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Mietvertrag , Pflicht zur Ummeldung und Hausrecht

 
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
jetzt geht der Stress richtig los. Ich werde am Sonntag vorerst zu meiner Tante ziehen. Mietvertrag läuft nur auf meinen Namen und wurde im Zuge der Trennung auch bereits von mir zum 30.09.2006 gekündigt. Das Sozialamt verlangt nun von meiner Frau meine Ummeldebestätigung. Da ich aber noch keine andere Wohnung habe, werde ich mich vor dem 30.09.2006 nicht ummelden. Allerdings wird Montag der Scheidungsantrag (wegen Unzumutbarkeit) bei Gericht gestellt. Meine Fragen:

1. Bin ich bei nicht erfolgter Ummeldung verantwortlich für eine Wohnungsbeschaffung oder gilt der Scheidungsantrag entsprechend bei Sozialamt um Ihr helfen zu können ?
2. Muß ich mich tatsächlich ummelden, denn der Mietvertrag läuft auf meinen Namen und sie nutzt ausschließlich Hausrat meines Eigentumes ?
3. Habe ich noch das Hausrecht ? Da Sie einer Sekte verfallen ist, habe ich bereits verboten daß sich in dieser Wohnung diese Personen aufhalten. Welche Rechte habe ich, wenn Sie sich dessen verweigert ?

Danke für Eure Mühen....

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 19:24
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

aus welchem Grunde solltest du ausziehen ?

Was passiert mit dem Kind?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 19:27
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Da ich es einfach nicht mehr aushalte mit Ihr in einer Wohnung zu leben. Der kleine bleibt vorerst bei Ihr - ASR wird eingeklagt, wenn ich die Betreuung sichergestellt habe und wieder eigene vier Wände habe.

Zudem noch eine Frage......sollte ich nach Verlassen der Whg. eine Inventarliste anfertigen, um zu belegen, was ich von meinem Hausrat ihr zur Nutzung überlassen habe und diese von Zeugen abzeichnen lassen ? Es ist ihr nämlich auch zuzumuten das sie diese Dinge veräußert.

Und noch was.....was muß ich Ihr alles dalassen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 19:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das du ausziehst ist unter diesen Umständen die denkbar schlechteste Lösung. Setz doch sie vor die Tür

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 19:50
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Tja..meines Wissens geht das nicht...das es mir gemäß Gesetz zumutbar ist...zudem behält sie virerst das Kind..die Vorgaben des BGB sind dahingehend absolut eindeutig...leider...sonst wäre sie schon wieder im Flieger zurück in Ihr Heimatland

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.07.2006 19:55
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Chris73,

Du schreibst, dass Deine Madame "einer Sekte verfallen" sei. Und machst Dir gleichzeitig und vor allem Gedanken um Ummeldung und Hausrat. Ich vermisse eine gewisse Sorge um das Kind...

Meine Prioritäten sähen anders aus: Eilantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind und Madame vor die Tür setzen. Oder kannst Du es verantworten, dass Dein Kind jetzt und für unbestimmte Zukunft in einer Sekten-Umgebung aufwächst?

Wenn es sich bei dem Verein nachweislich um eine Sekte handelt, käme auch eine Sorgerechtsübertragung an Dich sowie eine Härtefallscheidung in Betracht.

Also: Mach Dir die richtigen Gedanken - und die haben im Moment nichts mit "Hausrat" und ähnlichem Kleckerkram zu tun...

