Gewaltsamer Zugang ...
 
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Gewaltsamer Zugang und Verwüstung

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(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Das ist ne Kriegserklärung. Wenn Du jetzt nicht schnellstens etwas unternimmst, wirst Du in Kürze vor sehr schmerzenden vollendeten Tatsachen stehen.

Gespräche mit ihr, die irgendwelche Vereinbarungen beinhalten, würde ich nicht mehr führen bzw nur noch im Beisein von gerichtsverwertbaren Zeugen. Ansonsten alles schriftlich über den RA oder von Dir, dann aber per Einschreiben.

Mich würde interessieren, was Du willst!!! Stichwort Sorgerecht, Wohnort Eurer Tochter, Umgangsregelung, etc pp.

Greetz,
Milan ... der hier den altbekannten Horror anrollen sieht...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 21:39
(@Rasputin73)

LBM, hatte mal ne jähzornige Phase weil die Konflikte schon immer so gelaufen sind dass es nur eine war die ihr Pulver verschossen hat.
Ich habe meine Anwältin bereits angewiesen entsprechend zu reagieren. Ausserdem werde ich jede Komunikation ausserhalb des Themas KIND einstellen und nur noch über Anwälte komunizieren. Wir werden uns auf eine sofortige und nachhaltige Umgangsregelung und die Sicherung meines Eigentums konzentrieren. Das Rachegeplänkel muss man da rausfiltern. Ich habe ihr ja ein Ultimatum gestellt wegen des Autos. Ausserdem hat sie kommende Woche Urlaub. Beste Gelegenheit also die Karre abzumelden ohne dass sie mich mit Arbeit erpressen kann. Und wenn sie rumzickt fliegen ersmal die Nummernschilder in die Tonne und die Schlüssel werden eingezogen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 22:08
(@pseudopapa41)
Schon was gesagt Registriert

Mensch Rasputin,

merk doch mal endlich was und werde endlich aktiv. Ich zähle mich hier nicht zur Forenprominenz, sondern eher als jemand der hier kürzlich erst gelandet ist weil da in Sachen möglicherweise vorhandenes Kind auch noch einiges auf mich zukommen kann. Aber verheiratet war ich auch mal und bringe das mit was man als eine neutrale Sicht der Dinge bezeichnet.

Ich habe Deine ganze Geschichte verfolgt und musste bis jetzt feststellen dass Du Dich hier ziemlich beratungsresistent gegen, in meinen Augen sehr gute Ratschläge, gezeigt hast.

Es ist noch nicht allzu lange her dass Dir geraten wurde alle wichtigen Unterlagen aus dem Haus zu schaffen. Jetzt ist es passiert und sie hat den Fahrzeugbrief. Sie braucht keine Zustimmung von Dir und keine Ausweiskopie. Wenn sie es will, dann geht sie mit dem Brief morgen zum Straßenverkehrsamt, meldet das Auto einfach um und verklagt Dich auf herausgabe der Schlüssel. Dann schaust Du wieder in die Röhre und es bedarf keinerlei Hellseherischer Fähigkeiten was Dein Post von morgen beinhalten wird.

Hätte ich Deinen Post heute morgen gelesen, dann hätte ich Dir gesagt was ich an Deiner Stelle getan hätte. Freund bei der Polizei hin und Anwältin her….

Ich hätte SOFORT bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Diebstahl des Fahrzeugbriefes erstattet, und wäre danach mit dem entsprechenden Papier zur Zulassungsstelle gefahren und hätte das Auto abgemeldet. Ich wünsche Dir dass es noch nicht zu spät ist.

Es ehrt Dich dass Du im Sinne Deines Kindes diplomatisch bleibst, aber das hilft Dir nicht mehr weiter. Ich bin sicher Deine (Ex)Frau wird in ihrem Wahn Euer Kind instrumentalisieren um Dich aus dem Haus zu treiben. Handel jetzt!!! Oder Du wirst behandelt….

