gütige einigung und...
 
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gütige einigung und deren auswirkungen?!?

 
(@regen)
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hallo zusammen,
nach nun fast 1 1/2 jahren trennung und einem dicken aktenordner scheinen beide parteien den weg einer "friedlichen" lösung anzustreben. zur zeit steht ein angebot im raum, das mit einer summe x das gemeinsam erbaute haus als auch der zugewinn aussergerichtlich abgegolten werden soll. natürlich bin ich auch an einer solchen lösung interessiert, solange sie mich nicht übervorteilt... deshalb habe ich einige fragen und vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen:

1. sollte ich auf eine abfindungssumme x eingehen, hat die gegenseite in einem schreiben schon darauf hingewiesen, dass sie trennungsunterhalt in einer höhe y geltend machen wird. kann dieser trennungsunterhalt auch für die zurückliegenden monate des jahres 2005 oder sogar 2004 geltend gemacht werden (obwohl trennungsunterhalt gezahlt wurde aber nicht in der von der gegenseite gewünschten höhe)?

2. wenn ich diese abfindung annehme und damit alles abgegolten sein soll, wird mir diese summe bei der berechnung des späteren ehegattenunterhaltes mit angerechnet und wird somit der zu zahlende ehegattenunterhalt ebenfalls höher?

3. wird eine abfindungssumme, die meine frau noch während der trennungszeit von ihrem arbeitgeber erhalten hat bei ihr als vermögen mit angerechnet und steigert dies somit ihr monatliches einkommen?

fragen über fragen :question: aber vielleicht hat jemand ein paar tipps, wie man bei einemsolchen weg am besten weitermachen soll. denn wie gesagt eine gerichtliche verhandlung würde die eh schmale auszahlungssumme bestimmt zu einem grossen teil auffressen....

grüsse regen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.05.2005 22:19
(@Melly)

1. sollte ich auf eine abfindungssumme x eingehen, hat die gegenseite in einem schreiben schon darauf hingewiesen, dass sie trennungsunterhalt in einer höhe y geltend machen wird. kann dieser trennungsunterhalt auch für die zurückliegenden monate des jahres 2005 oder sogar 2004 geltend gemacht werden (obwohl trennungsunterhalt gezahlt wurde aber nicht in der von der gegenseite gewünschten höhe)?

Wenn das nicht in der Vereinbarung steht mußt Du natürlich nicht rückwirkend zahlen, also da aufpassen.

2. wenn ich diese abfindung annehme und damit alles abgegolten sein soll, wird mir diese summe bei der berechnung des späteren ehegattenunterhaltes mit angerechnet und wird somit der zu zahlende ehegattenunterhalt ebenfalls höher?

Ich geh davon aus, daß sie im Haus bleibt. So hat sie den Wohnvorteil, der ihr zu Lasten gelegt wird. Dir würde höchstens der fiktive Zins angerechnet werden, der erheblich weniger sein sollte, als der Wohnvorteil der Frau.

3. wird eine abfindungssumme, die meine frau noch während der trennungszeit von ihrem arbeitgeber erhalten hat bei ihr als vermögen mit angerechnet und steigert dies somit ihr monatliches einkommen?

Die Abfindungssumme wird natürlich ins Einkommen mit einberechnet. Abfindung heißt ja, sie geht aus dem Betrieb und bekommt somit noch ein Zuckerl. Dieses Zuckerl muß auf ihr monatliches Netto aufgerechnet werden.
Abfindungen müssen zb auch beim ARbeitsamt angegeben werden, das senkt dann das ARbeitslosengeld.

fragen über fragen :question: aber vielleicht hat jemand ein paar tipps, wie man bei einemsolchen weg am besten weitermachen soll. denn wie gesagt eine gerichtliche verhandlung würde die eh schmale auszahlungssumme bestimmt zu einem grossen teil auffressen....

Da hast Du sicherlich REcht, aber denk dran, solch Vereinbarungen, können Dich auf Jahre an Sachen binden, die Du garnicht willst. Also gut überlegen und das Ganze mit einem Anwalt genau durchgehen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2005 22:45