Es ist überstanden und an dieser Stelle meinen ausdrücklichen Dank an meinen RA, Herrn Dr. Klaus Wiedenfels.
Es waren zu regeln:
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Das volle Programm also. Hausrat habe ich nicht eingeklagt, da die Beweissituation derartig schwer ist und grundsätzlich dem anderen zustehender Hausrat plötzlich kurz vor der Übergabe kaputt geht und entsorgt wurde. Soll sie doch dran ersticken.
Gleich vorweg: Urteilsverkündung ist am 21.01.2004. Ich kann zu zwei Punkten das Ergebnis noch nicht nennen.
Zunächst wurde der Wille beider Parteien bzgl. der Scheidung der Ehe abgefragt und lächerlich überzogen von Ex bestätigt. Damit war das vom Tisch.
Dann wurde der Versorgungsausgleich besprochen. Die in unserer Ehe entstandene Konstellation ist vom Gesetzgeber nicht bedacht bzw. eine Anpassung in Arbeit, die sich erst im Jahre 2009 auswirken wird. Warum auch immer!?!? Ich habe lediglich West-Rentenanwartschaften, Ex hingegen Ost- und West-Anwartschaften. Also habe ich, großzügig wie ich nun einmal bin, auf die Berücksichtigung der 0,23 Euro Ost-Rentenanwartschaft verzichtet. Der Versorgungsausgleich wurde also als Vergleich abgeschlossen.
Es sollte der Vermögensausgleich angesprochen werden. Die Gegenseite hatte hierzu meine Verurteilung auf Auskunft verlangt, selbst jedoch bislang keine Auskunft erteilt. Dies wurde nun direkt im Verfahren nachgeholt. Mein RA meinte nur, was das mit der Verurteilung meiner Person denn sollte, da Ex ja auf Vermögensausgleich kürzlich verzichtete (ist noch 'ne andere Baustelle). RAin von Ex war sichtlich irritiert und meinte nach Durchsicht einiger Unterlagen, dass das dann ja wohl falsch von ihr war. Mein RA erwiderte: "Nein Frau St....., entschuldigung, Frau Kollegin St....., das war nicht falsch. Das war unzulässig." Diese Worte gekoppelt mit einer Schärfe hierin, einer deutlichen Lautstärke und bedrohlichen Geste brachte diese RAin so aus dem Häuschen, dass sie den Rest der Verhandlung sehr manierlich war und Anflüge von Kooperationsbereitschaft zeigte. Ist schon ein echter Schatz, der Herr Dr. Wiedenfels. Der Zugewinnausgleich wurde abgetrennt, da eine Einigung und besonders die Beschaffung von Unterlagen noch etwas dauern wird.
Das Sorgerecht war dann schon kniffliger. Ex hatte ja gleich nach der Trennung das ASR beantragt und ich auf Grund einer Falschberatung meiner damaligen RAin ("Es sei ja nur vorläufig.") zugestimmt. Überraschungsgast war die liebe Frau N.... vom JA am Wohnort meiner Kinder, mit der ich schon leidenschaftlichen Schriftverkehr hatte. Diese sprach sich gegen das GSR aus, da zum einen keine Kommunikation zwischen den Eltern möglich ist (womit sie ja durchaus Recht hat, jedoch in mir den falschen Schuldigen zu finden hoffte) und zum anderen die Kinder keine Vaterbindung haben. Kaum hatte sie dieses ausgesprochen, habe ich die Qualitäten von Herrn Dr. Wiedenfels zu schätzen gelernt. Wow, was ist der grantig geworden. Auf was sie denn ihren Schluss stütze, ob die mit den Kindern gesprochen habe. Die werte Dame stotterte nur rum und meinte, sie sei weder Psychologin noch Therapeutin, sondern Sozialarbeiterin. Die Antwort blieb sie letztlich komplett schuldig und es entbrannte ein lebhafter Streit zwischen meinem RA und dem Richter ob der Wichtigkeit dieser Aussage. Ich denk mal, mein RA hat einen Punktsieg erreicht, das GSR werde ich sehr wahrscheinlich trotzdem nicht bekommen. Interessant in diesem Zusammenhang, dass die für mich zuständige Mitarbeiterin vom hiesigen JA nicht geladen war.
