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Getrennt - wie geht es weiter..?

 
(@getrenntttt)
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Hallo liebe Leute,

 

Ja, mich hat es auch erwischt, wir haben uns vor 2 Wochen mit meiner Frau (räumlich) getrennt. Vor 2 Wochen bin ich ausgezogen (vorerst beim Kumpel, mietfrei) und habe mich umgemeldet.

Der Mietvertrag der Wohnung und das Bankkonto laufen auf uns beide. Meine Frau und Sohn wohnen (noch) in der Wohnung. Meine Frau arbeitet in Vollzeit und verdient das doppelte wie ich. Ich arbeite in Teilzeit (Midijob) Mein Sohn (fast 18) macht eine Ausbildung. 

Wir warten auf einen Termin vom Vermieter, um ihn von der Trennung in Kenntnis zu setzen.
Montag wird unser Gemeinschaftskonto gekündigt und zwei einzelne Konten werden eröffnet.

Meine Fragen:

Muss ich alle Kosten der Wohnung(Miete, Strom, Internetanschluss, GEZ etc. zur Hälfte zahlen, auch wenn ich seit 2 Wochen nicht darin lebe? Wer regelt sowas? Oder regelt man das unter sich? 
Wenn ich die Kosten der Wohnung zur Hälfte zahle bleibt mir nicht viel über zum leben. Sollte ich jetzt deshalb einen Antrag auf Bürgergeld stellen ? Ich würde höchstwahrscheinlich Trennungsunterhalt bekommen, sowie ich gelesen habe. Kann ich auf das Trennungsunterhalt verzichten? Ist Bürgergeld vorrangig oder der Trennungsunterhalt? Muss ich das Trennungsunterhalt „beantragen“ oder können wir beide uns über die Höhe des Trennungsunterhaltes selber entscheiden ? Wenn ja, reicht eine schriftliche Abmachung über den Unterhalt zwischen uns dann aus? Ich will alles friedlich erledigen und keinen frischen Streit anfangen mit ihr. Wir besitzen ein Auto. Ich bin der Halter. Was passiert mit dem gemeinsamen Pkw? Muss der verkauft werden? 
Vielen Dank im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2024 15:40
(@stronglife)
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Geschrieben von: @getrenntttt

Oder regelt man das unter sich? 

Wenn ihr vernünftig miteinander reden könnt, regelt es fair unter euch. Hast du die Aussicht auf eine Vollzeitstelle oder sprechen Gründe gegen eine Vollzeitarbeit?

Geschrieben von: @getrenntttt

Sollte ich jetzt deshalb einen Antrag auf Bürgergeld stellen ? Ich würde höchstwahrscheinlich Trennungsunterhalt bekommen, sowie ich gelesen habe. Kann ich auf das Trennungsunterhalt verzichten? Ist Bürgergeld vorrangig oder der Trennungsunterhalt? Muss ich das Trennungsunterhalt „beantragen“ oder können wir beide uns über die Höhe des Trennungsunterhaltes selber entscheiden ?

Solange du nicht in öffentliche Töpfe greifen musst, könnt ihr alles unter euch regeln. Trennungsgeld muss vorrangig gefordert werden, bevor es öffentliche Zuschüsse gibt. 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 14:15
(@getrenntttt)
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Vielen Dank für die Antwort.

Meine Arbeitszeit beträgt seit Jahren 15-20 Std/ Woche. 

Ich kann seit längerem nicht länger als 3 Std/ täglich arbeiten (Psyche) Deswegen besitze ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis (GdB 50 ohne Merkzeichen) Ich will während der Trennung kein zusätzliches Theater durch rechtliche Schritte (Anwalt etc.) auslösen. Ich will im Guten bleiben. Egal was die Zukunft bringt.

Ich will nur wissen ob es eine offizielle Regelung gibt. Ist es unfair ihr gegenüber wenn ich sie frage ob sie nicht zumindest 2/3 der (Wohn, Strom-) Kosten zahlt?


Änderung durch Malachit: irreführende Formatierung als Zitat entfernt.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten von Malachit
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2024 15:12
(@stronglife)
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@getrenntttt Wenn ihr gut miteinander reden könnt, setzt euch zusammen an einen Tisch und vereinbart, wie es weitergehen soll. Ob etwas fair ist oder nicht entscheiden die Beteiligten für sich. Frag sie, das hängt von ihrem Einkommen ab und dem Bedarf, den sie und euer 18-Jähriger haben. 

