Hallöchen,
bevor ich loslege, was mir auf dem Herzen brennt, kurz die Vorgeschichte.
Micha ist im Feb.02 aus dem Mietshaus, was er mit Ex, seinen 2 Kids und den anderen 4 Kids seiner Ex bewohnte. Er hat beim gleichen Vermieter eine kleine Wohnung angemietet und eine Kaution hinterlegt. Die Ex hat sofort Sozialhilfe beantragt und Micha versucht seitdem aus dem Mietvertrag herauszukommen. Im Dez.02 hat Micha seine Wohnung gekündigt und ist bei mir und meinem Sohn eingezogen: gleicher Vermieter, anderer Stadtteil 🙂
Wir warteten auf die Kaution für die kleine Wohnung und bekamen die Nachricht, daß diese mit den Mietrückständen der Ex verrechnet wurden. Nachdem wir den Mietkontostand verlangt haben, kam dieser und wir mussten feststellen, daß sie Monate kaum Miete bezahlt hat.
Im April bekamen wir dann Post vom Amtsgericht, daß die Wohnungsgesellschaft die "Eheleute" auf Räumung verklagt.Streitwert für die Räumungsklage ca. EUR 11.000,-.
Am Freitag war dann die Anhörung. Die Räumungsklage wird fallen gelassen, da das Sozialamt alle Mietrückstände für die Ex bezahlt und auch die weiteren Mieten (Kaltmiete 1000,-).
Micha wird aber dennoch nicht aus dem Mietvertrag entlassen. Der Richter meinte, er könne ja nichts dazu, daß Micha sich mit seiner Ex nicht versteht. Die Wohnungsgesellschaft sagt, er müsse im Vertrag bleiben, damit sie jemanden hätten, der haftbar gemacht werden kann, sie seien ja noch verheiratet. Der Anwalt, der Michas Scheidung durchzieht, sagte er könne den Austrag aus dem Mietvertrag mit der Scheidung erwirken. Auf die Frage der Anwältin an die Wohnungsgesellschaft, warum sie Micha denn dann noch einen weiteren Mietvertrag unterschreiben lassen würden, das würde sich doch total widersprechen, antwortete diese: sie wären halt sozial eingestellt.
Das ist doch wohl ne Lachpille. Die Ex bekommt die Miete für ein riesen Haus mit riesen Garten bezahlt vom Sozialamt und Micha wird trotzdem haftbar gemacht, sollte sie mal wieder Mist bauen und aus welchen Gründen auch immer, die Miete nicht gezahlt werden?Für uns heißt das doch, daß wir mindestens bis zur Scheidung immer im Nacken haben müssen, daß Ex mal wieder Mist baut und Micha die Quittung dafür bekommt.
Sie ist natürlich mit Michas Kids bei Gericht aufgetaucht. Die Kids sind beide im Kindergarten, aber so kann "Frau" ja besser demonstrieren wie arm und verlassen sie doch ist.
Boah hab ich eine Wut.
Sie bekommt natürlich auch das Verfahren bezahlt. Michas PKH ist abgelehnt worden, da ja das Sozialamt alle Rückstände bezahlt und er so ja auch raus ist. Sein Teil der Kosten hat er nun selbst zu tragen. Hätte das Sozialamt nicht gezahlt und wäre es zur Räumungsklage gekommen, wäre die PKH durchgegangen.
Was für eine Welt?!?!?!?!
Ich musste das mal loswerden,
lieben Gruß an alle
Tina:(
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
in diesem Bereich wird Einiges gemacht, was für den "normalen Menschenverstand" nicht nachvollziehbar ist. Insbesondere frage ich mich, wer solche Entscheidungen trifft und dieses Vorgehen billigt. Ob es dafür eine "Richtlinie" gibt, wer unter welchen Vorraussetzungen Unterstützung bekommt, oder ob es der Willkür der SA-Mitarbeiter "überlassen" ist?