Der nacheheliche Unterhalt wurde leidenschaftlich diskutiert. RAin von Ex ahnte schon, dass nichts zu holen ist und kam mit obskuren Ideen wie dem Wohnen in einer WG, der Suche nach einer anderen Arbeitsstelle an meinem Wohnort und nicht 100 Km entfernt usw usf. Der Richter hätte am liebsten den bestehenden Vergleich auf auf die Zeit nach der Ehe übertragen, dem habe ich aber vehement widersprochen und auf ein Urteil bestanden. Knackpunkt ist nun einmal meine immens hohen Fahrtkosten, die annähernd jedoch schon zur Ehezeit prägend waren. Spannend in diesem Zusammenhang auch, dass er die einkommensminderne bzw. selbstbehalterhöhende Berücksichtigung der Umgangskosten nicht kannte. Mein RA meinte nur in der Verhandlung, er würde gern eine Kopie des Urteils vom BVerfG nachreichen. In der Summe wird der Richter über den Unterhalt nachdenken müssen, hat letztlich aber nur zwei Möglichkeiten:
[list=1]
[/list=1]
Mein RA ist der klaren Auffassung, dass der Richter den Fall 1 nehmen wird, da dies weniger Arbeit ist.
Ex ließ es sich natürlich nicht nehmen, Gift und Lügen in die Verhandlung einzubringen. Ich reagierte enstprechend scharf darauf. Dies ist der Rückgewinnung des GSR sicherlich nicht zuträglich aber ich kann noch in den Spiegel gucken.
Nun werde ich also rechtskräftig per 21.01.2004 geschieden. Meine erste Scheidung und für Ex die dritte. Ich werde für Januar 2004 noch einmal den vollen Unterhalt zahlen müssen, was mich nicht ganz so dolle stört. Das Ende ist halt in Sicht und irgendwann hat man einfach die Schn... gestrichen voll und will einfach nur noch seine Ruhe.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Glückwunsch DeepThought,
endlich bist du einen Schritt weiter.
Obwohl ich erschrocken bin, dass nicht sofort alles geklärt werden konnte. Muss man danach wieder warten???
Der 1. Termin im Februar ist geplatz, weil Ex kurzfristig im Termin ohne wissen ihres Anwaltes das ASG beantragte.
Der 2. Termin im November ist geplatz, weil angeblich ein Formfehler seitens des Gerichts besteht. Mein Freund sollte die Gehaltsabrechnung Jan. 2002 und Steuerbescheid einreichen, getan. Es sollte aber AB Jan. 2002 heißen. Supi, gel?
Jetzt ist im Januar 2004 der dritte Termin, vorher sollen jetzt noch die Kinder befragt werden. Aber ExAnwalt hat schon geschrieben, er könne um die Uhrzeit nicht.
Es soll endlich aufhören, aufhören, aufhören.
Wegen der Kinderbefragung wissen wir noch nicht was wir machen sollen. Aufs Sorgerecht verzichten weil die Kinder nicht noch mehr leiden sollen? Die Kinder befragen lassen weil wir nichts zu befürchten haben und die eh schon mitten drin stecken und es nicht schlimmer werden kann? Werden sie dann noch mehr manipuliert und zu Lügen gezwungen? Wir wissen es noch nicht.
Das JA sagt mein Freund soll das Sorgerecht behalten, hat ihn aber angerufen und gesagt jetzt vor der Befragung solle er verzichten er sei doch der vernünftige. Sie sei hysterisch, unnachgiebig.....
Ich denke es wird wie bei dir laufen, da keine Basis mehr zwischen den Eltern ist, wird er das Sorgerecht eh verlieren.
Schön, das du das alles schon hinter dir hast.
Liebe Grüße,
Coco
Hallo Deep,
freu mich für Dich, dass ein endlich ein Ende bei Dir in Sicht ist. Ich denke das tut einem so richtig gut zu wissen das Ende ist da.
Gruß Leines
Hi Deep,
meinen ganz herzlichen Glückwunsch zu diesem Etappensieg und zu diesem tollen Rechtsanwalt!!! :thumbup: Daran sieht man wieder mal: Recht ist doch ein sehr dehnbarer Begriff. Ich hoffe für Dich, dass das Umgangsrecht gut geregelt wird, das GSR ist nicht so wichtig. Auch denke ich bezgl. Unterhalt wäre Punkt 1 sinnvoller. Dann musst Du an die Exe (oh schon wieder dieser Begriff) keinen Unterhalt mehr bezahlen. Das hat zum einen einen psychologischen Wert, zum anderen hat sie es dann nicht so leicht, wieder in die Unterhaltsberechtigung zu gelangen. Alles in Allem also ein Grund zum Feiern.