Wer trägt aktuell die laufenden Kosten für die Wohnung? Solange du mietfrei wohnst, erhöhen sich die Kosten ja nicht signifikant. Vielleicht könnt ihr euch einigen und das schriftlich festzurren. Je nachdem wie viel deine Ex verdient, steht dir Trennungsunterhalt zu. Den musst du aber ihr gegenüber geltend machen. Das heißt, sie schriftlich dazu auffordern. Trennungsunterhalt kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden, gilt erst ab dem Monat, in dem die Geltendmachung passierte. Kann euer Sohn sich selbst finanzieren oder ist er unterhaltsbedürftig? Mit 18 Jahren, zu Hause lebend, in Ausbildung müsste er noch privilegiert sein. Dann seid ihr beide Eltern im Rahmen eures Selbstbehaltes unterhaltspflichtig. 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 18:29
(@malachit)
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Geschrieben von: @stronglife

Mit 18 Jahren, zu Hause lebend, in Ausbildung müsste er noch privilegiert sein.

Moment. Er ist "fast 18", d.h. minderjährig, da stellt sich die Frage nach der Privilegierung noch nicht.

Ab dem 18. Geburtstag gilt: Ich nehme an, mit "Ausbildung" ist eine berufliche Ausbildung gemeint, d.h. Ausbildungsplatz in einem Betrieb plus Berufsschule. Für die Privilegierung ist allerdings Voraussetzung, dass sich das volljährige Kind noch in allgemeiner Schulausbildung befindet; d.h. eine Vollzeit-Schulausbildung, die z.B. die Aufnahme eines Studiums oder eben einer beruflichen Ausbildung ermöglicht. Ein typisches Beispiel wäre ein Achtzehnjähriger, der auf die Realschule oder aufs Gymnasium geht.

Ich nehme daher an, dass der Junior ab seinem 18. Geburtstag nicht als privilegiertes Kind gelten wird. Das würde dann bedeuten, dass es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit zur Erfüllung der Unterhaltspflicht gibt, und dass folglich der Teilzeitjob mit Hinblick auf Kindesunterhalt nicht zu beanstanden ist (schon gar nicht, wenn es dafür medizinische Gründe gibt).

Unabhängig von der Privilegierung sind ab seiner Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Aufteilung wird in Abhängigkeit vom Einkommen errechnet, wobei der Besserverdiener überproportional zur Kasse gebeten wird - und da die Mutter doppelt so viel verdient wie der Vater, dürfte der Löwenanteil am Unterhalt für den Sohn diesmal also an der Mutter hängen bleiben.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 21:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Getrenntttt,

Geschrieben von: @getrenntttt

Muss ich alle Kosten der Wohnung(Miete, Strom, Internetanschluss, GEZ etc. zur Hälfte zahlen, auch wenn ich seit 2 Wochen nicht darin lebe?

Wegen zwei Wochen anteiliger Miete solltest du m.E. kein Fass aufmachen, aber wenn sie in der Wohnung bleibt und du nicht, dann wird sie ziemlich zügig auch die Kosten dafür allein übernehmen müssen - genau so, wie auch du die Kosten für deine neue Bleibe selbst wirst tragen müssen, sobald es mit deiner kostengünstigen Notunterkunft zu Ende geht. Du wirst ja nicht ewig bei deinem Kumpel bleiben können und wollen.

Geschrieben von: @getrenntttt

Wir warten auf einen Termin vom Vermieter, um ihn von der Trennung in Kenntnis zu setzen.

Idealerweise sollte der gemeinsame Mietvertrag umgeschrieben werden, sodass deine Ex alleinige Mieterin wird. Der Vermieter braucht so einer Vertragsänderung zwar nicht zuzustimmen, wenn er das nicht will; aber da deine Ex sowieso die Hauptverdienerin ist, hoffe ich mal, dass der Vermieter in eurem konkreten Fall dabei mitspielt.

Was deine Ex betrifft: Wenn sie ebenfalls an einer Trennung im Guten interessiert ist, dann sollte es für sie selbstverständlich sein, dass sie umgehend die Kosten für die Wohnung übernimmt, und sofern möglich, auch den Mietvertrag. Erst recht gilt dies natürlich für alle Verträge, die an diese Wohnung gekoppelt sind (Strom, Internetanschluss, Fernsehgebühren, Hausratversicherung, usw.) - wenn das bislang auf deinen Namen läuft oder auf euch beide gemeinsam, dann sollten auch diese Verträge entsprechend geändert werden.

Falls sie in dieser Hinsicht uneinsichtig ist, dann bedeutet dies: Erstens, die Idee einer "Trennung im Guten" hätte sich dann bereits erledigt; zweitens, demzufolge solltest du dann im Gegenzug aber auch sofort und gründlich Trennungsunterhalt von ihr einfordern.