Deutlicher als Deine Frau es getan hat kann man ein Kriegsbeil nicht ausgraben!

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Geschrieben : 31.08.2009 22:26
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Rasputin,

die Ex meines jetzigen Lg hat mal eine ganze Nacht an die Kellertür gehämmert, (sie waren schon getrennt und bis zu seinem Auszug lebte er im Keller des gemeinsamen Hauses). Sie hat ihm nur unter gutem Zureden ihrer Anwältin seine EC und Visa wiedergegeben die sie ihm geklaut hatte.
Die war auch geringfügig gewalttätig... er hat - aus Rücksicht auf die Kinder - einene niedlichen Kuschelkurs eingeschlagen. Heute hat sie das Haus allein, ohne dass sie ihn auszahlen musste, stattdessen zahlt er ihr noch Geld aus einer gemeinsamen Lebensvers. Die Kinder sind manipuliert und wollen ihn eigentlich kaum noch sehen. Die Unterhaltszahlungen halten sich - das ist das einzig positive - im Rahmen des machbaren, und ich glaube nur weil ich ihm so manchen Tipp aus diesem Forum rübergereicht habe.

Dein Kind ist erst 4. Schmink dir mal ab, dass du in naher Zukunft eine vernünftige Vater-Tochter-beziehung aufbauen kannst. Mit so einem Exemplar unmöglich. Traurig aber wahr. Die einzige Antwort die du ihr geben könntest, dass euer Kind, den sie als größten Schatz bezeichnet, nur da ist, weil es dich gibt. Diese biologische Tatsache wird sie rasend machen, aber du hast die geringe Chance dass es sie später auch ein wenig nachdenklich macht.

Kurz zusammengefasst:
Mit dem Auto - richtig so. Nicht erpressen lassen.
Eigentum sichern - unbedingt notwendig!
Kommunikation - auf ein Minimum beschränken.
Umgang- alles was geht, rausholen!
Kraft und Mut, kühle Berechnung, gute Nerven, Einstellen der Versorgermentalität - wünsch ich dir, das hilft im Moment am meisten

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 22:27
(@bronze)
Registriert

Rasputin, Schluß mit Lustig. Hier gehts's um Sein oder nicht Sein. Die Frau knallt durch. Mach Schluß. Urlaub nehmen, ihre Abwesenheit nutzen, Türen verrammeln, Kind abschirmen.
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 01:08
(@bronze)
Registriert

Noch ein Nachklapp, weil ich das von mir und meiner Anfangsphase kenne. Wenn Du jetzt noch einmal die einzelnen Schritte in den Bildschirm gemeißelt brauchst, dann sag Piep. Ja?

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

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Geschrieben : 01.09.2009 01:18
(@Rasputin73)

Moin,

der Urlaub von ihr kommt mir sehr gelegen..... 🙂

Habe Anwalt angewiesen die Schrauben deutlich anzuziehen.

Werde nach Ablauf des Fahzeugbriefultimatums morgen das Fahrzeug zum Wochenende abmelden. ( dann kann die Kleine diese Woche noch ohne Probleme in den KIGA ) Und kommende Woche hat SIE ja Urlaub...ob sie dann jedoch noch wegfahren kann steht auf einem anderen Blatt.
Ich lege ihr auch gerne eine Liste mit möglichen Busverbindungen raus zu ihrem Arbeitsplatz.......

Ob ich jetzt noch Bock habe ihr materiell auch nur einen Bauklotz zu überlassen, vom Grundstück in Frankreich ganz zu schweigen muss ich mal bei nem Glas Rotwein  überdenken.....

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 12:33
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Rasputin!

Werde nach Ablauf des Fahzeugbriefultimatums morgen das Fahrzeug zum Wochenende abmelden.

Meines Wissens brauchst Du hierfür allerdings den Kfz-Brief und -Schein, welcher aber in Händen der KM ist...