LG Uli
Oh, ich sehe gerade, ich habe ein Sternchen mehr unter meinem Namen bekommen. :red:
[Editiert am 12/12/2003 von Uli]
Toll, du wurdest geschieden!!!
Ich habe bereits 2 Termine hinter mir. Der Richter scheidet uns nicht, bis die Vermögensauseinandersetzung nicht geklärt ist. Er weigert sich es auszukoppeln. Für ihn gehört alles zusammen (das würde der Gesetzgeber so vorsehen) Sicher weiß ich, das man das sehr wohl auslagern und extrsa verhandel "kann". Doch der Richter sagte es ganz ganz deutlich. " Sie wollen geschieden werden, es ist nicht meine Scheidung. Ich werde diese Ehe nicht scheiden, bevor nicht alles geregelt ist" Auf wiedersehen!
Ich freue mich, dass es auch anders geht und hoffe auf den dritten Termin 🙁
Da meine Frau keiner Einigung zustimmt und alle meine Angebote ablehnt, werde ich nun wahrscheinlich klagen müssen.
Hallo Deep Thought,
ich traue mich fast nicht, noch einmal zu schreiben - es wird aber nicht zu lang.
Der Glückwunsch mag mir nicht so recht über die Tasten kommen. Wenn ich an meine Scheidung denke (1993)), eine gewisse "Erleichterung" war da, aber auch eine große Traurigkeit. Ich glaube, die ganze "Sache" hat nur 20 Min. gedauert - Streit gab es dabei auch nicht, den hatten wir vorher und nachher zur Genüge. An Einzelheiten kann ich mich gar nicht mehr erinnern - mein Rechtsanwalt hatte mir gesagt, ich brauchte nur einmal "ja" zusagen, dass hätte ich ja schon einmal gemacht - und an dieses eine Mal habe ich mich erinnert - mit Wehmut - auch wenn ich ich bei diesem zweiten "ja" die treibende Kraft war. Meine Große, damals 17, wollte danach mit Sekt anstoßen, hatte aber ,Gott sei Dank, keinen besorgt. Ob ich das gekonnt hätte?? Auf dem Parkplatz vor dem Gericht haben wir uns getroffen, keiner hat den anderen anguckt - glücklich sahen wir wohl beide nicht aus.
Ich war erleichtert, dass ich diesen Schritt gemacht hatte und bin heute froh darüber - aber glücklich war ich damals bestimmt nicht.
Ich wünsche Dir, dass jetzt keine weiteren "Schlachten" entstehen, dass der Umgang mit den Kindern einigermassen klappt - und ein neuer Lebensabschnitt anfangen kann.
LG Hanne
Lieber Deep,
ich freu mich sehr für Dich, dass die Sache nun ein Ende zu nehmen scheint. Ich bin sicher, dass Du mit Deiner (Dir eigenen) Hartnäckigkeit das GSR noch erhalten wirst - sie wird schwächeln!
Menno, es gibt eben noch schöne Nachrichten (ich schreib dazu in "meinem Fall").
Ganz liebe Grüße
Torsten
Mangelfall ? Gute Lösung. Ich weiss jetzt nicht wo Deine Kinder leben, Deep, aber wenn nicht bei Dir, herzlichen Glückwunsch. Dann darfst nämlich prozentuell den Mangel jenes Unterhalts, welcher der NochGattin den Kindern ( Kind ) abgeht brennen ( Irgendwann ). Kenn mich aber nicht aus in Deiner Situation ( wie peinlich ).
Was mich weiter etwas stört, das sich jener und welcher freut, das(s) wer geschieden wird, worden ist etc.
Macht Ihr das jetzt zum Spiel, oder wie ? ( Bei mehr als 1ner Ehe frag ich mich, was eine Ehe denn so ist ??? bis das der Tod uns scheidet und so. Meineind ? )
Der Ernst geht Euch doch schon ein wenig ab, denn Ihr kämpft zwar, aber ohne irgendetwas zu erreichen. Ihr habt Meinungen wie z.B. der Ex keinen Unterhalt zu zahlen, für die Kinder bettelt Ihr und Ihr seid soooo dankbar für jedes Kinkerlitzchen ohne Gleichen.
Ihr vergesst eines, Euer Recht, Euers, nicht das was der Staat als Eures zu schreiben meint -geltend zu machen. Ihr macht Kniefälle, verneigt Euch für ein ( in Euren Augen mildes Urteil ) ....erbärmliches Leben.