Wobei ich vollumfänglich das unterstütze, was @Stronglife gleich zu Beginn geschrieben hatte: Wenn ihr gemeinsam eine faire Lösung finden könnt, mit der ihr beide leben könnt, dann ist das wesentlich besser, als wenn ihr einen Streit um gegenseitige Maximalforderungen vor Gericht ausfechten wolltet.

Es müssen für eine friedliche und faire Einigung halt beide Seiten mitspielen.

Geschrieben von: @getrenntttt

Wir besitzen ein Auto. Ich bin der Halter. Was passiert mit dem gemeinsamen Pkw? Muss der verkauft werden? 

Auch da solltet ihr im Sinne der Fairness gemeinsam überlegen, wie ihr damit umgeht: Wenn ihr beide auf das Auto angewiesen seid, dann habt ihr jetzt ein Problem, denn dann braucht ihr jetzt ein zweites (und es ist fraglich, ob das unter den geänderten finanziellen Randbedingungen überhaupt geht); aber wenn nur einer von euch beiden auf das Auto angewiesen ist, dann sollte doch am besten der- oder diejenige das Auto mitsamt der zugehörigen Kosten übernehmen, der den fahrbaren Untersatz tatsächlich braucht, oder? 

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 3 Monaten 2 mal von Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2024 22:19
(@getrenntttt)
Schon was gesagt Registriert

@stronglife

Die Miete für Juni haben wir halb halb gemacht, wobei ich halben Monat nicht drinnen gewohnt habe. Ab Juli werde ich ihr sagen das sie die Kosten  zumindest zu zwei drittel bezahlen soll. Meinst du die Bezahlung der Wohnung schriftlich festhalten ? Muss sowas notariell beurkundet werden? (Leider) steht mir Trennungsunterhalt zu. Schriftlich dazu auffordern? Formlos? Per Einschreiben? Wenn ich Trennungsunterhalt verlangen sollte, dann ab Juli, Juni ist verstrichen. Mein Sohn wird im Juli 18. Er macht eine 3 jährige Berufsausbildung. Seine Vergütung liegt netto bei 600-700€  Er hat keine Ausgaben wie Miete etc. 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2024 01:59
(@getrenntttt)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

Wird lang, sorry. Wegen zwei Wochen anteiliger Miete sollte ich kein Fass aufmachen, hast Recht. Sie will schnellstmöglich ausziehen und sucht eine neue Wohnung. Für mich ist das momentan wirklich eine Notunterkunft.Den Vertrag umschreiben wird schwer glaube ich. Ein Versuch ist es wert. Ich würde gern in meine Wohnung zurückziehen, wenn sie auszieht. Die Wohnung ist günstig, da alter Mietvertrag. Kleinere Wohnungen sind teurer als diese Wohnung. An einer Trennung im Guten interessiert ist sie so wie ich es beobachte, oder sie täuscht es mir vor. Wenn sie die  entstehenden Kosten voll übernehmen sollte, soll ich im Gegensatz auf den Unterhalt verzichten? Und wenn sie nicht einverstanden ist die Kosten zu übernehmen , schriftlich Unterhalt anfordern? Formlos ? Muss sie darauf schriftlich antworten?  Reicht ein stinknormales  Schreiben wo sie den Unterhalt bejaht aus, um Unterhalt zu erhalten? 

Selbst wenn sie alle Kosten übernimmt, fair bleibt werde ich in naher Zukunft finanzielle Hilfe brauchen. Mein Gehalt reicht für Warmmiete, Strom, monatliche Kfz Versicherung. Das wars. Ich kann aus medizinischen Gründen nicht mehr arbeiten. Und Unterhalt kommt vor Bürgergeld denke ich. Soll ich anstatt der schriftlichen Unterhaltsforderung einen gewissen Unterhalt mit ihr aushandeln und schriftlich festhalten ? Oder bin ich zu blauäugig? Naiv? Ich hätte nicht gedacht dass sie sich trennt. Hat sie aber. Wir sind beide auf das Auto angewiesen. Derzeit nutzen wir das Auto abwechselnd - es steht bei ihr vor der Tür. Wenn ich Auto brauche frage ich sie. wenn eine(r) Auto braucht.