Ich kann mich nur immer wieder wundern, wie mit Steuergeldern umgegangen wird!
LG und - durchhalten!
Torsten
Hallöchen Tina,
ganz so ist es nicht und es kommt hierbei auf den Mietvertrag an. Guck Dir noch mal ganz genau die Kündigungsklauseln an, ob es auch einer Partei möglich ist, den Mietvertrag zu kündigen. Ferner ist es unverständlich, dass das Sozialamt der Ex die Miete zahlt und damit diese als Alleinmieterin hinstellt, auf der anderen Seite Micha dann doch in Haftung bleibt. Dieses geht nicht.
Im Außenverhältnis haften beide gemeinsam, im Innenverhältnis, und das betrifft die Kaution für die kleine Wohnung wg. der Mietschuldverrechnung, kann Micha die Ex in Anspruch nehmen. Auch dürfte für die Wohnung der Ex eine Mietsicherheit geleistet worden sein, von der Micha auch die Hälfte zusteht. Hier müsst ihr ggf. bei Zugewinnausgleich aufpassen.
Viele Grüße
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo tina,
jaja der sozialstaat und seine SA.
mir ist es ähnlich ergangen musste auch alles zahlen, mietschulden, nebenkosten, telefon, renovierung, umzug, etc.
dann nahm sie während der trennung noch einen kredit auf.
wer zahlen musste war doch klar.
prüft bitte mal ob micha mit einer anzeige in der zeitung aus dieser schei.. raus kommt.
ist von bundesland zu bundesland verschieden.
TEXT: ich ...... komme für die schulden meiner frau ..... nicht mehr auf; für alle vorhandenen und in zukunft.
es gibt diese texte auch über die tageszeitung
mel
Hi,
erstmal vielen Dank für die vielen Antworten. Den Mietvertrag haben wir noch nicht ausgehändigt bekommen. Die Ex rückt ihn nicht raus und beim Vermieter dauert es wohl noch etwas. Das Schreiben dazu ist am Freitag noch rausgegangen.
Von der Zeitungsannonce hat mir eine Bekannte schon erzählt. Ich konnte nur nicht so richtig verstehen, was es damit auf sich hat. Vielleicht stehe ich jetzt etwas auf der Leitung 🙂 Hat von euch denn schon einmal jemand solch eine Annonce aufgegeben? Hm wenn es etwas nutzen kann, steht das natürlich schneller in der Zeitung als Exe gucken kann:-).
Bis dahin
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
hi tina,
erkundigt euch bei eurem rechtsanwalt ob diese anzeige schon geschaltet werden kann.
der nachbar meiner eltern hat vor ca 14 tagen eine solche anzeige in der zeitung gehabt.
ab diesem datum ist er für die schulden nicht mehr haftbar zu machen.
mel
Hi alle zusammen,
wir werden einen Termin beim Anwalt machen und mal nachfragen, was es mit dieser Zeitungsannonce auf sich hat.
Auf der einen Seite sind wir ja froh, daß die Räumungsklage fallen gelassen wurde, da Micha da mit drin gehangen hätte. Auf der anderen Seite kann man bei dieser Ex nie voraussehen, was sie wieder für einen Mist fabriziert. Zahlt das Sozialamt aus irgendwelchen Gründen einmal die Miete nicht, steht der Vermieter wieder hier vor der Tür und alles fängt von vorne an.
Allein der Gedanke macht mich tierisch wütend.
......könnte ich doch einmal zaubern *grins*
Gruß an alle
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo zusammen,
wir haben gestern den Kostenfestsetzungsbechluß bekommen.
Die Verfahrenskosten belaufen sichauf EUR 1.405,76.
Micha und seine Ex sind als Gesamtschuldner festgesezt worden. Haha!!!
Sie hat ja den Status der Sozialhilfeempfängerin, wird also nichtssss rüberkommen. Bei uns it nun wirklich Ende. Wir haben keine Luft mehr für irgedwelche Abzahlungen.