Ihr fixiert Euer Selbst an der Rechtssprechung, die nichts mit Recht zutun hat, warum tut Ihr das eigentlich ?
Ändern kann man das ganze schon auf dem Wege des Rechts, aber manchmal sollte man auch verstanden haben, das: "Man manchmal mit den Wölfen heulen muss um sie zu verstehen ;) ".
Ich wollte eigentlich nichts sagen und bin auch gar nicht dazu reif genug, die Rechtschreibung beherrsche ich auch nicht und blabla.
Schönen Abend..
Spannend in diesem Zusammenhang auch, dass er die einkommensminderne bzw. selbstbehalterhöhende Berücksichtigung der Umgangskosten nicht kannte. Mein RA meinte nur in der Verhandlung, er würde gern eine Kopie des Urteils vom BVerfG nachreichen.
Das interessiert mich sehr. Welches Aktenzeichen?
cya,
e.
@ e(lwu?)
Bundesverfassungsgericht vom 09.04.2003, 1 BvL 1/01 und 1 BvR 1749/01 zur Kindergeldanrechnung, siehe auch [url= http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=70 ]hier[url]; sowie BFH anhängiges Verfahren, BFH VIII R 51/03.
Die genannten Verfahren betreffen alle Unterhaltsverpflichteten, die weniger als 135% der DT zahlen und somit keine volle Anrechnung des hälftigen KGs erhalten.
Die Berücksichtigung von Umgangskosten ist beim BFH anhängig unter BFH III R 141/95. Ja wirklich, das Verfahren ist seit 1995 anhängig. begründet ist diese Klage mit dem Wegfall der Betreuungspauschale im Jahre 1988 oder so. Damals gab es pauschal 600 DM Vollabzug.
@Hanne
Och, ich lese sehr gern von dir. Gleiches gilt für unsere Diskussionen. Du bist immer willkommen. :redhead:
@sermon
Meine Kinder leben knappe 300 Km von mir entfernt. Das sind an einem Besuchs-WE mal so eben 1.200 Km oder anders ausgedrückt: zwei Tankfüllungen. Mir selbst bleiben momentan für Essen, Trinken, Kleidung, Ersatzbeschaffungen/Rücklagen oppulente 80 Euro im Monat.
Sollte der Richter zu einer Mangelberechnung kommen, erwächst mir daraus kein Nachteil, denn die Nichtleistungsfähigkeit bzgl. KU ist damit richterlich festgestellt und abgesegnet.
Die Freude über die eigene Scheidung ist bei allen verständlich. Es geht damit ein Hick-Hack zu Ende, das über alle Maßen belastet hat. Mit der Scheidung werden alle strittigen Fragen geklärt und es kann, bis auf den Umgang mit den Kindern, eine neue Normalität eintreten.
Die "Floskel": "Bis dass der Tod euch scheidet." ist doch heute nix mehr wert, zudem sie nur bei kirchlicher Trauung greift. Ok, die Menschen katholischer Glaubensrichtung haben noch ein Problem mehr am Hals, so wie meine Ex, die ja sooooooo katholisch ist. Aber sie hat durch ihre zwei vorangegangenen Scheidungen ja schon etwas Übung. Dann konvertiert sie halt mal wieder.
Und weißt du, Sermon: Wenn das Recht so einfach zu bekommen wäre, würde es Sites wie diese nicht geben. Doch es sitzen Richter da vorne, die sich teilweise in ihrer Inkompetenz und Mutlosigkeit begründet auf eine Aussage so einer Tante aus dem JA stü(r)tzen. Damit ist der schwarze Peter weg von den Richtern.
Einer Sache kannst du sicher sein: Die Umgangseltern hier auf vatersein kämpfen um ihre Kinder und um das eigene Überleben. Gebeutelt von idiotischen Unterhaltsforderungen und gedemütigt durch Umgangserschwernisse (ich drücke es bewusst vorsichtig aus!) sind sie, so lange die Kinder nicht alt genug sind, von Exens Hormonschwankungen abhängig. Und da hilft dir auch kein Recht oder mit den Wölfen gejaule. Die Umgangseltern buckeln und dienern gerne, denn dann bekommen sie ihre Kinder. Was sie denken, sobald sie Ex den Rücken gekehrt haben, kannst du dir ausmalen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
schön wäre es, wenn nach der Scheidung die Normalität einträte. Bei mir ging es danach erst richtig los :knockout: . Aber auch ich habe mich über die Scheidung gefreut, über den Umstand, mit dieser Person nicht mehr "verbandelt" zu sein.