Wir hatten vor unserem letzten Streit vor unserem Sohn ein Auto zu seinem 18. Geburtstag zu schenken. Das Auto kann er sich vielleicht vorübergehend mit ihr teilen (?) Das Auto wollten wir finanzieren (Kredit aufnehmen) 

Apropos Kredit aufnehmen:  Bitte weiterlesen…  Ich habe (durch meinen Sohn) mitbekommen, wie eine „geschiedene Freundin“ meiner Ex am Telefon (sie fuhr Auto und der Lautsprecher vom Handy war an) riet zwei Dinge schnellstmöglich zu erledigen. Erstens: Einen  Vertrag für eine zusätzliche Rente abschließen. Den Beitrag zur Versicherung könnte sie zu  100 Prozent vom Netto absetzen. Und zweitens: Einen dicken Kredit mit langer Laufzeit aufnehmen. Sie bräuchte Geld für ein gebrauchtes Auto, für Umzug und für die Einrichtung. Die Kreditrate würde man höchstwahrscheinlich von ihrem Nettoeinkommen als Belastung abziehen. Sie hätte Schulden und könnte dadurch kein Unterhalt zahlen. 
Meine Ex meinte wohl das sie das Geld braucht aber es auffällig wird , wenn sie kurz nach der Trennung einen fetten Krediit aufnimmt. 
Viele Grüße 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2024 03:22
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Getrenntttt,

Geschrieben von: @getrenntttt

Selbst wenn sie alle Kosten übernimmt, fair bleibt werde ich in naher Zukunft finanzielle Hilfe brauchen. (...) Soll ich anstatt der schriftlichen Unterhaltsforderung einen gewissen Unterhalt mit ihr aushandeln und schriftlich festhalten ? Oder bin ich zu blauäugig?

Als Faustregel: Sobald du in einen Sozialhilfetopf reingreifen möchtest, geht dein Unterhaltsanspruch sozusagen auf den Staat über, d.h. das betreffende Amt wird prüfen, in welcher Höhe du einen Unterhaltsanspruch hast, und dies bei der Festsetzung der Sozialleistung entsprechend berücksichtigen.

Es nützt also nichts, wenn ihr statt einer "sauberen" Unterhaltsregelung irgend etwas anderes auskungelt - solange Sozialleistungen außen vor sind, könnt ihr machen was ihr wollt, aber sobald es an die Sozialtöpfe geht, seid ihr an die gesetzlichen Regelungen gebunden, und das ist aus meiner Sicht als Steuerzahler auch gut so.

Geschrieben von: @getrenntttt

Ich habe (durch meinen Sohn) mitbekommen, wie eine „geschiedene Freundin“ meiner Ex am Telefon (sie fuhr Auto und der Lautsprecher vom Handy war an) riet zwei Dinge schnellstmöglich zu erledigen. (...)

Ein nicht ganz unüblicher Fall: Bei einer Trennung, die bereits auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung ist, wird eben diese Einigung durch irgendwelche Einflüsterer sabotiert.

Ich sag's mal so: Falls deine Ex dieser Versuchung nicht erliegt, dann weißt du, dass sie es tatsächlich ernst meint mit einer Trennung im Guten.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2024 08:46
(@getrenntttt)
Schon was gesagt Registriert

@malachit 

Das Jobcenter hat mich angerufen, weil ich den Antrag auf Bürgergeld online gestellt hatte und einige Unterlagen noch gefehlt hatten. Ich habe der Dame am Tel meine Situation kurz erklärt. Sie sagte mir, dass ich derzeit mietfrei wohnen würde und mein Gehalt für meinen Lebensunterhalt ausreichen tue und Bürgergeld  nicht in Frage käme. Falls ich eine Bleibe finden sollte, dann soll ich vorab das Amt darüber informieren und erst alle Unterlagen einreichen und abwarten, ob die Wohnung (Kosten) übernommen werden kann. Die Dame hat es nicht interessiert, dass ich die Hälfte der Kosten der Wohnung zahle und mir dadurch nicht viel überbleibt. Ich würde nicht mehr dort wohnen und deshalb würden mir keine Leistung (anteilige Miete) zustehen. Sie hat Recht.  Das Auto will betankt werden, aber woher nehmen und nicht ..🫤

Kann ich meiner Ex formfrei einen Trennungsunterhalt zustellen? Formfrei? Oder muss das anwaltlich (notariell) gemacht werden?

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2024 17:34




(@getrenntttt)
Schon was gesagt Registriert

Nachtrag:

Meine Ex ist explodiert , als ich ihr erzählt habe, dass das Jobcenter angerufen und mir gesagt hätte das falls ich Anspruch auf Trennungsunterhalt habe, dieser Vorrang zum Bürgergeld hat. Und auf Trennungsunterhalt kann ich nicht freiwillig verzichten, au auch wenn ich wollen würde. Das wars dann mit der „Ex im Guten verbleiben”

Schade..

