Missbrauch mit dem ...
 
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Missbrauch mit dem Missbrauch

 
(@hjmehlberg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, meine Ex-Frau hat mich 1999 wegen Sexuellen Missbrauch angezeigt das verfahren wurde 2000 eingestellt weil es keinen Anhalt für einen Missbrauch gab!

Die kleine ist am 11.04.1995 geboren. Damals bei der Polizei hat sie ausgesagt das es nie zu irgendwelchen sexuellen Handlungen kam und es auch nie zu Berührungen bei ihr oder mir kam.

Meine Ex-Frau hält diese vorwürfe weiter aufrecht und zerstört dadurch nicht nur das Verhältnis zu meiner Tochter sondern auch meine jetzige Beziehung.

Mit meiner Lebensgefährtin habe ich eine 2,5 Jahre alte Tochter und meine Ex hat meiner Lebensgefährtin erzählt das die vorwürfe stimmen würden und das sie doch mit der kleinen gehen soll. Was zur folge hatte das es meiner Lebensgefährtin nicht gut geht und sie Angstzustände und Weinkrämpfe hat.

Nun ist es so dass sie mit der kleinen erst einmal zu ihrem Vater geht.

Ich weiß nicht was ich noch machen kann oder soll um diese vorwürfe zu entkräften.

Die große behauptet nun bei erneuten Umgangsverfahren das ich „schlimme Sachen!“ mit ihr gemacht haben soll! Es wird aber nie was konkretisiert!

Ich weiß so langsam keinen Ausweg mehr!!!

Vielleicht wissen sie einen Rat!!!!

Zitat
Topic starter Geschrieben : 23.10.2006 12:10
 Uli
(@Uli)

Hallo hjmehlberg,

herzlich willkommen bei vatersein.de!

Ich denke hier kann nur noch der knallharte rechtliche Weg weiterhelfen. Ich würde Strafanzeige wegen übler Nachrede und Körperverletzung stellen. Laß dich hierbei ggf. vorher anwaltlich beraten.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2006 12:19
(@hjmehlberg)
Schon was gesagt Registriert

Tja, wenn das denn alles so einfach wäre!!! Angezeigt habe ich sie ja schon aber das lösst das Problem mit meiner jetzigen Partnerin auch nicht wirklich!!!

lg
hjmehlberg

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 23.10.2006 12:25
 Uli
(@Uli)

Angezeigt habe ich sie ja schon aber das lösst das Problem mit meiner jetzigen Partnerin auch nicht wirklich!!!

Na ja, Partnerschaften fußen vor allem auf gegenseitigem Vertrauen. Was konnte das Vertrauen Deiner LG so erschüttern? Wenn meine jetzige Frau all das aufnehmen würde, was meine Exe absondert, so hätte sie schon maximale Distanz zu mir einnehmen müssen. Der Mißbrauch mit dem Mißbrauch ist doch bekannt. In Bezug auf Deine LG können Dir nur Gespräche helfen. Hier würde ich ggf. die Vermittlung von Familienberatungsstellen in Anspruch nehmen.
Ich halte das Einleiten rechtlicher Schritte mit Androhung von Zwangsgeld im Falle der Zuwiderhandlung dennoch für geboten. Gerade jetzt, wo die Ex merkt, Dir nachhaltig schaden zu können, würdest Du diesen Schatten ansonsten niemals los.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2006 12:44
(@angela)
Rege dabei Registriert