Am Montag hat Micha einen Termin beim Anwalt. Dieser will jetzt mal sehe,daß er etwas über den Ehegattentrennungsunterhalt machen kann.
Die Scheidung scheint nun bald über die Bühne zu gehen, jetzt muss "nur" noch ein Termin vo Gericht kommen. Mit der Scheidung wird Micha dann endlich aus dem Mietvertrag entlassen.
Die Ex teilte nämlich Micha vor einer Woche mit, daß das Sozialamt kein Geld überwiesen hat und somit wieder einmal die Miete nicht bezahlt wurde. Die erste Mahnung hätte sie bereits erhalten. Wir haben den Vermieter nach der Verhandlung schriftlich aufgefordert Micha zu informieren, falls irgendwelche Unstimmigkeiten auftreten. Da hat er ja sicher ein Recht drauf, wenn er schon für die Mietschulden aufkommen soll. Wir haben keine Antwort bekommen. Auch haben wir jetzt keine Nachricht vom Vermieter erhalten, daß Mietschulden erneut entstanden sind. Wir verhalten uns da erstmal ruhig. Was ist aber, wenn nun der Scheidungstermin kommt? Dann soll Micha endlich aus dem Mietvertrag entlassen werden. Kann der Vemieter uns dann wieder einen Strich durch die Rechnung machen, sollte das Sozialamt das Mietkonto noch nicht ausgeglichen haben?
In de Zeit, in de Micha dort nicht mehr wohnt, ist die älteste Tochter in das Haus eingezogen. Damit hatte die Ex die Personenzahl wieder vollständig, damit das Sozialamt die Miete bezahlt. Die Kids haben uns nun erzählt, daß auch der Freund der Tochter eingezogen sei. Ein Namensschild hängt allerdings nicht neu an der Tür.
Es kann doch wohl nicht sein, daß es da zugeht wie in einem Hotel, die Ex kann schalten und walten wie sie will und dann kommt der Vermieter und hält hier sein Händchen auf.
Neeeee, was hab ich ne Wut ím Bauch. Da buckelt man und buckelt, die Ex lässt es sich gut gehen, grinst sich einen in Bart und hat noch den Segen vom Staat dazu :gunman:
So, musste das mal loswerden, ist ja auch eine nette Fortsetzung der Geschichte, gelle?
Gruß
Tina, die jetzt mal wieder das Renniepäckchen aus der Schublade krahmt *grummel*
:yltype:
hm, hab mal wieder einfach losgetippert, ohne mich einzuloggen.
Hab ich nun schnell nachgeholt.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Wenn die beiden als Gesamtschuldner festgesetzt wurden, dann sollte es so sein, da sie ja noch verheiratet sind, es sich um `in der Ehe gemachte Schulden` handelt. Rein rechtlich gesehen. Da sie aber getrennt leben, sie Sozialhilfe bezieht und somit ( warum eigentlich nicht, gleich ) Zahlungsunfähig ist denke ich, dass diese Schulden in Abzug gegenüber den Unterhalt gebracht werden können.
Ist sehr schwebend diese Sichttweise, aber wo wäre der Unterschied wenn beide noch zusammenlebten ?
Von mir aus würde ich den Teil der zu tilgenden Schulden vom Unterhalt kommentarlos abziehen und weiteres abwarten.
Klingt hart, aber bei genauerer Betrachtung ist der Zahlungswillige und Jasager eh der Depp, oder etwa nicht.
Sermon
Mein Rechtsempfinden ist auch massiv gestört in diesem Fall.
Von mir aus würde ich den Teil der zu tilgenden Schulden vom Unterhalt kommentarlos abziehen und weiteres abwarten
Dies hätte unweigerlich die Zwangsvollstreckung zur Folge. Nicht jeder kann sich dieses leisten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Sind beide Partner Mieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben, so können sie die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.
