Hi,
ich habe über Reddit den Hinweis bekommen mal in eurem Forum herum zu stöbern.
Meinen Originalpost finder ihr hier: https://www.reddit.com/r/de/comments/d2w3ca/was_kommt_da_auf_mich_zu/
Kurz zusammengefasst: Meine Frau will mich nicht mehr, daraufhin bin ich in der Nähe in eine winzige Wohnung umgezogen.
Ich habe Glück und mein Arbeitsplatz liegt zwischen dem Heim der Kinder und der Schule der Jungs (10 Jahre und 11 Jahre). Meine Mittagspause fällt in in die Zeit, in der die beiden auf dem Hinweg zur Schule/Nachhauseweg sind.
Ich sehe die beiden also morgens wenigstens einmal kurz beim vorbeifahren (wir winken uns kurz zu) und haben manchmal Mittags 5 Minuten zu quatschen.
Aktuell werden uns auch wenig Steine in den Weg gelegt, wenn es darum geht, dass die Kinder bei mir sind. Ich habe oft wenigstens (nach Feierabend) ein Kind bei mir und am Wochenende schlafen die beiden meist abwechselnd bei mir.
In den wenigen Gesprächen, die ich seitdem mit der Mutter geführt habe, glaube ich die Tendenz erkannt zu haben, dass dies so bleiben soll.
Jetzt aber zu meinem eigentlichem Problem: Ich habebald nach vollzogener Scheidung etwa 1800€ Netto im Monat.
Bald sind die beiden aber über 12 Jahre und dann kann ich den Kinderunterhalt nicht mehr komplett blechen.
Was passiert in dem Fall?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist der Mindestbehalt eher ein Papiertiger?
Müsste mein Ex mich verklagen um an den vollen Unterhalt zu kommen? Reicht es, wenn Sie zum Amt geht und sagt, dass sie Zuschüsse braucht um um die Runden zu kommen?
Gehe ich richtig davon aus, dass wenn die Dame zum Amt geht und Sozialleistungen beantragt, dass ich dann am Ende die Differenz zahle?
Sie hat z.B. nach der Trennung z.B. Wohngeld beantragt und genehmigt bekommen. Muss ich das irgendwann ausgleichen?
Ich habe NULL Intention mich vor meiner Verantwortungs davon zu stehlen. Bitte versteht mich nicht falsch
Die ganze Sache hat mich gerade nur echt umgehauen und ich weiß nicht so recht wie ich damit umgehen soll.
Danke für jeden Hinweis!
Grüße!
Hallo,
wenn ihr geschieden seid, dann bist Du nicht für Sozialleistungen verantwortlich, die Deine Ex beantragt. Also das Wohngeld musst Du nicht zurück zahlen.
Etwas komplizierter ist die Frage mit dem Mindestunterhalt.
1. Gibt es einen Titel? Wenn ja, dann kann im Fall, dass Du den Ku nicht/nicht vollständig zahlst, jederzeit gepfändet werden ohne das vorher irgendetwas geprüft wird. In diesem Fall müsstest Du für eine Abänderung sorgen.
2. Gibt es keinen Titel und ist die KM mit weniger KU zufrieden, dann funktioniert das solange Deine Ex kein H4 in Anspruch nehmen muss. Sobald H4 (auch als Aufstockung) beantragt wird, wird das JC Dich zu einer Einkommensauskunft auffordern und dann berechnen für wieviel KU Du zahlungsfähig bist und diesen Betrag von H4 abziehen.
Erhält Deine Ex dadurch weniger Geld vom Amt, weil Du die berechnete Summe nicht zahlen kannst, dann wird ihr nur bleiben Dich zu verklagen.
3. Geht die KM zum JA, weil Du nicht genug KU zahlst, wird das JA rechnen und prüfen für wieviel Unterhalt Du leistungsfähig bist und zusätzlich die Erstellung eines Titels fordern. Dabei kann das JA Dir fiktiv einen Nebenjob anrechnen, eine Haushaltsersparnis beim Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Dritten oder auch die berufsbedingten Aufwendungen reduzieren/nicht anerkennen.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist dann wird entweder das JA Dich verklagen oder die KM auffordern zu klagen.