Habe morgen um 12.00 Uhr mal wieder Unterhaltsverhandlung. Drückt mir mal die Daumen, Ich werde berichten :exclams: .
LG Uli
Hi Joerg,
wie schön, daß du die Scheidung jetzt hinter dir hast, wenn auch noch diese beiden Punkte offen stehen. Wie gut, daß du so einen kompetenten Anwalt hast.
Sagt mal, arbeiten bei euch die Gerichte auch so schleppend, eher sagt kaum *g*?
Hier in D,-dorf tut sich mal gar nichts. Es heißt immer , zu wenig Richter, zu wenig Schreibkräfte, zu viele Akten. Welchen Sinn hat dann das Trennungsjahr? Micha hat im Feb.04 2 Jahre rum, wobei es bei ihm sicher immer verzögert wird, wegen dem Hickhack bezügl. Umgang. Bei mir sind es im Jan.04 auch 2 Jahre. Oh man, wie gerne würden wir auch schon die Scheidung hinter uns haben.
@Uli: Wir drücken dir ganz fest die Daumen und hoffen, daß es morgen positiv für dich laufen wird.
Lieben Gruß an alle
Tina
Da hab ich gleich nochmal ne Frage:
Mein Ex bekommt es nicht auf die Reihe, die Klamotte mit dem Versorgungsausgleich zu regeln. Ich habe ihm noch vor ca. 5 Wochen geholfen den papierkrahm fertig zu stellen. Er muss nur noch zur LVA, ein paar Dinge kopieren lassen und abgeben. Tja das scheint er nicht geregelt zu bekommen. Was kann ich jetzt machen? Wir haben sonst, was die Scheidung angeht keine Probleme, die aus der Welt geräumt werden müssten. Was passiert, wenn ein Teil seinen Papierkrahm nicht erledigt???? Ich will das endlich hinter mich bringen.
Würde mich über einen Tip freuen
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Na, ich bin ja ein Schussel. Nun habe ich doch glatt die Umgangsregelung nicht beschrieben.
Letztes Jahr im November fing Ex an den Umgang zu boykottieren, weil nach ihrer Aussage das JA den Umgang ausgesetzt hat. Ich hatte mit dem JA Kontakt, da jeweils eines meiner Kinder von jeweils einem anderen Mann aus dem Umfeld meiner Ex körperlich gezüchtigt wurde. Der Umgangsboykott setzte sich fort nach Lust und Laune. Weihnachten 2002 durfte ich die Kinder nicht sprechen und Sylvester plötzlich dann doch, Anfang Januar wiederum nicht.
Das machte den Richter etwas stutzig und er fragte, welche Regelung denn für 2003 getroffen sei bzw. wie meine Planung sei. Ich sagte, eine Absprache hätte noch nicht statt gefunden und dass ich die Kinder herzlich gern über die Feiertage zu mir nehmen möchte, jedoch mir im unklaren sei, wie ich das finanzieren soll.
Er fragte Richtung Ex was sie denn meinte und erntete ein Gebrabbel als Antwort.
Nach Blick in einen Ferienkalender ragte er mich dann, ob ich den 23.12.2003 bis 03.01.2004 als Umgangszeitraum umsetzen könne. Ich schmiss alle finanziellen Fragen über Bord und stimmte zu. Das bejahende Kopfnicken von Ex war sagen wir mal etwas verhalten.
Für die Folgezeit ist, bedingt in der Entfernung und den damit verbundenen Kosten, das letzte WE eines Monats sowie die Hälfte der nds. Sommerferien vereinbart. Der Richter hätte gern für die Ferien schon einen Termin fest geschrieben. Dies scheitert jedoch an meiner Vertretung, da dieser freiberuflich tätig ist und ich aktuell nicht in dessen Urlaubsplanung einbezogen war und zudem dem hamb. Ferientermine einfließen müssen, ich hingegen ja in Schleswig-Holstein wohne. Diese drei Bundesländer plus meine Vertretung bekamen wir einfach nicht unter einen Hut. Naja, zumindest steht die Dauer schon mal fest.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Die Mystiks,
die Geschichte mit dem Versorgungsausgleich ist ausgedachter Blödinn der Behörden ! Die relevanten Daten sind gespeichert und der unnütze Papierkram ist zur Erhaltung von Arbeitsstellen im Beamtentum gedacht.