Ein bloßer Auszug aus der Wohnung führt nicht zu einer Beendigung des Mietvertrages. Bleibt der andere in der Wohnung und zahlt die Miete nicht, so kann der Vermieter auch von demjenigen, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen. Zwar hat der Betreffende dann einen "Ausgleichsanspruch" gegen den anderen; ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so bleibt der Ausziehende möglicherweise auf dem gesamten Schaden "sitzen".
Wer also auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag - schriftlich - zu entlassen. Zu einer solchen Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber auch die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich !
Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
Dem Ausziehenden verbleibt als letzte Möglichkeit nur, von dem Ex-Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages zu verlangen. Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Von www.mein-recht.de :
"Auswirkungen der Trennung auf einen Mietvertrag:
Die Tatsache, dass einer der Ehegatten auszieht, hat zunächst einmal keinerlei Einfluss auf den Mietvertrag. Derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat, muss also weiterhin die Miete zahlen, selbst wenn er es ist, der ausgezogen ist.
Haben beide Ehegatten den Mietvertrag unterschrieben, so müssen auch beide Ehegatten weiterhin die Miete zahlen. Das heisst aber nicht, dass jeder Ehegatte nur die Hälfte zahlen müsste. Vielmehr kann der Vermieter von beiden Ehegatten verlangen, dass sie die volle Miete zahlen (natürlich muss die Miete aber nur einmal gezahlt werden, wenn einer der Ehegatten zahlt muss der andere also nicht nochmal zahlen). Derjenige Ehegatte, der bisher die Miete gezahlt hat, muss nicht etwa nach der Trennung nur noch die halbe Miete zahlen. Er kann auch nicht den Vermieter zwingen, sich die andere Hälfte vom anderen Ehegatten zu holen. Mit einem solchen Verhalten würde er die Kündigung riskieren. Wenn der andere Ehegatte "seine" Hälfte nicht freiwillig zahlt, so muss der erste Ehegatten wohl oder übel die ganze Miete zahlen, will er die Wohnung nicht verlieren.
Derjenige Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, aber noch Miete zahlen muss, kann von dem in der Wohnung verbliebenen Ehegatten vor Ablauf des ersten Trennungsjahres nicht verlangen, die Wohnung zu kündigen. Während des ersten Trennungsjahres besteht keine Pflicht, die Ehewohnung aufzugeben. Anders ist es nur dann, wenn bereits unzweifelhaft feststeht, dass die Ehe geschieden werden wird. Und natürlich muss der ausgezogene Ehegatte auch dann nicht die Wohnung weiter finanzieren, wenn der verbliebene Ehegatte einen neuen Lebensgefährten in die Wohnung aufgenommen hat.
Spätestens dann, wenn die Scheidung eingereicht wurde, muss derjenige Ehegatte, der in der Wohnung verblieben ist, einer Kündigung zustimmen - es sei denn, er will alleine die Wohnung weitermieten und der Vermieter ist damit einverstanden.
Zahlt derjenige Ehegatte, der die Wohnung verlassen hat, weiterhin die gesamte Miete, so kann er die Hälfte davon auf den Unterhalt für den anderen Ehegatten, der in der Wohnung geblieben ist, anrechnen. Beispiel: der Ehemann ist ausgezogen, er zahlt allein die Miete weiter in Höhe von 1.200,- DM. Er müsste seiner Frau, die in der Wohnung bleibt, monatlich 1.500,- DM Unterhalt zahlen. Die Hälfte der Miete, also 600,- DM, kann er vom Unterhalt direkt abziehen. Die andere Hälfte kann er von seinem Einkommen abziehen, bevor der Unterhalt für die Ehefrau und evtl. für die Kinder berechnet wird.
Zahlt der ausgezogene Ehegatte die Hälfte der Miete weiter, so kann er diesen Betrag von seinem Einkommen abziehen, bevor der Unterhalt für die Ehefrau und evtl. für die Kinder bestimmt wird."