Im Fall der Klage wird ein Gericht den Unterhalt festlegen, daran müssen sich dann alle halten, also das JA und das JC. Das Gericht wird dabei prüfen, was Dir zuzumuten ist.
VG Susi
Vielan Dank für die ausführliche Antwort.
Einen Titel gibt es aktuell nicht. Wir sind seit ca. 3 Monaten getrennt und entknoten gerade die Finanzen.
Stand heute glaube ich nicht, dass sich meine baldige EX in den totalen Vernichtungsmodus begeben wird. Dafür habe ich ihr nie einen Grund geliefert.
Aber das muss die Zukunft zeigen. Ich versuche halt immer so viel zu zahlen wie ich kann...
Nochmal Danke für deine ausführliche Antwort!
Zahlen wie du gerade kannst, ist auf Dauer keine gute Idee. Welche Steuerklasse hast du aktuell? Bitte denk daran, dass du ab 2020 die Steuerklasse 1 haben wirst und plane entsprechend.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aktuell habe ich die Steuerklasse 3. Ich habe aber schon oft gelesen, dass ich damit aufpass muss.
Welche Fallen lauern dennn da?
Aktuell habe ich die Steuerklasse 3. Ich habe aber schon oft gelesen, dass ich damit aufpass muss.
Welche Fallen lauern dennn da?
Moin. Ganz einfach: Weniger Netto, dh geringerer Auszahlungsbetrag der auf Deinem Konto landet. Deshalb der Hinweis, Dich jetzt schon darauf einzustellen (und ggf. anfangen, unnötige Ausgaben zu vermeiden). Evtl überlegen, ob Du nicht schon jetzt die StK änderst. Die zunächst zuviel bezahlte Steuer (bis Ende des Jahres) bekommst Du zurück. Ein optisches „zu hohes“ Netto weckt aber sonst vielleicht Begehrlichkeiten.
toto
Halllo AehJa,
Aktuell habe ich die Steuerklasse 3. Ich habe aber schon oft gelesen, dass ich damit aufpass muss.
Welche Fallen lauern dennn da?
In Ergänzung zu TotoHH: Wenn du in Steuerklasse 3 derzeit 1.800 Euro netto hast, dann werden es in Steuerklasse 1 vsl. weniger als 1.600 Euro sein. Schnapp dir am besten deine aktuelle Gehaltsabrechnung und versuche, diese in einem Brutto-Netto-Rechner wie z.B. http://www.n-heydorn.de/brutto-netto-rechner.html nachzustellen - und dann ändere im Brutto-Netto-Rechner die Steuerklasse von 3 auf 1 (sowie die Anzahl der Kinderfreibeträge von 2,0 auf 1,0, weil dir in Steuerklasse 1 nur noch ein halber Kinderfreibetrag pro Kind zusteht). Dann siehst du ziemlich genau, wie sich das bei dir auswirkt.
Die richtig böse Falle ist aber: Normalerweise sollte dir nach Unterhaltszahlungen der Selbstbehalt von 1.080 Euro bleiben. Andersherum formuliert und für den schlimmsten Fall gerechnet, dass das Familiengericht dir keinerlei berufsbedingte Kosten anerkennt: Von 1.800 Euro kannst du maximal 720 Euro Unterhalt leisten, damit dir am Ende selbst noch eben diese 1.080 Euro übrig bleiben. Wenn nun aber rechtskräftig festgestellt wird, dass du 720 Euro zahlen sollst, d.h. entweder durch Gerichtsbeschluss oder durch eine "freiwillige" rechtsverbindliche Anerkennung deinerseits (nämlich indem du beim Jugendamt einen sogenannten Unterhalts-Titel unterschreibst), dann gelten diese 720 Euro weiterhin, auch wenn du ab Anfang nächsten Jahres wegen der geänderten Steuerklasse nicht mehr 1.800 Euro, sondern z.B. nur noch 1.580 Euro netto nach Hause bringst.
Und wenn du von 1.580 Euro erst mal 720 Euro an Unterhaltszahlungen abdrücken musst, bevor auch nur die Miete gezahlt und der Kühlschrank gefüllt ist, dann hast du ein ziemliches Problem. Insbesondere deshalb, weil es in diesem feinen Staat wesentlich schneller geht, wenn ein Unterhaltsberechtigter einen eigentlich zu niedrigen Unterhalt nach oben korrigieren lassen will, als wenn ein Unterhaltspflichtiger einen eigentlich zu hohen Unterhalt nach unten korrigieren lassen will. In deinem Fall wäre dann eigentlich bei 500 Euro Schluss (denn 1.580 Euro minus 500 Euro ergibt wieder den Selbstbehalt von 1.080 Euro), aber es ist schwierig und langwierig, den Unterhalt nachträglich entsprechend abzusenken.