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 12:45
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Rasputin,

ohne Brief und Schein geht es definitiv nicht. Wenn die von der Zulassungsstelle nachfragen und Wind bekommen, sagen die Dir, dass du zivilrechtlich vorgehen musst.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 12:48
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rasputin,

eventuell könnte auch eine Diebstahlanzeige reichen. Erkundige Dich mal beim Straßenverkehrsamt. Wenn ja: zur Polizei und Exchen anzeigen.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 13:26




(@Rasputin73)

Anzeige müsste reichen. Dann gibts n Formular von der Polizei und damit kann ich zur Zulassungsstelle.

Die Zulassung ist im übrigen in meinen Händen.

Oder erstmal Schilder ab oder Schlüssel einziehen!

M

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 13:33
(@rainerg-papa-ya)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

auch ich kann leider nicht umhin dir zur Anzeige zu raten. Und dies möglichst schnell.
Auch ich habe den Kardinalfehler begangen, den Versuch zu unternehmen, mit meiner heutigen EX,
zum Wohle der Kinder, unter einem Dach zu leben. Neben einigem zestörten Inventar trug ich von diesem
Versuch ein blaues Auge, sowie eine augeplatzte Lippe davon. Gewehrt habe ich mich gegen meine EX nie.
Dennoch fand ich mich vor Gericht wieder, denn sie zeigte mich wegen häußlicher Gewalt an. Als Novum in der deutschen Rechtsgeschichte,
bist du in dieser Situation als Mann (denn die sind ja alle Gewalttäter  :knockout: ) verpflichtet, deine Unschuld zu beweisen. Und da ich dies nicht konnte,
weil man nunmal nichts beweisen kann was nie geschehen ist, hatte ich fortan Hausverbot in meinem eigenen Haus.
Alles nur, weil ich so doof war sie nicht anzuzeigen. Dann hätte ich beweisen können, daß die Gewalttätigkeiten von ihr ausgingen.

Also liebe Männer, wenn ihr Opfer von Gewalt seid, seid nicht so bescheuert wie ich es leider war. Geht in die Offensieve und zeigt die Gewalttäterinnen an.
Ihr helft dadurch auch allen Leidensgenossen. Die Öffentlichkeit muss endlich zur Kenntniss nehmen, daß nicht immer die armen Frauen Opfer der bösen Männer sind.
Statistisch sin Männer sogar etwas häufiger Opfer häußlicher Gewalt als Frauen, jedoch schweigen diese Männer (wie ich das auch tat) aus Scham. Die Damen Politikerinnen werten dann
die Gerichtsakten aus und werden in ihrer Meinung bestätigt>>>MANN = Gewalttäter.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 14:28
(@bronze)
Registriert

Oder erstmal Schilder ab oder Schlüssel einziehen!

Was nützen Dir denn die abben Schilder, wenn Deine Walküre mit dem Brief zur Zulassungsstelle stapft und den Wagen ummeldet? Im Zweifel sind die Schilder eben geklaut worden.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:36
(@Rasputin73)

stimmt. Aber das kann sie doch garnet. Is doch alles auf mich zugelassen....hab nen Kumpel bei der Zulassung....rufe den gleich mal an.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:41
 elwu
(@elwu)

Kurz die Fakten:

Hallo,

ich habe dir ja schon im anderen Thread gesagt, dass du dich bei mir als vollkommen beratungsresistent eingeprägt hast, weil du eh nicht das machst, was man dir vorschlägt. Daher wirst du auch nicht tun was ich dir nun sage, nämlich, dass dein Gepiesepampel über den Anwalt lächerlich ist und du jetzt sofort schnurstracks zur Polizei rennen musst mit den Beweismitteln und Strafanzeige erstatten.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

stimmt. Aber das kann sie doch garnet. Is doch alles auf mich zugelassen....hab nen Kumpel bei der Zulassung....rufe den gleich mal an.

doch, das kann sie. Wer den Kfz-Brief (heute Zulassungsbescheinigung genannt), einen gültigen Personalausweis mit deutschem Wohnsitz und eine Versicherungs-Doppelkarte vorlegt, kann ein Fahrzeug jederzeit auf sich ummelden; der Brief gilt als Eigentumsurkunde. Ob da zuvor ein Hans Müller eingetragen war oder Du, interessiert niemanden; sie kann das Fahrzeug ja von diesem Hans Müller oder eben Dir gekauft oder geschenkt bekommen haben.