Sehr fragende Grüsse
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2006 23:54
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Diese Gedanken mach ich mir schon, nur kennst Du ja wohl die deutsche Rechtssprechung. Zumal dieser Verein nicht als offizielle Sekte eingestuft wird - vielmehr handelt es sich hier um eine der vielen "Freien Gemeinden" die eine sehr komische Sicht der Dinge haben und eher als Psychogruppe und extrem gläubig einzustufen sind. Darüber mach eich mir kein Kopf....meine grösste Sorge ist mein Baby, doch laut meinem Anwalt sind die Chancen eher gering das ASR zu erhalten. Die Vorgehensweise ist schon abgeklärt - SR wird geteilt und sie erhält für diesen Ort und die Leute ein Verbot. Sobald ich eine eigene Whg. habe,  werde ich die Betreuung sicherstellen und das ASR beantragen...also...wie gesagt, der HR interessiert mich eher am Rande....das Wohl meines Kleinen steht bei mir ganz, ganz oben.......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2006 00:36
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

meiner Meinung nach besteht die Pflicht zur Ummeldung, auch wenn die Wohnung erst zum 30.09.06 gekündigt wurde. Zu bedenken ist, dass die Frist je nach Bundesland 1-2 Wochen beträgt.

Da es sich bei der bisherigen Wohnung um die Ehewohnung handelt, hast Du selbstverständlich ein Hausrecht. Was die von Dir unerwünschten Besucher angeht: Das kommt lt. § 123 auf die Zumutbarkeit an. Warum Dir das nicht zumutbar sein soll, weiß ich nicht, schließlich wohnst Du dort nicht mehr und kannst Dich in Deiner Intimsphäre wohl kaum gestört fühlen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 15:41
(@Aniram)

Das versteh ich nicht Sky...

Wenn ich Eigentümer oder meinetwegen auch Hauptmieter
einer Wohnung bin, selbst dann wenn ich sie derzeit nicht
bewohne, warum steht es mir dann nicht zu, abzulehnen,
daß bestimmte Leute meine Wohnung betreten.

Muss man denn zu allem Ja und Amen sagen ?

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 15:58
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Antwort Sky.....aber ich frage mich natürlich ob das Sozialamt die Ummeldung von mir benötigt, oder ob einfach nicht ausreicht, daß der Scheidungsantrag am Montag bei Gericht gestellt wird. Das sollte doch wohl reichen ! Gibt es denn nichts handfestes ? Und zum Thema Hausrecht..na ja, würdest Du es in Deiner Wohnung mit Deinem ganzen Hausrat (ist bis uaf das Kinderzimmer alles aus meinem Vermögen und vor der Ehe gekauft worden) die Leute rumsitzen, die es letztendlich zu mitzuverantworten haben, daß die Ehe gescheitert ist ? Ich will in meiner Wohnung diese Psycholeute einfach nicht sehen, wenn ich mal nach dem Rechten schaue !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2006 16:15




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Aniram,

nein, natürlich muss man nicht zu allem "Ja und Amen" sagen.

Aber auch wenn die Eheleute noch zusammen in einer Wohnung leben, darf jeder Besuch empfangen. Es sei denn, es ist für den einen - der den Besuch nicht wünscht - unzumutbar. M.E. wird auch hier nicht auf die Eigentumsverhältnisse abgestellt.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 16:23
 sky
(@sky)
Registriert

Danke für Deine Antwort Sky.....aber ich frage mich natürlich ob das Sozialamt die Ummeldung von mir benötigt, oder ob einfach nicht ausreicht, daß der Scheidungsantrag am Montag bei Gericht gestellt wird.

Kann ich nicht beantworten. Vielleicht mal bei tacheles nachfragen. Ich kann mir jetzt nur denken, dass die Ehefrau aufgrund der Trennung Sozialgeld/ALGII beziehen möchte und es um das Bestehen/Nichtbestehen einer Bedarfsgemeinschaft geht :erstaunt039: ?

Und zum Thema Hausrecht..na ja, würdest Du es in Deiner Wohnung mit Deinem ganzen Hausrat (ist bis uaf das Kinderzimmer alles aus meinem Vermögen und vor der Ehe gekauft worden) die Leute rumsitzen, die es letztendlich zu mitzuverantworten haben, daß die Ehe gescheitert ist ? Ich will in meiner Wohnung diese Psycholeute einfach nicht sehen, wenn ich mal nach dem Rechten schaue !

