Hallo,
Ich habe eben neue Post von meinem Rechtsanwalt bekommen.
Finde es etwas dubios und wollte mal eure meinung hören.
Sie wollte eine Titulierung des KU bis 03.2004
Das habe ich auf anraten meines Anwaltest nicht gemacht.
Jetzt hat Die Anwältin meiner Ex zurück geschrieben, daß die Titulierung auch zeit hat bis 06.04 weil mein Sohn dann ja 6 Jahre alt ist und ein Betrag von 241,00€ fällig ist.
Finde ich etwas koisch, seit wann wird eine Summe Tituliert?
und zweitens 241 € sehe ich als dahingehen falsch an, daß ich noch anteilig (glaube 7€) das Kindergeld abziehen kann.
Dann noch die frage, gibt es eigentlich einen Termin bis wann unterhalt zu zahlen ist?
Bekomme mein Geld doch erst in der ersten monatswoche.
Ich habe fast das gefühl, die RA hat nicht so den Plan. Oder liege ich da falsch?
Danke
Thomas
:knockout:
Hallo Thomas,
meines Wissens nach hat die EX (bzw. Dein Kind) ein Anrecht auf Titulierung des KU. In der Regel ist die Laufzeit nicht begrenzt, da muss man schon "Klimmzüge" machen, damit das entsprechend eingetragen wird.
Zum 2. muss der KU bis zum 3. Kalendertag (oder Arbeitstag?) überwiesen sein, unabhängig davon, wann Du das Geld vom Arbeitgeber (oder woher sonst auch immer) bekommst - es wird immer zum Monatsanfang fällig!
Gruß
Torsten