Hallo
Darf ich dir als frühpensioniert Justizvollzugsbeamtin einen rat geben, such dir ein Trüfffelschwein, im Knastjargon einen harten mit allen Mittel kämpfenden Anwalt und lass deine Ex verklagen, geh meintwegen an die Presse und sorg dafür das diese Gerüchte aus der Welt kommen.
Ich habe während meiner Dienstzeit selber erlebt, dass eine Vater einer Tochter, Ausländer , bei mir im HAfthaus landete udn in U-Haft sass. Der erzählte mir auch von dem Gerücht und ich muß zu meiner eigenen Schande sagen, dass ich ihm erst nicht geglaubt habe. Dann aber mußte ich einen Besuch überwachen eben bei dem jenigen, er wurde von der Nochfrau besucht, die die Geschichte erst ins Rolen gebracht hatte; lange Rede kurzer Sinn sie erklärte Sie würde die Anzeige zurückziehen, den er aufs Sorgerecht verzichten würde.
Sie meinte dann zu mir, sie dürfen ja nichts sagen, v. w. Schweigepflicht, was Sie nicht weiß oder wußte alle Gespräche sie während einer Besuchsüberwachung über die TAt erfolgen, dem zuständigen Gericht gemeldet werden müssen.
Ich schrieb gleich eine Meldung ans Gericht, eine Kopie (schwarz) an den Anwalt des Mannes.
Und das wars. Er kam raus alle Anschuldigungen vom Tisch.
Womit Frauchen aber dann nicht gerechnet hat, der Mann hat über einen Mitgefangenen kontkt zu einer Kanzlei bekommen, wo ein sogen. Trüffelschwein arbeitet. Ich bekam 8 Wochen später eine Ladung vors AG wg. der Strafsache wg. falscher Anschuldigungen.
Wow, ds war eine Anwältin, dass die nicht im Rambooutfit kam. Die hat mich im Zeugenstand so auseinander genommen, ich dachte schon ich wäre die Täterin.
Als resultat kam heraus Die jetztige EX-Ehefrau wurde zur Bewährung verurteilt, zusätzl. Geldstrafte und schön lange BW-Zeit.
Einige Zeit mußte ich dann vor dem FAm.Gericht antanzen, meine Meldung bestätigen.
Resultat auch da, EX verliert anspruch auf Unterhalt für sich. Und die Tochte lebt bei Ihm. er muß sich aber regelmäßig mit einer SA vom JA treffen, was ja kein Probl. ist.
Aber durch die ganze Geschichte hängt ihm heute noch ein leicht negativer Ruf an, zum Glück war er selbständig sodass es keine Probl. mit dem Job gab.
Seine damalige Freundin hat er aber verloren, da sie ihm nicht geglaubt hat.
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Was ich dir mit der Geschichte aufzeigen will, gerade diese Vorwürfe können dich um Kopf und Kragen bringen, wenn sie denn nicht stimmen, es werden wohl auch andere Personen von den Vorwürfen hören. Jetzt mußt du kämpfen, denk an dein neues Kind, selbst wenn deine Freundin so wenig vertrauen in dich hat und zum Papi zieht, du willst doch weiter kontakt zum Kind????
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Los jetzt oder bist du ein liebes blöckendes Schaf welches freiwillig zur Schlachtbank läuft.
Bitte entschuldige meine harten Worte, ich kann und werde niemals verstehen wieso man solche Gerüchte inzinieren kann- muß um jemanden Fertig zu machen.
Ich weiß, dass du Probleme haben wirst gegen die neuaufgetretenen Vorwürfe erneut anzugehen, aber denk jetzt ganz egoistisch an dich, du hast dir ja nichts zuschulden kommen lassen, oder?? 😡 😡 😡 😡 😡
Tschüssss
trotzdem liebe grüße und kopf hoch
ANGELA

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2006 17:50
(@hjmehlberg)
Schon was gesagt Registriert

Nein ich habe mir bestimmt nichts zu schulden kommen lassen!!!!!!!!!

Ich möchte auch ein "Trüffelschwein" Haben weiss nur nicht wirklich wie ich da ran kommen soll!!!!!

Viele Grüße

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 23.10.2006 20:22
(@hjmehlberg)
Schon was gesagt Registriert

Also nach de ja nun eine Richterin meinen Antrag auf Einstweilige Anordnung wegen unterlassung zurück geweisen hat mit der Begründung das es sich nur um einen Schutzantrag für meine Lebensgefährtin und unsere Tochter handeln würde habe ich heute Beschwerde eingereicht!!!!

Mal schauen was passiert!!!

Beschwerde zum Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen XXXXXXXX auf Unterlassung!

Aktenzeichen lautet: XXXXXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Beschwerde gegen die Ablehnung der Einstweiligen Anordnung und gegen das versagen der Prozesskostenhilfe ein.

Begründung:

Die Auffassung das es sich bei dem Antrag nur um einen Schutzantrag für meine Lebensgefährtin und unserer Tochter gehandelt hat ist falsch und Sachlich nicht begründet.

Durch das Verbreiten der Anschuldigungen durch die Antragsgegnerin bin ich direkt betroffen. Dieses ist wohl im Antrag nicht so wirklich rüber gekommen.