Das ist sicher nicht angenehm. Allerdings hast Du nach der rechtlichen Grundlagen gefragt. In einer Wohung hat nunmal jeder Bewohner das Recht Besucher zu empfangen. Mit welcher Begründung willst Du das verbieten wollen? Was Du bislang vorgetragen hast, reicht m.E. jedenfalls nicht aus.

Aber nur meine Meinung.

Grüsse
sky

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Geschrieben : 29.07.2006 16:37
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Genauso habe ich mir das auch gedacht, aber das kann das Sozialamt auch in einem Ortstermin vor Ort abklären. Werde jetzt mal abwarten, oder mich einfach ummelden !

Na ja, ich habe dem JA so einige Ausführungen und Meinungen dieser Gruppe bereits gezeigt, als ich mich beraten lassen wollte, weil ich mit Ihr nicht mehr reden kann ! Das JA konnte mir zwar nicht helfen, obwohl ich mich ausdrücklich um das Kindeswohl gesorgt habe und sogar noich sagte, daß sie im Umgang mit meinem Sohn echt eine tolle Mama ist (das ist sie wirklich) ! Aber Sie will ständig von mir Dokumente und Unterschriften und sagte mir am Freitag ganz frech, daß ich doch erstmal einen Vaterschaftstest machen sollte, bevor ich ihn das nächste mal sehen darf (dazu sei gesagt, daß ich das natürlich mal erwähnte im Zuge der Trennung im Hinblick auf Kuckukskinder und so).....jetzt reicht es mir halt.....

Nun gut, das Hausrecht habe ich denn wohl nicht mehr, aber wie würde es sich Eurer Meinung verhalten, wenn hier auf einmal die letzten zwei Monate jemand einzieht ! Hintergrund ist: Sie hat eine 400 € Stelle als Reinigungskraft und geht morgens von 5-7 arbeiten ; da wir noch zusammen wohnen habe ich dann morgens auf den kleinen aufegpasst (ist ja wohl logisch oder) - da ich ab Montag nicht mehr da bin wird es schwierig für Sie ! Was kann ich machen, sollte Sie ihn um diese Zeit mitnehmen zur Arbeit ? Ich halte das für absolut verantwortungslos !

Wie ist Eure Meinung ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2006 16:46
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Nun gut, das Hausrecht habe ich denn wohl nicht mehr, aber wie würde es sich Eurer Meinung verhalten, wenn hier auf einmal die letzten zwei Monate jemand einzieht !

den Einzug brauchst Du m.E. auf keinen Fall dulden. Vorsorglich kannst Du der Ehefrau kurz mitteilen, dass Du einem evtl. Einzug widersprichst.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 16:57
(@chris73_hh)
Schon was gesagt Registriert

Das habe ich schon gemacht, als Resonanz darauf habe ich nur zu hören bekommen:

"Das interessiert mich nicht; Du wohnst hier nicht mehr !"

Dulden und machen soll ich alles - aber mein Baby darf ich nicht mehr sehen ! Tolle Aussichten sind das ! Und wenn ich hier die ganzen Geschichten verfolge, dann grauts mir einfach nur - wie kann man einem liebevollen Vater, dessen Muttersprache hier gesprochen wird und der ganz objektiv betrachtet besser für das Baby sorgt und sich nicht einer Psychogemeinde angeschlossen hat ....so etwas antun ! Na ja....ich werde das Ende ja erleben !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2006 17:14
 sky
(@sky)
Registriert

Das habe ich schon gemacht, als Resonanz darauf habe ich nur zu hören bekommen:

"Das interessiert mich nicht; Du wohnst hier nicht mehr !"
Hi,

mach es schriftlich und teile mit, dass Du Mieter dieser Wohnung bist und nach wie vor ein Nutzungsrecht hast, siehe § 1361b BGB. Wir hatten das grad >HIER< schon  mal.

Zum Umgang startest Du besser einen neuen Beitrag, denn das hat mit der "Ehewohnung" nichts zu tun.

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2006 17:22