Hallo,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung für eine Freundin.
Sie (verheiratet) zieht bei ihrem Mann und den 2 Kindern aus. Die Kinder sind jetzt bei ihr in der GKV. Ihr Mann ist in der PKV.
Können die Kinder bis zur Scheidung bei ihr familienversichert bleiben oder muss sie die Kinder privat versichern.
Danke Marko
Servus und willkommen Marko!
Prinzipiell ist der Verbleib der Kinder bei der Familienversicherung der GKV einkommensabhängig...offensichtlich verdient KV wohl nicht so viel, daß die GKV die Kinder aus der Familienversicherung "entlässt".
Ich habe nicht ganz verstanden, ob KM nun alleine oder mit Kindern ausgezogen ist; meines Wissens bleiben die Kids aber erst mal in der GKV familienversichert (KM könnte ja schließlich zurück kommen).
Am Besten bei einer "anderen" GKV mal anrufen,wie sich das verhält...
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Vielen Dank für die Antwort.
Die Kinder bleiben beim Vater. Und dieser verdient weniger als die Mutter.
Bei einer Scheidung wäre die Sache klar. Da müsste Sie eine PKV für die Kinder abschließen.
Aber auch schon jetzt wo die Kinder nicht mehr in ihrem Haushalt leben?
Marko
Re-Servus!
Am Besten bei einer "anderen" GKV mal anrufen, wie sich das verhält...
...oder bei der eigenen PKV
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
die Kinder können über die Mutter versichert bleiben sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Bei einer Scheidung wäre die Sache klar. Da müsste Sie eine PKV für die Kinder abschließen.
Ob diese Familienmitversicherung der Kinder überhaupt mit der Scheidung endet ist für mich nicht ersichtlich, denn die Scheidung beendet lediglich die Mitversicherung des Ehegatten.
Ich denke sogar, dass die Kinder auch nach der Scheidung über die KM versichert bleiben können (so interpretiere ich auf jeden Fall die Voraussetzungen der Familienmitversicherung für Kinder).
Grapfruit
Die Kinder können immer über den, der über die GKV versichert ist versichert bleiben, sofern er erwerbstätig ist.
Gruss
Merrow
Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)