In Summe: Deine Ex agiert stringent und logisch, während Du seit Wochen beratungsresistent herumeierst und Dich auf ein "das darf die doch nicht!" kaprizierst. Und spätestens, wenn IHR Name im Kfz-Brief steht, hast Du in Sachen Auto und Eigentumsnachweis ein Problem und nicht sie. "Schlüssel einziehen" und ähnliche Scherze funktionieren dann ganz sicher nicht mehr.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:58
(@pseudopapa41)
Schon was gesagt Registriert

Moin Rasputin,

ich habe Dir gestern genau den gleichen Rat gegeben. Daher noch mal zum mitschreiben und zum SOFORTIGEN handeln…

Wenn Deine Frau will, dann nimmt sie den KFZ-Brief, besorgt sich ne Versicherungsdoppelkarte und meldet das Auto um. Dazu braucht sie nichts anderes! Von dem Augenblick an wirst Du erhebliche Probleme haben den Besitz des Autos nachzuweisen, da der Brief (und nichts anderes) als das Besitzdokument gilt.

Wenn Du nicht in der Lage bist diesen Brief SOFORT wieder in Deinen Besitz zu bringen, dann auf zur nächsten Polizeidienststelle und Anzeige wegen Diebstahl des KFZ Briefes erstatten. Mit dem Schreiben der Polizei zur KFZ Zulassungsstelle und das Auto damit abmelden. Und das ganze natürlich noch heute. Sonst hast Du das Fahrzeug wahrscheinlich verloren.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 16:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den rat den Diebstahl des Briefes der Polizei anzuzeigen hast du schon vor Tagen bekommen. Warum hast du ihn bisher nicht umgesetzt?

Möchtest du hier liebes Kopfgetätschel nach dem Motto "du armes hascherl, was hast du auch für ne böse Ex" oder möchtest du umsetzbare Ratschläge, um den Schaden zu begrenzen?

In erstem Fall ist jede weitrer Antwort eines Users pure Zeitverschwendung. In zweiterem Fall mußt du auch tätig werden, sonst ist auch das Zeitverschwendung.

Wenn du so weitermachst, wirst du uns in ein paar Tage nicht nur mitteilen ,das du das Auto los bist, sondern auch, das du obdachlos bist, da Madame unter dubiosen Umständen dich per Polizei wegen Gewalt an ihr aus dem Haus befördern hat lassen. Und das wird dann erst der Anfang sein. Evtl. wirft sie dir dann Mißbrauch, Vergewaltigung oder anderes vor. Sie sicher, solche Frauen sind da sehr eifnallsreich.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 17:08
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Von dem Augenblick an wirst Du erhebliche Probleme haben den Besitz des Autos nachzuweisen, da der Brief (und nichts anderes) als das Besitzdokument gilt.

Ich denke er kann den Besitz dann gar nicht mehr nachweisen. Soweit ich weiss gehört das Auto immer demjenigen, der den Brief besitzt. Dass sie ihn gestohlen und nicht von ihm geschenkt bekommen hat, wie sie behaupten wird, lässt sich nicht nachweisen.

Ich würd auch zur SOFORTIGEN Strafanzeige raten, weil es so immerhin dokumentiert ist und Rasputin dann später, nachdem sie behauptet hat er hat ihn ihr geschenkt, zumindest deutlich machen kann, dass er das von Anfang an anders sah.

Milan ... der denkt, dass das Auto futsch ist. Hoffe es war nur ne alte Karre und nichts von Wert!?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 18:26
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben,

der Besitz des Briefes ist kein Eigentumsnachweis bezüglich des Kfz. Das ist ein - zugegebenermaßen weit verbreiteter - Irrtum.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 19:13




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