Habe ich das Kind j...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Habe ich das Kind jetzt "entzogen"?

 
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo allerseits,

ja ich weiß, durch eifriges „suchen“ könnte ich vielleicht Antworten auf meine Fragen finden. Aber ich bin hundemüde…

Also: Meine Frau hat exakt gestern vor 6 Monaten unsere Beziehung für beendet erklärt und sich in der Wohnung ihr eigenes Zimmer geschaffen. Meiner mehrfachen Aufforderung auszuziehen weigert sie sich nachzukommen.
Wir waren dann bei profamilia zur Aufarbeitung und haben uns dort auch auf die Umstände der Trennung geeinigt: Sie zieht im Oktober aus und lässt das Kind bei mir. Die Beziehung ist für sie unwiderruflich beendet. Mit einer neuen Partnerin meinerseits hätte sie kein Problem.
Bla bla. Denn jetzt habe ich eine und sie hat als Reaktion darauf in den gemeinsam benutzten Zimmern (Flur, Wohnzimmer) total randaliert! Ich habe mir daraufhin das Kind (Mädchen) geschnappt und bin raus aus der Wohnung, spazieren. Das Kind war verstört und hat gesagt, sie wolle nicht mehr nachhause. Daraufhin bin ich zu ihr zu meiner neuen Freundin.

Da die Noch-Frau so gewütet hat, konnte ich sie telefonisch nicht erreichen (Telefon ausgesteckt oder aus der Wand gerissen), um ihr Bescheid zu geben, wo das Kind ist. Ich habe die Nachbarin verständigt, der sie nicht aufmachte. Bin am nächsten morgen in die Trümmerlandschaft und habe ihr schriftlich Bescheid gegeben.

Nun die Frage: Da sie vorübergehend nicht wusste wo das Kind ist, habe ich ihr das Kind dann ‚entzogen’? Kann mir das im nun sicher doch noch kommenden Sorgerechtsstreit zum Nachteil gereichen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2007 17:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo und herzlich willkommen!

Hast Du von der "Randale" Fotos gemacht? Vielleicht Zeugen hinzugezogen? Protokoll der Schäden angefertigt? Um zu bezeugen, dass das Kind da raus mußte, kann das alles hilfreich sein. Außerdem, wenn Du ihr hast Informationen zukommen lassen, wo das Kind ist (und ihr den Zugang nicht verweigert hättest), sehe ich kein "entziehen" des Kindes.

Ich wäre jetzt mal so naiv zu behaupten, dass Dir das nicht auf die Füße fällt, sondern dass Du das Kind bewußt aus einer Situation geholt hast, die es seelisch geschädigt hätte.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 17:28
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

und erstmal hallo bei Vatersein.

Wenn noch irgend möglich,sieh zu, dass deine Ex unter Berufung auf den Gewaltschutz der Wohnung verwiesen wird. Vielleicht kannst du deine Ex ja anzeigen, wegen Vandalismus oder sowas.

Viel besser wäre es gewesen, wenn du mit der Kleinen dageblieben wärst , - vielleicht von der Nachbarin aus die Polizei gerufen hättest.
So wie du die Randale beschreibst, hätte deine Ex gleich für lange Zeit wegbleiben können.

Am wichtigsten ist aber, dass du dich besonders deiner Tochter zuwendest - für die bricht ja gerade eine Welt zusammen. Und bitte, mache nicht den Fehler, deine neue Flamme als Ersatzmutter installieren zu wollen. Deine Ex ist und bleibt die Mutter und Kinder brauchen beide Eltern.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 17:30
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Erstmal Danke für die Antworten,

so richtig gewütet hat sie eigentlich erst, nachdem ich mit der Kleinen raus bin, vorher war die Gewalt vor allem verbal aber für das Kind verstörend. Vor allem hat sie die Kleine unter 4 Augen darauf vorbereitet, daß sie mit ihr weggehen würde, woraufhin die Kleine gleich zu mir gerannt kam "Papa, ich darf es Dir eigentlich nicht sagen, aber Mama will mit mir weggehen..."
Und das alles nicht im Affekt, nachdem ich sie informierte sondern einen Tag später.

Von der Randale hat die Nachbarin Fotos gemacht, sie somit auch gesehen. Außerdem habe ich den Vermieter in die Wohnung gebeten und ihm das Ganze gezeigt.