Sprich: tatsächlich begründet sich aus dem Innenverhältnisbegriff, daß der Vertrag weiterhin wirksam ist. Beide Vertragpartner sind Gesamtschuldner; in diesem Fall "gebraucht" die Hausbaugesellschaft den 2. Vertragspartner als Sicherheit, falls es zu Mietausfällen kommt. Anfechtbar dürfte dieser Vertrag allerdings durch Wegfall der Geschäftsgrundlage (hier: Trennung) sein; auf jeden Fall schuldet die verbleibende Mieterin den von ihm bezahlten Miet(anteil). Sprich, sollte Unterhalt bezahlt werden, würde ich den bezahlten Mietanteil abziehen und auf ein Sperrkonto legen. Krach wird das auf jeden Fall geben, dann steht die Summe im Notfall zur Verfügung.
Anfrage beim Sozialamt stellen, warum die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt wird, so ist es hier üblich. Der Umweg über Konto der Frau ist unsinnig.
Gruß, Xe
hi tina,
stimme Xe voll zu!
mir ist es damals auch so ergangen, habe die wohnung verlassen und musste die mietschulden voll bezahlen weil die ex vom SoZi lebte.
allerdings wurden die mietschulden bei der unterhaltsberechnung anerkannt.
ist zwar kein toller erfolg weil der vermieter das geld sofort haben wollte und ich danach pleite war.
mel
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für die vielen, schnellen Antworten.
Wir haben ja auch schon im Hinterkopf, da wir auf den Kosten sitzen bleiben.
Die Idee beim Soialamt nachzufragen, ist gut. Ich befürchteaber, daß die uns dann mit Datenschutz kommen. Angeblich, nach Ausage der Ex, hat die Stadt Stellen rationalisert und deshalb, sei der Folgeantrag noch nicht bearbeitet. Das glauben wir aber nicht.
Es tröset ja ein wenig, daß die Mietschulden mit dem Unterhalt verrechnet werden können. Nun geht es ja auch um die Gerihtskosten. Wenn die alleine an uns kleben bleiben ( wegen Räumungsklage) und dazu noch neue Mietschulden kommen, sieht es ganz schön düster aus.
Da kommen einem schon Gedanken, in denen man sich fragt, warum man egentlich nicht selbst aufhört zu arbeiten. Ich könnte doch einen auf alleinerziehend und überfordetes Individuum machen und Micha könnte sich auch arbeitslos melden. Wenn ich überlege, daß die Ex mehr als das Doppelte an Geld monatlich hat, wird mir schlecht. Ich verstehe einfach nicht warum!
Ich werde am Montag mal berichten, was bei dem Gespräch beim RA heraus gekommen ist.
Also bis dann
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Bitter, aber wahr. Es gibt dazu heutzutage gar die Möglichkeit der ICHAG ;) . Denoch alles erdenkliche Glück, das die Situation auch gerechtfertigt geklärt wird, ohne ins Extrem gehen zu müssen.
Hallo zusammen,
gestern haben wir von unserem ziemlich wütenden RA den Beschluß des Amtsgerichtes ausgehändigt bekommen.
Den Austrag aus dem Mietvertrag muss Micha nun auf dem Zivilrechtsweg erwirken. Wörtlich:
Der Antrag auf PKH wird abgelehnt. Der Antrag ist ohne Aussicht auf Erfolg.
Der Antragsteller wünscht die Zuweisung der Ehewohnung an die Antragsgegnerin, die ersichtlich dort möglichst wohnen bleiben will.
Damit liegt ja ein Einverständnis vor. Es gilt hier die Hausratsverordnung.
Was der Antragsteller will ist allein die Entlassung aus dem bestehenden Mietverhältnis. Dies mag er im Zivilrechtsweg mit seinem Vermieter klären, so er sich Erfolg verspricht.