Die Tatsache, dass die Kinder in absehbarer Zeit 12 Jahre alt werden und der Unterhalt dann automatisch massiv steigt, hast du ja bereits selbst auf dem Radar. Dafür gilt sinngemäß dasselbe: Wenn dadurch dein Selbstbehalt unterschritten wird, aber ein rechtskräftiger Unterhalts-Titel besteht, dann bist du erst mal gekniffen.
Zurück zur aktuell anstehenden Sache mit der Steuerklasse: Ich empfehle, die Steuerklasse jetzt gleich von 3 auf 4 zu ändern. Zwischen Steuerklasse 1 und 4 besteht kein nennenswerter Unterschied, d.h. dein Gehalt wird jetzt gleich auf den Betrag absinken, den du ab Januar sowieso haben wirst und es kann dann der Unterhalt gleich so festgesetzt werden, wie es deiner tatsächlichen finanziellen Leistungskraft entspricht. Die zu viel gezahlte Steuer holst du dir dann im nächsten Jahr mit der Steuererklärung fürs Jahr 2019 wieder.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Vielen Dank für die guten Hinweise!
Unter Steuerklasse 3 verdiene ich Momentan noch knapp 2080€ Netto.
Die 1800€ bleiben dann noch nach der vollzogenen Scheidung und dem dazugehörigen Steuerklassenwechsel.
Wo würde denn ein solcher Gerichtsbeschluss herkommen? Bzw., ab wann mischt sich denn das Jugendamt ein?
Ich finde den Begriff "Titel" hier im Forum ständig, allerdings weiß ich nicht so recht, wann hier welche Obrigkeit auf mich zukommen wird.
Wo würde denn für mich die Motivation auftauchen irgenwelche "freiwilligen" Annerkennungen zu unterschreiben, die mich dann ja offensichtlich noch mehr ruinierten?
Nochmals Danke für eure Hilfe!
Nochmal: Steuerklasse 1 hast du nicht erst ab der Scheidung sondern ab dem 1.1.2020!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo AehJa.
Wo würde denn ein solcher Gerichtsbeschluss herkommen? Bzw., ab wann mischt sich denn das Jugendamt ein?
Ich finde den Begriff "Titel" hier im Forum ständig, allerdings weiß ich nicht so recht, wann hier welche Obrigkeit auf mich zukommen wird.
Im Wesentlichen gibt's da zwei Möglichkeiten.
Erstens kann es passieren, dass deine Demnächst-Ex sich selbst an das Jugendamt wendet, um ausrechnen zu lassen, wie viel Unterhalt du ihr schuldest. Das Jugendamt kann den Unterhalt zwar nicht selber festsetzen, aber dich dazu auffordern, so eine "freiwillige", aber rechtsverbindliche Unterhaltserklärung zu unterschreiben, und wenn du das nicht tust, wird das Jugendamt ein entsprechendes Verfahren vor dem Familiengericht gegen dich anleiern. Dies beantwortet dann irgendwie auch die Frage nach der Motivation für so eine freiwillige Unterschrift: Falls das Jugendamt ausnahmsweise mal korrekt gerechnet hat und das Gericht somit voraussichtlich sowieso genau diese Unterhaltshöhe beschließen würde, dann kommst du durch die "freiwillige" Anerkennung wenigstens um die zusätzlichen Kosten für das Gerichtsverfahren herum.