Vielen Dank für den Tip mit dem Gewaltschutz, beim nächsten Ausraster greife ich darauf zurück. Im Moment ist die Kleine (einvernehmlich natürlich) für 9 Tage bei Oma und diese wird dann auf meine Bitte für 2 Wochen mit in die Wohnung kommen, um weitere Eskalationen zu verhindern.

@haddock
Sicher braucht sie beide Eltern. Darum hatten wir uns ja auch (s. 1. Beitrag) bereits verständigt. Und die neue Freundin hat selbst 2 Kinder und kann damit umgehen, daß sie keine Ersatzmama ist, sondern eine Frau, die (als Grunschullehrerin darin geübt) bei ihr zu Gast seienden Kindern mit Anstand und den ihnen gebührendem Respekt begegnet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2007 18:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mariahilf,

trotzdem finde ich es aus der Sicht des Kindes heraus derzeit nicht richtig das du sie schon mit deiner neuen Freundin konfrontierst. Bisher erlebt sie ja noch das Mama und Papa in eienr Wohnung leben und hat daher sicher noch die Hoffnung das sich alles einrenkt. Eigentlich sollte doch erstmal der Auszug über die Bühne gebracht werden und das Kind sich an die neue Situation gewöhnen. Dann ist imemr noch Zeit geug für das Kennenlernen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 18:49
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Naja sicher,

aber ich wußte nicht wohin, mangels Verwandtschaft hier.
Über unsere Trennung ist sie von Anfang an informiert gewesen und auch darüber, daß Mama auszieht.

Und vor allem: Von Ihrer Mutter wurde sie seit einem Jahr total zurück gewiesen. Besser sie ist mit einer neuen Freundin Papas konfrontiert (die liebevoll ist) als mit einer tobenden Mutter, die sich im Wesentlichen einen Dreck um sie schert und jetzt nur Machtkämpfe auf dem Rücken des Kindes austrägt.

Aber das ist offtopic. Denn eigentlich war die Frage ja eine andere...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2007 19:10
(@jemmy)
Registriert

Hallo Mariahilf ( interessanter Nick  :thumbup: )

Willkommen bei VS.de

Ein "entziehen" des Kindes liegt hier wohl kaum vor. Ich gehe davon aus, dass ihr GSR ( gemeinsames Sorgerecht ) habt. Somit habt ihr auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Solange die KM informiert ist, wo sich das Kind aufhält hast du nichts zu befürchten.
Das du die Kleine da weg gebracht hast, halte ich für absolut richtig. Wie alt sind den die Kinder deiner Freundin?
Es wäre wünschenswert, wenn deine Freundin und du alles unterlasst, was deine Kleine verunsichern und in einen Loyalitätskonflikt stürzen könnte. Damit meine ich, dass es zur Zeit nicht opportun ist, sich Beispielsweise vor der Kleinen zu küssen.
Als Freundin deiner Kleinen kann deine neue Freundin deinem Kind helfen, als neuer Partner ihres Dad hingegen, wird sie zur Konkurrentin und zum Eindringling.

Alles gute !

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2007 20:14
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Die Kinder der Freundin sind 4 und 9. Meine liegt ziemlich genau dazwischen.
Die Ex ist leider nun auf totale Konfrontation aus, so dass sich mir eine neue Frage stellt:

Muss ich wirklich weiter mit ihr unter einem Dach leben?
Wieso darf ich als Vater nicht auch (so wie die Frauen das immer machen) mir die Kleine nehmen und ausziehen?
Wenn ich ohne die Kleine ausziehe, habe ich eh schon verloren.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2007 01:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Muss ich wirklich weiter mit ihr unter einem Dach leben

Nein! Du musst gar nichts.

Wieso darf ich als Vater nicht auch (so wie die Frauen das immer machen) mir die Kleine nehmen und ausziehen?

Selbstverständlich darfst Du das!!! GSR jetzt mal voraus gesetzt. Im Grunde hättest Du, wenn Du durchhälst, eine ähnliche Situation, wie sie eine KM hat, die sich aus dem Staub macht.

