Hallo Tina,
meinen herzlichen Glückwunsch!!! :thumbup:
Habt ihr denn jetzt auch einen Anspruch auf Erstattung der Kaution?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hi Andrea,
nein Anspruch auf die Kaution hat er nicht, da diese ja auch für die Sicherung im Falle wieder auftretenden Mietschulden oder Schäden hinterlegt ist.
Das ist aber auch nicht schlimm. Die Ex hatte sich damals ohne Michas Wissen beim Großvater eines ihrer anderen Kinder die Kaution in Höhe von DM12.000,- geliehen. Micha dachte damals ( das passiert ihm auch nciht mehr) er könne ihr vertrauen und dachte an 3 Kaltmieten. Es waren aber 6. Erst bei der Schlüsselübergabe, gab die Ex dem Vermieter das Sparbuch und Micha sah, daß es sich um diese Summe handelt.
Also ist es so auch ganz gerecht.
Lieben Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hat er die hälftige Miete denn auch wiederbekommen bzw. war er "nur" haftbar (für den Fall des Ausfalles)?
Gruß, Xe
Hi Xe,
wenn Forderungen kamen hat er sich ja immer wieder gewehrt bis es zur Räumungsklage kam. Er hat nie die hälftige Miete bezahlt, da die Ex ja von Anfang an Hilfe vom Sozialamt bekam. Wir haben dann schriftlich vom Sozialamt mitgeteilt bekommen, daß die Ex das vorgesehene Mietgeld veruntreut hat. So hat er schonmal gar nicht mehr eingesehen auch noch für ihre Veruntreuung aufzukommen.
Deshalb haben wir ja auch nicht verstanden, daß der Vermieter ihn nicht rauslässt. Das Sozialamt hat seit Abwendung der Räumungsklage 800,- von 1100,- Miete bezahlt. Den Rest musste die Ex selbst aufbringen. Die offenen 4 Mieten haben sie ebenfalls übernommen, diese soll sie abzahlen.
Durch die Schreiben an den Anwalt, das Sozialamt und an den Vermieter haben wir bei Zahlungsforderungen Zeit geschunden bis zur Räumungsklage.
Diese Kosten wären auch an meinem LG hängengeblieben aber zu diesem Zeitpunkt war ihm das schon fast egal. Nach der richterlichen Anhörung sprang das Sozialamt ein. Wir bekamen dann die Auskunft, daß die Ex diese Kosten in Form eines kleines Darlehens von ihrer Beihilfe an das Sozialamt zurückzahlen muss.
Das Sozialamt trat dann also nicht an meinen LG heran, da die von uns auch schon eine genaue Aufstellung der monatlichen Belastungen vorliegen hatten. Da haben sie wohl gemerkt, daß auch bei uns nichts zu holen ist.
Ich hoffe das ist alles jetzt nicht zu konfus.
Naja, jetzt werden wir gleich erstmal ein kleines Schlückchen trinken und ein bischen seine Scheidung feiern.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Liebe Tina, lieber Micha
:prost:
Grüße von Biga