Lügen in Scheidung ...
 
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Lügen in Scheidung normal?

 
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein bald Exmann lügt in unserem Scheidungsprozess noch und nöcher. Die Sekretärin meines Anwaltes meinte kürzlich, ich solle mich nicht aufregen und die Dinge emotionslos betrachten, nirgendwo würde soviel gelogen wie in Scheidungen. Stimmt das? Bin ich etwa zu ehrlich???

Ich fühle mich mittlerweile existenziell davon richtig bedroht. Wenn er mit seinen Lügen durchkommt, ist er durch die Scheidung "reich" geworden und ich werde zum Hartz IV Empfänger. Ich habe in der Ehe mich um die Erziehung unseres kranken Sohnes gekümmert und war nur auf 450,00 € Basis tätig. Mein Mann wollte nicht, dass ich mehr arbeite. Ich sollte ihm den Rücken frei halten für seine Karriere. Unser Sohn brauchte mehr Betreuung als üblich. Ich war keine freiwillig erklärte Helicoptermama. Wir waren 24 Jahre verheiratet (bis zum Scheidungsantrag 26).

Es war der größte Fehler meines Lebens nicht zu arbeiten. Ich steuere damit in die Altersarmut. Mein Mann ist selbstständig und wie sich herausgestellt hat, hat er nie in die AV eingezahlt. Er hat ein mittelständiges Unternehmen, welches gut lief (jetzt ist die Firma auf einmal angeblich nichts mehr wert). Hätte also in eine Pensionskasse einzahlen können o. ä. Ich muss den Versorgungsausgleich an ihn leisten. Denn vor der Geburt unseres Sohnes hatte ich einen guten Job und habe fleißig in die Rentenkasse einzahlen können. Kann ich ihn nicht belangen wegen vorsätzlich unterlassener Altersvorsorge? Ich verstehe nicht, warum es heißt, dass es eine nacheheliche Fürsorgepflicht gibt. Aber in der Ehezeit gibt es diese Fürsorgepflicht nicht? Dann heißt es Dummheit schützt nicht vor Strafe oder ich hätte mich trennen müssen, wenn ich von der mangelnden AV Kenntnis hatte. Sozusagen selbst Schuld?

Wir haben während der Ehezeit ein Haus gebaut. Meine Eltern haben mir ein Voraberbe zukommen lassen. Dieses stellt im Zugewinn ja Anfangsvermögen dar. Mein Nochmann behauptet, das Geld wäre nicht gezahlt worden, ich solle doch neben dem Schriftstück jetzt die Überweisungen liefern. Diese gibt es aber nicht, da es viele Jahre zurück liegt. Das Geld wurde zum großen Teil in bar an mich ausgehändigt. Meine Eltern haben es vom Sparbuch abgehoben und mir gegeben. Das Sparbuch ist nach Umstellung auf EDV vernichtet worden. Ich finde es beschämend, denn mein Nochmann ist durch das Geld meiner Eltern ja in den Genuss gekommen jahrelang in einem schönen Haus zu wohnen. Er will sich durch die Scheidung am Geld meiner Eltern bereichern. Kann er damit durchkommen?

Ferner will er die Hälfte meines Schmerzensgeldes, welches ich wegen eines Unfalls bekommen habe. Er hat immer gesagt, es ist mein Geld, da meine Schmerzen. Es geht um 40.000,00 €, also keine Peanuts. Das Scheidungsrecht sagt, Schmerzensgeld stellt kein Anfangsvermögen dar. Gibt es da Ausnahmen?

Dieses sind nur ein paar Beispiele seines Vorgehens.

Ich habe meinem Nochmann nichts getan. Er hat mich mit einer Affäre verlassen, die seine neue Lebensgefährtin geblieben ist... Seit seinem Gehen vor fast 3 Jahren habe ich ihn nie wieder gesehen. Er hatte kein menschliches Interesse mehr an mir und war auch an einer gütlichen Scheidung nicht interessiert... Ich bin direkt nach der Trennung arbeiten gegangen in Teilzeit aber jetzt seit längerem arbeitsunfähig. Nicht nur aber größtenteils aufgrund der Trennungssituation. Unser Sohn leidet seitdem an Depressionen. Auch er hat keinen Kontakt zu seinem Vater. Ich verstehe nicht, warum manche Männer Väter werden aber eigentlich gar kein Vater sein wollen...Da fällt mir noch ein, seine neue Lebensgefährtin hat einen Sohn im gleichen Alter wie unser Sohn... Zu unserem Sohn sagte er bei einer zufälligen Begegnung (nach 2 Jahren) neulich, er sei für Patchwork ja zu alt. Aber sie könnten ja mal zusammen was essen gehen o. ä....

Mich würde Eure Meinung zu meinen "Fragen" interessieren. Danke vorab.

Gruß
Donut

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 20:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Jep, Lügen sind normal. Sie gehören zu einer Strategie der Selbstverteidigung bis hin zu einer Bereicherung auf Kosten des Ex-Partners.

..., ich solle doch neben dem Schriftstück jetzt die Überweisungen liefern. Diese gibt es aber nicht, da es viele Jahre zurück liegt. Das Geld wurde zum großen Teil in bar an mich ausgehändigt. Meine Eltern haben es vom Sparbuch abgehoben und mir gegeben. Das Sparbuch ist nach Umstellung auf EDV vernichtet worden.