Mein gesamtes derzeitiges Leben dreht sich nur noch um diese Vorwürfe. Ich kann nicht mehr richtig schlafen, esse und trinke sehr unregelmäßig und arbeiten ist derzeit auch nicht wirklich drin. Am vergangenen Mittwoch kam es dann noch dazu das ich aus Unaufmerksamkeit, weil ich wieder mal durch die Vorwürfe abgelenkt war, einen Arbeitsunfall hatte und ich seit dem krankgeschrieben bin.

Dass sich meine Lebensgefährtin nun aufgrund der Vorwürfe erst einmal getrennt hat und bei Ihrem Vater in XXXXXXXXX lebt macht die Situation auch nicht wirklich einfacher.
Im Gegenteil ich weiß nicht mehr ein noch aus und spiele häufiger mit Suizid-Gedanken.
Glücklicherweise bin ich auch damit in ärztlicher Behandlung.
Und da soll noch mal jemand sagen ich wäre nicht direkt von den erhobenen Anschuldigungen betroffen.

Also ist es doch so „das man hier schuldig auf verdacht ist“???
Das kann ja wohl nicht sein!

Ich weiß nicht mehr wie ich mit der gesamten Situation umgehen soll und diese Vorwürfe entkräften kann. Und wenn sich dann eine Richterin hinstellt und sagt das „das ist ja alles gar nicht so schlimm und es betrifft sie ja nicht direkt“ frage ich mich in was für einem Land wir hier eigentlich leben?!?! Ich möchte Frau Richterin XXXXXX gar nichts unterstellen aber ich bezweiffel das sie da mit dem gebotenem Abstand und der notwendigen Neutralität an die Sache herangegangen ist! Vielleicht hätte ein männlicher Richter die Sache anders gesehen und auch anders entschieden.

Auf den Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes muss ich Sie doch nicht hinweisen! Das hätte auch die Ablehnende Richterin wissen können. Und ich sehe meine Rechte hier auf das  extremste verletzt!
Weil man mir das Recht nimmt mich selbst vor so einer Frau zu schützen (zumindest auf legale art und weise). Andere Wege als diese will ich aber nicht gehen!!!

Ich beantrage die Einstweilige Anordnung zu erlassen zum Schutz meiner Person!

Nun habe ich gestern erfahren dass sich die Antragsgegnerin in der kommenden Woche mit meiner „noch“ Lebensgefährtin treffen will! Es ist wohl nicht schwer zu erraten um was es bei diesem treffen gehen soll!
Ich will und kann dieses treffen nicht unterbinden ich möchte nur das die Antragsgegnerin diese Vorwürfe nicht immer und immer wieder aus ihrer „Trick-Kiste“ holt. Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht XXXXXXX hat mit dem Aktenzeichen XXXXXXXX diese Vorwürfe bereits am 22.05.2000 entkräftet. Seit diesem Zeitpunkt ist es auch so dass die Antragsgegenerin Kontakte mit meiner 1. Tochter unterbindet trotz mehrmaliger gerichtlicher Vergleiche.
Sie hat es schon einmal geschafft mein Leben zu zerstören also werde ich ein zweites mal nicht zulassen. Ich war lange genug das Schaf das zur „Schlachtbank“ gegangen ist nun hat das ein ende!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXXXXX

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 25.10.2006 16:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hjmehlberg,

ich hoffe, das ist nur ein Entwurf, den Du noch nicht weggeschickt hast.

Falls doch, war das ein ziemliches Eigentor - persönliche Befindlichkeiten oder Suizidabsichten oder wer sich mit wem trifft, um was zu erörtern werden niemand in einer Form beeindrucken, die eine bereits getroffene Entscheidung revidiert.

Hast Du keinen Anwalt, der weiss, was in einer solchen Beschwerde stehen muss und wie man sie formuliert?

Ratlos
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2006 16:46
(@bengel)
Registriert

hallo,

schnellstens zum anwalt. das ist ein brief an dich selbst, aber nicht an offizielle stellen.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2006 16:50
(@hjmehlberg)
Schon was gesagt Registriert

Moin, irgendwie scheint meine Beschwerde nun doch was gebracht zu haben!!! Die Richterin hat ihre Endscheidung geändert und für Dienstag einen Termin zur mündlichen Verhandlung angesetzt!!!!

viele grüße

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 26.10.2006 18:44