Glaubst Du nicht, ist aber so. Ich hab nach einmaliger Aufforderung vom Gericht, entsprechende Papiere diesbezüglich abzugeben ignoriert gehabt. Nach einiger Zeit kam es dann doch zur Scheidung, inklusive Versorgungsausgleich, exklusive meiner Unterlagen aber denoch mit den richtigen Daten :) .
Komisch, oder ?
Es werden doch nur die Anwartschaften in Punkten gegeneinander aufgerechnet und DIE Daten haben die eh.
Deutschland Deutschland über alles.
Jörg,
ich freu mich sehr, dass nun der Umgang wieder in Gang zu kommen scheint!
Hoffentlich hält sich die Ex dran....
Torsten
Heute kam das am 21.01.2004 verkündete Scheidungsurteil. Ich persönlich finde, das Familiengericht hat außerordentlich schnell gearbeitet. 🙂
Das Wichtigste gleich vorweg: Es wurde meinem Antrag auf Wiederherstellung des GSR entsprochen. Im Urteil heißt es hierzu:
Der Beschluss vom 19 März 2002 war gemäß § 1696 Abs 1. BGB dahingehend abzuändern, dass die elterliche Sorge für die drei gemeinsamen Kinder künftig von beiden Elternteilen wieder gemeinsam wahrgenommen wird. Nach der Grundvorstellung des Gesetzgebers entspricht die gemeinsame elterliche Sorge im Regelfall dem Kindeswohl am besten. Davon ausgehend haben Eltern ihre elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder grundätzlich auch gemeinsam auszuüben und etwaige Meinungsverschiedenheiten im Interesse des Wohles der Kinder beizulegen. Dass nach wie vor Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im vorliegenden Fall vorhanden sind und immer wieder auftreten, reicht für sich allein nicht aus, um die elterliche Sorge einem Elternteil allein zuzuweisen. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Übertragung der elterlichen Sorge auf die KM war die Zustimmung des KV. Wie sich aus dem Akteninhalt wie auch aus der persönlichen Anhörung des Antragsgegners vom 11.12.2003 ergibt, bezog sich die Zustimmung jedoch nur auf eine vorläufige Übertragung der elterlichen Sorge. Andere Gründe, die ein Fortbestehen der alleinigen elterlichen Sorge auf Seiten der Antragstellerin erfordern, liegen derzeit jedoch nicht vor. Vielmehr hat die mündliche Verhandlung vom 11.12.2003 und die darin von den Parteien erarbeitete Umgangsvereinbarung gezeigt, dass die Parteien durchaus in der Lage sind, gemeinsame Regelungen und Vereinbarungen hinsichtlich ihrer Kinder zu treffen. Es erscheint daher gerechtfertigt, die elterliche Sorge nunmehr wieder beiden Elternteilen gemeinsam zu übertragen.
Ich denke mal, eine Revision wird Ex wohl überlegen, so es denn zu einer Verhandlung vor dem OLG überhaupot kommt, dort abermals unterliegen. Ich warte es einfach mal ab. Zumindest weiß ich, dass sie den Herd heute nicht anzuschalten braucht, um ein warmes Essen zuzubereiten. 😀
Der nacheheliche Unterhalt ist auch im Urteil geregelt; Ex soll 54,76 Euro bekommen. Der Rechenweg ist in sich mir nicht transparent und in einer Passage auch nicht zutreffend, da ein gerichtlicher Vergleich meiner Mutter mit Ex hierin falsch eingeflossen ist. Ich muss zugeben, das ist auch sehr knifflig. Am 29.01.2004 habe ich einen Termin bei meinem RA und werde mit ihm über die Argumentation der Berufungsschrift reden.
Wow, ich hab das GSR zurück. Ich krieg mich schon gar nicht mehr ein. Nun darf ich wenigstens die Bilder meiner Kiddies zu recht in meinem Profil zeigen ;). Bin ja nur gespannt, ob Ex das GSR auch leben kann. Die Chance dazu will ich ihr wohl geben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Super Jörg,
es freut mich ganz ausserordentlich für Dich!!
...und es zeigt, dass es zu kämpfen lohnt, Du alter "Dickschädel"!
Andere dürfen sich gern ein Beispiel nehmen...
Torsten (der sich mitfreut)
Herzlichen Glückwunsch Deep :)
Super daß Du jetzt das Sorgerecht auch wieder bekommen hast.
Gibt doch noch Richter, die keine Scheuklappen auf haben.
Trink heute nen Gläschen Sekt auf Deinen Sieg!
Liebe Grüße
Melly
und wenn du denkst es geht nicht mehr
kommt irgendwo ein Lichtlein her..............