Bei den heutigen Schwarzkitteln kann man keine Einschätzung abgeben, wie sie entscheiden werden, wenn der KV mit dem Kind durchgebrannt ist. Aber vom Rechtlichen her hast Du dieselbe Ausgangsbasis wie eine Mutter. Vielen hier im Forum wird an manchen Stellen geraten genau das zu tun. Mir selbst wurde sogar vom JA dazu geraten ... naturgemäß meldet sich das JA aber immer zu spät und für mich war der Zug da bereits abgefahren bzw Exe war bereits abgetaucht mit unserem Sohn.

Denk trotzdem gut drüber nach. Dein grundsätzlich geschwächter Status als Schw...träger macht für Dich eine solche Aktion natürlich zum Risikospiel. Jedoch wenn Du es klug machst, dann wirst Du -falls man das Kind doch der Mutter zuspricht- wohl eher nicht das GSR verlieren. Das ABR allerdings schon...

Greetz,
Milan (bin grad echt unsicher, was man da raten soll....)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Milan & Mariahilf,

die Wortwahl "durchbrennen" ist wohl ein bisschen unglücklich. Tatsache ist jedoch, dass der im Vorteil ist, der Fakten schafft. In deutlich mehr als der Hälfte der Fälle sind das die Frauen: Während die Ehemänner entweder (noch) gar nichts merken, sich Gedanken über die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf machen, sich an Recht und Gesetz halten wollen oder einfach unschlüssig sind und zaudern, schaffen sie vollendete Tatsachen. Und Gerichte neigen dazu, sich diesen Fakten anzuschliessen - einfach, weil es weniger Arbeit ist, die Dinge so zu lassen wie sie eh schon sind. Eine passende Begründung findet sich anschliessend fast immer.

@Mariahilf: In Deinem Fall hast Du meines Erachtens schon richtig gehandelt, als Gefahr im Verzug war. Die Kiste ist damit allerdings nicht beendet; auch eine randalierende Mutter ist eine Mutter mit Rechten. Direkt zur neuen Freundin zu ziehen ist in diesem Kontext nicht ganz glücklich - da kann Deine Ex im Zweifelsfall bei einer gerichtlichen Klärung wunderbar Honig für sich daraus saugen. Nicht vergessen: Vor dem Familiengericht zählt nicht unbedingt, was "wahr" ist, sondern was als "wahr" dargestellt werden könnte. Und eine Heulnummer à la "Mein Mann hat mich wegen einer anderen verlassen, wollte das Kind mitnehmen und zu ihr ziehen, da bin ich eben ausgerastet" ist in sich durchaus schlüssig...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 14:17




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Geschichte wäre allerdings nicht mehr ganz so schlüssig, wenn die Freundin gar keine Freundin ist und eigentlich nur die "gute Bekannte", die Obdacht gewährte, da es ja leider keine Häuser für Väter in Not gäbe  :wink:!
Das man in einer frischen beziehung nicht gleich zusammenzieht versteht sich von selbst. Von daher betrachte ich diesen Zustand eh als vorübergehend.
Damit wäre dann auch der Honig zuneige ...  :puzz:

Was der Richter aus den jeweiligen Stellungnahmen lesen will, kann der einzelne eh nicht beeinflussen. Aber es gibt ja dann noch das schöne Prinzip der Kontinuität!

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 17:26
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin zusammen!

Also wenn ich aus meinem 2-jährigen Krieg etwas gelernt habe, dann ist das dies:

Sollte ich ein 2tes Mal in der Situation stecken, dass (m)eine Frau andeutet, mit dem gemeinsamen Kind abzuhauen und mich zu "entvatern", so würde ich sofort Nägel mit Köpfen machen und mich verhalten wie eine Mutter. Ich würde das Kind nehmen, ausziehen, Aufenthaltsort vorerst geheim halten, Anwalt mandatieren und einen Rechtsstreit vom Zaun brechen. Umgang würde ich -unter Aufsicht- gewähren.

So würde ich versuchen etwa 3 Monate durch zu halten. Ab dann greift nämlich das von Kasper zitierte Kontinuitätsprinzip und die Gerichte hätten es leichter, einen Beschluss für mich zu urteilen.

Aber ich denke ich würde es nicht wagen einem User so etwas zu raten....