Netter Versuch. Wurde das Geld vorab ausgehändigt, dann gehört es nicht zum Erbe.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 20:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber es ist eine Schenkung, die ebenfalls zum Anfangsvermögen gehört.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Richtig, es ist eine Schenkung. Aber zu Ehezeiten. Und damit könnte es Probleme geben. Wer ist denn mit der Schenkung gemeint? Interpretation mag sicherlich jetzt stattfinden, nur ein Gericht interessiert sich dafür nicht, falls keine Anhaltspunkte vorhanden sind. Es muss genauer geschaut werden. Jedenfalls gehört es nicht zur Erbmasse und kann so einfach angenommen werden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:33
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Es gab Voraberbe und Schenkung auf meinen Namen während meiner Ehezeit. Und Schmerzensgeld als Einmalzahlung ebenfalls während der Ehezeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 21:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es gab Voraberbe und Schenkung auf meinen Namen während meiner Ehezeit.

vs.

da es viele Jahre zurück liegt. Das Geld wurde zum großen Teil in bar an mich ausgehändigt.

Es liegt viele Jahre zurück, es gibt keine Belege, keine (notarielle) Vereinbarung auf ein Voraberbe oder Schenkung.  Falls doch, wo benennst Du diesen Umstand? Gibt es eine handschriftliche Notiz Deiner Eltern? Du sagtest etwas von einem 'Schriftstück'. Was steht denn da drinne?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 21:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist eine Ehe von langer Dauer, Dein Mini-Job war eheprägend, daraus ergibt sich schon ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und auch die Frage der Altersvorsorge muss hier geklärt werden. Hier könnte es sich auch um Einmalzahlungen, z.B. als Altersvorsorge, handeln.
Wenn die Ehe noch nicht geschieden ist, dann besteht auch der Grund des Krankenunterhalts.

Diese Fragen solltest Du mir Deinem Anwalt diskutieren. Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast, dann gibt es VKH, wobei hier Dein Noch-Mann bei Leistungsfähigkeit zahlen müsste. Wenn die Scheidung nicht gütlich abläuft, dann geht es nicht ohne eigenen Anwalt.

Problematisch an der ganzen Sache ist, dass sich Ex dazu entschliessen könnte selbst nur noch einen Mini-Job zu haben und damit für alles leistungsunfähig zu sein.

Ein Nachweis der Schenkung könnte auch einfach in einer Bestätigung durch Deine Eltern bestehen, wie glaubwürdig das ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Allerdings ist die Einbeziehung einer Schenkung auch so nicht so einfach.
"Hierbei findet der Kaufkraftschwund, also der Wertverlust durch Inflation, Anwendung, so dass das privilegierte Vermögen um den Kaufkraftschwund seit dem Erwerbszeitpunkt gemäß dem Verbraucherpreisindex bereinigt wird." (siehe <a href="https://www.scheidung.de/erbschaft-und-schenkungen-beim-zugewinnausgleich.html>hier</a>)"

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2020 22:13
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Susi, danke für deine ausführliche Antwort. Mein Mann behauptet, ich habe mich geweigert zu arbeiten. Er hätte dieses gewollt ab einem bestimmten Zeitpunkt. Auch wenn es beschämend ist, er hat mir gedroht, würde ich mehr arbeiten gehen als im Minijob, würde er mich dabei nicht unterstützen. Ich solle dann zusehen, wie ich alles alleine im Privatbereich bewerkstellige. Er würde nichts an seiner Arbeitszeit ändern. Schlicht er möchte nicht, dass ich arbeite. Es war auch genug Geld da mit ihm als Alleinverdiener.
Mein Anwalt sagt auch, es ist eheprägend. Die Gegenseite aber behauptet und behauptet. Wie reagieren Richter denn auf solch widersprüchliche Aussagen? Es steht doch Aussage gegen Aussage. Oder wird dann darauf geschaut, was zusammen gelebt wurde und das ist dann eheprägend. Punkt.?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 22:39
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Lieber oldie, dann ist die Scheidung eigentlich ein schmutziges Geschäft. Lügen bei Gericht. Ich dachte immer, damit macht man sich strafbar. Sind Richter denn an Wahrheiten nicht interessiert. Recht sprechen, wo ich als Richter weiß, es wird gelogen, wie ist das moralisch überhaupt möglich. Ich möchte kein Richter sein...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2020 22:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Anfangsvermögen muss lückenlos nachgewiesen werden, wenn es beim Vermögensausgleich berücksichtigt werden soll.
Das gilt auch für Schenkungen während der Ehe, die genauso behandelt werden.
Und ja. Scheidungen sind ein schmutziges Geschäft. Deswegen hängt die Juristen ja auch so daran! Die leben davon.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 00:40




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

<< Lügen in Scheidungen normal ? >>

Also nach allem was ich bisher so mitbekommen habe, ja. Gelogen wird insbesondere dann, wenn einem das zum Vorteil gereicht und einem die Gegenseite nicht das Gegenteil beweisen kann.

Beispiel, das mich an Deine Geschichte erinnert: Bei einem Kollegen hat die Exfrau behauptet, dass sie von ihrer Mutter 30.000 DM zum Hauskauf bekommen hätten, und das vereinbart gewesen wäre, dass er das alleine zurückzahlen soll, weil er das viel größere Gehalt hatte. Die Mutter hat das dann vor Gericht auch so bezeugt und die Richterin hat es geglaubt, so dass er im Scheidungsverfahren nochmal 15.000 Euro extra an die Exfrau abdrücken musste. Wahr war lediglich, dass sie diese 30.000 DM erhalten hatten. Über irgendwelche Rückzahlungsmodalitäten wurde jedoch nie gesprochen.

In so einem Fall sitzt ein Richter halt da und überlegt sich, was ist glaubwürdig. Und dass keine Rückzahlung vereinbart wurde, erschien wohl unglaubwürdig.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2020 00:58
(@donut)
Schon was gesagt Registriert

Ok, danke erstmal für Eure Antworten. Traurige Angelegenheit....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2020 17:40