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2024 01:09
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@getrenntttt

Ja, es wäre besser, den Trennungsunterhalt formell durch einen Anwalt geltend zu machen, um Konflikte zu vermeiden und eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Geld kann oft zu Spannungen führen, deshalb ist es besser, alles von Anfang an richtig zu regeln.

Das ist aber ganz normal. Wenn es um Geld geht dann sind sie da und werden wild. Du brauchst deiner Ex nicht mehr zu gefallen oder dich um ihr Wohl zu kümmern. Jeder muss nach der Trennung Konsequenzen tragen und wenn du weißt wo du gesetzlich stehst ist es viel entspannter. Und da würde ich immer einen guten Anwalt machen lassen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2024 05:18
(@getrenntttt)
Schon was gesagt Registriert

@mirko999

Vielen Dank für die Rückmeldung. Erstens fehlt mir das Geld für  einen Anwalt und zweitens wollte ich solange wie möglich keinen Anwalt kontaktieren, um zusätzliche Spannungen zu vermeiden. Mit einem Beratungsschein erhalte ich eine rechtliche Erstberatung, richtig ? Kann ich dem Anwalt/Anwältin während der Beratung bitten, mir ein Schreiben für den Trennungsunterhalt aufzusetzen? Oder muss ich erst Mandant werden, damit er/sie tätig wird?
Viele Grüße 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.07.2024 07:57
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo @Getrenntttt,

Geschrieben von: @getrenntttt

Meine Ex ist explodiert , als ich ihr erzählt habe, dass das Jobcenter angerufen und mir gesagt hätte das falls ich Anspruch auf Trennungsunterhalt habe, dieser Vorrang zum Bürgergeld hat.

Falls sie überprüfen möchte, dass du ihr keinen Mist erzählt hast - der Sachverhalt ist bei der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/informationen-zum-unterhalt ziemlich klar beschrieben:

Sie haben Bürgergeld beim Jobcenter beantragt. Wir prüfen dann unter anderem, ob jemand verpflichtet ist, Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft Unterhalt zu zahlen. Neben dem Unterhalt für Kinder gibt es noch andere Fälle, in denen es Unterhaltspflichten geben kann.(...)

Für die Zeit, in der Sie Bürgergeld beziehen, ist das Jobcenter gesetzlich berechtigt und gleichzeitig dazu verpflichtet, gesetzmäßig geschuldete Unterhaltsansprüche zu prüfen und diese gegebenenfalls einzufordern. (...)

Das Jobcenter prüft und fordert Unterhalt auch dann ein, wenn zwischen der unterhaltsberechtigten und der unterhaltsverpflichteten Person vereinbart wurde, auf Zahlungen zu verzichten. Solche Vereinbarungen sind gegenüber dem Jobcenter unwirksam.

Viele liebe Grüße,

Malachit

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2024 08:11
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn du derzeit keine finanziellen Mittel für einen Anwalt hast, solltest du vielleicht in Betracht ziehen, bald eine Vollzeitstelle anzunehmen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung wirst du wahrscheinlich früher oder später einen Anwalt konsultieren müssen. 

Eine Erstberatung kostet nicht die Welt. Dafür hast du nachher Klarheit wo du gesetzlich überhaupt stehst. Lass ihn ruhig die "Drecksarbeit" machen und kümmere dich um dein Wohlbefinden und Gesundheit. Denn dieser ganze Stress kann einen sehr krank machen wenn man nicht lernt damit richtig umzugehen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 06:15
(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

@mirko999 wenn die finanziellen Mittel so schlecht sind, würde ich raten spätestens morgen früh mit den Kontoauszügen wo die Mietzahlungen, der Unterhalt, die Versicherungen darauf stehen, bei der Rechtsantragsstelle des für mich Zuständigen Amtsgerichts sein und mir einen Beratungsschein holen. Damit dann zu einem Anwalt für Familienrecht gehen, die Sachlage schildern und wenn dann die Chemie stimmt ihn beauftragen. Die Beratung kostet ca. 20 €. Der Anwalt stellt auch dann gleich den Antrag auf VKH für die Gerichtskosten.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 09:13
(@mirko999)
Nicht wegzudenken Registriert

@der-frosch 

Mir geht es nicht nur darum, welche Anwaltskosten anfallen, sondern auch um die Auswirkungen auf die spätere Rente. Mit einem Minijob lässt sich kaum etwas für die Altersvorsorge aufbauen. Wenn dieser Kerl jetzt schon kein Geld mehr hat, wird es im hohen Alter noch schlimmer aussehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2024 23:07