächsten 2 Wochen - bis zum 13.September - aus dem Haus zu holen. Danch werde ich eine neue Schließung einsetzen. Der Zugang in unser gemeinsames Haus bleibt weiterhin für Dich bestehen, jedoch nur mit vorheriger Abstimmung/Absprache mit mir. Ich bitte Dich, dies zu respektieren"

Ist das so in Ordnung und habe ich das Recht dazu? Bitte um schnelle Rückinfo! Danke!

Gruß papi67  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2007 12:08
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

du schreibst "euer Haus". Besteht ein gemeinsamer Mietvertrag bzw. Grundbucheintrag? Dann am besten über Anwalt laufen lassen und vor allem solange noch eine Zutrittsmöglichkeit besteht, alle wichtigen Dokumente sichern / auslagern. Es besteht die Gefahr, dass das Haus in deiner Abwesenheit ansonsten ausgeräumt wird und auch wichtige Dinge, die du brauchst, abhanden kommen.

Wenn nicht - darfst du das Schloß auch jetzt bereits austauschen, da kein Nutzungsrecht seitens deiner Frau besteht.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 12:13
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ergänzend zu:

Wenn nicht - darfst du das Schloß auch jetzt bereits austauschen, da kein Nutzungsrecht seitens deiner Frau besteht.

Fordere Deine Frau auf, dass Sie Dir eine Liste der Dinge zukommen läßt, welche Gegenstände Sie beabsichtigt mitzunehmen.

Dann verabrede einen festen Termin und zur Übergabe der Sachen hole Dir einen "neutralen" Zeugen.

Habt Ihr Kinder...wenn ja, bei wem sind die Kinder jetzt?

Entziehe Deiner Ex evt. bestehende Konto Zugriffe und kläre Deine Versicherungen.

Mfg

papi74

PS. Die Schlösser würde ich sofort wechseln...nicht das du abens nach Hause kommst und die Bude ist leer....

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 12:23
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe damals einen Schlüssel behalten vom Haus. Zumal mir im Prinzip die komplette Einrichtung gehört hat (habe ich ihm dann irgendwann überlassen). Ob er das Schloß ausgetauscht hat weiss ich nicht. Ich habe den Schlüssel nie benutzt.

Wenn deine Frau innerhalb von 6 Monaten nicht erklärt das sie wieder ins Haus ziehen will hat sie kein Recht dazu so damals meine Anwältin. An deiner Stelle würde ich ihr schreiben dass du sie bittest sich umzumelden und das Haus nur noch in deiner Anwesenheit nach Absprache zu betreten. Dann würde ich eine Woche warten und das Schloß austauschen.

Wenn sie sich nämlich noch nicht umgemeldet hat kann sie ja auch noch den Schlüsselnotdienst holen und das Schloß aufbohren lassen..

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 12:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

& herzlich willkommen.
Wie Xe bereits ansprach, kann ich nur darauf drängen, die Dokumente möglichst schnell außer Haus zu lagern. Selbst wenn die Schlösser ausgetauscht wurden, kann es passieren, dass Ex ungestraft das Haus öffnet um "Ihre" Sachen herauszuholen. Ein Strafverfahren wird meist eingestellt.
Schon von daher lohnt sich eine externe Lagerung.

Ansonsten, wenn die Damen ausgezogen ist, können die Schlösser sofort ausgewechselt werden. Es ist ja kein aussperren, sie hat ja eine eigene Wohnung.
Hat sie bereits Möbel mitgenommen?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 12:44
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

welcher Ort ist für die externe Auslagerung am besten geeignet ?

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 13:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

welcher Ort ist für die externe Auslagerung am besten geeignet ?

Hi hamburger,

das Beste ist wohl ein Bankschließfach, zu dem nur du Zugriff hast. Alternativ bieten sich auch die Eltern oder vertrauenswürdige Freunde an.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 13:14
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein Bankschließfach bietet in der Regel nicht genügend Platz.

Als erstes fallen einem natürlich die Eltern ein, aber sollten die gerade nicht in der Nähe sein oder selber nicht so ganz vertrauenswürdig sein, reicht als sofortmaßnahme ein Schließfach bei der Bahn. Einfach alles in einem Koffer oder Tasche deponieren und dann rein damit. Ich denke die Kosten belaufen sich dann auf 10 Euro die Woche, manchmal sind diese auch kostenlos.

Auf längere Sicht kann man einen abschließbaren Keller mieten. Oder bei Freunden einen abschließbaren Raum in einem Keller.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 22:18
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

dazu fällt mir ein, vielleicht gibt es ja einen Mitstreiter hier, der in der Nachbarschaft wohnt und bereit ist, einen abgeschlossenen Koffer unterzustellen?

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 22:49
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

reicht als sofortmaßnahme ein Schließfach bei der Bahn. Einfach alles in einem Koffer oder Tasche deponieren und dann rein damit. Ich denke die Kosten belaufen sich dann auf 10 Euro die Woche, manchmal sind diese auch kostenlos.

Hey!

Bahn - Schließfach ist sicher eine gute Sofortmaßnahme..
Um es ganu noch zu sagen, beziehen sich die Kosten hierbe, gestaffelt nach der Größe des Faches, meist gibt es zwei größen, in der Regel auf 2 - 4 € pro 24 Stunden, allerdings wersden die Fächer nach 24 h geleert u der Inhalt dezentral glagert u kann dann dort auch wieder gegen Nachgebühr abgeholt werden, oder aber es muß eben regelmäßig das Fach geöffnet werden..
Also so ganz Kostengünstig ist es nicht unbedingt auf Dauer..
(kostenlose Schließfächer bei der Bahn wird man eher vergeblich suchen !)

Notfalls würde es auch der Kofferraum des eigenen PKw`s tun, sofern die Ex keinen Schlüssel zu dem Kfz hat u auch keine Besitzrechte, um als Zwischenlösung zu dienen...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 23:06