Amtsgericht-Familiengericht
Richterin XXXXXXXX
Also das soll ein Normaldenker verstehen. Erst werden vom Sozialamt alle Mietrückstände bezahlt und somit die Räumungsklage abgewiesen. Es wird ganz klar gesagt, der Austrag aus dem Mietvertrag ist Familiengerichtssache und erfolgt mit der Scheidung.
Nun wird auch dies abgelehnt.
Der Vermieter hat uns heute den Mietkontoauszug der Ex geschickt. Mietrückstand am heutigen Tage 14o7,28. Kein Mensch weiss wieso dies wieder zu Stande kommen konnte.
Unser Anwalt reicht jetzt Beschwerde ein und wir haben einen freundlichen Brief ans Sozialamt geschickt mit der Bitte um Aufklärung, wieso diese Mietrückstände bestehen. Die Ex gibt uns keine Auskunft.
Zumindest sollte doch Micha das Recht eingeräumt werden, zu wissen warum er ständig blechen muss, für Dinge, die er nicht verbockt hat. ( so haben wir das natürlich nicht geschrieben ;) , sondern ganz nett verpackt.)
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Sie hat mehr als das Doppelte an Geld als wir. Sie wird als arme Bedürftige von allen Seiten unterstützt. Micha muss nun vor den Kadi ziehen um aus einem Mietvertrag herauszukommen.
Ich überlege gerade was dann die Begründung für die Ablehnung der PKH sein wird. Vielleicht:
Da der Antragsteller die einzigst zu melkende Kuh in dieser Runde ist, die Antragsgegnerin ihr Geld für Haus,Garten und Kleinzoo benötigt, der Vermieter nicht in die Röhre gucken möchte wird der Antrag auf PKH wegen Null Aussicht auf Erfolg abgelehnt.
Boah hab ich ne Wut :gunman:
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo zusammen,
es gibt Neuigkeiten.
Nachdem wir den Tip ( danke Mel) bekommen haben, wie der Weg der Dienstaufsichtsbeschwerde zu gehen ist, haben wir uns an die Arbeit gemacht.
Es ging um die Rückzahlung von Michas einbehaltener Kaution.
Wir haben bei unseren Telefonaten dann erfahren, daß inzwischen der SA vom Sozialamt gewechselt hatte und der Vermieter gab uns weiterhin keine Auskunft.
Wir haben dann überlegt, damit alles seine Richtigkeit hat, zeitgleich noch einmal einen Brief per Einschreiben an Sozialamt und an Vermieter zu schreiben.
Wir haben eine Frist zur Beantwortung der Schreiben gesetzt und auf die Auskunft über den Verbleib des Geldes bestanden.
Haben denn mit weiteren Schritten gedroht.
Vor 2 Tagen, nachdem die Frist 4 Tage abgelaufen war, habe ich mich hingesetzt und die Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben.
Gestern wollte ich sie dann zur Post bringen. Ich guckte vorher in unseren Briefkasten und siehe da...... Antwort vom Vermieter.
Die Kaution wird überwiesen, anbei in Kopie das Fax des SA des Sozialamtes, daß das Geld an den Vermieter überwiesen wird.
Schnell nach dem Konto gesehen und siehe da...Geld war da.
Dankeeeeee für die Tips, nun sind wir einen Schritt weiter. Michas Scheidungsakte liegt jetzt beim OLG, da unser Anwalt Beschwerde eingereicht hat, wegen der Ablehnung des Familiengerichts den Austrag aus dem Mietvertrag mit der Scheidungssache abzuhandeln.
Mal sehen was da jetzt noch kommt.
Wie manche ja inzwischen von euch wissen, denke ich manchmal um ein paar Ecken zu viel 😉
Micha wird aus dem Mietvertrag nicht entlassen, da der Vermieter eine haftbar zu machende Person haben möchte, falls Ex keine Miete bezahlt bekommt vom Sozialamt.