Zweitens kann es passieren, dass deine Ex irgendeine Art von Sozialhilfe beantragt; in diesem Fall wird sich das zuständige Amt an dich wenden um zu sehen, ob die Dame vorrangig vor den Sozialleistungen irgendwelche Unterhaltsforderungen gegen dich geltend machen muss, bzw. gegebenenfalls geht der Unterhaltsanspruch gegen dich auch von deiner Ex auf die betreffende Behörde über. In deinem Fall ist dieser zweite Fall durchaus wahrscheinlich: Wenn du bislang Steuerklasse 3 hattest, dann wird die Dame bislang also entweder überhaupt nicht gearbeitet haben, oder nur Teilzeit, oder zumindest irgendwie deutlich weniger verdient haben als du. Da du aber voraussichtlich gerade mal für Kindesunterhalt leistungsfähig bist, aber ziemlich sicher nicht für nachehelichen Unterhalt, bleibt die Frage, wie sie zukünftig ihr Leben finanzieren will. Eigentlich wäre das ihr Problem und nicht deines, aber wie soeben geschrieben: Wenn sie auf Staatsknete aus ist, dann wird das in irgendeiner Form wieder zu dir zurückkehren (im für dich günstigsten Fall hast du nur ein paar Belege zu bringen und das Amt erkennt relativ bald, dass bei dir tatsächlich nichts zu holen ist, aber den zugehörigen Formularkram hast du auf alle Fälle an der Backe).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. und beachte bitte den vorangehenden Hinweis von Lausebackesmama: Zum 1. Januar *musst* du in Steuerklasse 1 sein, sonst zahlst du nicht nur zu hohen Unterhalt, sondern hast später außerdem noch eine üppige Steuernachzahlung beim Finanzamt abzuliefern!
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke für den Hinweis auf den schnell anstehenden Steuerklassenwechsel.
Das werde ich so schnell es geht umsetzen.
Mein EX hat bislang nur halbtags gearbeitet, sich aber nach meinem Umzug einen Zweitjob besorgt.
Meine letzte Information ist nun, dass sie damit (und dem Kinderunterhalt) über die Runden kommt.
Mir ist aber klar, dass sich das jederzeit ändern kann.
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Moin
Die Steuerklasse 1 oder 3 gilt finanziell persönlich ab dem Moment, wo die Änderung eintritt. Und rechtlich, ab dem der Zeitmoment abläuft. Sprich - Scheidung hin oder her, mit einer eigenständigen und auf Dauer angelgten Haushaltstrennung sind damit verbundene steuerrechtliche Änderungen auch wirksam. Heißt: getrennte Veranlagung. Und Ausgleich. Der von LBM benannte Zeitpunkt 01.01.2020 gilt nur daher, was rein rechtlich (Steuergesetze in ihrer Auslegung) möglich wäre, und das auch ausschließlich für die Inanspruchnahme eines Steuersplitting ggü. dem Steueramt. Wie es aber später und zwischenmenschlich gehandhabt wird, und ob Dir hier eins reingewürgt werden könnte (Nachzahlung), heißt das keineswegs. Das wird dabei überhaupt micht betrachtet.
Falls Dir unbekannt ist, wie sich alles entwickelt und es mehr auf problematisch hinaus läuft:
Mein Rat wäre , ändere die Steuerklasse sofort.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
es kann im Idealfdall durchaus auch ohne Anwälte und Titel etc. laufen, wenn ihr euch einig seid.
Meine Ex und ich haben zu Beginn eine Mediation gemacht (ein Dritter hat neutral moderiert und wir uns dabei zu Kompromissen gefunden). Waren so um die 5 Stunden. Die Kosten haben wir uns hälftig geteilt. Meine Ex hatte auch einen Job.
Dabei haben wir uns geeinigt, wie viel ich zahle. Wir haben dabei nur die Vereinbarung unterschrieben, die der Mediator aufgesetzt hat. Da wir uns immer daran gehalten haben bzw. danach selbst weiter geeinigt haben, kamen wir auch nicht in die Verlegenheit zu erleben, wie verbindlich ein Gericht diese Vereinbarung ansieht.
In den Folgejahren und bis heute konnten wir uns immer verständigen, was den Unterhalt betrifft. Auch bei Absenkungen! Mittlerweile nur noch KU direkt an die kids (Ü18).
Auch der Umgang lief weitgehend gut bis sehr gut, war auch Thema bei der Mediation.
Also: Keine Anwälte, kein Titel, kein Jugendamt etc.
Scheidung mit nur einem Anwalt (von mir beauftragt). Richterin hat nachgefragt, ob Unterhalt und Umgang läuft/ok ist. Nach der Bestätigung beider Seiten war die Scheidung dann durch.
neuezeit
So ist das Leben