Mal eine ganz blöde...
 
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Mal eine ganz blöde Frage

 
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe nun noch eine Ladung zu einem Gerichtstermin bekommen. Darin steht:

Haupttermin in Scheidungs- und Folgesachen.

Frage: Ist das die Ladung zur Scheidung ??

VG,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2020 13:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2020 13:32
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Dir LBM.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2020 13:37
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Frage:

Ab wann ist die Scheidung dann rechtskräftig ?

Meine Exfrau verliert nämlich mit der Rechtskraft der Scheidung die Hinterbliebenenversorgung meines Arbeitgebers. Aus diesem Grund muss ich das Datum der rechtskräftigen Scheidung zwingend meinem Arbeitgeber mitteilen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.06.2020 14:02
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn ihr beide im Termin einen Rechtsmittelverzicht erklären solltet, sofort. Wenn nicht, dann einen Monat nach Zusendung des Beschlusses (Gericht informiert dann nochmal über die Rectskraft nach Ablauf, jedenfalls war es so bei mir).

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2020 14:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus und ergänzend zu:

Wenn ihr beide im Termin einen Rechtsmittelverzicht erklären solltet, sofort.

Hierfür benötigen meines Wissens beide Parteien einen "eigenen" RA.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2020 14:14
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ja, das ist korrekt, habe es aber nicht erwähnt, weil ja beide vertreten sind. Ohne Anwalt kann man keine eigenen Erklärungen abgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.06.2020 15:57