Nun zahlen die Michas einbehaltene Kaution an ihn zurück ?!?!?!?!
Haftbar oder nicht, wissen die eigentlich was die da tun??
Die Kopie des Mietvertrages haben wir inzwischen auch bekommen. Da stehen alle Personen einzelnd aufgeführt, die zum Zeitpunkt des Einzuges eingezogen sind. Also die Eheleute + Kids.
Nun wohnen inzwischen 2 weitere Personen in dem Haus. Die älteste Tochter der EX, sie geht für 400,- arbeiten und hat zusätzlich 2 Putzstellen und deren Freund, der nach unseren Infos dort aber nicht gemeldet ist.
Vielleicht können wir da ja jetzt etwas draus drehen.
Ich werde weiter fleissig berichten :yltype:
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi ihr genervten User !
Lieber regt sich jemand über mich auf als ich mich über den Anderen.
Meine Mutter hatte eine ähnlich Sache anhängig. Damals ging es aber um fast 14.000 €.
Mir wurde dazumals der Unterschied zwischen Mietaufhebungsvertrag und Kündigung mitgeteilt. Auch uns wurde erklärt, dass meine Mutter die Hälfte bezahlen muß und sie nicht aus dem Mietvertrag heraus kommt.
Wer einen Mietvertrag hat und sich sonst nichts zu schulden kommen lässt, der hat auch ein Wohnrecht. Also, sind wir mit meiner Mutter hin gefahren und haben Anspruch auf zwei Zimmer, nebst Nutzung der Küche, Bad usw. beantragt. Schriftlich ein Datum gesetzt, wo wir unseren Einzug ankündigten und alle Vorbereitungen getroffen .. wir wollten ja wie gesagt niemand ärgern.
Es kam nie zu unserem Einzug, aber wir hatten was wir wollten!
Gruss
micmac
Hi Micmac,
die Idee ist ja gut ud ihr seid zum Ziel gekommen. Das ist bei Mcha aber nciht möglich. Dem Vermieter ist es ziemlich egal, ob er dort wohnt oder nicht.hauptsache die Miete kommt.
Der Vermieter will die Ex loswerden, er wartet quasi darauf, daß er mal wieder die Räumungsklage einreichen kann. Das Sozialamt aber zahlt immer wieder.
Wir wissen, daß eine ellenlange Liste mit beschwerden aus der Nachbarschaft gegen die Ex vorliegt. Schon deshalb wäre der Vermieter froh, sie würde gehen.
Ex würde ja mit Micha kündigen, unter der Voraussetzung, daß sie allein den Vertrag unterschreiben kann und mit den Kids ( 6 an der Zahl, davon 2 Michas) dort wohnen bleiben kann.
Der Vermieter gibt ihr allein den Vertrag nicht, er will sie loswerden.
Die beste Lösung für uns wäre, sie würde einen neuen Partner haben, der einzieht.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo zusammen,
es gibt endlich gute Neuigkeiten.
Heute ist Michas Scheidungsurteil eingeflattert.
Er ist aus dem Mietvertrag mit Rechtskraft der Scheidung raus :thumbup:
Der Vermieter muss diesen Part der Gerichtskosten selbst tragen, da bei ausreichender Nachprüfung ein Gerichtsverfahren hätte vermieden werden können. Der Vermieter hatte es versäumt seinem Anwalt mitzuteilen, daß eine Kaution von 6 Kaltmieten hintergelegt wurden.
Da die Ex-frau bereits seit Feb. 2002 das Haus für sich, die gemeinsamen 2 Kinder und ihre eigenen Kinder allein nutzt, sieht die Richterin keinen Anlass mehr dafür, Micha im Mietvertrag stehen zu lassen. da Micha sich immer wieder bemüht hat, außergerichtlich aus dem Vertrag entlassen zu werden.
Puhhhhh, ist das erledigt. Das gibt doch wieder Schwung 😎
Lieben Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.