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2007 23:32
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank Euch allen für Eure Ratschläge.
Schön dass es so ein Forum und so aktive, hilfsbereite UserInnen gibt  🙂

Mittlerweile haben wir einen Termin bei ProFamilia gehabt, wo wir ja auch damals die (nun von der KM aufgekündigten) Vereinbarungen getroffen haben. Erst jeder eine halbe Stunde einzeln, dann 30min gemeinsam. ProFa schlug ihr das Cochemer Modell vor und ich schlug es ProFa vor (und ihr einen Tag zuvor). Nun kommt sie allmählich etwas mehr auf die Vernunftschiene zurück.

Die Kleine ist jetzt erstmal 4 Tage mit ihr und ich bleibe der Wohnung fern. Dann ist sie 4 Tage mit mir und die KM bleibt der Wohnung fern. (Sie bleibt bei ner Freundin, ich bei meiner.) Alle ihre Sachen sind in Kartons/Koffern/Taschen und angeblich will sie sich eine Wohnung suchen, zuvor aber am Montag mit ihrem Anwalt reden (befürchtet wohl negative Konsequenzen durch Auszug).

Meine aktuelle Frage betrifft ihre Drohung: Wenn ich das Kind noch einmal mit zu meiner Freundin nehme, wird sie einen Antrag auf "unzumutbare Härte" stellen. Geht sowas? (Gott, hoffentlich kommt meine Anwältin bald aus dem Urlaub zurück.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2007 20:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mariahilf,

Meine aktuelle Frage betrifft ihre Drohung: Wenn ich das Kind noch einmal mit zu meiner Freundin nehme, wird sie einen Antrag auf "unzumutbare Härte" stellen. Geht sowas? (Gott, hoffentlich kommt meine Anwältin bald aus dem Urlaub zurück.)

Was will sie damit bezwecken. Das einzige was mit bei unzumutbarer Härte in den Sinn kommt ist eine schenlle Scheidung, wenn es einem der beiden unzumutbar ist das Trennungsjahr abzuwarten. Dieser Ausdruck in Zusammenhang mit einem Kind wäre mir neu.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 20:24
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Meine aktuelle Frage betrifft ihre Drohung: Wenn ich das Kind noch einmal mit zu meiner Freundin nehme, wird sie einen Antrag auf "unzumutbare Härte" stellen. Geht sowas? (Gott, hoffentlich kommt meine Anwältin bald aus dem Urlaub zurück.)

So ein Quatsch! Wie will sie dies denn begründen? Ist Deine Freundin vorbestraft? Liegen irgendwelche Belege für abartige Übergriffe vor? Geht von ihr irgendeine Gefahr aus? Also ich mein - das wär ja zu leicht. Dann würde ja die Mütter plötzlich noch entscheiden können, wo und mit wem der Vater sich mit dem Kind aufhält...

Aber sie kann es natürlich zum Anlass nehmen um auf Krieg zu schalten und ihren Anwalt los zu jagen. Dann hast Du einen fetten Sorgerechtsstreit und eine eventuell den Umgang boykottierende Mutter. Ich denke Du solltest hier besonnen vorgehen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2007 21:56
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Meine aktuelle Frage betrifft ihre Drohung: Wenn ich das Kind noch einmal mit zu meiner Freundin nehme, wird sie einen Antrag auf "unzumutbare Härte" stellen. Geht sowas? (Gott, hoffentlich kommt meine Anwältin bald aus dem Urlaub zurück.)

Ich habe dabei vor Augen, dass deine Ex aussagt, dass du aus einer funktionierenden Ehe ausgebrochen und mit dem Kind zur Freundin gegangen bist. Damit könnte sie den Mitleidsbonus ausspielen.

Deshalb rate ich zur Vorsicht.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2007 03:18
(@mariahilf)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Ratschläge. Das beruhigt mich. Habe mir auch gedacht, dass das ein Schmarrn ist, aber sie war halt schon beim Anwalt und beim "juristischen Wochenendseminar" und ich musste warten, bis meine Anwältin (die beste der Stadt im Familienrecht) aus dem Urlaub ist. Morgen mittag habe ich endlich einen Termin.

Zum Glück habe ich es seinerzeit schriftlich von der KM erhalten, daß SIE die Scheidung will. Und jede/r im Bekanntenkreis, weiß, wer da wen verlassen hat. Na, mal schauen, was die Anwältin morgen sagt.

Vielen Dank derweil. Ich bin heilfroh, daß es Euch gibt!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2007 16:40